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7.2 Armutsrisiko und soziale Absicherung im europäischen Vergleich
Dank eines gut ausgebauten Sozialversicherungssystems und ergänzender staatlicher Sozialleistungen gehörte Deutschland 2001 zu den EU-Staaten mit den niedrigsten Armutsrisikoquoten.[170] Wie in vielen Staaten Europas lag allerdings auch in Deutschland das Armutsrisiko von Frauen über dem von Männern. In den Niederlanden ist es gelungen, das Armutsrisiko von Frauen und Männern gleichermaßen auf 10 Prozent zu senken (Abbildung 7.1).
Eine im Allgemeinen gute soziale Absicherung kann also bei einem Geschlecht, hier durchweg bei den Frauen, ein höheres Armutsrisiko als beim anderen Geschlecht belassen. Umgekehrt kann eine Gesellschaft, wie derzeit die portugiesische, beiden Geschlechtern in fast gleichem Maße ein hohes Armutsrisiko aufbürden.
Die Kosten der sozialen Sicherung lagen 2001 in Deutschland wie in Dänemark und Frankreich bei 30 Prozent des Bruttosozialprodukts (in Schweden bei 31 %) und damit über dem Durchschnitt der fünfzehn EU-Staaten (27,5 %) (Europäische Kommission 2004b: 283).[171]
Abbildung 7.1: Armutsrisikoquoten von Frauen und Männern in den 15 EU-Staaten 2001 (in %)
Anmerkung: Die Länder werden nach Geschlechterdifferenzen geordnet.
Lesehilfe: Oben befindet sich das Land mit der niedrigsten Geschlechterdifferenz, unten das mit der höchsten.
Datenbasis: Eurostat, ECHP UDB Version November 2003; Erhebung über die Einkommensverteilung für Dänemark und Schweden (HEK), Frauen und Männer über 16 Jahren
Quelle: Europäische Kommission 2004b: 263
[170] Anteil der Personen, die in Haushalten leben, deren verfügbaren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des medianen Äquivalenzeinkommens im jeweiligen Land beträgt. In Deutschland beträgt die so errechnete Armutsgrenze für Einpersonenhaushalte 938 € im Monat (Bundesregierung 2004b: 14). Um zu berücksichtigen, dass Mehrpersonenhaushalte günstiger wirtschaften können, wird die Armutsgrenze nicht einfach der Personenzahl im Haushalt entsprechend vervielfacht. Vielmehr gehen die weiteren Personen mit Gewichtungsfaktoren in die Berechnung der Armutsgrenze ein. Nach der hier verwandten OECD-Skala erhalten der Haupteinkommensbezieher den Gewichtungsfaktor 1,0, alle weiteren Haushaltsmitglieder über 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,5 und alle Mitglieder unter 14 Jahren den Gewichtungsfaktor 0,3.
[171] Bei diesen Angaben wurden sämtliche Sozialleistungen, nicht aber Steuervorteile bzw. -nachlässe berücksichtigt.


