Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“

I Forschungsauftrag, Forschungsfeld, Forschungsgegenstand und Methodik

4   Methodisches Vorgehen und Forschungsdesign

4.3   Diskussion der Aussagekraft und Grenzen der Untersuchung

Aussagekraft und Grenzen der quantitativen Daten (Repräsentativität)

Es ist nicht zu klären, inwieweit die Fragebogenerhebung bei Prostituierten repräsentativ ist, da außer widersprüchlichen Schätzungen keine Daten über die Grundgesamtheit der Prostituierten in Deutschland vorliegen. Es gibt jedoch mehrere Hinweise darauf, dass erwartungsgemäß vor allem bestimmte Gruppen erreicht und befragt werden konnten.

Bei der Befragung von Betreibern und Betreiberinnen von Prostitutionsbetrieben handelt es sich ebenfalls um eine spezifische Auswahl. Der Kontakt kam auch hier überwiegend über Hinweise von Beratungseinrichtungen zustande, aber auch durch Hinweise anderer Betreiber und des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen.5

Für die Befragung von Ministerien, Behörden und Gerichten gelten andere Einschränkungen: Auf Landesebene wurden in allen Bundesländern die Ressorts Arbeit, Frauen, Finanzen, Gesundheit, Inneres, Justiz, Soziales und Wirtschaft angeschrieben. Dafür wurden Fragekataloge zusammengestellt, die sowohl einen Teil allgemeiner Fragestellungen das Prostitutionsgesetz betreffend enthielten, wie z. B. die nach Veränderungen, Problemen oder Handlungsbedarf bzw. gesetzlichem Nachbesserungsbedarf, als auch einen Teil mit ressortspezifischen Fragen. Einige Ministerien sahen sich aufgrund fehlender Zuständigkeit oder mangelnder Erfahrung nicht in der Lage, den Fragenkatalog zu beantworten und leiteten ihn an andere Ressorts weiter. Der Rücklauf blieb trotz einer Fristverlängerung um mehrere Monate und wiederholtem Nachfragen unvollständig.

Einige Institutionen wie Krankenkassen oder Behörden wie Ämter für Arbeitsschutz reagierten bis auf Ausnahmen nicht auf die Fragebögen. Dies kann dahingehend verstanden werden, dass sie nicht der Ansicht waren, verwertbare Aussagen machen zu können oder aber, dass sie sich nicht zuständig sahen.

Aussagekraft und Grenzen der qualitativen Daten (Repräsentation)

Für qualitative Erhebungen gelten andere Qualitätskriterien als für quantitative: Statt der Repräsentativität ist die Repräsentation eines Spektrums an Befragten Gütekriterium6. Die Auswahl der Gesprächspartnerinnen und -partner aus der Prostitution und den Prostitutionsbetrieben unterliegt den gleichen Einschränkungen wie die der mit dem Fragebogen Befragten. Es konnte aber ein breites Spektrum befragt werden. Es wurde darauf geachtet, dass beide Geschlechter und möglichst viele Arbeitsformen, Arbeitsplätze, Regionen, Altersgruppen usw. vertreten waren.

Bei der Auswahl der themenspezifischen Fachrunden wurden eine bundesweite Streuung und eine Beteiligung kontroverser Positionen berücksichtigt (zur Zusammensetzung der jeweiligen Runden siehe gesonderten Anhang).

Probleme und Grenzen der Erforschung der Wirkung von Gesetzen

Der Faktor Zeit wird von der Wirkungsforschung der Rechtssoziologie, z. B. von Rottleuthner, eher am Rande erwähnt7. Er spielt jedoch für die Bestimmung der Wirksamkeit eines Gesetzes eine ausschlaggebende Rolle. Das Beispiel der zwischen 2000 und 2001 durchgeführten Evaluation der Auswirkungen der Aufhebung des Bordellverbots in den Niederlanden8 zeigt deutlich, dass Veränderungen dieser Art keine schnellen Resultate bringen können. Dies war auch den niederländischen Auftraggebern klar: „Zwei Jahre nach der Aufhebung des Bordellverbots fand eine Evaluierung statt. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die tatsächlichen Auswirkungen der Gesetzesänderung noch nicht abschließend bewerten lassen. Klar ist aber, dass die Legalisierung eines Sektors, der fast hundert Jahre lang illegal war, nicht mit einer einfachen Gesetzesänderung und einer neuen Politik zu bewerkstelligen ist. Es besteht noch große Unklarheit über die Rechte und Pflichten von Prostituierten und Betreibern und über die Arbeitsverhältnisse. Außerdem muss die Kommunikation mit der Branche verbessert werden. Auch was die Position der Prostituierten angeht, sind noch viele Probleme zu lösen. Die Empfehlungen im Evaluierungsbericht sind eine gute Grundlage für die weitere Gestaltung des Legalisierungsprozesses.“9

Auch die hier vorgelegte Untersuchung konnte in vielen Bereichen nur erste Hinweise auf Veränderung feststellen. Nicht nur bedarf es längerer Zeiträume, bevor die Behördenpraxis sich ändert, bevor die neue Rechtslage sich ausreichend in den Instanzen der Rechtsprechung hat niederschlagen können und Unklarheiten durch Rechtsprechung geklärt wurden. Auch das „Milieu“ hat vielfältige eigene Interessen, den Status quo zu erhalten. Die Prostituierten selbst haben widersprüchliche Interessen, die zwischen dem Wunsch nach sozialer Absicherung und dem Wunsch nach ungemindertem, schnellem Verdienst pendeln (siehe II.2.1).

Gesicherte Daten, welche die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes erfassen, werden erst in einigen Jahren erhebbar sein.

1) Leopold/Steffan 1997: 12,4 %

2) vgl. Leopold 2001, Steffan/Kerschl 2004, Schröttle et al. 2004

3) TAMPEP (Transnational AIDS/STD prevention among migrant prostitutes in Europe) nennt für das Jahr 2003 einen Anteil von 57 % Migrantinnen unter den Prostituierten in Deutschland. (TAMPEP 2004, S. 19)

4) Leopold/Steffan 1997: 19 %, Schröttle et al. 2004: 25,3 %

5) Der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen ist ein Zusammenschluss von Betreibern bzw. Betreiberinnen und Prostituierten. info@busd.de

6) Helfferich 2004

7) Rottleuthner 1987, S. 131

8) Daalder 2003, 2004

9) FAQ Prostitution 2004, S. 6

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