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5.10 Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflegeaufgaben in der Familie
In der Debatte um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stand über Jahrzehnte die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit im Vordergrund. Angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten der Anteil der Alten an der Gesamtbevölkerung stark zugenommen hat und auch noch weiter zunehmen wird, findet nun auch die Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger alter Menschen in Familien und die Vereinbarkeit dieser Pflegeaufgaben mit Berufsarbeit zunehmend Beachtung.
Nach den Ergebnissen einer aktuellen Repräsentativerhebung leben in Deutschland zum Jahresende 2002 rund 4,4 Mio. pflege- und/oder hilfebedürftige Menschen (Infratest Sozialforschung 2003: 7 f.).[155] Die Pflege- und die Hilfebedürftigen sind zu nahezu zwei Drittel weiblich und zumeist über 70 Jahre alt. 31 Prozent der Pflegebedürftigen und 41 Prozent der sonstigen Hilfebedürftigen wohnen allein im Haushalt. 92 Prozent der Pflegebedürftigen und 85 Prozent der sonstigen Hilfebedürftigen, die insgesamt in einer Privatwohnung leben, werden privat, in der Regel von Familienangehörigen, gepflegt (ebd.: 18).[156]
In 73 Prozent der Fälle sind Frauen die Hauptpflegepersonen (Kapitel 4.8). Zum Teil sind diese Frauen erwerbstätig und müssen versuchen, Erwerbsarbeit und Pflege zu vereinbaren. Eine Analyse mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels bis 1998 zeigte, dass unter den erwerbstätigen Frauen, die eine pflegebedürftige Person über 60 Jahre im eigenen Haushalt betreuten, ein Viertel mit dieser Person verheiratet waren, während drei Viertel entweder Töchter oder Schwiegertöchter der pflegebedürftigen Person waren (Schneider/Drobnic/Blossfeld 2001).[157] Rund zwei Drittel der Hauptpflegepersonen sind 2002 noch im erwerbsfähigen Alter, zumeist über 40 Jahre und ganz überwiegend verheiratet (Infratest Sozialforschung 2003: 20). Für zwei Drittel der Pflegepersonen stellt sich im Prinzip also die Frage, wie Beruf und Pflegeaufgaben vereinbart werden können. Viele der Hauptpflegepersonen sind allerdings, auch wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind, nicht erwerbstätig (Tabelle 5.11). Während die Erwerbstätigenquote von Frauen 2003 bei 59 Prozent, die der Männer im erwerbsfähigen Alter bei 71 Prozent liegt (Kapitel 2, Tabelle 2.1), sind die Hauptpflegepersonen nur zu 40 bis 50 Prozent erwerbstätig (Tabelle 5.11).
Tabelle 5.11: Erwerbsstatus der privaten Hauptpflegeperson von Hilfe- oder Pflegebedürftigen 2002 (in %)
1 Leistungsbezieher der Sozialen (SPV) und der Privaten Pflegeversicherung (PPV)
2 Personen mit Einschränkungen bei alltäglichen Verrichtungen ohne Pflegebedarf im Sinne des SGB XI
3 Hauptpflegepersonen zwischen 15 und 64 Jahren
Datenbasis: Infratest Repräsentativerhebung 2002
Quelle: Infratest Sozialforschung 2003: 20
1998 war der Anteil der Erwerbstätigen unter den Hauptpflegepersonen noch deutlich niedriger als 2002. Er lag bei 30 Prozent. Da einerseits die Erwerbstätigenquote von Frauen und andererseits der Anteil des Pflege- und Hilfebedarfs alter Menschen zunehmen, wird das hier angesprochene Problem der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in Zukunft noch mehr Personen betreffen.
Der größte Teil der nichterwerbstätigen Hauptpflegepersonen war bereits vor Übernahme der Pflege nicht erwerbstätig. Von den Personen, die zu Beginn der Pflegeübernahme noch erwerbstätig waren (59 %), gaben 27 Prozent ihre Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Pflege auf, 24 Prozent schränkten sie ein; 49 Prozent gingen unverändert ihrer Erwerbstätigkeit nach (Schneekloth/Müller 2000: 60). Es sind also unterschiedliche Strategien zu beobachten, mit den konfligierenden Aufgaben von Pflege und Erwerbsarbeit umzugehen. Die Entscheidung für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit treffen eigentlich nur verheiratete Frauen (Schneider/Drobnic/Blossfeld 2001). Die geringe Erwerbstätigenquote von Pflegepersonen hat mehrere Ursachen: Zum einen wird die Pflege in der Familie gerne einer jener Personen übertragen, die ohnehin nicht erwerbstätig sind. Zum anderen geben Erwerbstätige zum Teil ihre Erwerbsarbeit auf, wenn sie einen Pflegebedürftigen zu versorgen haben. In ihrer Längsschnittanalyse kommen Schneider,Drobnic und Blossfeld zu dem Ergebnis, dass ein Pflegefall im Haushalt bei Frauen genauso häufig zu Erwerbsunterbrechungen führt wie das Vorhandensein eines Kindes im Vorschul- oder im Grundschulalter. Ältere Kinder sind mit der Erwerbstätigkeit von Frauen leichter zu vereinbaren als eine pflegebedürftige ältere Person im Haushalt (Schneider/Drobnic/Blossfeld 2001: 373). Frauen steigen beim Eintreten eines Pflegefalls in der Familie seltener aus dem Erwerbsleben aus, wenn sie schon langjährig und mit einer Vollzeitbeschäftigung auf dem Arbeitsmarkt etabliert waren (ebd.: 373). Eine ausgeprägte Berufsorientierung und ein höheres Einkommen macht es diesen Frauen offensichtlich schwer, ihren Beruf aufzugeben. Frauen in Ostdeutschland tendieren seltener als die westdeutschen zu einer Erwerbsunterbrechung (ebd.).
Die Analyse von Schneider, Drobnic und Blossfeld zeigt ferner, dass die Pflege einer älteren Person im Haushalt auch mit einer Teilzeittätigkeit oft nicht vereinbar ist. Als Ursache hierfür führen Schneider, Drobnic und Blossfeld an, dass die Betreuung alter Menschen weniger flexibel gehandhabt werden kann als die kleiner Kinder. Alte Menschen sind stärker auf die Hauptbetreuungspersonen fixiert und weniger leicht bei Besorgungen mitzunehmen. Schließlich fehlen Einrichtungen, in denen alte Menschen tagsüber stundenweise betreut werden (ebd.: 379).


