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5.9 Rückkehr in den Beruf
Im Jahr 2001 hat die Bundesregierung eine Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern mit der Privatwirtschaft getroffen. Diese Vereinbarung und auch die Neuregelungen der Elternzeit sind Signale, die zeigen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch die Rückkehr von Eltern in den Beruf politisch gestützt werden (BMFSFJ 2003a). Der Handlungsbedarf scheint in diesem Bereich nicht nur aus frauenpolitischer Perspektive dringlich, da die demografischen Veränderungen in den nächsten Jahrzehnten eine zunehmende Erwerbsbeteiligung von Frauen auch gesamtwirtschaftlich erfordern werden. Obwohl das politische Interesse an den Erwerbsverläufen von Frauen groß sein müsste, ist die Rückkehr in den Beruf bislang noch wenig untersucht. So kann in diesem Abschnitt nur auf eine einzige Studie des IAB aus dem Jahr 2000[152] zurückgegriffen werden. Wie in Kapitel 5.7 dargestellt wurde, nehmen zumeist die Mütter Elternzeit in Anspruch. Deshalb hat sich die Forschung zum Thema Rückkehr in den Beruf ausschließlich mit den Erwerbsverläufen von Frauen befasst.
Gut drei Viertel der Frauen, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, nehmen unmittelbar nach der Geburt Erziehungsurlaub. Ostdeutsche Mütter haben zwar seltener einen Anspruch auf Elternzeit. Wenn sie einen solchen Anspruch haben, nehmen sie ihn aber deutlich häufiger wahr (Tabelle 5.6). Tabelle 5.7 gibt nun einen Überblick über den Erwerbsstatus von vormals erwerbstätigen Frauen nach der Geburt ihres Kindes.[153]
Tabelle 5.7 zeigt, dass das Gros der vormals berufstätigen Frauen nach der Geburt ihres Kindes im Jahr 2000 Erziehungsurlaub in Anspruch nahm. Nur wenige waren gleichzeitig erwerbstätig. Immerhin ca. 8 Prozent der Mütter in Ostdeutschland und ca. 13 Prozent der Mütter in Westdeutschland nahmen ohne Erziehungsurlaub ihre Erwerbsarbeit wieder auf. Gut 1 Prozent wurde unmittelbar nach der Geburt arbeitslos und ca. 2 Prozent der vormals erwerbstätigen Frauen in den ostdeutschen Ländern und knapp 11 Prozent der Frauen in den westdeutschen Ländern zogen sich als Hausfrau (ohne Erziehungsurlaub) vom Arbeitsmarkt zurück. Damit wird deutlich, dass die 2000 geltende Elternzeitregelung nicht allen vor der Geburt erwerbstätigen Müttern einen Arbeitsplatz sichern kann. Unmittelbar nach der Geburt fallen schon ca. 4 Prozent der vormals erwerbstätigen ostdeutschen Mütter und in ca. 13 Prozent der westdeutschen Mütter aus dieser Absicherung heraus (Tabelle 5.7).
Tabelle 5.7: Erwerbsstatus nach der Geburt des "ersten" Kindes1, das zwischen 1992 und 2000 geboren ist in West- und Ostdeutschland (in %)2
1 Erstes Kind meint das erste in dem oben angegebenen Zeitraum geborene Kind. Darüber hinaus können in einem Haushalt weitere, ältere Kinder leben.
2 Berücksichtigt werden hier nur Frauen, die vor der Geburt des ersten (nach 1992 geborenen) Kindes erwerbstätig waren.
3 Dies sind Frauen, die bereits vor 1992 ein Kind geboren haben, zum Zeitpunkt der Untersuchung in Erziehungsurlaub des vor 1992 geborenen Kindes und gleichzeitig erwerbstätig sind.
Datenbasis: Repräsentativbefragung 2000; n=1.089
Quelle: IAB-Projekt 3-523, 2000, Beckmann/Kurtz 10/2001: 3 und persönl. Auskunft von Fr. Beckmann
Betrachtet man nur diejenigen Frauen, die nach der Geburt wieder die Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, so stellt sich die Rückkehr in den Beruf wie folgt dar (Tabelle 5.8).
Tabelle 5.8: Wiederaufnahme dieser Erwerbstätigkeit nach ... in West- und Ostdeutschland (in %)
Datenbasis: Repräsentativbefragung 2000; n=1.089
Quelle: IAB-Projekt 3-523, 2000, Beckmann/Kurtz 10/2001: 3
Jede vierte westdeutsche Frau beginnt unmittelbar im Anschluss an den Mutterschutz wieder mit ihrer Erwerbstätigkeit und nimmt entsprechend keine Elternzeit in Anspruch. Im Osten sind dies nur 15 Prozent der Frauen (Tabelle 5.8). Die meisten Frauen nehmen nach dem Mutterschutz noch Elternzeit in Anspruch und nehmen erst danach wieder eine Beschäftigung auf. Dies trifft auf 70 Prozent der ostdeutschen Frauen und 57 Prozent der westdeutschen Frauen zu, die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren.
8 von 10 der erfolgreich wiedereingegliederten Frauen aus Ostdeutschland nehmen ihre Erwerbstätigkeit wieder im alten Betrieb auf, in Westdeutschland sind dies nur 7 von 10 Frauen (Engelbrech/Jungkunst 2001c). Ostdeutsche Frauen kehren also häufiger wieder in den alten Betrieb zurück. Ein Teil der Frauen wechselt mit der Berufsrückkehr auch den Betrieb. Die Gründe dafür sind sehr vielschichtig und weichen in Ost- und Westdeutschland stark voneinander ab (Tabelle 5.9).
Tabelle 5.9: Gründe für den Betriebswechsel nach dem Erziehungsurlaub in West- und Ostdeutschland (in %)
Datenbasis: Repräsentativbefragung 2000; n=1.089
Quelle: IAB-Projekt 3-523, 2000, Beckmann/Kurtz 10/2001: 6; eigene Darstellung
In Ostdeutschland wird als Grund für den Betriebswechsel an erster Stelle die Auflösung des Betriebs genannt. In Westdeutschland ist der am häufigsten genannte Grund für einen Betriebswechsel die Kündigung der Arbeitsstelle durch die Frau. Bei 4 von 10 westdeutschen Frauen geht die Initiative für eine Kündigung von der Beschäftigten selbst aus. Ein Drittel der westdeutschen Frauen nimmt nach der Elternzeit ihre Erwerbsarbeit nicht wieder auf, da die angebotenen Arbeitszeiten nicht ihren Wünschen bzw. Möglichkeiten entsprechen. Insbesondere in Ostdeutschland wird problematisiert, dass die angebotene Arbeitszeit zu lang ist. 14 Prozent der Frauen in Ost- und 12 Prozent der Frauen in Westdeutschland wurde von betrieblicher Seite nach dem Erziehungsurlaub gekündigt (Tabelle 5.9). Bei einem Betriebswechsel konnten die Berufsrückkehrerinnen nicht immer adäquate Arbeitstätigkeiten finden. Bei mehr als jeder zweiten Frau unterschieden sich die alte und die neue Stelle allerdings nicht hinsichtlich der beruflichen Positionen, der Tätigkeit, der Arbeitsbelastung und des Arbeitswegs (Engelbrech/Jungkunst 2001d). Insgesamt bleibt festzuhalten, dass eine von sieben Berufsrückkehrerinnen Probleme mit der Arbeitszeit hat (Beckmann 2002).


