Grafik: 12. Kinder- und Jugendbericht

Vorwort

Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2003 beschlossen, dass sich der 12. Kinder- und Jugendbericht dem Thema „Bildung und Erziehung außerhalb der Schule“ widmen soll. Dieses Thema wurde im Berichtsauftrag für die Sachverständigenkommission spezif iziert: „Das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts soll zum Jahrzehnt der Familien und ihrer Kinder werden. Hier liegt die Zukunft der Gesellschaft. Die Bundesregierung will in diesem Jahrzehnt die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen der nachfolgenden Generation verbessern. Dieses sind vor allem Reformen im Bereich Bildung, Betreuung und Erziehung. Der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren, die Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung, die Unterstützung des Erziehungsauftrags der Eltern, die Gestaltung des Übergangs von Kindertageseinrichtungen zur Schule und die Angebote für Kinder und Jugendliche im Schulalter sind für die Bundesregierung strategische Schlüsselfragen.“

Diese Aufgaben beziehen sich, so der Berichtsauftrag, auf die Bearbeitung von zwei thematischen Schwerpunkten, zum einen auf die „Förderung im Elementarbereich“ mit dem Ziel der Erarbeitung struktureller, finanzieller und inhaltlicher Eckpunkte, zum anderen auf die „Angebote für Kinder und Jugendliche im Schulalter“ mit dem Ziel der Erarbeitung konkreter und umsetzbarer Kooperationsmodelle von Jugendhilfe und Schule.

In Anbetracht dieser Ausgangskonstellation waren für die Kommission zwei Überlegungen maßgebend: Erstens sollte sich der Bericht auf Fragen der Bildung und Erziehung vor und neben der Schule beziehen und damit zwei in den politischen und wissenschaftlichen Diskursen eigenständig verhandelte Themengebiete zusammenführen. Zweitens war damit die terminologisch und inhaltlich offene Frage aufgeworfen, wie die Kommission sich konzeptionell zu den Fragen der Bildung und Erziehung, der Betreuung und Förderung verhält. Dies machte für die Kommission eigene begriffliche Vergewisserungen notwendig.

Die Kommission hat den Auftrag dahingehend ausgelegt, dass sie das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen – vor allem vor und neben der Schule – in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit gerückt hat. Deshalb hat sie auch den Arbeitstitel des Berichtsauftrags geringfügig abgewandelt: „Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule “. Insoweit sind die Themen Bildung, Betreuung und Erziehung, sind Bildungs- und Erziehungsprozesse im frühen Kindesalter und im Schulalter sowie deren Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe die zentralen Eckpunkte des Berichts. Da Schule eine zentrale Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen ist, wird auch ihr zwangsläufig und sachgerecht eine gewisse Aufmerksamkeit zuteil, ohne dass sie selbst einen Kernbestandteil des Berichts bildet.

Im Unterschied zu den bisherigen Kinder- und Jugendberichten war die Arbeit der Kommission dadurch geprägt, dass zeitgleich bedeutsame politische und parlamentarische Aktivitäten zum Ausbau des Betreuungsangebots für unter dreijährige Kinder – vor allem in Westdeutschland – sowie zum Ausbau der Ganztagsschulen in der gesamten Republik eingele itet worden sind. Beides war für die Gestaltung des Berichts und für die Kommission eine besondere Herausforderung, da weder die politische noch die reale Entwicklung im Berichtszeitraum von Anfang an abzusehen war.

Parallel zum Berichtszeitraum wurde seit 2002 vom Bundestag nicht nur das 4-Milliarden- „Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung – IZBB“ zum Ausbau der Ganztagsschulen auf den Weg gebracht. Vielmehr liegt inzwischen auch das vom Bundestag beschlossene und am 01.01.2005 in Kraft getretene „Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)“ vor. Unstrittig werden beide Großprojekte – ungeachtet der damit verbundenen Finanzierungsfragen und der unterschiedlich bewerteten Ausbaugeschwindigkeit – das Aufwachsen von Kindern in Deutschland nachhaltig beeinflussen. Erstmals wird es für das ehemalige Bundesgebiet denkbar, dass nicht nur ein verschwindend geringer Teil der Kinder bereits in frühen Jahren einen wesentlichen Teil des Tages in öffentlich organisierten und verantworteten Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen verbringt. Kindheit wird für diese Kinder zu einem nicht unerheblichen Teil zu einer „Institutionen- Kindheit“. Umso wichtiger wird ein sorgfältiges, qualifiziertes und der kindlichen Entwicklung angemessenes Angebot.

