Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“
Fast vier Fünftel der schriftlich Befragten (79,0 % = 241) wussten, dass es das ProstG gibt. Sie wussten, um was es dabei geht oder hatten zumindest schon vom Gesetz gehört. Der hohe Kenntnisstand über die Existenz des Gesetzes war unabhängig davon, ob der Fragebogen über eine Beratungsstelle oder eine andere Person erhalten wurde. Von Bedeutung für das allgemeine Wissen um das Gesetz war jedoch, ob die Befragten haupt- oder nebenberuflich als Prostituierte arbeiteten. So wussten die hauptberuflich Tätigen signifikant häufiger1 vom ProstG als die nebenberuflich Tätigen. Auch die Nationalität der Befragten spielte eine entscheidende Rolle für das Wissen um das ProstG. Deutsche Befragte waren signifikant besser informiert als Befragte anderer Nationalitäten.2
Die wichtigsten Informationsquellen waren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen sowie Arbeitskolleginnen bzw. -kollegen. Aber auch Printmedien oder Broschüren und Informationsmaterial zum ProstG trugen in beachtenswertem Umfang zum Kenntnisstand bei.3
Das Wissen über die mit dem ProstG verbundenen Möglichkeiten war deutlich niedriger ausgeprägt als das Wissen um seine Existenz. Der Kenntnisstand zu einzelnen Aspekten war unterschiedlich hoch.4 Bei denen, die vom Gesetz wissen, waren am bekanntesten die Möglichkeiten, die ihre Arbeitssituation unmittelbar betreffen. Von 241 Befragten wussten:
Über die Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag abschließen zu können, Kunden verklagen zu können und als Prostituierte sozial- und rentenversicherungspflichtig arbeiten zu können, wussten Befragte, die den Fragebogen über eine Beratungsstelle erhalten hatten, signifikant häufiger Bescheid als diejenigen, die den Bogen über andere Personen erhielten.5
Eher allgemeine Verbesserungen ihrer Situation oder mit dem ProstG verbundene Verbesserungen für Betreiber und Betreiberinnen von Prostitutionsbetreiben waren bei weitem nicht so bekannt:
Die persönlich Befragten hatten alle vom Prostitutionsgesetz gehört. Einige kannten das Gesetz sehr gut. Andere waren nur in groben Zügen informiert, wussten aber, wo sie sich bei Bedarf näher informieren könnten.
1) 85,9 % der Hauptberuflichen gegenüber 71,8% der Nebenberuflichen, χ2=9,137, P=0,003.
2) 84,9 % der deutschen Befragten gegenüber nur 15,1 % der nichtdeutschen Befragten wussten, worum es beim ProstG geht, χ2=4,611, P=0,032.
3) Diejenigen, die vom Gesetz wussten, hatten ihre Informationen zu 39,8 % über Beratungsstellen, zu 39,0 % über Kolleginnen/Kollegen, zu 36,5 % aus Zeitungen/Illustrierten und zu 31,1 % über Informationsmaterial bezogen.
4) Der Kenntnisstand über die mit dem Prostitutionsgesetz verbundenen Möglichkeiten war bei den hauptberuflich als Prostituierte tätigen Befragten in der Regel etwas besser ausgeprägt als bei den nebenberuflich Tätigen. Die Unterschiede waren jedoch nicht gravierend.
5) Kenntnis über Möglichkeit eines Arbeitsvertrages: 80,4 % der über Beratungsstelle kontaktierten Befragten gegenüber 19,6 % über andere Personen, χ2=7,308, P=0,007 - Kenntnis über Möglichkeit Kunden zu verklagen: 79,4 % der über Beratungsstelle kontaktierten Befragten gegenüber 20,6 % über andere Personen, χ2=7,308, P=0,007 - Kenntnis über Möglichkeit, renten- und sozialversicherungspflichtig arbeiten zu können: 81,7 % der über Beratungsstelle kontaktierten Befragten gegenüber 18,3 % über andere Personen, χ2=8,578, P=0,003