Alleinerziehende haben es häufig besonders schwer, wenn sie in eine Erwerbstätigkeit einsteigen wollen. Gerade jene mit Kindern unter 3 Jahren haben einen speziellen Beratungsbedarf. Dieser bezieht sich auf individuelle Gestaltungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch auf die mentale Vereinbarkeit der Entscheidung für die Erwerbstätigkeit mit den eigenen Vorstellungen von einem gelungenen Aufwachsen der Kinder und den Ansprüchen an die Kinderbetreuung und -erziehung, sowie auch den oft widersprüchlichen Erwartungen, mit denen Alleinerziehende von außen konfrontiert werden. Damit gehen neue Aufgaben für die Mitarbeiter/innen der zur Umsetzung des neuen Sozialgesetzbuchs II (SGB II) eingerichteten Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen (ARGEn) einher. Um die stark wachsende Gruppe Alleinerziehender mit besonderen Vermittlungshemmnissen adäquat beraten und vermitteln zu können, sind spezifische Kenntnisse und eine hohe Beratungskompetenz erforderlich, worauf diese oft noch nicht ausreichend vorbereitet sind. Im Rahmen eines zielgruppenspezifischen Fallmanagements kann diesen Anforderungen in der Regel besser entsprochen werden. Je nach der konkreten Situation vor Ort: dem Umfang des Beratungsbedarfs Alleinerziehender in schwierigen Lebenslagen beim Berufseinstieg sowie der vorhandenen Qualifikation von Fallmanager/innen und Praxisexpert/innen in Beratungsstellen kann zielgruppenspezifisches Fallmanagement für Alleinerziehende in schwierigen Lebenslagen innerhalb der ARGE stattfinden, durch Delegation einzelner Beratungselemente in Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen erfolgen oder das komplette Fallmanagement einem externen Auftragnehmer übertragen werden. Zentrale Themen der Beratung sind die Herstellung von Kinderbetreuungsarrangements und der Umgang mit Ambivalenzen im Konflikt, eine gute Mutter und berufstätig zu sein. Hierfür bedarf es einer besonderen Kompetenz der Berater/innen, die im Rahmen einer speziellen Fortbildung zur Thematik "Vereinbarkeit von Familie & Beruf" erweitert werden sollte. Ist es zu einer erfolgreichen Klärung der Voraussetzungen des Einstiegs in die Berufstätigkeit gekommen und eine Vermittlung gelungen, so ist es unerlässlich, die Nachhaltigkeit des Vermittlungserfolgs zu prüfen. Durch Erhebung quantitativer und qualitativer Daten zur erfolgten Vermittlung und dem eingegangenen Arbeitsverhältnis - Stabilität, Langfristigkeit, Passgenauigkeit - können Rückschlüsse auf Eignung des Vorgehens bei der Beratung und Vermittlung Alleinerziehender gezogen und diese gegebenenfalls angepasst werden.