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9.1 Fragestellung und Begriffsklärung

Wie Behinderung definiert und wer als "behindert" bezeichnet wird, ist nicht nur eine Frage der wissenschaftlichen Kategorisierung. Das in einer Gesellschaft vorherrschende Verständnis von Behinderung hat Konsequenzen für die als "behindert" geltenden Frauen und Männer und ihre Lebensumstände. In der allgemeinen wissenschaftlichen Diskussion ist eine diszi­plinenübergreifende Entwicklung zu beobachten, die sich als Abkehr von einem rein medizinischen, defektorientierten Verständnis charakterisieren lässt und als eine Hinwendung zu einer Perspektive, die auch die Abhängigkeit von Gesellschaft und Umwelt einbezieht (Häußler u.a. 1996: 19 ff.). Behinderung entsteht als Ergebnis eines Prozesses, in dem medizinisch diagnostizierbare Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Bedingungen und Umweltfaktoren zusammenwirken. "Behindert" sind demnach Frauen und Männer, die die als "normal" geltende gesellschaftliche Rollenerwartungen nicht erfüllen können (Häußler-Sczepan 2001: 515).

Von großer Bedeutung ist der international anerkannte Behinderungsbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO 1980), an dem sich auch die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen und Leistungen für Frauen und Männer mit Behinderungen orientieren. Die "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit" (ICF) ist ein bio-psycho-soziales Modell, in dem verschiedene Aspekte von Gesundheit unter Berücksichtigung des gesamten Lebenshintergrundes eines Menschen beschrieben werden. Damit wird Behinderung als soziales Phänomen sichtbar und es werden die sozialen und gesellschaftlichen Konsequenzen deutlich, die sich daraus für Frauen und Männer auf Grund ihrer jeweiligen besonderen Lebensbedingungen ergeben. Von einer solchen allgemeinen Begriffsbestimmung der Behinderung gehen auch die deutschen Gesetze aus (§ 2 SGB IX, § 3 BGG). In § 2 des Gesetzes zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen (SGB IX) wird Behinderung wie folgt definiert:

"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Wesentliche Kriterien für die gesetzliche Definition von Behinderung sind demzufolge, neben medizinisch diagnostizierbaren Beeinträchtigungen, die Abweichung von gesellschaftlicher "Normalität" in Bezug auf das Lebensalter und die erschwerte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Zusätzlich wird im Rehabilitationsrecht auf die Schwere der Behinderung verwiesen, die für den Bezug von Leistungen erforderlich ist. Als "schwerbehindert" gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Mit dieser Einstufung, die auf der Basis eines medizinischen Gutachtens erfolgt, verbleibt die wesentliche Definitionsmacht zur Anerkennung als "schwerbehindert" nach wie vor im Bereich der medizinischen Profession (Kapitel 9.5.1).

Kennzeichnend für die neuere sozialwissenschaftliche Diskussion ist ein Verständnis von Behinderung als soziale und gesellschaftliche Konstruktion (Cloerkes 2003; Schildmann 2001; Waldschmidt 1999). Im Zentrum der Debatte steht das Verhältnis zwischen "Normalität und Behinderung". Die Behinderung entsteht im Umgang und Handeln mit anderen und stellt sich in diesem Verhältnis immer wieder neu dar (Waldschmidt 1990). Wesentliche Strukturkategorien im Umgang mit Behinderung sind die Geschlechtszugehörigkeit und das Alter einer Person. Welche Bedeutung dem Geschlecht als gesellschaftlicher Strukturkategorie zukommt, machen vor allem die Forschungsergebnisse zur sozialen Lage behinderter Frauen deutlich (Schildmann 2001; Häußler-Sczepan 2001). Behinderungen und Krankheiten werden auf der Grundlage lebensgeschichtlicher Erfahrungen im Alltag bewältigt. Von zentraler Bedeutung für die individuelle Lebensgeschichte ist die Art der Behinderung und das Alter bei deren Eintritt. Dabei hat auch die Zugehörigkeit zu einer Generation oder Alterskohorte einen bestimmenden Einfluss. Bei schon in der Kindheit behinderten Menschen greifen Lebensbewältigung und Behinderungsbewältigung unmittelbar ineinander (Eiermann u.a. 2000). Wichtig ist weiterhin, ob sich eine Krankheit oder Behinderung progredient oder schubweise entwickelt oder plötzlich eintritt. Das Alter bei Eintritt der Behinderung und die Ursache bestimmen die Art der Verschränkung von Lebensbewältigung und Behinderung (ebd.).

Bezug nehmend auf ein solches Verständnis von Behinderung werden im Folgenden vorliegende repräsentative Daten zur Lebenslage von Frauen und Männern mit Behinderung in Deutschland ausgewertet und diskutiert. Dabei orientiert sich dieses Kapitel an der inhaltlichen Schwerpunktsetzung des vorliegenden Datenreports. Wesentliche Kriterien für Auswahl und Auswertung sind die gesellschaftlichen Strukturkategorien Alter und Geschlecht. Mehr als die Hälfte der Schwerbehinderten sind älter als 65 Jahre und mit zunehmendem Lebensalter überwiegt der Anteil der Frauen in unserer Gesellschaft (Abbildung 9.5). Zusätzlich werden - soweit es die Datenlage ermöglicht - Unterschiede zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern sowie zwischen deutscher und nicht-deutscher Bevölkerung berücksichtigt.[221]




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