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6.3 Geschlechtsspezifische Verteilung der Bundestagsmandate und der Mandate der DDR-Volkskammer im Rückblick
Auch für den zeitgeschichtlichen Rückblick wird die Möglichkeit genutzt, die politische Beteiligung von Frauen an ihrer Vertretung in den zentralen Parlamenten von Bundesrepublik und DDR darzustellen. In Tabelle 6.1 wird anhand des Frauenanteils im Deutschen Bundestag die Repräsentation von Frauen im Verlauf der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nachvollzogen.
Die Übersicht zeigt deutlich, wie wenig sich an der Partizipation von Frauen im Deutschen Bundestag von 1949 bis 1987 verändert hat. Seit 1987 jedoch stieg der Anteil der weiblichen Abgeordneten in deutlichen Sprüngen an. Mit der Einführung einer Frauenquote von 50 Prozent gab die Partei der "Grünen" einen Anschub für andere Parteien - 1987 existierte bereits eine Frauenquote in der SPD, allerdings eine, die zunächst lediglich einen Frauenanteil von 25 Prozent anzielte. Damit veränderte sich (Hoecker 1995: 104) - das Klima zu Gunsten von Frauen in politischen Ämtern.
Diese positive Entwicklung kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beteiligung von Frauen in der höchsten Volksvertretung Deutschlands noch deutlich unterproportional ist.
Tabelle 6.1: Frauen im Deutschen Bundestag (absolut und in %)

Quelle: Geißel/Penrose 2003: 10
Die Beteiligung von Frauen wird nun ergänzend auch für das nationale Parlament der DDR dargestellt (Tabelle 6.2):
Tabelle 6.2: Frauen in der DDR-Volkskammer (absolut und in %)

Quelle: Patzelt/Schirmer 2002: 392 f.
Bei dieser Übersicht ist zu bedenken, dass die Abgeordneten der DDR-Volkskammer nicht im Rahmen einer freien und geheimen Wahl bestimmt wurden und keinen vergleichbaren Einfluss[160] nehmen konnten wie Bundestagsabgeordnete. Ausnahme war die - hier nicht berücksichtigte - letzte Wahl der Volkskammer nach der Wende 1990. Insofern ist das von Beginn an bessere Bild der Vertretung von Frauen in der Volkskammer nicht als Abbild entsprechender Machtfülle zu sehen. Im Politbüro etwa, dem einflussreichsten Organ der DDR, gab es nie eine Frau als stimmberechtigtes Vollmitglied (Hampele 1993: 289 f.).
Auf die Frauenanteile in Kommunal- und Länderparlamenten wird an anderer Stelle eingegangen (Kapitel 6.4.3).
[160] Entsprechend formuliert Schirmer:
"(Die) Charakterisierung der Volkskammer in der offiziellen politischen Literatur der DDR hatte sich sehr weit von ihrer wirklichen Rolle im politischen System der DDR entfernt und stand in gravierendem Widerspruch zu ihrer Wahrnehmung durch die Mehrzahl der DDR-Bürger, die in ihr eher eine unscheinbare Institution im Schatten der Macht sahen. Die Vision von einer historisch dem Parlamentarismus überlegenen Vertretungskörperschaft endete praktisch darin, dass die Volkskammer eine von der SED abhängige Institution ohne nennenswerte Kompetenzen wurde" (Schirmer 2002: 27).
Gast bemerkt hierzu, dass "die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der Frauen am öffentlichen Leben besonders groß ist in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von Frauen in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die Frauen hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien - namentlich der SED - noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten" (Gast 1985: 448 f.).


