Service-Angebote
Inhaltsbereich
5.8 Kinderbetreuungsangebote und Erwerbstätigkeit
Die Forschung zur Kinderbetreuung hat inzwischen den Begriff der "Betreuungskrise" geprägt, um zu kennzeichnen, dass die staatlicherseits, auf dem freien Markt oder durch Verbände angebotenen Betreuungsformen den veränderten Anforderungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem gewandelten Rollenverständnis vieler Frauen und den Bedürfnissen von Kindern kaum noch gerecht werden (zuletzt Alt/Blanke/Joos 2004). Dabei ist ein qualitativ hochwertiges, vielfältiges und quantitativ hinreichendes Kinderbetreuungsangebot nicht nur eine zentrale Voraussetzung für ein internationalen Vergleichen standhaltendes Bildungsniveau in Deutschland. Die Kinderbetreuung ist vielmehr auch eine wichtige Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe von Müttern und Vätern am Erwerbsleben. Besonders in den westdeutschen Bundesländern bleibt ein erhebliches Erwerbspotenzial von Müttern ungenutzt, weil geeignete Betreuungsplätze für Kinder fehlen. Hier würden 36 Prozent der Mütter ihre Erwerbstätigkeit gerne ausdehnen, wenn ihnen eine entsprechende Kinderbetreuung zugänglich wäre (Büchel/Spieß 2002). Oft bleiben gerade wegen fehlender Ganztagsbetreuungsangebote diese Wünsche unrealisiert (Lachenmeier 2004). Die hohe Relevanz lokal verfügbarer und geeigneter Betreuungsangebote für die Entscheidung über mütterliche Erwerbstätigkeit wird auch daran deutlich, dass 34 Prozent der Paare in Westdeutschland (Abbildung 5.24) und 16 Prozent der Paare in Ostdeutschland angeben, dass die Kinderbetreuungssituation der Hauptgrund für ihre Arbeitsteilung während der ersten zwei Lebensjahre war.
Trotz sinkender Kinderzahlen steigt mit der Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Müttern der Betreuungsbedarf. Angesichts des begrenzten institutionellen Kinderbetreuungsangebotes wird gegenwärtig insbesondere in den westdeutschen Ländern die außerfamiliale Kinderbetreuung mit einem Mix aus unterschiedlichen Betreuungsformen abzudecken versucht. Momentan werden Kinder unter 6 Jahren in erster Linie durch die Eltern betreut, die öffentliche Kinderbetreuung steht an zweiter Stelle - so die DJI-Kinderbetreuungsstudie 2005 (DJI 2005).[149] Im Kleinkindalter sind neben den Eltern (Müttern) (evtl. in Elternzeit) vor allem verwandtschaftliche Netzwerke (allen voran Großeltern und ältere Geschwister) von Bedeutung. Statt der Kinderkrippen, die in den ostdeutschen Ländern einen wichtigen Beitrag zur Betreuung der unter 3-Jährigen leisten, haben sich in den westdeutschen Ländern private sowie von Jugendämtern vermittelte und geförderte Betreuungsarrangements, die Tagespflege entwickelt. Das größte Segment der außerfamilialen Kinderbetreuung bilden die Kindergärten. Für Schulkinder stehen in begrenztem Umfang Horte und Ganztagsschulen zur Verfügung. Von der amtlichen Statistik werden Kinderkrippen, Kindergärten und Horte gut erfasst. Nicht erfasst werden die Förderung der Tagespflege und die vielfältigen informellen Betreuungssettings. Es soll hier dennoch ein Versuch gemacht werden, den Grad der Versorgung mit Betreuungsplätzen in Einrichtungen und die praktizierten Betreuungsformen zu beschreiben.
Krippenplätze stehen in Westdeutschland nur für knapp 3 Prozent der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. In Ostdeutschland ist dieser Anteil mit 37 Prozent mehr als 12-mal so hoch (Abbildung 5.27). Eine öffentliche Kinderbetreuung nehmen nach der DJI-Kinderbetreuungsstudie 2005 vier von zehn Kindern im Alter von unter 3 Jahren tatsächlich in Anspruch. In den westlichen Bundesländern ist es nicht einmal jedes zehnte Kind. Genauer: Während in Westdeutschland einschließlich Berlin 9,5% der Kinder unter 3 Jahren eine öffentliche Kinderbetreuung nutzen, sind es in den östlichen Ländern (ohne Berlin) 40,5%. Öffentliche Betreuung meint dabei hauptsächlich den Besuch einer Kindertageseinrichtung, umfasst aber auch die Inanspruchnahme einer "öffentlichen Tagespflege", z.B. durch Tagesmütter (DJI 2005). Ob für Kinder unter 3 Jahren Plätze in Kindertageseinrichtungen beansprucht werden, hängt vor allem in Westdeutschland von der Familienkonstellation, der Erwerbstätigkeit und dem Einkommen der Eltern ab. So beträgt der Anteil der Alleinerziehenden, die Kinder unter 3 Jahren in eine Kindertageseinrichtung schicken, in Westdeutschland 18,5 Prozent, der entsprechende Anteil bei den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften 13,9 Prozent; bei Ehepaaren mit Kindern sind es nur 6,9 Prozent. Diese Verteilung ist darauf zurückzuführen, dass vor allem im Westen Alleinerziehende sowie getrennte und geschiedene Eltern bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt berücksichtigt werden. Die Daten bestätigen also, dass die sozialpolitisch beabsichtigte Verteilung nach dem Kriterium der elterlichen Belastungssituation hier funktioniert. Die Folge dieser Vergabepraxis ist allerdings, dass verheirateten Müttern der Zugang zu diesen Angeboten nur begrenzt möglich ist. Sie werden auf das Ernährermodell festgelegt. Von den Familienhaushalten in Westdeutschland, in denen beide Eltern einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, schicken 17,9 Prozent ihre unter 3-jährigen Kinder in eine Kindertageseinrichtung. Von den Familien, in denen ein Elternteil vollzeit-, der andere (zumeist die Mutter) teilzeitbeschäftigt ist, sind es 15,9 Prozent. Aus der Gruppe der Familien, in denen ein Elternteil (wiederum zumeist die Mutter) nicht erwerbstätig ist, besuchen nur 5 Prozent der unter 3-Jährigen eine Einrichtung. Diese Quote sinkt auf knapp 3 Prozent, wenn beide Elternteile nicht erwerbstätig sind (DJI 2005).


