Methodische Anmerkungen
In den Abschnitten 3.3 und 3.4 ist die Analyse so angelegt, dass sie einen möglichst exakten Vergleich mit zentralen Eckwerten im Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern zulässt (Deutscher Bundestag 2002a). Auf diese Weise können die Ergebnisse früherer Jahre fortgeschrieben werden. Um dies zu gewährleisten, wird das BA-Beschäftigtenpanel (Beschäftigtenpanel der Bundesagentur für Arbeit) als Hauptdatenquelle genutzt. Das BA-Beschäftigtenpanel ähnelt in Stichprobengröße und -zusammensetzung der IAB-Beschäftigtenprobe weitgehend, auf deren Basis im erwähnten Bericht der Bundesregierung 2002 die Einkommensunterschiede in den 90er-Jahren ermittelt wurden. Das BA-Beschäftigtenpanel hatte den Vorteil, dass es bis 2002 aktualisiert war, während die IAB-Beschäftigtenstichprobe zum Zeitpunkt der Analyse nur für 2001 vorlag. Die in diesem Kapitel präsentierten Zeitreihen zwischen 1997 und 2002, die für 1997 die IAB-Stichprobe und für 2002 das BA-Beschäftigtenpanel nutzen, können nur unter dem Vorbehalt veröffentlicht werden, dass Unterschiede im Erhebungsverfahren und der unvermeidliche Stichprobenfehler die Ergebnisse beeinflussen. Die erwähnten Datensätze haben beide den Vorteil, dass sie auf Meldungen der Betriebe an die Sozialversicherung beruhen und damit zuverlässiger sind als Selbstauskünfte der Beschäftigten oder gruppenbezogene Auskünfte der Betriebe. Der Nachteil ist, dass nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfasst und deren Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze systematisch erhoben werden. So enthalten die IAB-Stichprobe und das BA-Beschäftigtenpanel vollständige Einkommensangaben nur bis Bruttomonatseinkommen von 4.500 € in Westdeutschland und 3.750 € in Ostdeutschland (Beitragsbemessungsgrenzen 2002).
Die Aspekte der Einkommensverteilung, die im Bericht der Bundesregierung 2002 mit der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes beleuchtet wurden, so der Zusammenhang zwischen der Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Zulagen, dem Umfang der Erwerbsarbeit einerseits und den Verdiensten von Frauen und Männern andererseits, werden auch hier auf dieser Datenbasis analysiert (Deutscher Bundestag 2002a: 116-122).[83] Zusätzlich wird auf Daten der Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundsamtes (EVS 1. Halbjahr 2003) zurückgegriffen. Das Vorgehen sichert ein Höchstmaß an Vergleichbarkeit und ein Höchstmaß an Aktualität.
Der Rückgriff auf unterschiedliche Datensätze führt zu teils disparaten Befunden, die durch unterschiedliche Erhebungsmethoden und Berechnungsverfahren entstehen.
Abgesehen davon, dass - wie bereits erwähnt - für einen Einkommensvergleich Selbstauskünfte der Beschäftigten oder pauschalisierende Angaben der Betriebe, die jeweils meist noch nachträglich auf ihre Plausibilität geprüft werden (so im Mikrozensus und im SOEP), oder Prozessdaten, wie die Meldungen der Betriebe an die Sozialversicherung (IAB-, oder BA-Daten) genutzt werden können, kann man auch mit ein und denselben Daten unterschiedliche Indikatoren bilden. Bei einem Interesse, Lohndiskriminierung zu beschreiben, werden die Bruttoverdienste meist den Nettoverdiensten vorgezogen, da sich bei den Nettoverdiensten Effekte der Besteuerung mit jenen der Bezahlung verquicken, die Lohndiskriminierung also nicht isoliert erfasst werden kann. Deshalb werden im Folgenden auch hier die Bruttoverdienste genutzt. Bei Verwendung der Nettoeinkommen würden die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern größer ausfallen, da verheiratete Frauen als Zweitverdienerinnen in ihren Familien meist einer sehr ungünstigen Steuerklasse zugeordnet sind. So errechnet Schäfer auf der Basis von Bruttolöhnen für das Jahr 1999 einen Anteil des Stundenlohns von Frauen am Stundenlohn von Männern von 80 Prozent, kommt auf der Ba-sis der Nettolöhne aber nur auf einen Verdienstanteil der Frauen von 76,2 Prozent (Schäfer 2001: 59).
