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7.7 Frauen und Männer in der Kranken- und in der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung zählen zu den Sozialversicherungen. Sie werden über Beiträge ihrer Mitglieder finanziert und basieren auf einem kollektiven Risikoausgleich. Darin unterscheiden sie sich von staatlichen Leistungen wie der Sozialhilfe. Sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung besteht eine weitgehende Versicherungspflicht. Personen, deren Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze[192] liegt, unterliegen keiner gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Sie können sich auch privat krankenversichern. Bei den privat Krankenversicherten sind die Männer in der Überzahl. Das hat vor allem zwei Ursachen. Zum einen haben mehr Männer als Frauen ein Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Zum anderen orientieren sich die Beiträge der privaten Krankenversicherungen nicht am Solidarausgleich. Sie sind nicht an der Einkommenshöhe orientiert, sondern an geschlechts- und altersspezifischen Risiken. Da Frauen im gebärfähigen Alter das "Kostenrisiko" (Klammer 2000a: 295) von Schwangerschaft und Geburt tragen, müssen sie höhere Beiträge als gleichaltrige Männer entrichten. Private Versicherungen sind insofern für Männer vergleichsweise attraktiv.

[192] Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Kalenderjahr 2005 46.800 €; das entspricht 75 Prozent der Jahresbeitragsbemessungsgrenze West in der Rentenversicherung der Arbeiterinnen bzw. Arbeiter und Angestellten.