Vorwort
Die Bundesregierung hat am 4. Juni 2003 beschlossen, dass sich der 12. Kinder- und Jugendbericht
dem Thema „Bildung und Erziehung außerhalb der Schule“ widmen soll. Dieses Thema wurde im
Berichtsauftrag für die Sachverständigenkommission spezif iziert: „Das erste Jahrzehnt des neuen
Jahrhunderts soll zum Jahrzehnt der Familien und ihrer Kinder werden. Hier liegt die Zukunft der
Gesellschaft. Die Bundesregierung will in diesem Jahrzehnt die Rahmenbedingungen für das
Aufwachsen der nachfolgenden Generation verbessern. Dieses sind vor allem Reformen im Bereich
Bildung, Betreuung und Erziehung. Der Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren, die
Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung, die Unterstützung des Erziehungsauftrags der
Eltern, die Gestaltung des Übergangs von Kindertageseinrichtungen zur Schule und die Angebote für
Kinder und Jugendliche im Schulalter sind für die Bundesregierung strategische Schlüsselfragen.“
Diese Aufgaben beziehen sich, so der Berichtsauftrag, auf die Bearbeitung von zwei thematischen
Schwerpunkten, zum einen auf die „Förderung im Elementarbereich“ mit dem Ziel der Erarbeitung
struktureller, finanzieller und inhaltlicher Eckpunkte, zum anderen auf die „Angebote für Kinder und
Jugendliche im Schulalter“ mit dem Ziel der Erarbeitung konkreter und umsetzbarer
Kooperationsmodelle von Jugendhilfe und Schule.
In Anbetracht dieser Ausgangskonstellation waren für die Kommission zwei Überlegungen
maßgebend: Erstens sollte sich der Bericht auf Fragen der Bildung und Erziehung vor und neben der
Schule beziehen und damit zwei in den politischen und wissenschaftlichen Diskursen eigenständig
verhandelte Themengebiete zusammenführen. Zweitens war damit die terminologisch und inhaltlich
offene Frage aufgeworfen, wie die Kommission sich konzeptionell zu den Fragen der Bildung und
Erziehung, der Betreuung und Förderung verhält. Dies machte für die Kommission eigene begriffliche
Vergewisserungen notwendig.
Die Kommission hat den Auftrag dahingehend ausgelegt, dass sie das Aufwachsen von Kindern und
Jugendlichen – vor allem vor und neben der Schule – in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit
gerückt hat. Deshalb hat sie auch den Arbeitstitel des Berichtsauftrags geringfügig abgewandelt:
„Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule “. Insoweit sind die Themen Bildung,
Betreuung und Erziehung, sind Bildungs- und Erziehungsprozesse im frühen Kindesalter und im
Schulalter sowie deren Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe die zentralen Eckpunkte des
Berichts. Da Schule eine zentrale Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen ist, wird auch ihr
zwangsläufig und sachgerecht eine gewisse Aufmerksamkeit zuteil, ohne dass sie selbst einen
Kernbestandteil des Berichts bildet.
Im Unterschied zu den bisherigen Kinder- und Jugendberichten war die Arbeit der Kommission
dadurch geprägt, dass zeitgleich bedeutsame politische und parlamentarische Aktivitäten zum Ausbau
des Betreuungsangebots für unter dreijährige Kinder – vor allem in Westdeutschland – sowie zum Ausbau der Ganztagsschulen in der gesamten Republik eingele itet worden sind. Beides war für die
Gestaltung des Berichts und für die Kommission eine besondere Herausforderung, da weder die
politische noch die reale Entwicklung im Berichtszeitraum von Anfang an abzusehen war.
