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1.2 Stand der SPFH in der Bundesrepublik Deutschland
Ein Großteil der Dienste Sozialpädagogischer Familienhilfe entstand Anfang bis Mitte der 80er Jahre. Inzwischen existiert SPFH flächendeckend in allen alten und neuen Bundesländern. Der Auf- und Ausbaustand der Hilfe ist dabei sehr unterschiedlich. Es gibt Orte mit schon längerer Erfahrung, Entwicklung und Ausdifferenzierung der Hilfe (z.B., Berlin seit 1969, Kassel seit 1978, Dachau seit 1982, Essen seit 1982, Köln seit 1983, Karlsruhe und Heidelberg seit 1984). In anderen Orten wurde die Hilfe dagegen erst relativ spät eingerichtet (in Hamburg z.B. erst 1991), jeweils abhängig von den regionalen Strukturen in der Jugendhilfe. In den neuen Bundesländern vollzog sich der Aufbau der SPFH seit Einführung des KJHG in einem sehr schnellen Tempo, da diese Hilfe vorrangig vor anderen ambulanten erzieherischen Hilfen eingerichtet wurde, was teils auch auf DDR-Traditionen zurückzuführen ist (> vgl. dazu Kapitel 9.1.4 über Aspekte des Wandels in den neuen Bundesländern).
Vergleicht man Heimerziehung und ambulante Hilfen zur Erziehung, darunter auch Sozialpädagogische Familienhilfe, dann wird klar, daß SPFH, obwohl eine relativ "teure" ambulante Erziehungshilfe, im Vergleich zum Etat an Heimunterbringungen einen fast minimal zu nennenden Posten ausmacht.Dies soll am Beispiel von Brandenburg gezeigt werden. Eine Umfrage des Landesjugendamtes Brandenburg zum Stand der ambulanten Hilfen (Tripp/Kopp/ Sievers 1996) ergab folgendes Verhältnis:
Ein Paradox in der Jugendhilfe ist, daß Fremdunterbringungen von Kindern als selbstverständliche Kosten akzeptiert werden, während man an der ambulanten Unterstützung spart und diese auch viel eher in Frage stellt. Kommunen, die konsequent einen qualifizierten Ausbau der ambulanten Hilfen als auch einen systemisch-qualifizierten Ausbau des Allgemeinen Sozialdienstes betrieben haben, verzeichnen inzwischen deutliche Reduzierungen in den Heimunterbringungen, wie z.B. Ortenaukreis (> dazu Kapitel 16.1.2) oder auch Karlsruhe[2]. Hollenstein (1993, S. 355f) stellt in seiner Wirkungsanalyse ambulanter Erziehungshilfen ebenfalls fest: "Die Statistik des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vergleicht hierzu die regionalen kreisfreien Jugendämter und stellt in der Stadt mit dem niedrigsten Ausbau ambulanter Hilfen einen Wert von 10 % (ambulanter Hilfen, d.Vf.) fest, der in der hier ausgewählten, die Spitzenposition einnehmenden Stadt 40 % beträgt (für Familienerziehung außerhalb der Herkunftsfamilie liegen die Werte bei 17 % zu 14 %, bei Heimerziehung liegen die Werte bei 73 % zu 45 %). Das sind knapp 60 % mehr Aufwendungen bei Heimeinweisungen in der Stadt mit den niedrig ausgelegten ambulanten Hilfen." [3]
Am Ende des Jahres 1996 (Stichtag 31.12.96) erhielten im gesamten Bundesgebiet 12 484 Familien Sozialpädagogische Familienhilfe (Statistisches Bundesamt[4] 1998), in denen etwas mehr als 31 317 Kinder[5] lebten. Betrachtet man die Zahlenreihe von 1991 bis 1996, dann erweist sich die SPFH als eine Hilfeform mit insgesamt zunehmender Bedeutung (zur Statistik der SPFH siehe Rauschenbach/Schilling 1997 a, S. 81 ff).
Die Zahlen der SPFH zum Stichtag 31.12. geben eine "Momentaufnahme" wider, will man die Zahl der Familien errechnen, die im Laufe eines Jahres insgesamt SPFH erhalten haben, dann müssen zu den Zahlen des Stichtages 31.12. noch die im Laufe des gleichen Jahres beendeten SPFHs addiert werden. 1996 haben danach im Laufe des Jahres insgesamt 20 179 Familien SPFH erhalten (siehe den Kasten "Statistik Sozialpädagogischer Familienhilfen" weiter unten), in denen etwas mehr als 49 992 Kinder ständig lebten.
Der Anteil der freien Träger an der Anzahl der Sozialpädagogischen Familienhilfen nahm erwartungsgemäß zwischen 1991 und 1996 im Gebiet der alten Bundesländer langsam zu (1991: 26.1 %; 1996: 32.8 %), im Gebiet der neuen Bundesländer stieg der Anteil sehr deutlich (1991: 2.7 %; 1996: 64.3 %). Die Veränderung in den neuen Bundesländern wurde sowohl durch eine deutliche Abnahme der SPFH durch öffentliche Träger als auch durch eine gleichzeitige Zunahme bei den freien Trägern verursacht (siehe den Kasten "Statistik Sozialpädagogischer Familienhilfen").
Die durchschnittliche Dauer beendeter SPFH des Jahres 1996 (16 Monate) pendelt bei den einzelnen Bundesländern bis auf 2 Ausnahmen[6] mehrheitlich um 16 +/- 2 Monaten. Insgesamt fand, verglichen mit den Vorjahren, eine Angleichung der Dauer statt. Auch hier lassen sich sich keine generellen Unterschiede ABL/NBL feststellen, die Unterschiede bestehen zwischen den einzelnen Bundesländern (Spannweite bei den ABL: 13 - 23 Monate, bei den NBL: 16 - 18 Monate). Bemerkenswert ist, daß zwischen dem sechsten und dem zwölften Monat relativ die meisten SPFHs beendet werden[7]. Die Verteilung der Dauer, wie sie sich in den Gesamtdaten zeigt, ist weitgehend auch für die meisten Bundesländer kennzeichnend.
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Die "Anlässe zur Sozialpädagogischen Familienhilfe" in der amtlichen Statistik haben wegen der Art ihrer derzeitigen Definition und Erhebung nur einen eingeschränkten Aussagewert[8]. Die Daten zwischen den alten und den neuen Bundesländer unterscheiden sich hier besonders bei drei Anlässen: bei den NBL werden Arbeitslosigkeit, Überschuldung und Wohnungsprobleme relativ deutlich häufiger als Auslöser der Probleme der Familien genannt. Insgesamt nennt die Statistik (Familien mit SPFH, Stichtag 31.12.1996) folgende Anlässe für eine SPFH: Erziehungsschwierigkeiten 64.4 %, Entwicklungsauffälligkeiten 37.7 %, Beziehungsprobleme 34.1 %, Schul- und Ausbildungsprobleme 21.8 %, Trennung/Scheidung der Eltern 18.2 %, Vernachlässigung 15.3 %, Überschuldung 13.5 %, Wohnungsprobleme 12.8 %, Krankheit/Behinderung eines Elternteils 10.1 %, Suchtprobleme 9.6 %, Arbeitslosigkeit 6.4 %, Anzeichen für sexuellen Mißbrauch 3.7 %, Anzeichen für Kindesmißhandlung 3.2 %, Inhaftierung eines Elternteils 1.4 %, Straftat des Jugendlichen 0.8 %.


