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7.7.1 Gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es verschiedene Arten des Versicherungsverhältnisses. Die meisten Versicherten, unabhängig vom Geschlecht, sind auf Grund eigener Erwerbstätigkeit pflichtversichert[193], gefolgt von den als Familienangehörigen mitversicherten. Hierunter fallen natürlich zuerst die Kinder, aber häufig auch Ehepartner (zumeist Frauen) von Pflichtversicherten, die über kein eigenes versicherungspflichtiges Einkommen verfügen. Die nächste große Gruppe bilden Personen, die in Rente sind. Ein kleinerer Prozentsatz ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.[194]
Die Konstruktion der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Frauen insofern günstig, als ihnen auf Grund des kollektiven Risikoausgleichs auch bei niedrigeren Einkommen und einem daraus folgenden niedrigeren Beitragssatz die gleichen Leistungen zustehen wie Personen mit höheren Einkommen und mit höherem Beitragssatz. Die Mitversicherung von nicht-erwerbstätigen oder geringfügig beschäftigten Ehefrauen begünstigt Frauen und Männer, die in der Ehe oder Familie nach dem traditionellen männlichen Ernährermodell leben. Problematisch kann die Situation für geschiedene Frauen werden, die Unterhalt erhalten. Sie sind dann nicht mehr familienversichert, sondern müssen sich selbst pflichtversichern.
Im Jahr 2003 waren 42,2 Millionen Frauen und 40,3 Millionen Männer Mitglied in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen. Abbildung 7.21 zeigt, wie groß die Anteile von Frauen und Männern an den verschiedenen Versicherungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung (pflichtversichert, als Familienangehörige versichert etc.) sind.
Abbildung 7.21: Versicherungsverhältnisse von Frauen und Männern in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland 2003 (in %)
1 Sonstige: Anspruchsberechtigte als Sozialhilfeempfängerin und -empfänger usw., freie Heilfürsorge der Polizei, Bundeswehr und Zivildienstleistende, nicht krankenversichert sowie ohne Angabe zur Krankenversicherung
Datenbasis: Mikrozensus 2003
Quelle: Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes; eigene Berechnungen und Darstellung
Betrachtet man den Zeitraum seit den 70er-Jahren, so ist ein Trend zu erkennen, der eine starke Zunahme der Pflichtversicherten bei den Frauen beschreibt. Im Jahr 1970 waren in der damaligen Bundesrepublik erst 19,8 Prozent der Frauen pflichtversichert (Klammer 2000a: 292). Die starke Zunahme der Pflichtversicherten unter den Frauen geht zunächst auf das generelle Anwachsen der Frauenerwerbstätigkeit im früheren Bundesgebiet zurück (Kapitel 2). Seit den 90er-Jahren kommt jedoch noch hinzu, dass Frauen in den ostdeutschen Bundesländern generell häufiger erwerbstätig waren und sind als in Westdeutschland. Eine weitere Ursache für die Zunahme der pflichtversicherten Frauen kann in den sich wandelnden Lebensformen gefunden werden (Kapitel 4), denn die Zahl der verheirateten Frauen ging in den letzten Jahrzehnten zurück, die der ledigen und geschiedenen nahm zu.
Im Jahr 1970 waren noch 54 Prozent der westdeutschen Frauen als Familienangehörige versichert, 2003 nur noch 31 Prozent. Der Anteil der als Rentnerinnen versicherten Frauen stieg von 15 Prozent (1970) auf 23 Prozent (2003), was auf die demografische Alterung der Bevölkerung hinweist (Abbildung 7.21). Freiwillig versicherten sich im Jahr 2003 ein Prozent mehr Frauen als im Jahr 1999. Der Anteil der freiwillig versicherten Frauen lag jedoch schon 1970 auf demselben Niveau (8,5 %).
Vergleicht man die Verteilung von Frauen und Männern auf die unterschiedlichen Versicherungsarten, so sieht man, dass deutlich mehr Männer als Frauen pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, was auf ihre nach wie vor höhere Erwerbstätigkeit verweist. Dagegen ist bei den Männern der Anteil bei den als Familienangehörigen versicherten und bei den als Rentner versicherten deutlich geringer. Letzteres ist auch eine Folge ihres späteren Renteneintrittsalters sowie ihrer niedrigeren Lebenserwartung (Kapitel 8.2).
Betrachtet man allein die Versicherungsverhältnisse erwerbstätiger Männer und Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung, so fällt auf, dass erwerbstätige Frauen häufiger als erwerbstätige Männer, nämlich zu mehr als drei Vierteln, pflichtversichert sind (Abbildung 7.22).
Abbildung 7.22: Versicherungsverhältnisse von erwerbstätigen Frauen und Männern in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland 2003 (in %)

1 Sonstige: Anspruchsberechtigte als Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger usw., freie Heilfürsorge der Polizei, Bundeswehr und Zivildienstleistende, nicht krankenversichert sowie ohne Angabe zur Krankenversicherung
Datenbasis: Mikrozensus 2003
Quelle: Statistisches Bundesamt 2004k: Tabelle 1.1; eigene Berechnungen und Darstellung
Bei Männern ist der Anteil der freiwillig Versicherten deutlich höher als bei Frauen. Da freiwillige Krankenversicherungen an ein Mindesteinkommen gebunden sind, ist der größere Anteil freiwillig versicherter Männer auf die im Durchschnitt höheren Einkommen von Männern zurückzuführen.


