In diesem Handbuch soll eine Form der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) vorgestellt werden, deren Zielgruppe vor allem sozial benachteiligte Familien sind, wenn eine dem Wohl eines Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Zwar gibt es inzwischen vielfältige Beratungseinrichtungen und soziale Dienstleistungen, die für Familien und Kinder/Jugendliche unterstützende Maßnahmen bereitstellen, sowohl Angebote, die sich an die einzelnen Kinder und Jugendlichen richten als auch welche, die die ganze Familie einbeziehen. Aber für manche Familien, deren Schwierigkeiten sich auf mehrere Lebensbereiche beziehen, beginnend mit knappen Ressourcen in der materiellen Versorgung, reichen diese Angebote nicht aus bzw. sie können von den Familien - aus verschiedenen subjektiven und objektiven Gründen - nicht genutzt werden. Diese Familien fallen durch das Netz sozialer Dienstleistungen eher hindurch. Ihre Kinder sind aber andererseits im sozialen Umfeld, im Kindergarten oder in der Schule in einem Maß auffällig geworden, daß entweder schon auf die Familie durch LehrerInnen, KindergärtnerInnen oder SozialarbeiterInnen (vom Jugendamt oder vom Allgemeinen Sozialdienst) Druck ausgeübt wird, etwas zu verändern oder die Eltern sich selber als unterstützungsbedürftig hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder wahrnehmen. Vor dem Aufkommen Sozialpädagogischer Familienhilfe schien - neben einer meist nicht ausreichenden Betreuung durch die Bezirkssozialarbeit - die Trennung von den Eltern und die Fremdunterbringung die einzige Möglichkeit, um das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Hans Heindl, langjähriger Jugendamtsleiter von Würzburg, erzählte in einem Vortrag das folgende Beispiel, um die Notwendigkeit der Einrichtung einer aufsuchenden, intensiven Hilfe für Familien zu unterstreichen: "Auslöser für die Einführung einer solchen Arbeitsweise (Sozialpädagogische Familienhilfe) war unter anderem das folgende Schlüsselerlebnis ... . 1975 nimmt unser Amt fünf Kinder, Geschwister aus einer Familie, und bringt sie als Gruppe in einem Kinderdorf unter wegen einer nicht mehr aufzuhaltenden, zunehmenden Verwahrlosung, ausgelöst durch den Totalausfall der Mutter, die kränklich, aber auch sonst äußerst apathisch und wenig bereit war, das Notwendige zu tun. Der Vater durchaus arbeitsam, aber überfordert. Die sporadischen Besuche der Bezirkssozialarbeiterin haben an dem Zustand nichts geändert oder nur kurzfristige Besserungen erreichen können, drei der Kinder waren bereits in die Sonderschule überwiesen, nicht wegen Lernbehinderung, sondern wegen der Defizite im Lernverhalten überhaupt. Die Unterbringung der Kinder damals dauerte ca. 10 Jahre bis zur Volljährigkeit und kam einer Auflösung dieser Familie gleich, denn einige Versuche der Reintegration scheiterten regelmäßig an dem weiterhin desolaten Familienmilieu, ohne daß allerdings auch irgendwelche Versuche unternommen worden sind, an diesem Milieu etwas zu verändern oder zu verbessern. Dabei hätte es gerade auch bei dieser Familie durchaus nutzbare Ressourcen gegeben. Der Kostenaufwand betrug rückblickend über 1,2 Millionen DM, der durchaus vertretbar ist. Anders allerdings sieht es aus, wenn Sie erfahren, daß die Kinder in den 10 Jahren ihres Heimaufenthaltes einen zehnmaligen Wechsel ihrer Bezugsperson, also der Gruppenmutter, Kinderdorfmutter, erleben mußten." [1] Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe wurde in der Jugendhilfe eine ambulante Hilfe zur Erziehung für Familien entwickelt, die diese Lücke schließen sollte. Die Hilfeform wurde im - seit dem 1.1.1991 geltenden - SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), dann als Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe in § 31 in Verbindung mit den Regelungen nach § 27 ff KJHG gesetzlich sanktioniert. Der § 31 im KJHG lautet: "Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie." Durch SPFH werden hauptsächlich arme und häufig auch kinderreiche Familien betreut (wobei andere Familien nicht explizit ausgeschlossen sind, aber eher auch mit anderen familienunterstützenden Maßnahmen versorgt sind). Armut meint dabei mehr als nur materiellen Mangel. Der Begriff bezeichnet die Häufung von mindestens zwei Unterversorgungslagen in bezug auf Einkommen, Bildung, Gesundheit, Wohnung, Arbeit, fehlende soziale Partizipation oder die mangelnde Verfügbarkeit sozialer und gesundheitlicher Dienste. (Hanesch u.a. 1994). (> vgl. dazu Kapitel 4).
