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9.8 Überblick über die Ergebnisse
Die traditionelle Orientierung der deutschen Schwerbehindertengesetzgebung an der männlichen Erwerbsbiografie hat bis heute zur Folge, dass zumindest in Westdeutschland die Schwerbehindertenquote der Männer über der der Frauen liegt. Damit kommen Männern mit Behinderung häufiger als Frauen mit Behinderung die vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Versorgung und zum Nachteilsausgleich zugute. Behinderte Frauen sind dagegen oft doppelt diskriminiert, als Behinderte und in dieser Gruppe noch einmal als Frauen. Seit 1987 steigt die Schwerbehindertenquote sowohl bei Männern als auch bei Frauen leicht an.
Der Anteil schwerbehinderter Frauen und Männer steigt mit zunehmendem Alter an - von 0 bis 55 Jahren von 0,5 auf 6,7 Prozent. In der Altersgruppe der über 65-jährigen ist etwa jede bzw. jeder Vierte behindert. Während in den jüngeren Altersgruppen der Anteil schwerbehinderter Männer überwiegt, kehrt sich das Verhältnis in der Altersgruppe ab 75 Jahren um. Neben unterschiedlichen Lebensrisiken, die zu einer Behinderung führen können, beeinflusst die höhere Lebenserwartung von Frauen dieses Ergebnis. Frauen erreichen häufiger als Männer ein Alter, in dem zur Behinderung führende Erkrankungen verstärkt auftreten (z.B. Demenzen, Tumore, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus). Frauen werden häufiger erst bei schwererer Behinderung amtlich registriert. So sind 44 Prozent der Schwerbehinderten mit einem GdB 50, aber 50 Prozent bei einem GdB 90 bzw. 100 weiblich.
Daten zur Tagesbetreuung behinderter Mädchen und Jungen liegen nicht vor, da die Kinder- und Jugendhilfestatistik nur bereitgestellte Plätze erfasst, nicht deren tatsächliche Belegung. Hervorzuheben ist jedoch, dass integrative Angebote zum Standard der Versorgung behinderter Kinder im Vorschulbereich geworden sind. Deutlich mehr Jungen als Mädchen besuchen Sonderschulen. In dem häufigsten Sonderschultyp, den Sonderschulen für Lernbehinderte, stellen Jungen 61 Prozent der Schülerschaft, in Schulen mit dem Schwerpunkt "Sprachbehinderung" 71 Prozent, in Schulen für "emotionale, soziale Behinderung" 86 Prozent.
Im Schuljahr 2003/2004 verließen 80 Prozent der Schulabgänger mit Behinderung die Sonderschule ohne Abschluss, zwei Prozent mit Realschulabschluss, noch weniger mit Fachhochschul- oder Hochschulreife. Gemessen an ihrem relativ geringen Anteil an der Schülerschaft von Sonderschulen fällt aktuell der relativ hohe Anteil von Mädchen an den vergleichsweise seltenen höheren Schulabschlüssen auf.
Vergleicht man die Erwerbsbeteiligung von behinderten Frauen und Männern, so stellt man fest, dass die Erwerbsquote 25- bis 55-jähriger schwerbehinderter Frauen bei 48 Prozent, die der Männer in gleicher Situation nur wenig darüber, nämlich bei 53 Prozent liegt. Damit sind die geschlechtsspezifischen Diskrepanzen zwischen schwerbehinderten Frauen und Männern im Hinblick auf die Erwerbsbeteiligung deutlich weniger ausgeprägt als die Geschlechterdiskrepanzen bei leicht oder nicht behinderten Frauen und Männern. Die Beschäftigungsquote behinderter Frauen und Männer liegt jeweils unter der nicht behinderter Frauen und Männer. In Ostdeutschland lag die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Frauen und Männer mit ca. 40 Prozent deutlich unter den Werten für Frauen (48%) und Männer (55%) mit Behinderungen in Westdeutschland. Die Krise auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt mindert die Chancen von Frauen und Männern mit Behinderung also ganz erheblich, wobei in Ostdeutschland die Beschäftigungsquote der behinderten Frauen sogar geringfügig höher ist als die der Männer. Am geringsten ist die Erwerbsbeteiligung von nichtdeutschen Frauen und Männern mit Behinderungen; nur etwa jede vierte Frau und jeder dritte Mann geht in dieser Gruppe einer Arbeit nach.
In Westdeutschland üben 61 Prozent der erwerbstätigen schwerbehinderten Frauen und 84 Prozent der schwerbehinderten Männer eine Vollzeitbeschäftigung aus. Im Osten Deutschlands unterscheiden sich die Vollzeitquoten schwerbehinderter Frauen und Männer weniger als in Westdeutschland. Es gibt also viele Hinweise darauf, dass sich die berufliche Integration von behinderten Frauen und Männern in den ostdeutschen Bundesländern weniger unterscheidet als in den westdeutschen Bundesländern. Hauptbeschäftigungsbereich stellt für Frauen und Männer mit Behinderungen der öffentliche Dienst dar. Dies gilt für Frauen mehr noch als für Männer.
Unter den Frauen und Männern mit Behinderung ist die Arbeitslosigkeit besonders im Osten groß. Dort sind Männer mit Behinderung häufiger als Frauen mit Behinderung arbeitslos gemeldet. In Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung sind behinderte Frauen mit etwas mehr als einem Drittel der Teilnehmenden deutlich unterrepräsentiert. Diesbezüglich gibt es keine Unterschiede zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern.
Die ungleiche Integration von Frauen und Männern in den Arbeitsmarkt, die im Westen ausgeprägter ist als im Osten, spiegelt sich auch im Haushaltseinkommen behinderter Frauen und Männer wider. Mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 1.100€ müssen 24 Prozent der behinderten Frauen, aber nur 13 Prozent der behinderten Männer auskommen. Bei den nicht behinderten Personen betrifft das 14 Prozent der Frauen und 10 Prozent der Männer. Eine haushalts- und altersgruppenspezifische Auswertung zeigt allerdings, dass über 55-jährige behinderte Frauen bzw. Frauen aus größeren Haushalten (drei und mehr Personen) sogar über geringfügig höhere Haushaltnettoeinkommen als behinderte Männer dieser Gruppen verfügen. Behinderten Frauen kommt vermutlich öfter als Männern die Versorgung durch eine Hinterbliebenenrente bzw. ein männliches Erwerbseinkommen zugute.


