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0. Einleitung
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Gravierende Veränderungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft erzeugen immer wieder auch neue Ungleichheiten im Geschlechterverhältnis, während die bekannten Disparitäten sich auch nur langsam reduzieren. Dementsprechend gibt es bis heute Bereiche, in denen das Versprechen des Art. 3 Absatz 2 des Grundgesetzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" mit seiner im Oktober 1994 verabschiedeten Ergänzung: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin", nicht eingelöst ist.
Die Debatte um den nun vorliegenden Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz wird die Sensibilität für Gleichstellungsfragen sicherlich erhöhen. Dabei werden sich neben Frauen verstärkt auch andere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen zu Wort melden: zum Beispiel Gruppen, die über Staatsangehörigkeit definiert sind, Gruppen mit fremden Weltanschauungen oder behinderte Menschen. In dieser Debatte ist es wichtig, die verbliebenen Diskrepanzen der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern präzise benennen zu können.
Es lohnt sich also, einen Blick auf den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zu werfen. Genau dies will der vorliegende Bericht ermöglichen.
Zum inhaltlichen Konzept des Reports
Im kommentierten Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern wird vorhandenes Datenmaterial zur sozialen Lage und zur Lebensführung von Frauen und Männern zusammengetragen, ausgewertet und interpretiert. Der Blick wird nicht nur auf die Benachteiligungen von Frauen, sondern auch auf die von Männern gerichtet. Dabei kann der Bericht nicht umgehen, was die Geschlechterforschung oft selbstkritisch beklagt: Mit dem Aufzeigen der Geschlechterdifferenz wird immer auch ein Beitrag zur Herstellung der Differenz und zu deren Verfestigung geleistet. Dieses "doing gender" lässt sich in der Berichterstattung zur Gleichstellung nicht vermeiden, aber doch relativieren. Uns stehen hierfür zwei Wege zur Verfügung: Wir können zum Teil die Rahmenbedingungen aufzeigen, unter denen Frauen und Männer so leben, wie sie leben. Damit kann angedeutet werden, dass Frauen und Männer an verschiedenen Lebensbereichen eventuell anders partizipieren würden, wenn sie dafür andere Rahmenbedingungen (Einkommensrelationen, Ausbildungsstrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Formen der Besteuerung oder Familienleitbilder) vorfinden würden. Als zweites Mittel, Geschlechterdifferenzen zu relativieren, steht uns die Strategie zur Verfügung, neben den Geschlechterdiskrepanzen mehr oder weniger systematisch auch andere Ungleichheiten sichtbar zu machen, z.B. solche zwischen Personen unterschiedlichen Familienstandes, unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder solchen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands. Von beiden Strategien wird hier im Bericht Gebrauch gemacht.
Der Bericht soll eine Grundlage für eine an aktuellen Zahlen orientierte politische Debatte bieten. Er wird sich selbst mit politischen Stellungnahmen aber zurückhalten. Die Bundesregierung wird den gesamten Report politisch kommentieren. Der Report rückt jene Problembereiche in den Mittelpunkt, denen seit Jahrzehnten das Bemühen um Gleichstellung in allen EU-Staaten gilt. Er will aber auch für einige bisher wenig beachtete Probleme sensibilisieren.
Zu den klassischen Aufgabenfeldern der Gleichstellungspolitik gehört der Bereich der Bildung, Ausbildung und Weiterbildung. Überall in Europa wurden Anstrengungen unternommen, die Bildungsbenachteiligung von Frauen auszugleichen und Frauen damit bessere Startchancen für den Beruf zu schaffen. Tatsächlich hat sich in Europa die Bildungsbeteiligung von Mädchen und Frauen enorm verbessert. In den meisten EU-Mitgliedstaaten liegt die Anzahl studierender Frauen inzwischen über der der Männer. EU-weit sind inzwischen 58 Prozent der Hochschulabsolventen bzw. -absolventinnen weiblich (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 4). Bei der Umsetzung der 2003 beschlossenen EU-Leitlinie für beschäftigungspolitische Maßnahmen, die unter anderem eine Senkung der durchschnittlichen Schulabbrecherquote auf höchstens 10 Prozent vorsieht, verdienen inzwischen die Jungen sowie die Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund besondere Beachtung. Die einheimischen Mädchen überschreiten diese Schulabbrecherquote nicht (Kapitel 1).
Eine zentrale Rolle in der Gleichstellungspolitik spielt auf EU-Ebene seit Jahren die Forcierung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Im Dezember 2004 schuf der Rat nun die Voraussetzungen für mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich Arbeit und Beschäftigung und stimmte einem Vorschlag der Kommission zu, der darauf abzielt, alle fünf bestehenden Richtlinien in einer Richtlinie für den Bereich Arbeit und Beschäftigung zusammenzufassen (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 4). EU-weit ist zu konstatieren, dass die Teilzeitbeschäftigung von Frauen mit 30 Prozent deutlich über der von Männern (7%) liegt (ebd.) und dass die Segregation der Geschlechter nach Berufen ausgeprägt bleibt. Im Jahr 2003 waren 31 Prozent der Führungskräfte in der EU weiblich, 2002 30 Prozent (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 5).


