Service-Angebote
Inhaltsbereich
9.3 Frauen und Männern mit Behinderung im europäischen Vergleich
Mit der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) vom 20. Dezember 1993, den Standard Rules, in Deutschland veröffentlicht unter dem Titel "Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte", wurden den UNO-Mitgliedsstaaten Empfehlungen unterbreitet zur Realisierung der uneingeschränkten Teilhabe von Frauen und Männern mit Behinderungen an allen wesentlichen Lebensbereichen. Seit diesem Zeitpunkt wird angestrebt, eine UN-Menschenrechtskonvention zu erarbeiten, die alle Belange behinderter Menschen berücksichtigt. Ein Entwurf liegt vor (Deutscher Behindertenrat 2004), es besteht jedoch noch erheblicher Verhandlungsbedarf bis zur Annahme der Konvention, da die besondere Situation behinderter Frauen stärkere Beachtung finden muss (Degener 2003: 37 ff., BMGS 2004c: 302). Entsprechende Vorschläge wurden von deutscher Seite erarbeitet (Netzwerk ARTIKEL 3 e.V 2004).
Nach wie vor wird auch auf europäischer Ebene die Behindertenpolitik vorrangig durch nationale Politiken geprägt, die eine einheitliche Bewertung der Lage behinderter Frauen und Männer nur bedingt ermöglichen. Das einheitliche Ziel der europäischen Politik besteht darin, die Chancengleichheiten für Frauen und Männer mit Behinderungen zu erhöhen, indem sie als selbstbestimmte Individuen die ihnen zustehenden Menschenrechte wahrnehmen können. Die in Deutschland propagierten Grundprinzipien der Politik für und mit Menschen mit Behinderungen "Teilhabe verwirklichen, Selbstbestimmung ermöglichen, Gleichstellung durchsetzen" beziehen sich auf die EU-Charta der Grundrechte als sozialer Teil der Europäischen Verfassung. Infolge der in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft anhaltenden Benachteiligung behinderter Frauen und Männer auf dem ersten Arbeitsmarkt bildet die berufliche Eingliederung den Kernpunkt der europäischen Behindertenpolitik. Mit EQUAL, der europäischen Gemeinschaftsinitiative mit dem Ziel der Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt wurden Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung benachteiligter Personengruppen auf dem Arbeitsmarkt, darunter auch behinderter Frauen und Männer, initiiert. Die Aktion "eEurope 2002 - eine Informationsgesellschaft für alle" legte den Grundstein für die Entwicklung barrierefreier Nutzung moderner Medien, insbesondere des Zugangs zum Internet, der einen wesentlichen Schritt zur Sicherung der Teilhabechancen bedeutet. Schließlich wurden mit dem "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen" im Jahr 2003 Belange behinderter Menschen stärker in das öffentliche Blickfeld gerückt.
Trotz der gemeinsamen Initiativen liegen bisher nur begrenzt vergleichbare Aussagen über Frauen und Männer mit Behinderungen in Europa vor. Mit dem Europäischen Haushaltspanel (ECHP) wurde seitens der Europäischen Kommission der Versuch unternommen, Aussagen zum Anteil und zur sozialen Situation behinderter Frauen und Männer in den Ländern der EU sowie den Beitrittsländern zu treffen. Seine Ergebnisse sind in Bezug auf diese Bevölkerungsgruppe jedoch kritisch zu bewerten:
Die Daten basieren auf Selbsteinschätzungen der 16- bis 65-jährigen Bevölkerung aus 25 europäischen Ländern. Einheitliche Kriterien zur Definition von Behinderung bestehen nicht, deshalb wurde nach dem "Vorliegen von länger (mindestens sechs Monate) andauernden Gesundheitsproblemen" gefragt.
Unterschiedliche sozialgesetzliche Regelungen zur Integration behinderter Frauen und Männer in die Gemeinschaft sowie große Differenzen in der allgemeinen und behinderungsspezifischen Lebenslage erschweren den europäischen Vergleich.
Und schließlich wird durch die Panel-Befragung nur die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter erfasst, die besonders relevanten Altersgruppen der über 65-Jährigen bleiben unberücksichtigt.
In diesen drei Punkten sind vor allem Nachteile der ECHP-Ergebnisse zu sehen, obwohl sie derzeitig die einzigen methodisch vergleichbaren Daten zur Lage der Menschen mit Behinderungen im europäischen Rahmen darstellen (Ehling/Günther 2003: 27).
Die Problematik der Daten zeigt sich deutlich in den sehr unterschiedlichen Ergebnissen zu Anteilen behinderter und von langandauernden Gesundheitsproblemen Betroffener in den Bevölkerungen der europäischen Länder (Abbildung 9.1, Abbildung 9.2).
Abbildung 9.1: Frauen und Männer mit lang andauernden Gesundheitsproblemen und Behinderungen in den Ländern der EU1 (in %)
1 Die Ergebnisse basieren auf der Selbsteinschätzung der befragten Personen.
Anmerkung: Die Länder werden nach Geschlechterdifferenzen geordnet.
Lesehilfe: In Luxemburg ist der Gesundheitsstatus von Frauen deutlich besser als der von Männern. In Schweden ist der Gesundheitsstatus von Frauen deutlich schlechter als der von Männern.
Quelle: Eurostat 26/2003: 2-3
Abbildung 9.2: Frauen und Männer mit lang andauernden Gesundheitsproblemen und Behinderungen in den Beitrittsländern der EU1 (in %)
1 Die Ergebnisse basieren auf der Selbsteinschätzung der befragten Personen.
Anmerkung: Die Länder werden nach Geschlechterdifferenzen geordnet. Auf Grund von Rundungen scheinen die Geschlechterdifferenzen in Norwegen geringer als in Rumänien zu sein. Tatsächlich jedoch liegt der Unterschied in Rumänien bei 1,5 und in Norwegen bei 1,9 Prozentpunkten.
Lesehilfe: Auf Malta ist der Gesundheitsstatus von Frauen deutlich besser als der von Männern. In der Tschechischen Republik ist der Gesundheitsstatus von Frauen deutlich schlechter als der von Männern.
Quelle: Eurostat 26/2003: 2-3