Parallel zum Berichtszeitraum wurde seit 2002 vom Bundestag nicht nur das 4-Milliarden-
„Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung – IZBB“ zum Ausbau der Ganztagsschulen
auf den Weg gebracht. Vielmehr liegt inzwischen auch das vom Bundestag beschlossene und am
01.01.2005 in Kraft getretene „Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)“ vor. Unstrittig werden beide
Großprojekte – ungeachtet der damit verbundenen Finanzierungsfragen und der unterschiedlich
bewerteten Ausbaugeschwindigkeit – das Aufwachsen von Kindern in Deutschland nachhaltig
beeinflussen. Erstmals wird es für das ehemalige Bundesgebiet denkbar, dass nicht nur ein
verschwindend geringer Teil der Kinder bereits in frühen Jahren einen wesentlichen Teil des Tages in
öffentlich organisierten und verantworteten Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen
verbringt. Kindheit wird für diese Kinder zu einem nicht unerheblichen Teil zu einer „Institutionen-
Kindheit“. Umso wichtiger wird ein sorgfältiges, qualifiziertes und der kindlichen Entwicklung
angemessenes Angebot.
Wie kaum in einem anderen Bereich zeigen sich in den Rahmenbedingungen des Aufwachsens von
Kindern ebenso anhaltende wie markante Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland. Nach wie
vor sind Kinderbetreuungsangebote, die in der DDR wie in keinem anderen Staat der Welt ausgebaut
waren, insbesondere für unter Dreijährige und für Kinder im Schulalter in den östlichen
Bundesländern in erheblich höherem Maße vorhanden als im Westen. Zudem ist dort auch im
Kindergartenalter das Angebot an Ganztagsplätzen nahezu die Regel, in Westdeutschland hingegen
immer noch die Ausnahme. Unabhängig davon, ob diese gravierenden Unterschiede es berechtigt
erscheinen lassen, von einer anhaltend geteilten Kultur des Aufwachsens zwischen Ost und West zu
sprechen, wird in diesem Punkt offenkundig, dass die westlichen Bundesländer diesbezüglich einen
beträchtlichen Nachholbedarf haben, sich aber die realen Bedingungen zwischen den westlichen und
östlichen Bundesländern in dieser Hinsicht nach wie vor gravierend unterscheiden.
Vor diesem Hintergrund muss der vorliegende Bericht in manchen Teilen als ein typischer
„Westbericht“ gelesen werden. Insbesondere die Beschreibung der unzulänglichen und
unbefriedigenden Lage und der sich abzeichnenden Ausbaubedarfe sind in Anbetracht der
langjährigen Versäumnisse der westlichen Bundesländer formuliert. Der Bericht kann aber auch als
eine Darstellung gelesen werden, die in ihren quantitativen Ausbaudimensionen gerade die östlichen
Bundesländer zum Vorbild nimmt; insofern ist Ostdeutschland in dieser Hinsicht in gewisser Weise
auch ein impliziter Bezugspunkt für den Gesamtausbau der Kinderbetreuung in Deutschland.
Der vorliegende Bericht stellt zwar den Begriff der Bildung in den Mittelpunkt, ist aber dennoch kein
Bildungsbericht im herkömmlichen Sinne. Er ist es mit Blick auf die beiden Themenschwerpunkte
schon deshalb nicht, weil diese Themen üblicherweise in keinem Bildungsbericht auf nationaler oder
internationaler Ebene Eingang finden. Zugleich unterscheidet er sich dadurch, dass ihm ein erweitertes
Bildungsverständnis zugrunde liegt, demzufolge aus biografischer Sicht von Kindern alle Lern- und Bildungsprozesse ins Blickfeld zu rücken sind, ungeachtet dessen, ob sie als Ergebnis einschlägiger
Bildungsinstanzen zustande kommen oder als Elemente offizieller Lehrpläne des Bildungssystems
vorgesehen waren. Kinder lernen das, was sie lernen – und nicht (immer) das, was sie sollen –, Kinder
lernen dann, wann, und dort, wo sie wollen – und nicht (immer) dann, wann, und dort, wo ihnen etwas
angeboten wird. Mit dieser Ausgangslage konfrontiert, versucht der Bericht nicht nur einen eigenen
konzeptionellen Zugang auszubuchstabieren, sondern den Blick auch auf die realen Bildungs- und
Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen zu richten, stärker ihre Bildungsbiografie in den Blick zu
nehmen, als dies in Bildungsberichten bislang üblich war.
