Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“
Sittenwidrigkeit ist kein prostitutionsspezifischer Rechtsbegriff, auch andere Verträge können als sittenwidrig eingestuft werden, z. B. Arbeits- oder Mietverträge, Eheverträge, Bürgschaften oder Testamente. Unter dem Begriff der Sittenwidrigkeit wurden sowohl Unregelmäßigkeiten im hessischen Wahlkampf als auch die Preiserhöhung der Telekom nach ihrer Privatisierung diskutiert. Für den Bereich der Prostitution jedoch sind die Definition von Sittenwidrigkeit und die daran geknüpften Rechtsfolgen zentral. Dabei geht es generell um die Frage, ob die zwischen Prostituierten und Kunden geschlossenen Verträge über die zu erbringende Dienstleistung als sittenwidrig und damit als nicht rechtskräftig gelten. Die an den Begriff der Sittenwidrigkeit gekoppelte Diskriminierung wurde als Grund für Probleme im Umfeld der Prostitution gesehen: