Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“
Die Aufgabe des hier vorgelegten Forschungsberichts war die Untersuchung der Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes.1 Gegenstand dieser Untersuchung waren die Auswirkungen des ProstG, nicht die Prostitution oder die Lebenslage von Prostituierten generell. Erkenntnisse aus der Forschung über Prostitution flossen dort ein, wo sie Hinweise zum Verständnis von Fortschritt oder Verzögerungen bei der Umsetzung des Gesetzes bzw. von seiner Reichweite geben. Gegenstand der Betrachtung waren die Rahmenbedingungen, unter denen Prostitution ausgeübt wird, seien sie rechtlicher, behördlicher oder arbeitstechnischer Natur.
Forschungsauftrag war es, einen Überblick über die Auswirkungen des ProstG in der Praxis zu erhalten und besonderes Augenmerk auf die Rechtspraxis, die Behördenpraxis und die Sicht der unterschiedlichen Gruppen von in der Prostitution tätigen Frauen und Männern sowie der Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsbetrieben zu legen. Forschungsgegenstand war somit das Feld der Prostitution (siehe I.2.1).
Die Untersuchung besteht aus mehreren, sich ergänzenden und ineinander greifenden Teilstudien. Eingesetzt wurden sowohl quantitative als auch qualitative Methoden.
1) Siehe Ausschreibung vom 15. 9. 2003, http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf- Anlagen/PRM-24879-Ausschreibung,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf . Die Untersuchung wurde im Auftrag des BMFSFJ durchgeführt und soll der Vorbereitung eines Berichts der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag dienen. Hintergrund ist die Aufforderung des Deutschen Bundestags anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes, die Bundesregierung möge nach Ablauf von drei Jahren über die Auswirkungen der neuen Rechtslage berichten.