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7.1 Einleitung

Die soziale Sicherung in Deutschland beruht im Wesentlichen auf einem überwiegend beitragsfinanzierten, Umverteilung einschließenden Sozialversicherungssystem (soziales Ausgleichssystem) und einer steuerfinanzierten Grundsicherung für Hilfebedürftige, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten und dabei auch keine Hilfe von Dritten erhalten. Während die Ansprüche auf Versicherungsleistungen (Renten und Arbeitslosengeld) durch eigene Beitragsleistungen oder durch die naher Angehöriger (Ehepartner, Eltern) von Individuen erworben werden, orientiert sich das neue Arbeitslosengeld II wie die (alte) Sozialhilfe und das Sozialgeld an der Bedürftigkeit von Haushalten. Während Renten, Arbeitslosengeld und eingeschränkt auch noch die (alte) steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe so konzipiert waren, dass sie den Lebensstandard der Betroffenen ihrem früheren Erwerbseinkommen und ihren Beiträgen entsprechend auf niedrigerem Niveau absicherten, gewährleisten die (alte) Sozialhilfe sowie das neue Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld nur die Existenzsicherung von Bedarfsgemeinschaften, in denen eine wechselseitige Gewährung von Unterhalt wegen der geringen Einkünfte aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften nicht mehr möglich ist.

Die Orientierung der Höhe von Versicherungsleistungen an den Beiträgen, die als Anteile von Arbeitseinkommen entrichtet werden, hat bis heute zur Folge, dass Frauen weniger eigene Beiträge als Männer in die Versicherungssysteme einzahlen und geringere eigene Ansprüche erwerben. Für viele Frauen insbesondere im Westen bietet deshalb im Alter nicht der selbst erworbene Rentenanspruch sondern die Witwenrente die elementare Absicherung. Aus Familienarbeit sind bisher nur sehr geringe Ansprüche ableitbar.

Neben der hier erwähnten Alters- und Arbeitslosenversicherung sowie der Sozialhilfe waren und sind die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung wichtige Eckpfeiler solidarisch organisierter Fürsorgeleistungen. Andere Transfers sind Kindergeld, Wohngeld, BAföG und Erziehungsgeld. Auch über Steuerpflicht und Steuernachlässe finden noch einmal Umverteilungsprozesse statt, die das verfügbare Einkommen von Haushalten beeinflussen. Schließlich gewinnen die private Altersvorsorge sowie Erbschaften und Immobilienvermögen an Bedeutung. Auch Betriebsrenten und Unterhaltspflichten von Angehörigen tragen zur sozialen Sicherung bei. Auf diese vielen verschiedenen Einkommensarten und deren geschlechtsspezifische Bedeutung kann hier nicht im Einzelnen eingegangen werden. Die Darstellung muss sich auf die Haupteinkommensquellen und Risikoabsicherungen von Frauen und Männern konzentrieren.

Während den Erwerbseinkommen bereits ein eigenes Kapitel gewidmet wurde, wird sich dieses Kapitel mit Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und -hilfe sowie mit Altersrenten, Kranken- und Pflegeversicherung befassen. Angesichts der Anfang 2005 erfolgten Umstellung der Sozialsysteme werden hier Effekte beschrieben, die es genau so zum Zeitpunkt der Publikation des Berichts nicht mehr geben wird. Deshalb werden an manchen Stellen im Text Hinweise auf die künftige Entwicklung gegeben.

Um eine Grundlage für die Einschätzung der sozialen Situation von Frauen und Männern in Deutschland zu bieten, wird zunächst das Armutsrisiko von Frauen und Männern und das Niveau ihrer sozialen Absicherung in Deutschland mit dem in anderen europäischen Staaten verglichen, dann wird die Entwicklung der sozialen Absicherung in Deutschland und die Veränderung der Hauptquellen für den Lebensunterhalt dargestellt (Kapitel 7.3). Anschließend wird auf einzelne Formen der sozialen Sicherung und deren Bedeutung für den Lebensunterhalt von Frauen und Männern eingegangen (Kapitel 7.4 bis 7.7). Zuletzt wird ein Überblick über die Ergebnisse geboten (Kapitel 7.8).