Der Bericht ist jedoch auch deshalb kein Bildungsbericht herkömmlicher Art, weil er das Thema
Bildung – mehr als alle Bildungsberichte zuvor – vor dem Hintergrund einer Trias von Bildung,
Betreuung und Erziehung zu akzentuieren versucht. Häufig verwendet vor allem im Bereich der Frühund
Elementarpädagogik – in deren Kontext sie auch ihren gesetzlichen Niederschlag findet –, spielt
dieser Dreiklang von Bildung, Betreuung und Erziehung bislang weder in der Schule als dem
herausragenden Bildungsort für Heranwachsende noch in den allgemeinen bildungspolitischen
Debatten oder in der wissenschaftlichen Diskussion eine erkennbare Rolle. Über eine eher formelhafte
Verwendung im Bereich der Kindertagesbetreuung hinaus ist die Trias von Bildung, Betreuung und
Erziehung bislang nie hinausgekommen. Der vorliegende Bericht nimmt die reale Situation des
Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen zum gedanklichen Ausgangspunkt und versucht aus dem,
was andernorts vielfach als Sozialisation, als reale Wirkung auf Kinder und Jugendliche verstanden
wird, jenen Teil in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit zu rücken, der am ehesten als realisiertes
Bildungs- und Lerngeschehen verstanden werden kann.
Im Horizont dieser Überlegungen und im Lichte des Berichtsauftrags entfaltet sich der Aufbau des
Berichts. Er ist untergliedert in vier Teile und sieben Hauptkapitel:
- Nach einer problemorientierten Einleitung wird in Teil A der Rahmen für die Ausdifferenzierung der nachfolgenden Beric htsteile skizziert, zunächst in Kapitel 1 der soziale Wandel und der soziale Kontext des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen, anschließend in Kapitel 2 die begrifflich-konzeptionelle Verortung innerhalb der Diskussion um Bildung, Betreuung und Erziehung.
- In Teil B stehen die Lern-, Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt, wird die Bildung im individuellen Lebenslauf zum Bezugspunkt. Während sich Kapitel 3 dabei mit der frühen Kindheit bis zum Schuleintritt beschäftigt, werden in Kapitel 4 die Bildungsprozesse im Schulalter thematisiert.
- Demgegenüber legt Teil C seinen Akzent auf die Leistungen der Bildungssysteme, soweit sie für die anstehenden Berichtsthemen einschlägig sind. In Analogie zu Teil B wird hier wiederum eine Untergliederung in die beiden institutionellen Phasen der Kindheit vorgenommen. Kapitel 5 ist infolgedessen neben der Familie vor allem auf die Institutionen der Kinderbetreuung ausgerichtet, und Kapitel 6 unternimmt den Versuch, sich insbesondere von der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schule her den Fragen einer Kooperation von Bildungsorten und Lernwelten, die bisher kaum in Bildungsberichten thematisiert worden sind, anzunähern, wie es im Umfeld der neueren Ganztagsschuldebatte verstärkt gefordert wird.
- In Teil D geht es auf der Basis einer Bilanz wesentlicher Bestandteile des Berichts zualle rerst um die Identifizierung der Eckwerte einer künftigen Gesamtkonzeption von Bildungs-, Betreuungsund Erziehungsangeboten, um die Entwicklung von Perspektiven und schließlich um die Zuspitzung auf wichtige Empfehlungen, wie sie sich aus der Sicht der Kommission darstellen.
Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht ist kein Gesamtbericht; er beschäftigt sich mit ausgewählten,
aktuellen Fragestellungen. Deshalb sind Grenzziehungen und Auslassungen nicht nur unvermeidlich,
sondern zugleich notwendige und hilfreiche Selbstbeschränkungen. In diesem Sinne müssen auch für
den Zwölften Kinder- und Jugendbericht Einschränkungen gemacht werden.
Nur am Rande behandelt werden Fragen des Übergangs von Schülerinnen und Schülern mit
schlechten Startchancen für die berufliche Ausbildung bzw. den Arbeitsmarkt. Mit Blick auf diesen
Punkt hat sich die Kommission von Anfang an entschieden, den thematischen Horizont grundsätzlich
auf die Phase bis zum Ende der allgemein bildenden Schulzeit zu begrenzen. Zudem werden in diesem
Bericht drei Themenbereiche nicht explizit behandelt, die ebenso wichtig sind, aber nur in
Spezialberichten angemessen analysiert werden können. Es ist die s zum ersten der Zusammenhang
von weltanschaulich-religiöser Bindung und Aspekten der Bildung, Betreuung und Erziehung
(insbesondere der Rolle von religiöser Unterweisung außerhalb von Schulen), zum zweiten die
besondere Situation von behinderten Kindern und Jugendlichen und zum dritten die Lage von jungen
Menschen in Einrichtungen der Erziehungshilfe.
In Anbetracht der sich immer deutlicher abzeichnenden starken Bedeutung des Migrationshintergrunds
von Kindern muss dieser Thematik künftig ebenfalls spezielle Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Obgleich sich die Kommission bemüht hat, hierauf jeweils in den einzelnen Kapiteln einzugehen,
blieben die Möglichkeiten bis zum Ende dennoch unbefriedigend, nicht zuletzt deshalb, weil bei
diesem Thema nach wie vor ein erhebliches Defizit an aussagekräftigem und zuverlässigem
Datenmaterial besteht.
Der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht ist auch kein Kinder- und Jugendhilfebericht. Weder
beansprucht er, alle relevanten Aufgaben- und Themenfelder der Kinder- und Jugendhilfe ins
Blickfeld zu rücken, noch hält es die Kommission für angemessen, die in diesem Bericht im
Mittelpunkt stehenden Fragen mit einer Neuausrichtung der gesamten Kinder- und Jugendhilfe auch
nur in Verbindung zu bringen. Die praktischen und politischen Folgen der hier in Frage stehenden
Themen werden an der Kinder- und Jugendhilfe nicht spurlos vorübergehen, sie tangieren allerdings
einzelne Teile – Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit, schulbezogene Jugendsozialarbeit – weit
mehr als andere.
Zwischen der Abgabe des Berichts durch die Kommission und seiner anschließenden Beratung in den
Parlamenten – nach Vorlage einer Stellungnahme der Bundesregierung – liegt ein für die Kommission
unbekannter Zeitraum von mehreren Monaten. Diese Zeit werden wir nutzen, um die ebenfalls zur
Veröffentlichung vorgesehenen Expertisen-Bände möglichst zeitgleich zu veröffentlichen. Ein Kinder- und Jugendbericht ist das Ergebnis einer Kommissionsarbeit in einem thematisch
vorgegebenen und zeitlich befristeten Rahmen. Für den Zwölften Kinder- und Jugendbericht stand der
vergleichsweise kurze Zeitraum von knapp zwei Jahren zur Verfügung. Der vorliegende Bericht
wurde – neben unzähligen Stunden, in denen Textfassungen angefertigt, durchgearbeitet,
umgeschrieben und nach und nach fertig gestellt wurden – in 17 Sitzungen bzw. an insgesamt 34
Sitzungstagen und in etlichen Arbeitsgruppentreffen erarbeitet. Angesichts der schwierigen und heute
nicht mehr zeitgemäßen Rahmenbedingungen für die Arbeit von sieben berufenen
Kommissionsmitgliedern – nebenher und ohne Entlastung von ihrer beruflichen Tätigkeit – sowie in
Ermangelung von Datenmaterial bzw. eindeutiger Befunde und Erkenntnisse sollte dies nicht als
selbstverständlich betrachtet werden, sondern Anlass sein, diese Arbeitsform für die Erstellung
künftiger Berichte zu überdenken, damit die wichtige und zum Teil für die Fachpraxis wegweisende
Funktion der Kinder- und Jugendberichte nicht unnötig erschwert oder gar gefährdet wird.