Bei einem Einkommensvergleich ist ferner zu entscheiden, ob der Vergleich auf der Basis von Jahres-, Monats- oder Stundenverdiensten vorgenommen werden soll. Im folgenden Kapitel wird zumeist (aber nicht ausschließlich) der Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten als Messgröße genutzt. Der Vergleich von Bruttostundenverdienste hätte den Vorteil, dass er sich auf eine jeweils präzise vergleichbare Arbeitszeit bezieht. Wenn man Datensätze hat, bei denen die Zahl der Arbeitsstunden nicht präzise erfasst ist, dies ist bei dem IAB-Beschäftigtenpanel der Fall, kann man keine Stundenverdienste berechnen. Deshalb tut man gut daran, nur die Einkünfte von Vollzeitbeschäftigten zu vergleichen. Die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten ist viel unklarer. Bei Verwendung des IAB-Beschäftigtenpanels, das durch seine präzisen Einkommensangaben (wenigstens für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) besticht, aber keine präzisen Angaben zur Zahl der Arbeitsstunden enthält, wird hier deshalb als Indikator für die Gleichstellung der Anteil der Frauenverdienste an den Männerverdiensten bei Vollzeitbeschäftigung genutzt.[84] Im gesamten Kapitel bilden stets Nominallöhne die Grundlage der Berechnung.
Daten der langfristigen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Erwerbseinkommen von vollzeitbeschäftigten weiblichen Angestellten im früheren Bundesgebiet 1960 nur durchschnittlich 55 Prozent der Männerverdienste erreichten, die der Arbeiterinnen 60 Prozent der Arbeiterlöhne (Abbildung 3.2).
Abbildung 3.2: Anteile der Fraueneinkommen an den Männereinkommen im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (Vollzeit) im früheren Bundesgebiet bzw. in Westdeutschland und in Ostdeutschland 1960 bis 2001 (in %)
1 Angaben für 2001 ohne Berlin
Anmerkung: Sowohl bei den Angestellten als auch bei den Arbeiterinnen und Arbeiter ist der Verdienstanteil von weiblichen Beschäftigten um einiges niedriger als bei Zusammenfassung beider Gruppen (79 %). Verantwortlich hierfür ist die unterschiedliche Verteilung von Frauen und Männern auf die beiden Arbeitnehmergruppen. Während nur 27 Prozent der Frauen als Arbeiterinnen, 73 Prozent hingegen als Angestellte tätig waren, waren mehr als die Hälfte der Männer (58 %) als Arbeiter beschäftigt. Der höhere Anteil der Arbeiter mit ihren insgesamt gesehen niedrigen Durchschnittsverdiensten senkte den durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst der Männer insgesamt und verringerte dadurch den geschlechtsspezifischen Verdienstabstand. Werden beide Arbeitnehmergruppen zusammengefasst, so kommt man auf der Basis der Lohnstrukturerhebung 2000 zu einem Verdienstanteil der Frauen in Westdeutschland von 78 Prozent und in Ostdeutschland von 87 Prozent (Frank-Bosch 2002: 396). Damit nähern sich diese Werte denen an, die in Abbildung 3.3 gezeigt werden.
Datenbasis: Bruttomonatsverdienste Betriebserhebung des Statistischen Bundesamtes
Quelle: Frank-Bosch 2002: 398; veränderte Darstellung
1980 war der Verdienstanteil der weiblichen Angestellten und der Arbeiterinnen um 15 Prozent gestiegen, in den letzten Jahren verlangsamten sich diese Zuwächse. Im Osten Deutschlands befinden sich die Verdienste der weiblichen Beschäftigten näher am Verdienstniveau der männlichen Beschäftigten, dies gilt ganz besonders für Arbeiterinnen im Osten (Abbildung 3.2).
In der DDR waren die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern tabuisiert. Veröffentlichungen zum Lohn waren bis Ende 1989 verboten. Inzwischen weiß man, dass die Einkommen zu DDR-Zeiten zwar stark nivelliert waren, dass es dennoch ein Lohngefälle zwischen Frauen und Männern gab. Es lag Ende der 80er-Jahre um 16 Prozent, in stark von Männern dominierten Wirtschaftszweigen wie dem Maschinenbau bei 21 Prozent (Stephan/Wiedemann 1990: 556 f.). Zum gleichen Zeitpunkt lag der durchschnittliche Abstand der Verdienste von Frauen und Männern in der Bundesrepublik bei 30 Prozent. Noch heute haben sich die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern in Westdeutschland nicht so weitgehend aneinander angeglichen wie in Ostdeutschland (Abbildung 3.2 und Abbildung 3.3).