Wie kaum in einem anderen Bereich zeigen sich in den Rahmenbedingungen des Aufwachsens von Kindern ebenso anhaltende wie markante Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Nach wie vor sind Kinderbetreuungsangebote, die in der DDR wie in keinem anderen Staat der Welt ausgebaut waren, insbesondere für unter Dreijährige und für Kinder im Schulalter in den östlichen Bundesländern in erheblich höherem Maße vorhanden als im Westen. Zudem ist dort auch im Kindergartenalter das Angebot an Ganztagsplätzen nahezu die Regel, in Westdeutschland hingegen immer noch die Ausnahme. Unabhängig davon, ob diese gravierenden Unterschiede es berechtigt erscheinen lassen, von einer anhaltend geteilten Kultur des Aufwachsens zwischen Ost und West zu sprechen, wird in diesem Punkt offenkundig, dass die westlichen Bundesländer diesbezüglich einen beträchtlichen Nachholbedarf haben, sich aber die realen Bedingungen zwischen den westlichen und östlichen Bundesländern in dieser Hinsicht nach wie vor gravierend unterscheiden.

Vor diesem Hintergrund muss der vorliegende Bericht in manchen Teilen als ein typischer „Westbericht“ gelesen werden. Insbesondere die Beschreibung der unzulänglichen und unbefriedigenden Lage und der sich abzeichnenden Ausbaubedarfe sind in Anbetracht der langjährigen Versäumnisse der westlichen Bundesländer formuliert. Der Bericht kann aber auch als eine Darstellung gelesen werden, die in ihren quantitativen Ausbaudimensionen gerade die östlichen Bundesländer zum Vorbild nimmt; insofern ist Ostdeutschland in dieser Hinsicht in gewisser Weise auch ein impliziter Bezugspunkt für den Gesamtausbau der Kinderbetreuung in Deutschland.

Der vorliegende Bericht stellt zwar den Begriff der Bildung in den Mittelpunkt, ist aber dennoch kein Bildungsbericht im herkömmlichen Sinne. Er ist es mit Blick auf die beiden Themenschwerpunkte schon deshalb nicht, weil diese Themen üblicherweise in keinem Bildungsbericht auf nationaler oder internationaler Ebene Eingang finden. Zugleich unterscheidet er sich dadurch, dass ihm ein erweitertes Bildungsverständnis zugrunde liegt, demzufolge aus biografischer Sicht von Kindern alle Lern- und Bildungsprozesse ins Blickfeld zu rücken sind, ungeachtet dessen, ob sie als Ergebnis einschlägiger Bildungsinstanzen zustande kommen oder als Elemente offizieller Lehrpläne des Bildungssystems vorgesehen waren. Kinder lernen das, was sie lernen – und nicht (immer) das, was sie sollen –, Kinder lernen dann, wann, und dort, wo sie wollen – und nicht (immer) dann, wann, und dort, wo ihnen etwas angeboten wird. Mit dieser Ausgangslage konfrontiert, versucht der Bericht nicht nur einen eigenen konzeptionellen Zugang auszubuchstabieren, sondern den Blick auch auf die realen Bildungs- und Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen zu richten, stärker ihre Bildungsbiografie in den Blick zu nehmen, als dies in Bildungsberichten bislang üblich war.

Der Bericht ist jedoch auch deshalb kein Bildungsbericht herkömmlicher Art, weil er das Thema Bildung – mehr als alle Bildungsberichte zuvor – vor dem Hintergrund einer Trias von Bildung, Betreuung und Erziehung zu akzentuieren versucht. Häufig verwendet vor allem im Bereich der Frühund Elementarpädagogik – in deren Kontext sie auch ihren gesetzlichen Niederschlag findet –, spielt dieser Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung bislang weder in der Schule als dem herausragenden Bildungsort für Heranwachsende noch in den allgemeinen bildungspolitischen Debatten oder in der wissenschaftlichen Diskussion eine erkennbare Rolle. Über eine eher formelhafte Verwendung im Bereich der Kindertagesbetreuung hinaus ist die Trias von Bildung, Betreuung und Erziehung bislang nie hinausgekommen. Der vorliegende Bericht nimmt die reale Situation des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen zum gedanklichen Ausgangspunkt und versucht aus dem, was andernorts vielfach als Sozialisation, als reale Wirkung auf Kinder und Jugendliche verstanden wird, jenen Teil in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu rücken, der am ehesten als realisiertes Bildungs- und Lerngeschehen verstanden werden kann.

Im Horizont dieser Überlegungen und im Lichte des Berichtsauftrags entfaltet sich der Aufbau des Berichts. Er ist untergliedert in vier Teile und sieben Hauptkapitel:

  • Nach einer problemorientierten Einleitung wird in Teil A der Rahmen für die Ausdifferenzierung der nachfolgenden Beric htsteile skizziert, zunächst in Kapitel 1 der soziale Wandel und der soziale Kontext des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen, anschließend in Kapitel 2 die begrifflich-konzeptionelle Verortung innerhalb der Diskussion um Bildung, Betreuung und Erziehung.

