Das Wichtigste in Kürze:
Die Situation behinderter Menschen wurde in den letzten Jahren durch gesetzliche Veränderungen (z.B. SGB IX, BGG u.a.), an deren Ausgestaltung politisch engagierte behinderte Frauen und Männer mitwirkten, verbessert.
Geschlecht und Alter behalten dennoch eine zentrale Bedeutung für die Charakterisierung der Lebenslage behinderter Menschen. Mehrfachdiskriminierung behinderter Frauen ist in vielen Lebensbereichen nachweisbar (Anerkennung der Schwerbehinderung, Bewertung von Berufs- und Familienarbeit, ökonomische Situation, Pflege u.a.).
Benachteiligungen behinderter Frauen und Mädchen kumulieren im Lebensverlauf.
Während integrative Betreuung von Vorschulkindern zur Regelversorgung geworden ist, besteht im Bereich der Schulbildung großer Nachholbedarf für integrative Angebote.
Deutlich mehr Jungen als Mädchen besuchen eine Sonderschule, 80 Prozent der Schüler bzw. Schülerinnen verlassen die Schule ohne Abschluss. Unter den wenigen, die 2003 höhere Bildungsabschlüsse erreicht haben, sind junge Frauen überrepräsentiert.
Bezogen auf alle Altersgruppen behinderter Männer und Frauen ergeben sich bessere Bildungs- und Berufsabschlüsse für behinderte Männer, behinderte Frauen aus Ostdeutschland verfügen über bessere Abschlüsse als westdeutsche Frauen mit Behinderungen. Dies ist ein Effekt ungleicher Bildungschancen aus vergangenen Jahrzehnten.
Im erwerbsfähigen Alter sind sowohl schwer als auch leicht behinderte Männer häufiger erwerbstätig als Frauen in der gleichen Situation. Die Erwerbsbeteiligung behinderter Frauen und Männer ist trotz verschiedenster arbeitsmarktpolitischer Instrumente geringer als bei nicht behinderten Personen. Es fehlt die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. Besonders hoch ist die Arbeitslosenquote von Männern mit Behinderung in Ostdeutschland.
In der beruflichen Eingliederung sind behinderte Frauen unterrepräsentiert. Diesbezüglich gibt es keine Unterschiede zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern.
Die ungleiche Beschäftigungssituation behinderter Frauen und Männer spiegelt sich nachhaltig wider in der ökonomischen Situation (Einkommen bzw. Rente).
Die Belange behinderter Mütter werden nach wie vor kaum beachtet, in offiziellen Statistiken gibt es keine Aussagen dazu. Das SGBIX schafft jedoch die rechtlichen Grundlagen für eine bessere Beachtung weiblicher Lebensentwürfe.
Festgestellt werden muss, dass nur ein kleiner Teil behinderter Frauen und Männer politisch aktiv wird, Frauen noch seltener als Männer.
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