Abbildung 3.3: Anteile der Fraueneinkommen1 an den Männereinkommen1 (Vollzeit) in Deutschland insgesamt sowie in West2- und Ostdeutschland2 1977 bis 2002 (in %)
1 Für 2002 hochgerechnetes sozialversicherungspflichtiges Bruttojahresentgelt auf der Basis der quartalsweise erhobenen sozialversicherungspflichtigen Bruttojahresentgelte. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende, Werkstudentinnen und -studenten, Praktikantinnen und Praktikanten, Beschäftigte in Altersteilzeit und geringfügig Entlohnte
2 Standort des Betriebes, Ostdeutschland einschl. Berlin
Anmerkung: In der unten angegebenen Quelle ist für 1993 nur ein Wert für Ostdeutschland enthalten.
Datenbasis: IAB-Beschäftigtenstichprobe; BA-Beschäftigtenpanel
Quelle: Deutscher Bundestag 2002a: 99 Tabelle 2.5; BA-Beschäftigtenpanel; eigene Berechnungen
Auf der Basis der IAB-Beschäftigtenstichprobe und des BA-Beschäftigtenpanels kann ebenfalls rekonstruiert werden, dass sich in den letzten Jahrzehnten bis 2002 die Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern im Westen verringerten, aber nicht das im Osten schon länger erreichte Niveau der Angleichung erkennen lassen (Abbildung 3.3).
Abbildung 3.3 zeigt, dass sich die Einkommen von Männern und Frauen im Westen in den letzten Jahren kaum angleichen (von 75% 1997 auf 76% 2002) und dass die weiblichen Beschäftigten in den ostdeutschen Bundesländern in den letzten Jahren Einkommensanteile am durchschnittlichen Männerverdienst verloren. Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern befinden sich seit Jahren in Ost- und Westdeutschland auf völlig unterschiedlichem Niveau: Während Frauen im Westen nicht einmal 80 Prozent des durchschnittlichen Männereinkommens im Westen verdienen, erreichen Frauen im Osten im letzten Jahrzehnt zwischen 92 und 94 Prozent des durchschnittlichen Männerlohns im Osten (Abbildung 3.3). Die Einkommensverteilung im Osten kommt also einer Gleichstellung von Frauen und Männern deutlich näher als die im Westen. Diese vordergründig für Frauen im Osten vorteilhafte Situation hat allerdings auch eine negative Seite: Die Angleichung ging mit enormen Selektionsprozessen gerade unter weiblichen Beschäftigten in den unmittelbar auf die Vereinigung folgenden Jahren einher. Fast die Hälfte des Lohnzuwachses bei weiblichen Beschäftigten zwischen 1990 und 1994 führt Hunt mittels einer Analyse von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) darauf zurück, dass viele Geringqualifizierte, die überdurchschnittlich häufig weiblich waren, vom ostdeutschen Arbeitsmarkt verdrängt wurden (Hunt 2002).
Trotz der im Osten für Frauen günstigen Verdienstrelationen erreichen die weiblichen Vollzeitbeschäftigten im Osten absolut betrachtet nicht einmal das Einkommensniveau der Frauen im Westen (Tabelle A 3.1). Mit den unterschiedlichen Abständen zwischen den Verdiensten von Frauen und Männern in Ost und West geht einher, dass sich die durchschnittlichen Jahreseinkommen von vollzeitbeschäftigten Frauen in West und Ost tendenziell angeglichen haben: Die Differenz beträgt noch rund 11 Prozentpunkte zu Gunsten der Frauen im Westen (Tabelle A 3.1). Die häufig in der Öffentlichkeit beklagte Einkommenslücke zwischen Ost und West ist bei den Einkommen der Männer viel gravierender. Männer im Osten erziehlten 1997 nur 67 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes von Männern im Westen. sie erreichen 2002 74 Prozent der Einkommen von Männern im Westen. Der Einkommensabstand zwischen Männern in Ost und West liegt also bei 26 Prozentpunkten zu Gunsten der Männer im Westen.
Auch wenn die Lücke groß ist, fällt doch auf, dass sie im Vergleich zu 1997 deutliche kleiner wurde, während man dies bezogen auf die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern nicht behaupten kann.
