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7.5 Sozialhilfebezug von Frauen und Männern
Mit der Sozialhilfe wurde Anfang der 60er-Jahre ein mit Rechtsansprüchen ausgestattetes soziales Sicherungssystem eingeführt, das vor Armut und Ausgrenzung und den Folgen besonderer Belastungen schützen sollte. Die Hilfe zum Lebensunterhalt, die im Rahmen der Sozialhilfe gewährt wurde, garantierte Not leidenden Personen und Haushalten, den lebensnotwendigen Bedarf zu decken, sofern Angehörige nicht unterhaltspflichtig waren. Bis Ende 2004 wurden die regelmäßigen Zahlungen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt ergänzt durch Hilfen in besonderen Lebenslagen.
Der Gesetzgeber hat die Sozialhilfe immer wieder gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. So wurde 2003 eine neue Grundsicherung im Alter geschaffen. Anfang 2005 wurden die beiden steuerfinanzierten bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistungssysteme, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige, im SGB II zusammengeführt. Ab 1. Januar 2005 erhalten erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger im Alter von 15 bis 64 Jahren Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitslosengeld II.
Nicht jede bzw. jeder, die/der sozialhilfeberechtigt war, nahm die Hilfe auch in Anspruch. Informationsdefizite, Stigmatisierungsängste und der Wunsch, dass Kinder, Eltern oder ehemalige Partner nicht regresspflichtig werden, waren dafür die Ursachen. Insbesondere bei allein Erziehenden vermutete man einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Personen, die auf Sozialhilfe verzichteten (Bundesregierung 2005: 66). Insgesamt schätzt man, dass ein Viertel bis zwei Fünftel des Volumens der Sozialhilfe von Berechtigten nicht in Anspruch genommen wurde (ebd.).
Mit der oben bereits erwähnten Grundsicherung im Alter wurde ein Instrument geschaffen, das der versteckten Armut im Alter zumindest zum Teil entgegenwirkt, indem Kommunen gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern und Eltern mit einem Einkommen unter 100.000 € im Jahr auf die Erstattung von in Anspruch genommenen Sozialleistungen verzichten (ebd.).