  • In Teil B stehen die Lern-, Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt, wird die Bildung im individuellen Lebenslauf zum Bezugspunkt. Während sich Kapitel 3 dabei mit der frühen Kindheit bis zum Schuleintritt beschäftigt, werden in Kapitel 4 die Bildungsprozesse im Schulalter thematisiert.

  • Demgegenüber legt Teil C seinen Akzent auf die Leistungen der Bildungssysteme, soweit sie für die anstehenden Berichtsthemen einschlägig sind. In Analogie zu Teil B wird hier wiederum eine Untergliederung in die beiden institutionellen Phasen der Kindheit vorgenommen. Kapitel 5 ist infolgedessen neben der Familie vor allem auf die Institutionen der Kinderbetreuung ausgerichtet, und Kapitel 6 unternimmt den Versuch, sich insbesondere von der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schule her den Fragen einer Kooperation von Bildungsorten und Lernwelten, die bisher kaum in Bildungsberichten thematisiert worden sind, anzunähern, wie es im Umfeld der neueren Ganztagsschuldebatte verstärkt gefordert wird.

  • In Teil D geht es auf der Basis einer Bilanz wesentlicher Bestandteile des Berichts zualle rerst um die Identifizierung der Eckwerte einer künftigen Gesamtkonzeption von Bildungs-, Betreuungsund Erziehungsangeboten, um die Entwicklung von Perspektiven und schließlich um die Zuspitzung auf wichtige Empfehlungen, wie sie sich aus der Sicht der Kommission darstellen.

Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht ist kein Gesamtbericht; er beschäftigt sich mit ausgewählten, aktuellen Fragestellungen. Deshalb sind Grenzziehungen und Auslassungen nicht nur unvermeidlich, sondern zugleich notwendige und hilfreiche Selbstbeschränkungen. In diesem Sinne müssen auch für den Zwölften Kinder- und Jugendbericht Einschränkungen gemacht werden.

Nur am Rande behandelt werden Fragen des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit schlechten Startchancen für die berufliche Ausbildung bzw. den Arbeitsmarkt. Mit Blick auf diesen Punkt hat sich die Kommission von Anfang an entschieden, den thematischen Horizont grundsätzlich auf die Phase bis zum Ende der allgemein bildenden Schulzeit zu begrenzen. Zudem werden in diesem Bericht drei Themenbereiche nicht explizit behandelt, die ebenso wichtig sind, aber nur in Spezialberichten angemessen analysiert werden können. Es ist die s zum ersten der Zusammenhang von weltanschaulich-religiöser Bindung und Aspekten der Bildung, Betreuung und Erziehung (insbesondere der Rolle von religiöser Unterweisung außerhalb von Schulen), zum zweiten die besondere Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen und zum dritten die Lage von jungen Menschen in Einrichtungen der Erziehungshilfe.

In Anbetracht der sich immer deutlicher abzeichnenden starken Bedeutung des Migrationshintergrunds von Kindern muss dieser Thematik künftig ebenfalls spezielle Aufmerksamkeit gewidmet werden. Obgleich sich die Kommission bemüht hat, hierauf jeweils in den einzelnen Kapiteln einzugehen, blieben die Möglichkeiten bis zum Ende dennoch unbefriedigend, nicht zuletzt deshalb, weil bei diesem Thema nach wie vor ein erhebliches Defizit an aussagekräftigem und zuverlässigem Datenmaterial besteht.

Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht ist auch kein Kinder- und Jugendhilfebericht. Weder beansprucht er, alle relevanten Aufgaben- und Themenfelder der Kinder- und Jugendhilfe ins Blickfeld zu rücken, noch hält es die Kommission für angemessen, die in diesem Bericht im Mittelpunkt stehenden Fragen mit einer Neuausrichtung der gesamten Kinder- und Jugendhilfe auch nur in Verbindung zu bringen. Die praktischen und politischen Folgen der hier in Frage stehenden Themen werden an der Kinder- und Jugendhilfe nicht spurlos vorübergehen, sie tangieren allerdings einzelne Teile – Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit, schulbezogene Jugendsozialarbeit – weit mehr als andere.

