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2. Handlungsfeld: Qualifizierungswege

Unter den Alleinerziehenden, die "erwerbsfähig und hilfebedürftig" sind, die also nach der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vom Anfang 2005 Arbeitslosengeld II beziehen, hat ein großer Anteil keinen Berufsabschluss. Unter den in Nürnberg 2003 Sozialhilfe beziehenden Alleinerziehenden galt das für fast die Hälfte, unter den jungen Alleinerziehenden bis 25 Jahre und unter dem rasch wachsenden Anteil an Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund ist der Anteil noch höher. Bundesweit hochgerechnet, geht es dabei um etwa 205.000 Alleinerziehende (von insgesamt 457.000, die im Juli 2005 Arbeitslosengeld II bezogen). Angesichts eines Arbeitsmarkts, der seit langen Jahren vor allem Arbeitsplätze für Geringqualifizierte durch technischen und organisatorischen Wandel wegrationalisiert, besiegelt fehlende berufliche Qualifikation auf Dauer den Ausschluss von stabil existenzsichernder Erwerbsarbeit - und sie geht auch, aus der Kinderperspektive, mit deutlich verschlechterten Bildungschancen einher.

Deshalb ist es für die gesamte Institutionenlandschaft rund um Berufsvorbereitung und berufliche Bildung eine wichtige Aufgabe, Qualifizierungswege so zu öffnen, dass sie auch von Alleinerziehenden begangen werden können. Das bedeutet nicht, dass es abgetrennte "Sonderangebote" und "Sonderzonen" "nur für Alleinerziehende" geben sollte. Aber bei der Ausgestaltung von Qualifizierungswegen kommt es aus dieser Perspektive darauf an, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Alleinerziehende überhaupt den Zugang zu ihnen finden, dann aber auch dabei unterstützt werden, die Ausbildungswege bis zum Ziel zurück zu legen. Das soll auch dann gelingen dann, wenn aus der Bewältigung von Trennung und Scheidung und aus der Alleinverantwortung für das Aufwachsen der eigenen Kinder besondere Belastungen erwachsen. Erfolgreiche Programme wie das hessische Modell "JAMBA - junge alleinerziehende Mütter in Berufsausbildung" haben gezeigt, dass Teilzeitformen von Ausbildung auch im dualen System auf der Basis praktischer Ausbildung in Betrieben realisiert werden können. Noch ist die berufliche Teilzeitausbildung aber weit davon entfernt, flächendeckend als Wahlmöglichkeit etabliert zu sein. Nötig ist ein weiterer Schub an Umsetzungsenergie, der auch von den Kommunen, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen ausgehen muss, um die Regularisierung teilzeitlicher Ausbildungsmöglichkeiten voran zu treiben. Dafür sind im Rahmen von berufsbildungspolitischen Netzwerken eigene Anstrengungen nötig, wozu die zumindest zeitlich befristete Etablierung von auf dieses Ziel orientierten eigenen "thematische Netzwerken" auf kommunaler oder regionaler Ebene gehören muss. Viele lokal umgesetzte Modelle sind prekär mischfinanziert, was besonders für die Sicherung des Lebensunterhalts der Alleinerziehenden gilt. Neben der Entwicklung und Ausgestaltung von für Alleinerziehende zugänglichen Qualifizierungswegen müssen diese Netzwerke deshalb auch darauf hin arbeiten, dass Alleinerziehende während einer beruflichen Ausbildung finanzielle Planungssicherheit haben.

Viele Alleinerziehende - auch unter den Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II - verfügen durchaus über Berufsabschlüsse, die sich allerdings nach einer längeren Familienphase und nachfolgender Trennung/Scheidung nicht mehr am Arbeitsmarkt verwerten lassen. Zugleich können und wollen viele von ihnen den langen Weg zu einem vollberuflichen Abschluss in einem anderen, neuen Beruf nicht gehen. Es kommt dann darauf an, dass es für sie maßgeschneiderte - "modularisierte" - sogenannte "Nachqualifizierungen" gibt, die ihnen Zertifikate und Kompetenzen in die Hand geben, mit denen sie aus Sicht von Arbeitgebern das richtige Profil für die jeweiligen Arbeitsplatzanforderungen mitbringen. Auch für diese maßgeschneiderten Qualifizierungsmodule - für die es vor allem bei Ausbildungen für Büro-Arbeitsplätze viele gut erprobte Modelle, auch in teilzeitlicher Organisation gibt - sind besondere Rahmenbedingungen nötig. Zu ihnen gehören die fakultative Teilzeitform, Angebote an Stützunterricht vor allem für Lernungewohnte, Sprachförderung für Teilnehmer/innen mit Migrationshintergrund, aber auch eine kommunikative Begleitung, die z.B. Konflikte mit dem Ausbildungsbetrieb oder Lehrpersonal moderiert ("Mediation") und bei der Bewältigung von besonderen familiären Belastungen unterstützend bereitsteht.

Trotz intensiver konzeptioneller Diskussionen über den Bedeutungszuwachs lebensweltlich-informellen Kompetenzerwerbs, über lebenslanges Lernen und die Bedeutung und die Vorteile arbeitsintegrierten Lernens - worin ja das Grundprinzip des dualen System der Berufsbildung besteht -gibt es hierzulande bisher zu wenig an Ausbildungspraxis, die berufliche Arbeit und einen vom einzelnen Arbeitsplatz und Arbeitgeber unabhängigen und dokumentierten Qualifikationserwerb miteinander verbindet. Im Bereich der Benachteiligtenförderung hat es hier einige Modell gebliebene Pionierprojekte gegeben - hier besteht weiter ein großer Bedarf an konzeptionell unterfütterten praktischen Modellerfahrungen. Die zusätzlich-gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten, die nach der neuen Rechtslage seit Anfang 2005 in großer Zahl vor allem bei den Wohlfahrtsverbänden entstanden sind und die mit hoher Rotationsgeschwindigkeit nach wenigen Monaten neu besetzt werden, werden nur dann einen Beitrag zur Arbeitsmarktintegration leisten, wenn sie den jeweils auf den Stellen Beschäftigten einen nachvollziehbaren und dokumentierbaren Mehrwert an beruflicher Qualifikation mit geben. Alleinerziehende sind eine wichtige Teilgruppe unter den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen - sie werden deshalb auch unter denen, die solche zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten ausfüllen, einen nennenswerten Anteil stellen. Umso wichtiger wird es im Rahmen kommunaler Strategien zur Förderung ihrer nachhaltigen Integration in Erwerbsarbeit, dass die Teilhabe an solchen Tätigkeiten als gewonnene - statt als verlorene - Zeit in ihrer Erwerbsbiografie ausgestaltet wird.