Die SPFH nimmt - als intensivste der ambulanten Hilfen neben der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung - unter den acht Hilfen zur Erziehung eine besondere Stellung ein: In der SPFH geht es nicht nur um die Schwierigkeiten eines einzelnen Kindes/Jugendlichen, auch wenn der Anlaß der Hilfe das "Kindeswohl" ist, d.h. wenn "eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist". (KJHG, § 27 (1). Diese Hilfe bezieht sich grundsätzlich auf die Familie als Ganze. Der Ansatz der Hilfe ist mehrdimensional, d.h. sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen. (> Kapitel 5). Diese umfassende Hilfe ist ein Angebot an die Familien; die konkrete Ausgestaltung der Hilfe entwickelt sich in der Zusammenarbeit von Familie und Fachkraft. Die Hilfe hat überwiegend eine Geh-Struktur, d.h. die Fachkräfte suchen die Familien in ihren Wohnungen auf. Familien werden teilweise auch mehrmals in der Woche über einige Stunden besucht, abhängig z.B. von der Kinderzahl. In den Zeitstrukturen gibt es eine große Flexibilität. Eine Fachkraft betreut - im Durchschnitt - mit einer vollen Stelle drei Familien; häufig dauert eine Familienhilfe zwei Jahre. Laut Statistischem Bundesamt wurde für 1994 ein Durchschnitt von ca. 17 Monaten für Familienhilfe angegeben; hier sind alle Abbrüche von Familienhilfen mitenthalten. In den Zeitstrukturen gibt es eine große Flexibilität und Variabilität, je nach Bedarf der Familien (z.B. Kinderzahl), Konzeption des Dienstes der SPFH und Erfahrung der jeweiligen Fachkraft.
Entstanden ist diese Hilfe im Kontext des Reformdiskurses sozialer Arbeit Ende der 60er Jahre und zwar aus der Forderung der Reduzierung von Fremdplazierungen von Kindern und der Kritik am etablierten Heimwesen. Eine Form intensiver und direkter Betreuung von Familien schien vor allem für die Kinder eine bessere Lösung - bei wesentlich geringeren Kosten. Während die ersten Einsätze, die von der Berliner Gesellschaft für Heimerziehung zu Beginn der 70er Jahre vermittelt wurden, noch eher pragmatischen Charakter in Form von Haushaltsfortführung zur Vermeidung kurzfristiger Heimunterbringungen hatten, setzte sich die Familienhilfe allmählich als sozialpädagogische Maßnahme durch. Die Berliner Senatsverwaltung finanzierte als erste Behörde dieses Modell über Honorarsätze und -kräfte. Die ersten Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe waren StudentInnen und arbeitslose AbsolventInnen sozialer und pädagogischer Berufe, die meist ohne einschlägige Erfahrung in den Familien eingesetzt wurden.
