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4.7.2 Scheidungsfolgen

Allerdings hat sich durch die gesetzliche Festlegung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall der Anteil des gemeinsamen Sorgerechts deutlich erhöht. Hatten im Zeitraum 01.07.1994 bis 30.6.1995 lediglich 17 Prozent der geschiedenen Eltern das gemeinsame Sorgerecht erlangt, waren dies im Jahr 2000 immerhin 75,6 Prozent (Proksch 2002: 6).[127]

Die Untersuchung von Proksch aus dem Jahre 2001 belegt zum einen das Fortbestehen der Bedeutung des mütterlichen Haushalts als Lebensmittelpunkt (Tabelle 4.18). Zum anderen wird hier jedoch die Bedeutung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts für Väter deutlich. Jeweils mehr (erste und zweite) Kinder leben beim Vater, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, im Vergleich zu Kindern, bei denen ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt.

Tabelle 4.18: Lebensmittelpunkt der ersten und zweiten Kinder in Deutschland 2001 (in %)

Quelle: Proksch 2001: 25 f.

Nach den Forschungsergebnissen von Proksch scheint die Reform des Kindschaftsrechts 1998 zu einer Verbesserung der Qualität der Kontakte der nicht mit ihren Kindern zusammenlebenden Elternteile (also in der Regel der Väter) zu ihren Kindern beizutragen.

Die bessere Qualität der Beziehung der Kinder zu den nicht mit ihnen zusammenlebenden Vätern bei gemeinsamer elterlicher Sorge scheint auch die Bereitschaft, regelmäßigen Kindesunterhalt zu zahlen, zu verstärken: "So erklären 76,6 Prozent der Mütter mit geS [gemeinsamer elterlicher Sorge], aber lediglich 58,1 Prozent der Mütter mit aeS [alleiniger elterlicher Sorge], dass ‚Kindesunterhalt gegenwärtig regelmäßig bezahlt’ werde" (Proksch 2002: 8).

Diese bessere Qualität der Beziehung beeinflusst auch die ökonomische Situation der Mütter. Die international vergleichende Studie von Kostka (2004) stellt diese Ergebnisse jedoch sowohl für Deutschland als auch international infrage. Nach ihren Ergebnissen kann kein direkter Zusammenhang zwischen gemeinsamem Sorgerecht und Zahlung des Kindesunterhalts sowie zur Qualität der Beziehung aufgezeigt werden.

Unter dem Aspekt der Folgen von Trennung und Scheidung muss von fortbestehenden Geschlechterungleichheiten gesprochen werden. Weiterhin beeinträchtigt für die meisten Väter eine Scheidung die Quantität und häufig auch die Qualität der Kontakte zu ihren Kindern. Und weiterhin haben viele Mütter, die während ihrer Ehe in einem traditionellen Geschlechtermodell mit dem Ehemann als Hauptverdiener lebten, durch eine Scheidung größere finanzielle Einbußen als Männer.

[126] Bei der "Väterstudie" der Bremer Forschungsgruppe um Amendt (2003) handelt es sich um eine aktuelle Untersuchung, die sich mit männerbezogenen Auswirkungen von Scheidungen befasst und ebenfalls in ihren Interviews ausschließlich die männliche Perspektive berücksichtigt. In den Veröffentlichungen von Amendt wird die These vertreten, dass Männer in Scheidungsprozessen die eigentlich Benachteiligten sind, da sie nur als zahlende Väter gesehen werden und die Qualität ihrer Beziehungen zu den Kindern nicht berücksichtigt werde (Amendt 2004).
[127] Die Untersuchung der "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts" im Auftrag des BMJ erfolgte 1999/2000 und 2001 mit einer Stichprobe von 2.931 Befragten.




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