Die weiteren Analysen werden zeigen, dass die ostdeutschen Frauen in den beruflichen Strukturen anders verankert sind als die westdeutschen (Kapitel 3.4). Wenn sie sich dies bewahren könnten, dann könnten sie ihre hohen Einkommensanteile an den Einkommen von Männern im Osten vielleicht halten, wenn sich die Einkommen in Ost- und Westdeutschland weiter angleichen. Gegenwärtig verlieren Frauen im Osten allerdings Einkommensanteile (Abbildung 3.3). Dies wird auch durch die Daten der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) bei einem Vergleich der Erwerbseinkommen von Haupteinkommensbezieherinnen und -beziehern noch einmal bestätigt (Abbildung 3.4) und stimmt nicht gerade optimistisch.[10]
Abbildung 3.4: Anteil der Fraueneinkommen an den Männereinkommen (Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher) (Vollzeit) in Deutschland insgesamt sowie in West1- und Ostdeutschland2 1998 und 2003 (in %)
1 Westdeutschland einschl. Berlin-West
2 Ostdeutschland einschl. Berlin-Ost
Anmerkung: 1998 und 2003 jeweils 1. Halbjahr vollzeitbeschäftigte Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher (ohne Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 € und mehr aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit). Haupteinkommensbezieherinnen bzw. -bezieher sind Selbstständige/Gewerbetreibende, Beamtinnen bzw. Beamten, Angestellte oder Arbeiterinnen bzw. Arbeiter.
Datenbasis: Einkommens- und Verbraucherstichprobe 1998 und 2003 jeweils 1. Halbjahr
Quelle: Statistisch Bundesamt; Sonderauswertungen; eigene Berechnungen
Wenn man die Bedeutung des beschriebenen Trends richtig einschätzen möchte, muss man verschiedene andere Entwicklungen mitbeachten: Die Erwerbsbeteiligung von Frauen im Westen hat im Laufe des letzten Jahrzehnts entgegen dem allgemeinen Trend zugenommen (Kapitel 2 Tabelle 2.1). 2003 verfügt deshalb in Westdeutschland (nicht in Ostdeutschland), ein größerer Anteil von Frauen über ein eigenes Einkommen als 1998 (Kapitel 2, Tabelle 2.2). Dies ist ein Fortschritt für Frauen in den westlichen Bundesländern, der hier, da nur die Verdienstrelationen Beschäftigter betrachtet werden, nicht sichtbar ist.
Was die hier gewählte Darstellung der Verdienstrelationen Vollzeitbeschäftigter ebenfalls vernachlässigt, ist die Tatsache, dass Frauen ihre Einkommen in beiden Teilen Deutschlands überproportional häufig und zunehmend häufiger auf Grund einer Teilzeit- oder einer geringfügigen Beschäftigung beziehen (Kapitel 2, Abbildung 2.13 und 2.17).[11]
Wenn man die Daten von 1997 aus dem Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern (Deutscher Bundestag 2002a: 100 ff.) mit den Zahlen von 2002 vergleicht, so kann man feststellen, dass Frauen den Anteil der Einkommenssumme, die sie über Vollzeitarbeit erwirtschaften, in Ost und West zwischen 1997 und 2002 steigerten: 2002 wurden im Westen 29 Prozent der Einkommenssumme Vollzeitbeschäftigter von Frauen erwirtschaftet (Abbildung 3.5), (1997: 23 %). Im Osten wurden 2002 sogar 43 Prozent dieser Summe von Frauen erwirtschaftet (ebd.) (1997: 36 %).[12] Bezogen auf ganz Deutschland lag die von Frauen über Vollzeitbeschäftigung erwirtschaftete Einkommenssumme 2002 bei 31 Prozent, wobei Frauen 37 Prozent der Vollzeitbeschäftigten stellen (Abbildung 3.5). Auch wenn sich in diesen Zahlen ausdrückt, dass der Anteil der Frauen an den Vollzeitbeschäftigten besonders im Westen noch immer relativ gering ist, zeigt ein Vergleich mit Zahlen von 1997 doch, dass Frauen 2002 einen höheren Anteil der Vollzeitbeschäftigten stellen und aus Vollzeiterwerbstätigkeit eine höhere Einkommenssumme erwirtschaften als noch 1997.
Der Vergleich der durchschnittlichen Einkommen von Frauen und Männern kann durch eine Betrachtung der Frauen- und Männeranteile in bestimmten Einkommensgruppen (Dezilen der Einkommensverteilung) ergänzt werden (Tabelle 3.1). Das erste Dezil stellt die Beschäftigten mit den geringsten Einkommen dar, während das zehnte Dezil die 10 Prozent Beschäftigten mit den höchsten Einkommen erfasst.