Ausgehend von Westberlin wurde die neue Hilfeart seit Mitte der 70er Jahre auch in Städten und Landkreisen des Bundesgebietes eingerichtet. Im Rahmen des Konzeptes einer "offensiven Jugendhilfe", (BMJFG 1974: Mehr Chancen für die Jugend, zitiert nach Nielsen H. 1990), das auf den Ausbau präventiver Hilfen ausgerichtet war, wurde die Entwicklung Sozialpädagogischer Familienhilfe durch eine hier stattfindende Reflexion der traditionellen Interventionsformen und Angebote der Jugendhilfe begünstigt. Man hatte erkannt: "Ein großer Teil der jugendhilfebedürftigen Familien nahm erfahrungsgemäß bestehende unterstützende Einrichtungen, wie z.B. Erziehungsberatungsstellen, nicht in Anspruch. Gerade dieser Teil der Klientel wiederum war (und ist) am schwersten von den gesellschaftlichen Krisen betroffen. ... Drohende Deklassierung wegen mangelnder finanzieller Ressourcen, vorübergehende oder strukturell bedingte mangelnde kontinuierliche Versorgung der Kinder verdeutlichten die steigenden Problembelastungen und Notlagen von sozial schwachen Familien und ihren Kindern. Familienersetzende Hilfen - Heimunterbringungen - wurden den akuten Problemlagen nicht gerecht." (Nielsen H. 1990, S. 234). Diese Diskussion bestärkte die existierenden Ansätze einer Hilfe, als deren Name sich der Begriff "Sozialpädagogische Familienhilfe" durchsetzte, welcher signalisieren sollte, daß es sich hier nicht um eine einfache, bloß hauswirtschaftliche Unterstützung handelte, sondern um mehr. Die Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe entwickelten ihren Auftrag und ihr Programm für die Familien mit Hilfe einer alten Formel aus der Geschichte der sozialen Arbeit: "Hilfe zur Selbsthilfe" (> vgl. dazu Kapitel 7: Vorformen und historische Einordnung).
Es ist sicherlich nicht überraschend, daß vor allem arme Familien, d.h. Familien in Unterversorgungslagen in den Bereichen Finanzen, Arbeit, Wohnung, Bildung, Versorgung mit gesundheitlichen und psychosozialen Dienstleistungen Sozialpädagogische Familienhilfe erhalten. Es sind meist Familien mit überdurchschnittlich vielen Kindern, häufig in Anpassungssituationen nach Trennungen oder bei einer Familienneubildung. Die Schwierigkeiten bestehen besonders in der Häufung der Belastungen, die oft über Jahre andauern, und den damit verringerten Chancen von Veränderungen. Wie auch andere Familien, unterliegen auch diese Familien dem Druck von gesellschaftlichen Anforderungen, Herausforderungen, Verlockungen und Veränderungen, Offenheiten und Undurchschaubarkeiten. Familien mit einer solchen Häufung von Belastungen sind nicht das gewohnte Klientel von Beratung und Therapie. Dies liegt aber offensichtlich nicht an den Familien, sondern an den nicht "passenden" Beratungsformen. Schon vor Jahren hatte Hemminger (1982, S. 247) hinsichtlich der Psychotherapie kritisch geäußert: "Wenn ich vom ersten Psychotherapeuten höre, der seine Praxis gelegentlich verläßt und sich mit einem Patienten in dessen Wohnung an den Kaffeetisch setzt, um über die anstehenden Probleme zu sprechen, werde ich beginnen zu glauben, daß es eines Tages doch so etwas wie eine funktionierende Psychotherapie geben könnte". Wenn auch in der Psychotherapie die von Hemminger geforderten Tugenden - Lebensweltorientierung und Gleichwertigkeit - noch nicht in großem Umfang Eingang gefunden haben, so gehören diese im Rahmen von sozialpädagogischer Arbeit, speziell bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe, inzwischen weitgehend zum Grundverständnis. Dazu wird auch zunehmend versucht, nicht nur die Schwierigkeiten, sondern auch die Stärken der Familien zu sehen und zu fördern. Das Thema des Handbuches ist letztendlich die Passung zwischen den Familien, der Gesellschaft und der Hilfeform Sozialpädagogische Familienhilfe. In einer Gesellschaftsform, in der Individualisierung ein zentraler Wert ist, bedeutet Passung aber nicht Anpassung, sondern eine Entscheidung über den eigenen Lebensentwurf. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist dementsprechend kein Anpassungsinstrumentarium der Öffentlichkeit, sondern eine Unterstützungsmöglichkeit für die Familien, einen eigenen Weg zu finden.
[1] Vortrag auf der Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft der Bayerischen FamilienhelferInnen,
am 22.11.1996 im DJI München