Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“
Unter dem Begriff Betreiber und Betreiberinnen werden Inhaber bzw. Inhaberinnen bordellartiger Betriebe zusammengefasst. Sie sind Unternehmer bzw. Unternehmerinnen und führen entweder Clubs, Bars, Sexkinos, Laufhäuser, SM-Studios1, Saunen, Agenturen oder vermieten Wohnungen an selbstständig arbeitende Prostituierte. Ausschlaggebend ist das Kriterium der potentiellen Arbeitgeberschaft, d. h. der Möglichkeit, durch die Art des Betriebes abhängige Beschäftigungsverhältnisse und somit Arbeitsverträge anbieten zu können.
1) Sado-Maso-Studios