Dass der vorliegende Text dennoch fachlich differenziert und wissenschaftlich fundiert erstellt werden
konnte, ist nicht zuletzt der flexiblen und vielfältigen Unterstützung sowie den umfassenden
Anregungen zu verdanken, die die Sachverständigenkommission sowohl durch eine kleine
Arbeitsgruppe des Deutschen Jugendinstituts (DJI) als auch durch externe Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie einschlägige Fachleute erhalten hat. Die Sachverständigenkommission hat 16
Anhörungen und öffentliche Dialogforen veranstaltet, die in Anbetracht der Fülle der thematischen
Facetten etliche richtungsweisende Impulse geben konnten. Gleiches gilt auch für die 19 Expertisen,
die die Kommission im Laufe ihrer Arbeit in Auftrag gegeben hat. Darüber hinaus sind zusätzliche
Anfragen zu speziellen Auswertungen bzw. thematisch vertiefenden Daten an Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler mit großem Entgegenkommen beantwortet worden. Ebenso haben sich Verbände
und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe mit hilfreichen Hinweisen zu zentralen aktuellen
Fragestellungen und bereichsspezifischen Ergebnissen an die Sachverständigenkommission gewandt.
Alle diese Materialien sind, so gut es ging, in den Bericht eingeflossen. Allen Expertinnen und
Experten sei für ihre engagierte und qualifizierte Beteiligung herzlich gedankt.
Berichte einer Kommission sind per se Gemeinschaftswerke. Sie kommen nur zustande in einem
vielschichtigen Geflecht von Diskussionen, Protokollen, Vorlagen, Arbeitsgruppen, Rohtexten und
Entwürfen. So haben auch an diesem Bericht zahlreiche Personen direkt und indirekt mitgewirkt (vgl.
auch die Übersicht zu den Zuarbeiten im Anhang). Dass dieses überhaupt möglich wurde, hat die
Kommission der DJI-Arbeitsgruppe Dr. Jürgen Barthelmes, Dr. Brigitte Seifert, Anne Zehnbauer und
ganz besonders Kirsten Bruhns zu verdanken, die wie keine andere Person in diesem Bericht alle
Fäden zusammengehalten hat. Ohne ihr unermüdliches Engagement wäre die Arbeit in dieser Form
nicht möglich gewesen. Im organisatorischen Bereich wurde sie dabei unterstützt von Anne Eisfeld
und Jessica Alt. Als ständiger Gast mitgewirkt hat daneben Dr. Wolfgang Mack, der sich in
Verbindung mit einem im DJI durchgeführten Projekt in die Kommissionsarbeit insbesondere im
Kontext der Bildungsfragen und des Ganztagsschulprojekts über das erwartbare Maß hinaus
eingebracht hat. In bewährter Form hat auch die Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und
Jugendhilfestatistik diese Berichtskommission in Fragen der amtlichen Daten beraten und
umfangreiches Datenmaterial zur Verfügung gestellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DJI haben für die Sachverständigenkommission Daten ausgewertet und Arbeitsergebnisse aufbereitet sowie an
vielen Stellen die Arbeit am Bericht mit Rat und Tat unterstützt. Auch ihnen allen sei hier noch einmal
herzlich gedankt. Und mein Dank gilt abschließend auch der Kommission selbst und ihren hier
ungenannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die alle mit dafür verantwortlich sind, dass es uns
gelungen ist, diesen Bericht vorzulegen.
München, im April 2005
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach
Vorsitzender der Sachverständigenkommission
