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4.1 Einleitung

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Vielfalt von privaten Lebensformen und mit deren Be-deutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Lebensformen werden hier in An-lehnung an Hradil (2004: 87) verstanden als relativ beständige Konstellationen, in denen Menschen im Alltag mit den ihnen am nächsten stehenden Mitmenschen zusammenleben. Die Lebensform Familie als Vater-Mutter-Kind-Gemeinschaft ist für eine Mehrheit der bundesdeutschen Bevölkerung in der mittleren Lebensphase noch immer von zentraler Bedeutung und auch für junge Menschen hat sie als gewünschte Lebensform kaum an Anziehungskraft verloren. Andere, so genannte neue Lebensformen haben neben der Familie aber an Gewicht gewonnen. Hierzu gehören das alleine Leben, das zusammen Wohnen ohne Trauschein, kinderlose Ehen, das Wohnen von (Ehe-) Paaren in zwei Haushalten, allein erziehende Mütter und Väter, die Fortsetzungs- und Patchworkfamilien, das Zusammenleben von Partnern des gleichen Geschlechts, die Lebensabschnittsgefährtenschaft, die Wohngemeinschaft. Zweifellos sind dies alles keine Erfindungen der letzten 40 Jahre. In der Not der unmittelbaren Nachkriegszeit, in der viele Väter nicht aus dem Krieg zurückkehrten und manche Witwen eine "Onkelehe" eingingen, um ihren Anspruch auf eine Kriegswitwenrente nicht zu verlieren, und manche Frau Kinder wünschte, ohne in der dezimierten Männergeneration einen Mann zu finden. In dieser Zeit, in der der knappe Wohnraum zwangsbewirtschaftet wurde, wurde viel Neues aus der Not geboren. Die damaligen neuen Lebensformen wurden als Not- und Übergangslösungen toleriert, mit dem wirtschaftlichen Aufschwung wurde aber erwartet, dass sich das alte bürgerliche Familienideal noch einmal etablieren ließe. Dies war freilich nur von vorübergehender Dauer. Beck-Gernsheim konstatierte 1994 zum Wandel der Familie: "Es entstehen mehr Zwischenformen und Nebenformen, Vorformen und Nachformen: Das sind die Konturen der "postfamilialen Familie" (Beck-Gernsheim 1994: 135). Wie auch in dieser paradoxen Begriffsbildung zum Ausdruck kommt, braucht jedes Reden und Schreiben über "Familie" heute eine Begriffsklärung. Wir orientieren uns hier an einem weiten Familienbegriff, wie er u.a. von Lenz 2003 vorgeschlagen wird:

"Als konstitutives Merkmal von Familie kann die Zusammengehörigkeit von zwei oder mehreren aufeinander bezogenen Generationen aufgefasst werden, die zueinander in einer besonderen persönlichen Beziehung stehen, welche die Position "Elter" und "Kind" umfasst und dadurch als Eltern-Kind-Beziehung bezeichnet werden kann" (Lenz 2003: 495).

Nave-Herz stimmt der Betonung der Generationenachse als Kern von Familie zu, rät aber von einer Qualifizierung der Eltern-Kind-Beziehung als "persönliche Beziehung" ab. Diese scheint ihr vielmehr eine gegenwärtige "Sehnsuchtserwartung". Deren Realitätsgehalt hätte die Familienforschung zu überprüfen, nicht aber als Definitionsmerkmal von Familie vorauszusetzen. Als Charakteristikum von Familie betrachtet Nave-Herz vielmehr ein Zugehörigkeitsgefühl und eine Solidaritätsbeziehung zwischen Angehörigen unterschiedlicher Generationen, "gleichgültig von welcher Emotionsqualität die Solidaritätsbeziehung bestimmt ist" (Nave-Herz 2003: 547).

Ein solcher Familienbegriff lässt offen, ob zwischen 'Elter' und Kind eine Blutsverwandtschaft besteht oder ob eine soziale Elternrolle angenommen wird, ob die Familie aus zwei Eltern oder nur aus einem Elternteil und dem Kind besteht, und wie viele weitere Verwandte sich dem Netz der Solidarität zugehörig fühlen. Offen bleibt auch, ob die zur "Familie" gehörenden Personen eine Haushaltsgemeinschaft bilden und welche emotionale Qualität die Beziehung hat. Zentral für den Familienbegriff ist also, dass mindestens die Positionen "Eltern" und "Kind" besetzt sind. Nicht-eheliche sowie eheliche Partnerschaften ohne Kinder sind somit nach dieser Definition keine Familie.

Die folgenden Ausführungen können die an biologischer sowie sozialer Elternschaft, also an gelebten sozialen Fürsorgebeziehungen orientierte Bestimmung von Familie auf Grund der Datenlage nicht vollständig einlösen. So werden z.B. in den Mikrozensen, einer zentralen Datengrundlage für diesen Bericht, nur Personen erfasst, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Auf dieser Datenbasis lässt sich für getrennt lebende Eltern eine Elternrolle für ein außerhalb ihres Haushalts lebendes Kind nicht ermitteln. Da Kinder nach einer Trennung der Eltern sowie im Fall nicht-ehelicher Geburten meist bei der Mutter leben, wird mit dieser Datenbasis der Anteil von Vätern unterschätzt. Auch ist es nicht möglich für Lebensphasen, in denen Kinder das Elternhaus verlassen haben, zu ermitteln, wer zuvor eine Mutter- bzw. Vaterrolle innehatte. So können z.B. mit Anfang 40 manche Frauen ihr erstes Kind bekommen, bei anderen Frauen sind die Kinder bereits ausgezogen. Es gibt weder für die biologische noch für die soziale Elternrolle eine völlig gesicherte Datenbasis. Surveybefragungen können zwar die vielfältigen Facetten von Elternschaft erfassen, die Repräsentativität ihrer Stichproben ist aber nicht in jedem Fall vollständig gewährleistet. Menschen, die gut erreichbar sind (z.B. Hausfrauen) sowie Angehörige der Mittelschicht sind häufig überrepräsentiert und damit einhergehend auch bestimmte Lebensformen. Diese kurzen Ausführungen zeigen zudem bereits, dass Analysen zur Elternschaft stets geschlechtsspezifisch differenziert werden müssen.




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