Zwischen der Abgabe des Berichts durch die Kommission und seiner anschließenden Beratung in den Parlamenten – nach Vorlage einer Stellungnahme der Bundesregierung – liegt ein für die Kommission unbekannter Zeitraum von mehreren Monaten. Diese Zeit werden wir nutzen, um die ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehenen Expertisen-Bände möglichst zeitgleich zu veröffentlichen. Ein Kinder- und Jugendbericht ist das Ergebnis einer Kommissionsarbeit in einem thematisch vorgegebenen und zeitlich befristeten Rahmen. Für den Zwölften Kinder- und Jugendbericht stand der vergleichsweise kurze Zeitraum von knapp zwei Jahren zur Verfügung. Der vorliegende Bericht wurde – neben unzähligen Stunden, in denen Textfassungen angefertigt, durchgearbeitet, umgeschrieben und nach und nach fertig gestellt wurden – in 17 Sitzungen bzw. an insgesamt 34 Sitzungstagen und in etlichen Arbeitsgruppentreffen erarbeitet. Angesichts der schwierigen und heute nicht mehr zeitgemäßen Rahmenbedingungen für die Arbeit von sieben berufenen Kommissionsmitgliedern – nebenher und ohne Entlastung von ihrer beruflichen Tätigkeit – sowie in Ermangelung von Datenmaterial bzw. eindeutiger Befunde und Erkenntnisse sollte dies nicht als selbstverständlich betrachtet werden, sondern Anlass sein, diese Arbeitsform für die Erstellung künftiger Berichte zu überdenken, damit die wichtige und zum Teil für die Fachpraxis wegweisende Funktion der Kinder- und Jugendberichte nicht unnötig erschwert oder gar gefährdet wird.

Dass der vorliegende Text dennoch fachlich differenziert und wissenschaftlich fundiert erstellt werden konnte, ist nicht zuletzt der flexiblen und vielfältigen Unterstützung sowie den umfassenden Anregungen zu verdanken, die die Sachverständigenkommission sowohl durch eine kleine Arbeitsgruppe des Deutschen Jugendinstituts (DJI) als auch durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie einschlägige Fachleute erhalten hat. Die Sachverständigenkommission hat 16 Anhörungen und öffentliche Dialogforen veranstaltet, die in Anbetracht der Fülle der thematischen Facetten etliche richtungsweisende Impulse geben konnten. Gleiches gilt auch für die 19 Expertisen, die die Kommission im Laufe ihrer Arbeit in Auftrag gegeben hat. Darüber hinaus sind zusätzliche Anfragen zu speziellen Auswertungen bzw. thematisch vertiefenden Daten an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit großem Entgegenkommen beantwortet worden. Ebenso haben sich Verbände und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe mit hilfreichen Hinweisen zu zentralen aktuellen Fragestellungen und bereichsspezifischen Ergebnissen an die Sachverständigenkommission gewandt. Alle diese Materialien sind, so gut es ging, in den Bericht eingeflossen. Allen Expertinnen und Experten sei für ihre engagierte und qualifizierte Beteiligung herzlich gedankt.

Berichte einer Kommission sind per se Gemeinschaftswerke. Sie kommen nur zustande in einem vielschichtigen Geflecht von Diskussionen, Protokollen, Vorlagen, Arbeitsgruppen, Rohtexten und Entwürfen. So haben auch an diesem Bericht zahlreiche Personen direkt und indirekt mitgewirkt (vgl. auch die Übersicht zu den Zuarbeiten im Anhang). Dass dieses überhaupt möglich wurde, hat die Kommission der DJI-Arbeitsgruppe Dr. Jürgen Barthelmes, Dr. Brigitte Seifert, Anne Zehnbauer und ganz besonders Kirsten Bruhns zu verdanken, die wie keine andere Person in diesem Bericht alle Fäden zusammengehalten hat. Ohne ihr unermüdliches Engagement wäre die Arbeit in dieser Form nicht möglich gewesen. Im organisatorischen Bereich wurde sie dabei unterstützt von Anne Eisfeld und Jessica Alt. Als ständiger Gast mitgewirkt hat daneben Dr. Wolfgang Mack, der sich in Verbindung mit einem im DJI durchgeführten Projekt in die Kommissionsarbeit insbesondere im Kontext der Bildungsfragen und des Ganztagsschulprojekts über das erwartbare Maß hinaus eingebracht hat. In bewährter Form hat auch die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik diese Berichtskommission in Fragen der amtlichen Daten beraten und umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung gestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DJI haben für die Sachverständigenkommission Daten ausgewertet und Arbeitsergebnisse aufbereitet sowie an vielen Stellen die Arbeit am Bericht mit Rat und Tat unterstützt. Auch ihnen allen sei hier noch einmal herzlich gedankt. Und mein Dank gilt abschließend auch der Kommission selbst und ihren hier ungenannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die alle mit dafür verantwortlich sind, dass es uns gelungen ist, diesen Bericht vorzulegen.


München, im April 2005
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Vorsitzender der Sachverständigenkommission