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2.7.1 Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit ist eine "weibliche Domäne". Abhängig erwerbstätige Frauen stehen 2004 zu 43 Prozent in Beschäftigungsverhältnissen von 31 Stunden die Woche und weniger. Bei den Männern sind dies nur 7 Prozent.[45] Dagegen überwiegen auf den Vollzeitarbeitsplätzen eindeutig die Männer.[46] Es gibt hier also eine deutliche geschlechtsspezifische Spaltung auf dem Erwerbsarbeitsmarkt (Abbildung 2.12).

Abbildung 2.12: Abhängig erwerbstätige¹ Frauen und Männer mit normalerweise geleisteten Arbeitsstunden je Woche in Deutschland 2004 (in %)

1 Zu den abhängig Erwerbstätigen zählen alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen wie Beamte/
-innen, Angestellte, Arbeiter/-innen und Auszubildende, auch Personen in Elternzeit. Selbstständige, Freiberufler und mithelfende Familienangehörige zählen nicht zu den abhängig Erwerbstätigen.
Datenbasis: Mikrozensus
Quelle: Statistisches Bundesamt: 2005a; eigene Berechnungen

Die geschlechtsspezifische Spaltung des Arbeitsmarktes nach Arbeitszeit ist in den vergangenen 13 Jahren in Deutschland deutlich gewachsen. Während der Anteil der Männer mit reduzierter Stundenzahl von 2,1 Prozent in 1991 auf 6,2 Prozent in 2004 stieg, nahm im gleichen Zeitraum die Teilzeitquote der weiblichen abhängig Beschäftigten von 30,2 auf 42,1 Prozent zu (Abbildung 2.13). Spiegelbildlich sank binnen 13 Jahren die Vollzeitquote der Frauen von 68,8 auf 57,9 Prozent. Die der Männer nahm von 97,9 auf 93,8 Prozent ab. Das Angebot an Teilzeitbeschäftigungen dürfte die Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern im Westen ganz wesentlich erleichtert haben (Kapitel 5.4).

Die Teilzeitquote der abhängig Beschäftigten gibt den prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen abhängig Beschäftigten an. Die Vollzeitquote der abhängig Beschäftigten gibt den prozentualen Anteil der Vollzeitbeschäftigten an allen abhängig Beschäftigten wieder (Statistisches Bundesamt 2004f). Zu den abhängig Erwerbstätigen (Beschäftigten) zählen alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen wie Beamte/-innen, Angestellte, Arbeiter/-innen und Auszubildende. Selbstständige, Freiberufler und mithelfende Familienangehörige zählen nicht zu den abhängig Erwerbstätigen (Statistisches Bundesamt 2004f).

Abbildung 2.13: Teilzeitquote¹ von abhängig erwerbstätigen² Frauen und Männern in Deutschland 1991 bis 2004 (in %)

1 Die Teilzeitquote der abhängig Erwerbstätigen gibt den prozentualen Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen abhängig Erwerbstätigen an. Teilzeittätigkeit: Selbsteinstufung der Befragten, auch der Personen in Elternzeit.
2 Zu den abhängig Erwerbstätigen zählen alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen wie Beamte/
-innen, Angestellte, Arbeiter/-innen und Auszubildende. Selbstständige, Freiberufler und mithelfenden Familienangehörigen zählen nicht zu den abhängig Erwerbstätigen.
Datenbasis: Mikrozensus
Quelle: Statistisches Bundesamt: 2005a; eigene Berechnungen

In Westdeutschland ist Teilzeitbeschäftigung wesentlich stärker verbreitet als in Ostdeutschland. Zwar nimmt auch im Osten der Teilzeitbeschäftigtenanteil zu, dennoch arbeitet 2004 nur gut ein Viertel (27,8 %) der ostdeutschen Frauen in Teilzeit, während dies für fast die Hälfe (45,3 %) der abhängig beschäftigten Frauen im Westen gilt.[47] Bei den Männern gibt es kaum regionale Unterschiede in der Teilzeitquote (Ost: 6,3 %; West: 6,2 %). Die angegebenen Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung verweisen auf zwei Ursachen: die jeweils regional unterschiedliche Arbeitsmarktlage[48] und die unterschiedliche Einbindung von Frauen in Familienarbeit (Abbildung 2.14).

Abbildung 2.14: Abhängig teilzeiterwerbstätige1 Frauen und Männer nach den Gründen für die Teilzeitbeschäftigung in West-2 und Ostdeutschland3 2004 (in %)

1 Zu den abhängig Erwerbstätigen zählen alle Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen wie Beamte/
-innen, Angestellte, Arbeiter/-innen, Auszubildende und Personen in Elternzeit. Selbstständige, Freiberufler und mithelfenden Familienangehörigen zählen nicht zu den abhängig Erwerbstätigen. Teilzeittätigkeit: Selbsteinstufung der Befragten.
2 Westdeutschland einschl. Berlin-West
3 Ostdeutschland einschl. Berlin-Ost
Anmerkung: Legende in Leserichtung lesen.
Datenbasis: Mikrozensus
Quelle: Statistisches Bundesamt: 2005k; eigene Berechnungen

Wenn ostdeutsche Frauen und Männer in Teilzeitbeschäftigungen stehen, dann oft, weil keine Vollzeittätigkeit zu finden war. Persönliche oder familiäre Gründe spielen bei der Entscheidung für eine Teilzeitarbeit bei Frauen aber generell eine größere Rolle als bei Männern. Bei den weiblichen Teilzeitbeschäftigten im Westen sind diese Verpflichtungen das beherrschende Motiv für die Übernahme von Teilzeit (Abbildung 2.14). Offensichtlich werden in West- und Ostdeutschland unterschiedliche Muster familialer Arbeitsteilung gelebt.

[45] Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 31 Stunden und weniger, dann sind mehr als vier von fünf abhängig Erwerbstätigen weiblichen Geschlechts.
[46] Männer stellen fast zwei Drittel aller abhängig Beschäftigten, die 32 Stunden und mehr pro Woche arbeiten.
[47] Teilzeitbeschäftigte Frauen in Ostdeutschland arbeiten im Schnitt länger als teilzeitbeschäftigte Frauen in Westdeutschland. Zudem muss berücksichtigt werden, dass sich viele Beschäftigte in den östlichen Bundesländern in Arbeitsbeschaffungsmassnahmen befinden und deshalb als Teilzeitbeschäftigte gezählt werden (Bundesanstalt für Arbeit (ANBA) 2000).
[48] Zudem gibt es in Ostdeutschland einen wesentlich geringeren Anteil von Klein- und Mittelbetrieben, die Teilzeitarbeit nutzen. Allerdings steigt auch in den ostdeutschen Ländern die Verbreitung von Teilzeitbetrieben (Bundesanstalt für Arbeit (ANBA) 2000).