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1.4. Spezifischer Bedarf Alleinerziehender an Arbeitsberatung und -vermittlung
Die Ergebnisse der Nürnberger Befragung alleinerziehender Sozialhilfeempfängerinnen haben deutlich gemacht, dass Alleinerziehende, auch wenn sie unter 3jährige Kinder haben, eine hohe Motivation zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und eine große Arbeitsmarktnähe mitbringen. Es besteht jedoch ein starker Gegensatz zwischen diesem stark ausgeprägten Wunsch und der Bereitschaft zur Berufstätigkeit und der realen Situation. Die Hürden beim Einstieg sind für Alleinerziehende bei sonst gleichen Voraussetzungen deutlich höher als für Mütter aus Paarfamilien: weil sie in ihrer häuslichen Situation die Gesamtverantwortung für die Betreuung, Versorgung, Erziehung der Kinder und für die Alltagsarbeit tragen, also höheren Anforderungen ausgesetzt sind.
Als Einstiegshindernisse Alleinerziehender erweisen sich insbesondere:
fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, vor allem außerhalb der Regelzeiten,
ausgeprägte Ambivalenzen bei der Entscheidung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, wenn "es Ernst wird" ("Was kann / will ich mir und meinem Kind zumuten?") und Konflikte im Umgang mit widersprüchlichen Erwartungen und Anforderungen bei der Gestaltung der Lebensbereiche Beruf und Familie,
Überforderung bei der eigenständigen Gestaltung einer guten Lösung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Neben diesen besonders bei Alleinerziehenden brisanten Einstiegshindernissen liegen häufig weitere Vermittlungshemmnisse vor, die nicht oder nur indirekt in Zusammenhang mit der Lebensform des Alleinerziehens stehen, wie
niedriges Ausbildungsniveau, z. T. fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse vor allem bei jungen Alleinerziehenden, bzw. Abwertung der Abschlüsse nach langer Unterbrechung der Berufstätigkeit sowie Nicht-Anerkennung von Schul-, Berufs- oder Studienabschlüssen von Migrantinnen;
geringe Berufserfahrung aufgrund frühzeitiger Schwangerschaft und/oder langer Erwerbspause durch Elternzeit und/oder Arbeitslosigkeit, hieran scheitern auch viele sehr gut ausgebildete alleinerziehende Mütter;
relativ starke Ortsgebundenheit, v.a. Alleinerziehender mit Schulkindern, da die Einbindung Alleinerziehender und ihrer Kinder in ein soziales Netz besonders wichtig für die Stabilisierung und Unterstützung der Familie ist und sich an einem neuen Ort eine solche Vernetzung nicht in kurzer Zeit herstellen lässt;
bei Migrant/innen oft mangelnde Deutschkenntnisse, die sowohl zu Kontaktscheu und Rückzug, als auch zur Abwertung von Schul- und Berufsabschlüssen und Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt durch die Migrantinnen selbst, Arbeitgeber und/oder Beratende und dadurch letztlich dauerhaft zu unterwertiger Beschäftigung führen.
Diese zusätzlichen Vermittlungshemmnisse senken die Chancen Alleinerziehender, ihre Vorstellungen von Erwerbstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt überhaupt realisieren zu können und lassen viele Ansätze des Einstiegs gar nicht erst zustande kommen, noch bevor die Frage der konkreten Ausgestaltung des Zusammenspiels von Beruf und Familie überhaupt überdacht ist. Maßnahmen, die an diesen Vermittlungshemmnissen ansetzen, z.B. Qualifizierung durch Nachholen von Berufsabschlüssen, Sprachkurse oder Teilnahme an einem Bewerbungstraining müssen konkreten Vermittlungsaktivitäten in Berufstätigkeit oft vorangehen, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen. Wie beim Übergang in Erwerbstätigkeit muss auch bei jeder vorgeschalteten Maßnahme zur Erleichterung des Einmündens in den Arbeitsmarkt der Unterstützungsbedarf bei der Gestaltung der Vereinbarkeit und der Organisation der Kinderbetreuung im Beratungsgespräch besondere Aufmerksamkeit finden.
Ein zusätzliches strukturelles Vermittlungshemmnis besteht darin, dass Alleinerziehende von den Unternehmen häufig bereits im Bewerbungsverfahren aufgrund ihrer Lebensform benachteiligt werden. Je nach Branche, Ausbildung und Arbeitsmarktlage kann die Vermittlung Alleinerziehender dadurch erheblich erschwert werden. Dies zeigt sich auch darin, dass Alleinerziehende etwa doppelt so häufig erwerbslos sind wie verheiratete Frauen. Alleinerziehende Frauen in Beschäftigung wiederum arbeiten doppelt so häufig in Vollzeit wie verheiratete Frauen. Oft nehmen sie schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf, wie z.B. befristete Arbeitsverträge, ungünstige Arbeitszeiten, wie samstags, sonntags und nachts, oder ungewollte Teilzeittätigkeit.
Aufgrund ihrer Familienform haben Alleinerziehende unabhängig davon, an welchem Familienleitbild sie sich orientieren, keinen Spielraum zur Aufteilung der Erwerbs- und Hausarbeit, sondern müssen die Doppelbelastung tragen. Gleichzeitig sorgen sich gerade Alleinerziehende häufig darum, dass ihr Kind aufgrund der Lebensform benachteiligt ist, ein Vorwurf, der von außen herangetragen und oft rasch verinnerlicht wird. Umso schwieriger fällt vielen die Entscheidung zwischen ihrer Orientierung, eine "gute Mutter" zu sein und dem Wunsch, durch Berufstätigkeit finanziell eigenständig zu werden und den Sozialstaat nicht zu belasten. Der Widerspruch zwischen Streben nach existenzsichernder Autonomie durch Erwerbsorientierung und der Sorge um das Wohlbefinden der Kinder ist zugleich ein intrapsychisches und ein interpersonales Konfliktfeld. Dieses Konfliktfeld wird durch sich widersprechende Erwartungshaltungen von Mitarbeitern der Sozialämter bzw. der neuen Arbeitsgemeinschaften (und der entsprechenden Stellen in den so genannten Optionskommunen), vom sozialen Umfeld und des Personals anderer Institutionen wie Kindergarten und Schulen aufgespannt. Mütter müssen in diesem Spannungsfeld zunächst eine klare Zielabwägung vornehmen, bevor es ihnen gelingt - das erarbeitete Ziel vor Augen - die organisatorischen, physischen und psychischen Anforderungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu meistern. Der Umgang mit all diesen Widersprüchen und Unterstützung bei den notwendigen Abwägungen und Entscheidungen erfordert eine spezifische Beratungskompetenz.


