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5.11 Überblick über die Ergebnisse
Ein OECD-Vergleich zeigt, dass sich Deutschland - was die Erwerbsbeteiligung kinderloser Frauen betrifft - international gut behaupten kann, dass Deutschland aber im internationalen Ranking der Staaten erstaunlich weit zurückfällt, wenn man prüft, wie stark Mütter mit mehreren Kindern am Erwerbsleben teilhaben. Deutschland bietet offensichtlich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern eher ungünstige Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Väter; die aus familiären Gründen, ihre Erwerbsarbeit reduzieren; fallen bisher statistisch nicht ins Gewicht. Im Vergleich zu deutschen Müttern sind Mütter ohne deutschen Pass in Deutschland sehr viel schlechter in den Arbeitsmarkt integriert. Sie sind seltener Vollzeit und auch seltener Teilzeit beschäftigt. In der Folge profitieren sie viel seltener vom Erziehungsurlaub. Eltern mit kleinen Kindern favorisieren mehrheitlich eine Erwerbskonstellation, in der eine/r voll und eine/r Teilzeit beschäftigt ist. Dies gilt auch für Paare in den ostdeutschen Bundesländern. Viele Paare können dieses Modell allerdings nicht realisieren, weil Teilzeitarbeitsplätze fehlen. Stattdessen leben sie vielfach unfreiwillig in einem traditionellen Familienmodell mit männlichem Alleinverdiener. Das zunehmende Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen konnte weder im Westen noch im Osten mit dem zunehmenden Interesse von Müttern an Teilzeitarbeit mithalten.
Es darf nicht irritieren, wenn Befragungsergebnisse auch einen Personenkreis erkennen lassen, der unfreiwillig nur teilzeitbeschäftigt ist. Es gibt im Teilzeitsektor offensichtlich ein ausgeprägtes "mismatching". So dürften viele Frauen nach einer Familienphase wieder Interesse an einer vollen Stelle haben, die sie dann oft nicht finden, während andere über eine volle Stelle verfügen und lieber in Teilzeit arbeiten würden.
Große Probleme der Vereinbarkeit von Familie mit Beruf, aber auch mit Ausbildung und Weiterbildung ergeben sich aus dem insbesondere im Westen Deutschlands sehr unzureichenden Angebot an Kinderbetreuungsplätzen. Das in Barcelona unter den EU-Staaten vereinbarte Ziel, dass die Mitgliedstaaten 2010 für mindestens 33 Prozent der Kinder unter 3 Jahren und für mindestens 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter Betreuungsplätze zur Verfügung stellen sollten, wird nur im Osten Deutschlands, im Westen aber bei weitem nicht erreicht. Im Westen kann das Angebot an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen nicht einmal den Bedarf erwerbstätiger Mütter mit betreuungsbedürftigen Kindern abdecken. Noch weniger bietet es Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Müttern, die gerne erwerbstätig wären, wenn sie ihre Kinder hinreichend betreuen lassen könnten. Nicht nur die Zahl der Plätze, sondern auch deren tageszeitlich begrenzte Verfügbarkeit (Halbtagsplätze, zum Teil nur nachmittags) stellt ein ernstes Hindernis selbst für eine Teilzeitbeschäftigung von Müttern dar.
Überall in Europa gibt es inzwischen eine über den Mutterschutz hinausgehende Elternzeitregelung, die es Eltern erleichtern soll, ihr bestehendes Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten und doch für ihr Kind da zu sein. Die deutsche Elternzeitregelung zeichnet sich im europäischen Vergleich durch eine sehr lange Arbeitsplatzgarantie und sehr geringe finanzielle Anreize aus. Für besser Verdienende, so auch überdurchschnittlich häufig für Väter, ist das Elternzeitangebot mit seinem Erziehungsgeld ganz unattraktiv. Nur 5 Prozent derer, die Elternzeit in Anspruch nehmen, sind Väter. Mütter im Osten nehmen die Elternzeit häufiger in Anspruch als Mütter im Westen. Mütter im Osten schöpfen allerdings seltener als Mütter im Westen die dreijährige Elternzeit aus. Der Forschungsstand zu Rückkehrwünschen und realisierter Rückkehr von Müttern auf dem Arbeitsmarkt ist sehr veraltet. Nur über den Verbleib von Müttern unmittelbar nach der Elternzeit weiß man mehr. Viele dieser Mütter haben Schwierigkeiten, nach Ablauf der Elternzeit unmittelbar in den Beruf zurückzukehren. In den ostdeutschen Bundesländern beeinträchtigen zwischenzeitliche Betriebsschließungen in nicht unerheblichem Maße die Rückkehr. Im Westen machen fehlende Kinderbetreuungsangebote und ungünstige Arbeitszeiten eine Rückkehr oft unmöglich.
Das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt sich nicht nur im Hinblick auf die Frage der Versorgung von Kindern, sondern auch im Hinblick auf die Unterstützung und Pflege älterer Familienangehöriger. Personen, die andere Familienangehörige pflegen, sind 2004 immer noch ganz überwiegend (zu 73 Prozent) weiblich. Pflegeaufgaben werden vor allem von jenen Frauen übernommen, die nicht erwerbstätig sind. Viele zunächst erwerbstätige Pflegepersonen geben ihren Beruf auf oder schränken ihre Erwerbstätigkeit ein. Dies ist ein klares Signal dafür, dass die Pflege von Angehörigen mit Erwerbsarbeit schwer vereinbar ist. Die angestrebte Verlängerung der Erwerbsphase wird die Probleme der Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben verschärfen.
Neben dem Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es auch ein Problem der Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung. Es zeigt sich gegenwärtig am deutlichsten in der geringen Zahl von Eltern in Ausbildung, in der späteren Elternschaft und der relativ hohen Kinderlosigkeit von Akademikerinnen (Kapitel 4, Tabelle 4.11). Für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Vereinbarkeit von Elternschaft und Ausbildung, von Kind und Beruf und von Pflege und Beruf von hoher Bedeutung. Die künftige Vereinbarkeitspolitik müsste stärker als bisher auch für Männer Anreize schaffen, sich zeitlich befristet auf Familienaufgaben einzulassen.


