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8. Sozialpädagogische Familienhilfe: Grundfragen, Widersprüche und Balancen
All diese - im vorherigen Kapitel benannten - verschiedenen Stränge der Entwicklung von psychosozialer Arbeit können als Voraussetzungen Sozialpädagogischer Familienhilfe festgemacht werden und finden sich sowohl in den Konzepten, die aus verschiedenen Perspektiven unterschiedliche Antworten geben, als auch in der praktischen Arbeit, die mit den Konzepten nicht immer übereinstimmt. In den unterschiedlichen Haltungen spiegeln sich Grundfragen der Hilfe und Widersprüche, die nicht prinzipiell lösbar sind, da u.a. soziale Probleme grundsätzlich "paradoxe Probleme" sind, wie Rappaport es nennt (1985): Sie erscheinen nicht nur als widersprüchlich, sondern bestehen aus echten Antinomien. Aus diesem Grund können soziale Veränderungen niemals in einem klar definierten Endprodukt münden, sondern sie verlaufen prozeßhaft und sind im Ergebnis offen. Soziale Probleme erfordern viele und divergente Antworten. Im folgenden sollen einige der Widersprüche benannt werden, aus denen sich die Notwendigkeit der Erarbeitung von stets neuen Balancen ergibt.
Einzelfallorientierung versus Standardisierung des "Produktes SPFH": Der Notwendigkeit von Standardisierung in der Verwaltung sozialer Dienstleistungen steht der Versuch gegenüber, jedem einzelnen Fall in seiner Besonderheit gerecht zu werden, d.h. den "Bemühungen um die Wiedereinsetzung des Klienten in den Status eines Subjekts seiner eigenen Lebenspraxis und der Entwicklung entsprechender kommunikativer Arbeitsformen und reflexiver Kompetenzen" (Sachße, S. 284), was eine Ungewißheit der sozialen Dienstleistungen in bezug auf Erfolgskontrolle zur Folge hat. Das Bemühen um die routinemäßige, standardisierte Durchführung des "Produktes SPFH" mit einem Ergebnis, das administrativ erfaßt werden kann, reibt sich am Idealbild einer Hilfe, welche auf den Einzelfall und die KlientInnen als Subjekte bezogen ist. "Seit Beginn ihrer Entwicklung bewegt sie (soziale Arbeit) sich dabei im Spannungsfeld der Maxime einer 'Orientierung am ganzen Menschen in seiner je besonderen Situation' und einem objektivierenden, systematisierenden, zielgerichtet steuernden Handeln in bezug auf ein allgemein verständliches und definiertes Problem." (Gildemeister 1992, S. 127). [46] Standardisierung von Arbeit steht im Zusammenhang mit Professionalisierung: Professionalität im klassischen Sinn war orientiert an einem wissenschaftlich begründeten Instrumentarium von normativen Regeln und systematischen Plänen. Durch den Einbezug lebensweltlicher Orientierung hat sich das Verständnis geändert: "Eine regelhafte, durch Standards vorgeblich gesicherte Professionalität allein nützt im Beratungsalltag nicht mehr, denn in der Arbeitsweise aller Berater und Beraterinnen bildet sich die durch die Klientel in den Berufsalltag hineingetragene Regellosigkeit, die vielfältig gewordene Normalität, längst schon ab, auch wenn die Berater und Beraterinnen unterschiedlich damit umgehen." (Kurz-Adam 1996, S.11). SPFH - ebenso wie die anderen Jugendhilfeleistungen - als Produkt zu bestimmen, wird im Zusammenhang mit den "neuen Steuerungsmodellen" diskutiert. Sinnvoll an dieser Diskussion ist sicherlich die Festlegung von Qualitätsstandards für die Durchführung der Hilfe, die nach den bisherigen empirischen Untersuchungen eine erfolgreiche Arbeit wahrscheinlicher machen (> Kapitel 5 Arbeitsbereiche und Qualifikation, Kapitel 6 Organisation und Finanzierung). Da das Ergebnis der Hilfe jedoch immer ein gemeinsames Produkt von Familie und Fachkraft ist, kann dieses nicht vorherbestimmt werden (Kapitel 10.4 Arbeitsbündnis; Kapitel 11 Evaluation und Selbstevaluation).
Widersprüchlichkeit der Aufträge: Bei jeder SPFH ist zu klären, wer welchen Auftrag an die FamilienhelferIn hat - und welchen Auftrag sie realistischerweise übernehmen kann. Welche Aufträge hat die Familie, welche das Jugendamt, welche Aufträge definiert die FamilienhelferIn für sich selbst? Familienhilfe wird schwierig, wenn die Aufträge von den Beteiligten völlig konträr verstanden werden, ohne daß diese Widersprüche offen gemacht werden (vgl. dazu Imber-Black 1990, Conen 1988, 1990, Nielsen/Nielsen/Müller 1986), wie in dem folgenden Beispiel: In einer Familie mit drei Kindern, deren jüngstes gleich nach der Geburt in einem Heim untergebracht wurde, kamen auch die zwei älteren Kinder aufgrund der Obdachlosigkeit der Eltern ins Heim. Dort wird ein Verdacht auf sexuellen Mißbrauch der Kinder wach. Der Familie, die bisher sehr negative Erfahrungen mit der Jugendhilfe hatte, wird vom Gericht der Einsatz einer Familienhelferin vorgeschlagen, um die Rückkehr des jüngsten Kindes in die Familie zu begleiten; die Familie ist einverstanden. Die zwei älteren Kinder bleiben aufgrund des bestätigten sexuellen Mißbrauchs in Fremdunterbringung. Die Eltern sagen im Interview, daß sie Familienhilfe akzeptieren, weil sie hoffen, den Richter in bezug auf den Sorgerechtsentzug der zwei älteren Kinder doch noch umstimmen zu können. Die Familienhelferin soll sie dabei unterstützen, daß die Kinder nach Hause kommen. Diese beschreibt ihren Auftrag aber ganz anders: Begleitung der Ablösung der zwei älteren Kinder, Integration des jüngsten Kindes in die Familie, Erziehung der Familie zu einer größeren Normalität. Das Jugendamt wiederum möchte von der Familienhelferin Anhaltspunkte für einen Sorgerechtsentzug des jüngsten Kindes, dessen Fremdplazierung - trotz Familienhelferin - von der Jugendamtsleiterin hinter dem Rücken der Familie betrieben wird. Die Familienhelferin, auf Honorarbasis angestellt, ist noch unerfahren; diese Familie ist ihr erster praktischer Fall. Sie steht diesen verschiedenen Aufträgen hilflos, ohne fachlichen Stand und Rückhalt gegenüber; sie wird vom Jugendamt verheizt. Die Familienhilfe scheitert.


