Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“
Der Kern des Auftrags dieser Untersuchung – die Feststellung, ob und wie ein Gesetz zur Umsetzung kommt und wirkt – berührt Fragen, die sich die Rechtssoziologie stellt. Rottleuthner unterscheidet zwischen Normbefolgung und Wirkungen, da sich eine erwünschte Wirkung auch trotz Nicht-Befolgung oder in Unkenntnis der gesetzlichen Normen einstellen kann bzw. auch ohne diese erreicht worden wäre, wohingegen die Befolgung der Norm auch – wie im Falle des Dienstes nach Vorschrift – dazu benutzt werden kann, den legislativen Zweck zu vereiteln. Er sieht daher die Notwendigkeit, weiterhin zu unterscheiden zwischen den Wirkungen einer Normsetzung und deren Wirksamkeit: „Im ersten Fall fragen wir nach allen möglichen Wirkungen, erwünschten und unerwünschten, vorhergesehenen und nicht antizipierten; im anderen Fall geht es darum zu klären, ob das Ziel, das der Gesetzgeber erreichen wollte, tatsächlich erreicht wurde.“1 Übertragen auf diese Untersuchung der Auswirkungen des ProstG lässt sich demzufolge festhalten, dass einerseits die Wirkungen der neuen Rechtslage untersucht wurden – inklusive unerwünschter Folgeerscheinungen, nur teilweise umgesetzter oder auch noch ungenutzt gebliebener Möglichkeiten – und andererseits die Aufmerksamkeit auf die Untersuchung der Wirksamkeit, das Ziel des Gesetzgebers, die positive Beeinflussung von Lebens- und Arbeitsbedingungen von Prostituierten durch rechtliche Gleichstellung zu verbessern, gerichtet wurde.
Im Folgenden werden das Forschungskonzept und -design und die eingesetzten Methoden und Instrumente kurz vorgestellt.
1) Rottleuthner 1987, S. 55