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3. Sozialpädagogische Familienhilfe im Hilfeplanverfahren

Bei der Hilfe zur Erziehung in Form einer Sozialpädagogischen Familienhilfe handelt es sich um eine besonders intensive Hilfeform mit hoher Betreuungsintensität, die zum einen tief in den Privatraum der Familie eingreift und zum anderen in der Regel das Kriterium einer Leistung "auf voraussichtlich längere Zeit" erfüllt (§ 31, Satz 2 SGB VIII). Diese Gegebenheiten verpflichten den Jugendhilfeträger gemäß § 36 (2) SGB VIII grundsätzlich zur Einleitung eines Hilfeplanverfahrens bereits vor der Entscheidung, ob eine SPFH wirklich in Frage kommt (siehe unten, Schema in Punkt 3.6, das den möglichen Verlauf eines Hilfeplanverfahrens darstellt).