Tabelle 3.1 zeigt, dass Frauen in den Beschäftigtengruppen mit den geringsten Einkommen (1. Dezil) deutlich überrepräsentiert sind. Während Frauen im Westen unter den gut verdienenden Beschäftigten in den oberen Dezilen unterrepräsentiert sind, sind die ostdeutschen weiblichen Beschäftigten in den oberen Dezilen gut vertreten. Im Vergleich zu 1997 hat sich der Anteil von weiblichen Vollzeitbeschäftigten im Westen und im Osten ganz besonders bei der Gruppe mit den niedrigsten Einkommen erhöht. Doch konnten die Frauen auch in den höheren Verdienstgruppen Beschäftigtenanteile hinzugewinnen (Tabelle 3.1 und Deutscher Bundestag 2002a: 100).
Tabelle 3.1: Beschäftigungsanteile1 von Frauen und Männern in Beschäftigtengruppen (Dezilen2) in Deutschland insgesamt sowie in West- und Ostdeutschland 2002 (in %) 
1 Es werden nur Personen betrachtet, die mehr als 324 Euro/Monat und weniger als die Beitragsbemessungs-grenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung 2002 (West: 4.500 Euro/Monat; Ost: 3.750 Euro/Monat) ver-dienen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende, Werkstudentinnen bzw. -studenten, Praktikantinnen bzw. Praktikanten, Beschäftigte in Altersteilzeit und geringfügig Entlohnte
2 Dezile sind zehn nach aufsteigendem Einkommen mit Beschäftigten gleich stark besetzte Gruppen. Das heißt die Beschäftigten sind unabhängig von ihrem Geschlecht nach aufsteigenden Einkommen sortiert und in zehn gleich große Personengruppen unterteilt. Im Dezil 1 befinden sich die 10 Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Einkommen, im Dezil 10 die 10 Prozent der Beschäftigten mit den höchsten Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
3 Für West- und Osdeutschland bestehen unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, deshalb wurden die Ergebnisse für Gesamtdeutschland aus den zwei Teilstichproben gebildet; sonst bliebe die Einkommensverteilung in Ostdeutschland beim höchsten Dezil im Wesentlichen unberücksichtigt. Mithin ist hier nicht das Einkommen die Grundlage der Berechnung für die einzelnen Dezile, sondern die Verteilung in den Dezilen der Teilstichproben für West- und Ostdeutschland. Würde man eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland unterstellen, dann wäre der Frauenanteil im 1. Dezil und 8. Dezil jeweils rund 2 Prozentpunkte, im 2. Dezil und 10. Dezil jeweils rund 4 Prozentpunkte sowie im 9. Dezil rund 1 Prozentpunkt geringer. Im 3. und 6. Dezil wäre der Frauenanteil jeweils rund 2 Prozentpunkte, im 4. Dezil rund 5 Prozentpunkte und im 5. Dezil rund 4 Prozentpunkte höher. Im 7. Dezil bliebe der Frauenanteil unverändert.
4 Standort des Betriebes, Ostdeutschland einschl. Berlin
Datenbasis: BA-Beschäftigtenpanel 2002
Quelle: BA-Beschäftigtenpanel; eigene Berechnungen
Auch die Anteile der Frauen- und Männereinkommen können nach den Dezilen der Einkommensverteilung aufgeschlüsselt werden. Abbildung 3.5 zeigt, dass sich im Westen die Summe der geringsten Verdienste zu 69 Prozent aus den Verdiensten von weiblichen Vollzeitbeschäftigten zusammensetzt, während von den über Vollzeit erzielten Einkommen knapp unter der Beitragsbemessungsgrenze (im 10. Dezil) nur 12 Prozent von weiblichen Beschäftigten stammen. Je höher also die Einkommen sind, desto weniger tragen vollzeitbeschäftigte Frauen dazu bei.
Abbildung 3.5: Einkommensanteile1 von Frauen und Männern (Vollzeit) nach Beschäftigungsgruppen in Deutschland insgesamt sowie in West- und Ostdeutschland (Dezile2) 2002 (in %)
Anmerkung: Anteil der weiblichen Vollzeitbeschäftigten an den Vollzeitbeschäftigten insgesamt: 36,9 Prozent

Anmerkung: Anteil der weiblichen Vollzeitbeschäftigten an den Vollzeitbeschäftigten insgesamt: 35,0 Prozent

Anmerkung: Anteil der weiblichen Vollzeitbeschäftigten an den Vollzeitbeschäftigten insgesamt: 44,4 Prozent
1 Ermittelt aus den hochgerechneten sozialversicherungspflichtigen Bruttojahresentgelten auf Basis der quartalsweise erhobenen sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte. Bei den sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelten werden nur Personen betrachtet, die mehr als 324 EUR/Monat und bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung 2002 (West: 4.500 EUR/Monat; Ost: 3.750 EUR/Monat) verdienen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende, Werkstudentinnen bzw. -studenten, Praktikantinnen bzw. Praktikanten, Beschäftigte in Altersteilzeit und geringfügig Entlohnte
2 Dezile sind zehn nach aufsteigendem Einkommen mit Beschäftigten gleich stark besetzte Gruppen. Das heißt, die Beschäftigten sind unabhängig von ihrem Geschlecht nach aufsteigenden Einkommen sortiert und in zehn gleich große Personengruppen unterteilt. Im Dezil 1 befinden sich die 10 Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Einkommen, im Dezil 10 die 10 Prozent der Beschäftigten mit den höchsten Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).
