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7.8 Überblick über die Ergebnisse
Die sozialen Sicherungssysteme haben Frauen und Männer in Deutschland im Vergleich zu denen in anderen europäischen Staaten recht gut gegen Armut abgesichert. Wie in fast allen europäischen Staaten liegt allerdings auch in Deutschland die Armutsquote von Frauen über der von Männern (2004: Frauen 14,4 %, Männer 12,6 %). Da wichtige Sozialleistungen an die Erwerbsarbeit geknüpft und von der Anzahl vorausgegangener Erwerbsjahre sowie von der Höhe der in diesem Zusammenhang erzielten Einkommen abhängig sind, erhalten Frauen in vielen Bereichen geringere Leistungen. Ausnahmen bilden die Witwen- bzw. Witwerrenten und die Renten, die sich aus Kindererziehungszeiten ergeben. Von Frauen wie Männern wird erwartet, dass sie sich von hinreichend gut verdienenden Partnern bzw. Partnerinnen versorgen lassen, bevor sie steuerfinanzierte Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Dies führt Frauen häufiger als Männer oft ungewollt in die ökonomische Abhängigkeit von Personen ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Im Einzelnen ist festzuhalten, dass 2003 nur 73 Prozent der arbeitslos gemeldeten Frauen, aber 83 Prozent der ebenso gemeldeten Männer Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe erhielten und dass die Beträge, die an Frauen gingen deutlich unter denen lagen, die Männer im Durchschnitt erhielten. Gemessen an der Zahl arbeitslos gemeldeter Frauen und Männer waren Frauen an den Wiedereingliederungsmaßnahmen paritätisch beteiligt. Die mit arbeitslosen Frauen durchgeführten Maßnahmen erreichten im Durchschnitt etwas häufiger als die mit Männern ihr Ziel, die Rückkehr auf den ersten Arbeitsmarkt.
Frauen waren häufiger als Männer vom letzten sozialen Netz, der Sozialhilfe abhängig. Hauptursache des Sozialhilfebezugs war die Arbeitslosigkeit. Speziell die Armut von Frauen war allerdings oft auch Folge ihrer "familienbedingten" Nicht-Erwerbstätigkeit. Überdurchschnittlich hoch lag die Sozialhilfequote mit 26 Prozent bei allein erziehenden Müttern. Die nicht-deutsche Bevölkerung war stärker von Sozialhilfe abhängig als die deutsche. Letzteres galt im besonderen Maße für die Frauen mit Migrationshintergrund. Die ausländischen Frauen sind nicht nur im erwerbsfähigen Alter, sondern auch im Alter schlechter abgesichert als die ausländischen Männer.
Hinterbliebenenrenten sind für Frauen noch immer von hoher Bedeutung, doch der Anteil der Frauen an dem Personenkreis mit eigenständigen Ansprüchen an die gesetzliche Rentenversicherung ist in Westdeutschland zwischen 1983 und 2003 deutlich gestiegen (1973: 39 %, 2003: 52 %). Er liegt in Ostdeutschland 2003 auf gleichem Niveau wie im Westen, nicht weit unter dem Frauenanteil an der Bevölkerung über 65 Jahren. Die Rentenbeiträge, die Frauen 2003 aus eigener Erwerbsarbeit erzielen, reichen 2003 eher als 1993 an die gleichartigen Renten der Männer heran. Dennoch bleiben die Diskrepanzen groß. Im Westen erreichen Rentnerinnen nur 47 Prozent, im Osten 71 Prozent des selbst erworbenen Rentenniveaus von Männern. Die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen im Osten Deutschlands hat also noch deutliche positive Effekte für deren Alterssicherung.
Der Anteil der Rentner, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, ist im Westen gestiegen. Die übergroße Mehrheit derjenigen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, ist allerdings noch immer weiblich (84% bei den Rentenzugängen 2003). Die Senkung des allgemeinen Rentenniveaus und die Kürzung der Hinterbliebenenversorgung werden Frauen härter als Männer treffen, da Frauen häufiger nur über geringe selbst erworbene Rentenanwartschaften verfügen und auf eine Witwenrente dringend angewiesen sind. Die künftig bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten und die Einführung des Kinderbonus in der Hinterbliebenenversorgung könnten dafür einen gewissen Ausgleich schaffen.
Werden alle eigenen und abgeleiteten Ansprüche aus der gesetzlichen Altersversorgung zusammen betrachtet, so sind die Renten von Frauen auch mittelfristig deutlich niedriger als die von Männern. Im Westen werden Frauen 2007 Rentenbeträge erhalten, die bei 66 Prozent, im Osten 80 Prozent der Rentenbeträge von Männern liegen. Dabei sind die (niedrigen) Renten, die sich allein aus den Kindererziehungsleistungen ergeben, nicht mitgerechnet. Auch für das Jahr 2007 wird erwartet, dass sich die Alterseinkommen von Frauen aus der gesetzlichen Versicherung im Westen noch immer zu einem größeren Teil auf die Hinterbliebenenrente stützen werden als auf die selbst erworbenen Rentenanwartschaften.
Das Kindererziehungsleistungsgesetz (KLG) erhöht die monatliche Rente von Rentnerinnen gegenwärtig um 26 € pro Kind. Die Mütter, die 2002 in Rente gingen, erhielten im Durchschnitt 68 € für ihre Kindererziehungszeiten. Insgesamt sinkt das Einkommen von Frauen im Alter stufenweise mit zunehmender Kinderzahl. Die Frauen, die die nächste Generation in größerer Zahl unbezahlt groß gezogen haben, profitieren im Alter besonders wenig von den Alterssicherungssystemen, in die die nächste Generation einzahlt.
Neben den gesetzlichen Altersrenten werden in Zukunft die betrieblichen eine größere Bedeutung gewinnen müssen. Bisher profitieren deutlich mehr Männer als Frauen von Betriebsrente und Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.


