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2.7 Erwerbstätigkeit in atypischen Beschäftigungsverhältnissen

Als atypische Beschäftigungsverhältnisse werden hier solche bezeichnet, die nicht alle Merkmale des (männlichen) Normalarbeitsverhältnisses besitzen. Für weibliche Beschäftigte sind sie keineswegs immer atypisch. Flexiblere und deregulierte Formen der Erwerbsarbeit sind zu einem Bestandteil moderner Arbeitmärkte geworden (Schulze-Buschoff/Rückert-John 1999). Zu den vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Arbeitsformen gehört auch die Teilzeitarbeit. Sie ist hier einerseits als oft nicht existenzsichernde Arbeitsform, andererseits als Arbeitsform in den Blick zu nehmen, die die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsarbeit erleichtert (siehe auch Kapitel 5).