3 Für West- und Osdeutschland bestehen unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, deshalb wurden die Ergebnisse für Gesamdeutschland aus den zwei Teilstichproben gebildet; sonst bliebe die Einkommensverteilung in Ostdeutschland beim höchsten Dezil im Wesentlichen unberücksichtigt. Mithin ist hier nicht das Einkommen die Grundlage der Berechnung für die einzelnen Dezile, sondern die Verteilung in den Dezilen der Teilstichproben für West- und Ostdeutschland. Würde man eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in Deutschland unterstellen, dann wäre der Frauenanteil im 1. und im 10. Dezil jeweils 3 Prozentpunkte sowie im 2. Dezil um 4 Prozentpunkte und im 8. Dezil um 1 Prozentpunkt geringer. Im 3. Dezil wäre der Frauenanteil um 1 Prozentpunkt, im 4. Dezil um 5 Prozentpunkte, im 5. Dezil um 4 Prozentpunkte, im 6. Dezil um 3 Prozentpunkte höher. In den restlichen Dezilen bliebe der Frauenanteil unverändert.
4 Standort des Betriebes, Ostdeutschland einschl. Berlin
Datenbasis: BA-Beschäftigtenpanel 2002
Quelle: BA-Beschäftigtenpanel; eigene Berechnungen
Im Osten sind die Einkommensanteile, die vollzeitbeschäftigte Frauen erwirtschaften, generell höher. Zudem gibt es relativ gute Einkommen, wie etwa die im 7., 8. und 9. Dezil, zu denen Frauen überproportional viel beitragen. Das Einkommensgefälle unter den Vollzeitbeschäftigten ist im Osten also keineswegs so eindeutig strukturiert wie im Westen (Abbildung 3.5). Immerhin erwirtschaften vollzeitbeschäftigte Frauen in der höchsten Einkommensgruppe im Osten noch 35 Prozent der Einkommen, im Westen nur 12 Prozent.[13]
Die Differenz zwischen den Einkommen der vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer ist allerdings größer als Tabelle 3.1 und Abbildung 3.5 suggerieren, weil sie nur die Einkommen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (West: 54.000 € pro Jahr, Ost: 45.000 € pro Jahr) berücksichtigen. Um und oberhalb der Einkommensgrenzen erfasst das BA-Beschäftigtenpanel noch eine Personengruppe, die im Westen zu 88 Prozent, im Osten zu 70 Prozent und in Deutschland insgesamt zu 85 Prozent männlich ist.[89]Auch wenn die Angaben der Betriebe oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze unvollständig sind, geben diese Werte doch einen sicheren Hinweis darauf, dass von den abhängig Beschäftigten mit Einkommen oberhalb der in Tabelle 3.1 präsentierten Dezile die überwiegende Mehrheit männlich ist.
