Inhaltsbereich

7.6 Alterssicherung von Frauen und Männern

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) mit den Alterseinkommen gleichgesetzt. Allerdings sagt die durchschnittliche Höhe der Rentenbeträge aus der GRV wenig über das Nettoeinkommen und den Wohlstand von Rentnergruppen aus. Das Gesamtsystem der Alterssicherung ist wesentlich vielfältiger und komplexer. Im Wesentlichen setzt es sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), der Beamtenversorgung (BV), der Alterssicherung der Landwirte (AdL), der berufsständischen Versorgung (BSV), der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD) und der betrieblichen Altersversorgung der Privatwirtschaft (BAV) zusammen. Daneben existieren eine Vielzahl von Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen (u.a. für Handwerker, Bergleute, Künstlerinnen und Künstler in der Gesetzlichen Rentenversicherung) und von besonderen Versorgungssystemen (z.B. die Hüttenknappschaft oder die Zusatzversorgung in der Land- und Forstwirtschaft) (Bieber 2005).

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist nach wie vor die am weitesten verbreitete Alterssicherung in Deutschland. Sie bildet im klassischen Bild der "drei Säulen" die erste Säule. 2003 beziehen in Westdeutschland 91 Prozent der Männer ab 65 Jahren eine eigene Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, bei den Frauen sind es 82 Prozent. In Ostdeutschland beträgt der Anteil jeweils 99 Prozent (BMGS 2005). Daneben beziehen insbesondere Frauen Renten, die sich aus den Ansprüchen ihrer verstorbenen Partner ableiten (Witwer-/Witwenrenten). Als größtes soziales Sicherungssystem in Deutschland dient die GRV als Hauptsicherung im Alter sowie im Invaliditäts- und Hinterbliebenenfall. Die Anwartschaftssysteme der DDR wurden in die GRV überführt. Die Untersuchung "Alterssicherung in Deutschland 2003" (ASiD 2003)[183] zeigt allerdings, dass niedrige Renten aus der GRV noch nichts über die Höhe des Nettogesamteinkommens aussagen. In der Regel kommen weitere Einkünfte aus anderen Einkommensquellen hinzu (Kapitel 7.6.1).

Die zweite Säule beinhaltet (überwiegend) idealtypisch eine vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzversorgung. Im Gegensatz zur GRV beschränken sich die Leistungen aus dieser Säule weitestgehend auf die westdeutschen Länder. Erst nach der Vereinigung werden in Ostdeutschland neue Ansprüche auch auf Zusatzversorgung aufgebaut (Bieber 2005).

Die dritte Säule umfasst eine von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern selbst finanzierte private Altersvorsorge. Sie wird in Zukunft zusammen mit den von Arbeitgebern finanzierten Zusatzversicherungen an Bedeutung gewinnen, weil die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein den Lebensstandard im Alter zunehmend weniger werden sichern können. Da ein nicht unbeträchtlicher Anteil von Personen an mehreren dieser Sicherungssysteme partizipiert und aus ein und demselben System mehrere Renten bezieht, lässt sich aus einzelnen Zahlbeträgen nicht unmittelbar auf das Alterseinkommen der Bezieherinnen und Bezieher schließen.

Weil das Gesamtsystem der Alterssicherung vielfältiger und komplexer ist als es das klassische Bild der "drei Säulen" nahe legt, niedrigere Renten aus der GRV nur wenig über das Nettoeinkommen der Rentnerinnen und Rentner aussagen, eine Betrachtung der Einkommen von Ehepartnern für viele Fragestellungen nur auf Haushaltsebene aussagekräftig ist, wird in einem ersten Schritt die geschlechtsspezifische Entwicklung der gesamten Alterssicherung betrachtet. Die Entwicklung und Situation in den einzelnen Säulen des Rentensystems wird danach beleuchtet.

[183] Die ASiD wird seit 1986 in regelmäßigen Abständen durchgeführt und ist eine breit angelegte repräsentative Untersuchung zur Alterssicherung von Personen ab 55 Jahren. Sie liefert umfassende Angaben über Einkommen aus den verschiedenen Alterssicherungssystemen und anderen Quellen. Die letzte ASiD wurde 2003 im Auftrag der Bundesregierung von Infratest Sozialforschung München durchgeführt.