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1.5. Gestaltungsempfehlungen für ein bedarfsgerechtes Angebot

Um Gestaltungsempfehlungen ableiten zu können, muss der Blick zunächst auf die auf die seit Anfang 2005 völlig neu gestaltete Landschaft institutioneller  Strukturen zur Arbeitsberatung und -vermittlung gerichtet werden, die hier nur idealtypisierend dargestellt werden können. Die häufigste Strukturvariante in den Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen und ganz ähnlich bei den Optionskommunen - jenen 69 Kommunen, die im Rahmen einer Experimentierklausel nach § 6a SGB II für die Dauer von sechs Jahren den Gesamtkatalog der Leistungen des SGB II anstelle der Bundesagentur für Arbeit in eigener Trägerschaft übernehmen -  sieht eine Erstberatung durch eine/n persönlichen Ansprechpartner/in vor, der/die nach Erfassung einer gemeinsamen Bewertung/ einem Assessment bzw. dem Profiling zu den individuellen Qualifikationen und Problemlagen der Kund/innen entscheidet, ob aufgrund deren Komplexität oder drohender Langzeitarbeitslosigkeit ein intensives Fallmanagement erforderlich ist und in diesem Fall die Überweisung vornimmt.

Dabei wird eine Einstufung der Ratsuchenden nach der Intensität ihres Unterstützungsbedarfs vorgenommen ("Kundenstromsteuerung"). Bundesweit wird in den Arbeitsagenturen - und den ARGEn ist empfohlen, diese Einteilung zu übernehmen - zwischen "Marktkunden" (die z.B. nur auf die Nutzung der Internet-Stellenbörsen verwiesen werden), "Beratungskunden" (geringer Unterstützungsbedarf, z.B. Bewerbungstraining u.ä.) und "Betreuungskunden" (komplexer Hilfebedarf) unterschieden. Das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen hat einen inzwischen breit in der Praxis angewandten stärker differenzierten Konzeptvorschlag mit fünf Stufen entwickelt, bei dem die Gruppe E aus Arbeitslosen mit massiven Vermittlungshemmnissen ohne gegenwärtige Eingliederungschancen besteht.

Für einen großen Teil der Alleinerziehenden gilt wegen des oben dargestellten besonderen Beratungsbedarfs, dass sie zwar eine auf ihre jeweilige persönliche Situation eingehende intensive Beratung benötigen, dass aber Vermittlungshemmnisse, sobald sie ihre Ansprüche und Erwartungen an sich und an die Betreuungssituation für ihr/e Kind/er geklärt haben, nicht in ihnen als Person liegen, sondern vor allem in einer Infrastruktur der Kinderbetreuung, die nach wie vor noch große Lücken aufweist, besonders in Bezug auf flexible Angebote.

Diese Einschätzung führt zu einem Plädoyer für zielgruppenspezifische Beratung und zielgruppenspezifisches Fallmanagement für Alleinerziehende - weil sonst sowohl beim drei- als auch beim fünfstufigen Modell der "Fallsortierung" die Gefahr besteht, dass Alleinerziehende entweder überfordert werden (als "Marktkunden") und dass dabei zu wenig Rücksicht auf den Problemkreis "Ambivalenz zwischen Mutter- und Berufsrolle" und auf die Betreuungssituation genommen wird - oder dass sie als Angehörige einer "Problemgruppe" etikettiert werden, was für den größten Teil der Alleinerziehenden, die Arbeitslosengeld II beziehen, gerade nicht zutrifft, sie können nur aus eigener Kraft und mit eigenen Ressourcen das notwendige Kinderbetreuungs-Arrangement nicht herstellen.

Nicht überall wird zwischen persönlichem Ansprechpartner/innen (PA) und Fallmanager/innen (FM) unterschieden, es gibt auch eine Variante mit nur einer Ebene, in der alle Vermittler und Berater/innen als Fallmanager/innen bezeichnet werden und Aufgaben des Fallmanagements übernehmen. Als dritte Variante kommt in wenigen Arbeitsgemeinschaften die Koppelung von Fallmanagement und Leistungsgewährung in einer Person vor. Der folgende Text geht von Variante 1 aus, bei der Erstberatung/persönliche Ansprechpartner und Fallmanager zwei unterschiedliche Personen und Arbeitsebenen sind  Diese Variante ist zugleich die häufigste, aber sie ist auch in Bezug auf das hier vertretene Konzept einer stärkeren Zielgruppenorientierung die Erfolg versprechendste Strukturform. In Kommunen, die nach einem anderen Organisationsprinzip arbeiten, gelten die folgenden Empfehlungen für die dort zuständigen Ansprechpartner/in Alleinerziehender.