Vergleicht man nur die Einkommen der teilzeitbeschäftigten Frauen und Männer, so kommt man zu einem Ergebnis, auf das die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) in ihrer Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern bereits 2002 hingewiesen hat (Deutscher Bundestag 2002a: 14): Unter den Teilzeitbeschäftigten kehren sich die Verdienstrelationen von Frauen und Männern zum Teil um (Tabelle A 3.2). So liegt der Bruttojahresverdienst von Frauen, die weniger als 18 Stunden pro Woche arbeiten, 2002 bei 122 Prozent des Verdienstes von Männern in dieser Beschäftigungsform. Bei einer Teilzeitbeschäftigung über 18 Stunden pro Woche erreichen Frauen in Deutschland immerhin 96 Prozent des Männerverdienstes (Tabelle A 3.2). Die Ursachen für diese für Frauen sehr viel günstigere Verdienstrelation dürften vielfältig sein: Entscheidend könnten Selbstselektionsmechanismen sein: Qualifiziertere Frauen streben stärker ins Erwerbsleben als weniger qualifizierte (Abbildung 2.7). Sofern sie Kinder haben, werden sie, weil sie die finanziellen Spielräume sehen, eher zu einer Teilzeitbeschäftigung tendieren als Frauen mit geringeren Lohnsätzen. Letztere werden auf einen Teil ihres Einkommens oft kaum verzichten können.[15] Insofern ist es nicht erstaunlich, wenn unter den teilzeitbeschäftigten Frauen Besserverdienende überrepräsentiert sind. Wegen der in Kapitel 5 beschriebenen Bildungshomogamie von Paaren werden qualifiziertere Frauen oft auch noch besserverdienende Partner haben, so dass diese Familien auch aus diesem Grunde weniger auf ein volles weibliches Erwerbseinkommen angewiesen sind als Familien, in denen beide Partner schlechter verdienen. Dies ist ein Aspekt der Erklärung. Ein anderer ist der, dass die Gruppe der teilzeitbeschäftigten Männer eine eher untypische Gruppe von Arbeitnehmern darstellt, deren Merkmale hier nicht näher gekennzeichnet werden können. Teilzeitbeschäftigungen mit weniger als 20 Stunden haben zum Beispiel nur 5 Prozent der Männer, aber 29 Prozent der Frauen (Abbildung 2.12 im Kapitel 2). Statt einer Diskriminierung von Männern ließe sich bei den teilzeitbeschäftigten Männern als Ursache für ihre schlechtere Entlohnung ein geringes Humankapital vermuten.
Während teilzeitbeschäftigte Frauen im Osten unabhängig von ihrem Stundenkontingent jeweils 104 Prozent des Einkommens teilzeitbeschäftigter Männer erzielen, sind es speziell die mit weniger als 18 Stunden beschäftigten Frauen im Westen, deren Einkommen die der ebenso teilzeitbeschäftigten Männer so eindeutig übertreffen (Tabelle A 3.2). Weil der Umfang der Teilzeit im BA-Beschäftigtenpanel nur grob abgeschätzt werden kann, wird sich die Analyse der Einkommensunterschiede von Frauen und Männern im Kapitel 3.4 auf die Vollzeitbeschäftigten konzentrieren.
Wenn man stets nur die Einkommensrelationen von vollzeitbeschäftigten oder nur die von teilzeitbeschäftigten Frauen und Männern vergleicht, verliert man leicht aus dem Blick, dass die Verdienstrelation zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten de facto vor allem im Westen deutlich ungünstiger sind, weil Frauen häufiger nur in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind, während Männer ganz überwiegend Vollzeitarbeitsplätze innehaben. Deshalb soll hier zum Schluss des Abschnitts 3.3 gezeigt werden, wie gering die Einkommensanteile weiblicher Beschäftigter an den Einkommen der männlichen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind, wenn man die Einkommen der Vollzeit- und der Teilzeitkräfte einmal zusammenfasst (Tabelle 3.2).
Tabelle 3.2: Anteil der Fraueneinkommen an den Männereinkommen (Vollzeit und Teilzeit)1 in Deutschland insgesamt sowie in West- und Ostdeutschland 2002 (in %) 
1 Datenbasis: hochgerechnetes sozialversicherungspflichtiges Bruttojahresentgelt auf Basis der quartalsweise erhobenen sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende, Werkstudentinnen bzw. -studenten, Praktikantinnen bzw. Praktikanten, Beschäftigte in Altersteilzeit
2 Standort des Betriebes, Ostdeutschland einschl. Berlin
Datenbasis: BA-Beschäftigtenpanel 2002
Quelle: BA-Beschäftigtenpanel; eigene Berechnungen
Die Frauen in Ostdeutschland erreichen bei dieser Zusammenschau der Entgelte von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten eine deutlich günstigere Verdienstrelation zu den Männereinkommen im Osten nicht nur, weil sie als Vollzeitbeschäftigte mit ihren Einkommen nicht weit hinter den Männern zurückstehen (Abbildung 3.3), sondern auch deshalb, weil ihre Teilzeitquote mit 27,8 Prozent nicht so stark von der der Männer in Ostdeutschland (6,3 %) abweicht, wie die Teilzeitquote der Frauen in Westdeutschland von der der Männer dort. Frauen in den westdeutschen Ländern arbeiten fast zur Hälfte (45,3 %) in Teilzeit. Die Teilzeitquote der Männer in Westdeutschland beträgt dagegen nur 6,2 Prozent (Kapitel 2.7.1). So gesehen haben Frauen im Westen neben den deutlichen Einkommensnachteilen als Vollzeitbeschäftigte ganz erhebliche Einkommenseinbußen in Kauf zu nehmen, weil sie oft nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Teilzeitquote von Frauen in Westdeutschland dürfte das unzureichende Kinderbetreuungsangebot im Westen sein. Hinzu kommt in den westdeutschen Ländern allerdings auch ein Familienleitbild, das Müttern nahe legt, keine volle Erwerbsarbeit aufzunehmen, solange ihre Kinder klein sind (Kapitel 5, Abschnitte 5.5 und 5.7). Die der familialen Arbeitsteilung geschuldeten Einkommenseinbußen von Frauen sind mit Tabelle 3.2 immer noch unterschätzt, weil der überproportional hohe Anteil von Frauen unter den geringfügig Beschäftigten und der höhere Anteil von Frauen unter den Nicht-Erwerbspersonen (Kapitel 2, Abbildung 2.17 und Tabelle 2.2) in Tabelle 3.2 keine Berücksichtigung findet. Im Abschnitt 3.5 wird abgeschätzt, was Entgeltunterschiede und geschlechtsspezifische Erwerbsmuster für die Relation der Erwerbseinkommen von Frauen und Männern bezogen auf deren gesamtes Erwerbsleben bedeutet (Abbildung 3.22).
