Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“
Die mit dem ProstG intendierte gesellschaftliche Entdiskriminierung von Prostituierten kann sich auch in einem veränderten Umgang seitens Behörden und Ämtern äußern. Ein Viertel der schriftlich Befragten bemerkte in den letzten zwei Jahren eine Veränderung bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Behörden und Ämtern. Die weitaus meisten stellten diesbezüglich jedoch keine Veränderungen fest.1 Wenn Veränderungen bemerkt wurden, wurde eher ein freundlicherer Umgang, eine bessere Beratung bzw. eine größere Akzeptanz berichtet.2 Jedoch empfanden fast ebenso viele ihre Behandlung auf Ämtern und Behörden eher als schlechter.3
Die Sorge vor Diskriminierung und moralischer Verurteilung in Behörden und auf Ämtern hält Prostituierte häufig davon ab, dort offen mit ihrer Prostitutionstätigkeit umzugehen. Die gezielte Frage nach freundlicher oder unfreundlicher Behandlung auf bestimmten Ämtern oder Behörden4 in Verbindung danach, ob die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Kenntnis von der Prostitutionstätigkeit der Befragten hatten, erbrachte sehr unterschiedliche Ergebnisse bezüglich Kontakten zu den jeweiligen Ämtern oder Behörden und dem Umgang mit den Befragten.
Gesundheitsämter: Auch nach Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes und dem damit verbundenen Wegfall der vielerorts praktizierten Pflichtuntersuchungen auf Geschlechtskrankheiten lagen die weitaus meisten Erfahrungen mit Gesundheitsämtern vor. 54,4 % der schriftlich Befragten hatten entsprechenden Kontakt. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wussten fast immer von der Prostitutionstätigkeit und die weitaus meisten Befragten fühlten sich dort freundlich behandelt.5 Auch persönlich Befragte berichteten von guten Erfahrungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von STD-Beratungsstellen.
Polizei: Die Polizei war die Behörde mit den zweithäufigsten Kontakten (39,0 %). Auch dort war der Prostitutionshintergrund fast immer bekannt. Über drei Fünftel derjenigen, die Kontakt zur Polizei hatten, fühlten sich dort freundlich behandelt.6 Von den Interviewten berichteten nur einzelne Männer sowie eine transsexuelle Befragte über negative Erfahrungen mit der Polizei. Sie schilderten als diskriminierend erlebte Vorgehensweisen von Polizisten, die sie im Zuge der Kontrolle von Sperrbezirksverordnungen erlebt hatten.
Sonstige Ämter: Nennenswerte Kontakte bestanden bei den schriftlich Befragten zum Sozialamt (23,0 %) und zum Arbeitsamt (22,0 %). Auf beiden Ämtern war die Prostitutionstätigkeit nur zum Teil bekannt.7 Ob Befragte dort freundlich oder unfreundlich behandelt wurden, war dafür aber offenbar nicht entscheidend. Auch etliche derjenigen, die ihre Arbeit als Prostituierte nicht offen legten, fühlten sich auf diesen Ämtern unfreundlich behandelt.8
Mit anderen erfragten Ämtern und Behörden hatte nur ein kleinerer Teil der schriftlich Befragten Erfahrungen.9 Bei Gerichten, Finanzämtern und Ausländerbehörden scheint das Wissen um die Prostitutionstätigkeit Einfluss auf den Umgang zu haben. Von den Befragten, die ihre Arbeit als Prostituierte nicht offen legten, fühlten sich die weitaus meisten freundlich behandelt. Demgegenüber fühlten sich von denjenigen, bei denen der Prostitutionshintergrund bekannt war, die meisten unfreundlich behandelt. Der Zusammenhang stellte sich trotz der kleinen Zahlen jeweils als statistisch signifikant10 heraus.
1) Auf die Frage, ob Sie in den letzten zwei Jahren auf Ämtern oder Behörden anders behandelt wurden als in den Jahren davor, liegen Angaben von 195 Befragten vor. Diejenigen, die bis zu zwei Jahren als Prostituierte arbeiteten oder ihre Tätigkeit auf Ämtern/Behörden nicht offen legten, wurden nicht berücksichtigt. Von 195 hatte ein Viertel (50 =25,5 %) überhaupt eine Veränderung bemerkt. Drei Viertel (74,5 %) hatten keine Veränderungen festgestellt.
2) 29 Befragte stellten eher Verbesserungen fest. Es konnten mehrere Möglichkeiten angekreuzt werden, die Summe der entsprechenden Nennungen addiert sich daher auf mehr als 29. 21 meinten, die Leute waren freundlicher, 18 fühlten sich besser beraten und 17 eher in ihrer Tätigkeit als Prostituierte akzeptiert.
3) 21 Befragte bejahten die Antwortvorgabe „Nein, es hat sich eher verschlechtert“.
4) Erfragt wurden Erfahrungen mit Gesundheitsamt, Suchtberatungsstelle, Finanzamt, Sozialamt, Arbeitsamt, Polizei, Gerichten, Ordnungsamt, Ausländerbehörde und Jugendamt.
5) In 152 Fällen war die Prostitutionstätigkeit bekannt, 141 (92,8 %) Befragte wurden freundlich behandelt.
6) Kontakte zur Polizei hatten 119 Befragte. In 111 Fällen war die Prostitutionstätigkeit bekannt, 69 (62,2 %) Befragte wurden freundlich behandelt.
7) Auf dem Sozialamt in 38 Fällen (54,3 % der Kontakte), auf dem Arbeitsamt in 28 Fällen (41,8 % der Kontakte).
8) Sozialamt: 53,1 %, Arbeitsamt: 43,6 % derjenigen, von denen die Prostitutionstätigkeit nicht bekannt war.
9) Die Kontakte lagen zwischen 30 (Ausländerbehörde) und 54 (Finanzamt). Der Grad der Bekanntheit der Prostitutionstätigkeit lag zwischen 23,3 % bei der Ausländerbehörde und 72,0 % bei Gerichten.
10) Finanzämter: χ2=4,958, P=0,026; Gerichte: χ2=7,873, P=0,005; Ausländerbehörden: χ2=6,679, P=0,010.