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Während die vollzeiterwerbstätigen westdeutschen Frauen seit 1997 minimale Anteile am durchschnittlichen männlichen Einkommen hinzugewinnen konnten, büßten die ostdeutschen Arbeitnehmerinnen auf hohem Niveau geringe Einkommensanteile ein.
Die Einkommensverteilung in Ostdeutschland kommt einer Gleichstellung von Frauen und Männern deutlich näher als die in Westdeutschland.
Weibliche Beschäftigte im Osten erzielen inzwischen 89 Prozent des durchschnittlichen Einkommens von vollzeitbeschäftigten Frauen im Westen. Die häufig in der Öffentlichkeit beklagte Einkommenslücke zwischen Ost und West ist bei den Einkommen der Männer viel gravierender. Sie schließt sich nur sehr langsam.
Unter den Teilzeitbeschäftigten sind die Verdienstrelationen zwischen Frauen und Männern für Frauen sehr viel günstiger als unter den Vollzeitbeschäftigten.
Auf Grund der hohen Teilzeitquoten weiblicher und der niedrigen Teilzeitquote männlicher Beschäftigter sind in Westdeutschland die Einkommen von weiblichen Beschäftigten insgesamt ganz erheblich niedriger als die der Männer. Derart groß sind die Einkommensdifferenzen in Ostdeutschland nicht, weil die Teilzeitquote der Frauen, dort deutlich geringer ist. In den westdeutschen Ländern beeinträchtigt die geringere Erwerbsbeteiligung von Frauen deren Erwerbseinkommen weit gravierender als die ungünstige Verdienstrelation bei Vollzeitbeschäftigung.
[8] Veränderungen im Erhebungsverfahren schränken die Vergleichbarkeit allerdings ein (betrifft die Zulagen).
[9] Ergänzend wird im Abschnitt 3.3 auch einmal ein Vergleich der Bruttojahresverdienste von weiblichen und männlichen Teilzeitkräften vorgenommen.
[10] Die EVS erlaubt neben der Betrachtung der Haushaltseinkommen nur eine Analyse der Einkommen der Hauptverdienerinnen bzw. Hauptverdiener. Diese Bezeichnung beruht auf den Selbsteinschätzungen der Befragten. Frauen werden sich in gemischtgeschlechtlichen Haushalten eher selten als Hauptverdienerin verstehen, insofern werden die Frauen im Sample ganz überwiegend allein Stehende oder allein Erziehende sein.
[11] Auf die Verdienstrelationen bei teilzeitbeschäftigten Frauen und Männern und bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird erst mit Tabelle A 3.2 und Tabelle 3.2 eingegangen.[87] Quelle für 1997: Deutscher Bundestag 2002a: 100 ff.
[12] Das bedeutet nicht, dass die Frauen im Osten mehr verdienen als die Frauen im Westen. Dies tun sie definitiv nicht (A 3.1). Die Frauen im Osten stehen, was ihre Einkommen betrifft, aber nicht so weit hinter den Männern im Osten zurück, wie dies für die Frauen im Westen gilt, wenn man ihre Einkommen mit denen von Männern im Westen vergleicht.
[13] Bei der Berechnung dieser Geschlechterproportion wurden alle Personen berücksichtigt, die 95 Prozent und mehr vom Betrag der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
[14] Im DJI-Kinderpanel ergab sich, dass von den erwerbstätigen Müttern mit Hauptschulabschluss 50 Prozent, von denen mit Abitur 65 Prozent teilzeitbeschäftigt waren.