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Inhalt

0. Einleitung

Seit Bestehen der Bundesrepublik haben sich die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern in Deutschland enorm verändert. Dieser Wandel wurde schon Ende der 70er-Jahre auf die Formel "Vom Patriarchat zur Partnerschaft" gebracht. Jutta Limbach stellte jedoch 1988 dazu fest, dass "diese dynamisch klingende Redensart unzutreffende Ein- und Gradlinigkeit vortäuscht" (Limbach 1988: 13). Tatsächlich sind unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Egalisierung der Lebensbedingungen von Frauen und Männern zu beobachten, je nachdem welche Lebensbereiche und welche Gruppen von Frauen und Männern man betrachtet. So ist etwa die Integration von kinderlosen Frauen ins Erwerbsleben auch in Deutschland weit vorangeschritten, die Erwerbsbeteiligung von Müttern bleibt in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten noch begrenzt.

Die stärkere Erwerbsorientierung von Frauen in Deutschland, die zunehmend auch Mütter erfasste, hat nicht automatisch eine egalitäre Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit zur Folge. Noch immer leisten Männer deutlich mehr bezahlte und Frauen deutlich mehr unbezahlte Arbeit. Die nach 1986 entwickelten Regelungen zum Elternurlaub bzw. zur Elternzeit werden bis heute fast nur von Müttern in Anspruch genommen. Das 1996 etablierte Recht auf einen Kindergartenplatz verbessert inzwischen zusammen mit den Regelungen zur Elternzeit die beruflichen Perspektiven von Müttern. Das Betreuungsangebot ist allerdings noch unzureichend, und es gibt im deutschen Steuer- und Sozialsystem noch immer Anreize für Paare mit Kindern, ein Familienmodell mit männlichem Hauptverdiener und gering verdienender Ehefrau zu favorisieren.

Einer gleichen Teilhabe an politischen Entscheidungen sind Frauen näher gerückt. In den Spitzenpositionen des politisch-administrativen Systems finden sie sich inzwischen weit häufiger als in den Spitzenpositionen der Wirtschaft.

Mit der Vervielfältigung von Lebensformen und der Modernisierung der Ernährer-Hausfrauen-Familie durch das Vollzeit-Teilzeit-Modell nehmen Frauen mehr Handlungsspielräume wahr als in vergangenen Jahrzehnten, doch ist in den neuen Lebensformen, den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften und den Beziehungen der ledigen oder geschiedenen Mütter und Väter zu ihren (ehemaligen) Partnerinnen und Partnern Partnerschaftlichkeit keineswegs gesichert.

Über Jahrzehnte waren Frauen für eine eigenständige Existenzsicherung schlecht gerüstet. Viele Eltern ermöglichten nämlich in erster Linie ihren Söhnen eine gute Ausbildung. Dies gilt heute nicht mehr. Bis heute beeinträchtigt allerdings der von Müttern oft unfreiwillig praktizierte familienbedingte Ausstieg aus dem Erwerbsleben langfristig ihre beruflichen Chancen.

Verschiedene Bundesregierungen trugen der Entwicklung neuer Lebensformen mit gesetzgeberischen Maßnahmen Rechnung. Soziale Härten, die mit ihnen insbesondere für Frauen verbunden waren, wurden abgemildert. Dies leistete zum Beispiel die Eherechtsreform von 1976, das Unterhaltsvorschussgesetz 1980 und dessen Novellierung 1993. Umgekehrt fanden die Wünsche von Vätern Beachtung, nach Trennung und Scheidung Kontakt zu ihren Kindern zu behalten. In diesem Zusammenhang ist das neue Kindschaftsrecht zu sehen, das 1998 in Kraft trat.

Gelegentlich wurden gleichstellungsrelevante Gesetzesänderungen nachträglich wieder eingeschränkt, weil sie mit den Rechten Dritter nicht vereinbar schienen, so die für Frauen relativ günstigen Unterhaltsregelungen der Eherechtsreform von 1976 oder die 1974 verabschiedete Fristenregelung für den Schwangerschaftsabbruch, die nach einer Intervention des Bundesverfassungsgerichtes 1994 zu einer Indikationsregelung mit Beratungspflicht wurde. Die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten von Frauen, die Etablierung egalitärer Geschlechterverhältnisse in unterschiedlichen Lebensbereichen und die Entwicklung fairer Partnerschaft sind also langfristige Prozesse. Sie schreiten in unterschiedlichen Teilen der Gesellschaft mit unterschiedlicher Geschwindigkeit voran. Vormals aufeinander abgestimmte Muster der Lebensführung von Frauen und Männern geraten nicht selten auf neue Weise in Widerspruch zueinander. Die pluralen Lebensmuster von Frauen und Männern machen es nicht einfach, partnerschaftliche Lebensmodelle politisch zu stützen.

Wichtige Impulse zu Gesetzesänderungen, aber auch zu einer veränderten gesellschaftlichen Praxis gingen von der neuen Frauenbewegung, von Frauengruppen in Parteien und Gewerkschaften und von Frauenverbänden aus. Sie wurden von Frauenbeauftragten zum Beispiel in Kommunen und Betrieben aufgegriffen. Es wurden Frauenförderpläne, Quoten und Quoren vereinbart. Diese ebneten qualifizierten Frauen in manchen Bereichen den Weg bis in Spitzenpositionen.

Von zentraler Bedeutung für die Gleichstellungspolitik waren und sind die Vereinbarungen zwischen den EU-Staaten. Von besonderer strategischer Relevanz war in den letzten Jahren die 1996 in Amsterdam getroffene Vereinbarung zum Gender Mainstreaming. Sie verpflichtet alle Akteurinnen bzw. Akteure im politisch-administrativen System, ihre eigenen Programme, Regelungen und Entscheidungen daraufhin zu überprüfen, ob sie (etwa indirekt) ein Geschlecht benachteiligen.

Gravierende Veränderungen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft erzeugen immer wieder auch neue Ungleichheiten im Geschlechterverhältnis, während die bekannten Disparitäten sich auch nur langsam reduzieren. Dementsprechend gibt es bis heute Bereiche, in denen das Versprechen des Art. 3 Absatz 2 des Grundgesetzes "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" mit seiner im Oktober 1994 verabschiedeten Ergänzung: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin", nicht eingelöst ist.

Die Debatte um den nun vorliegenden Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz wird die Sensibilität für Gleichstellungsfragen sicherlich erhöhen. Dabei werden sich neben Frauen verstärkt auch andere gesellschaftlich benachteiligte Gruppen zu Wort melden: zum Beispiel Gruppen, die über Staatsangehörigkeit definiert sind, Gruppen mit fremden Weltanschauungen oder behinderte Menschen. In dieser Debatte ist es wichtig, die verbliebenen Diskrepanzen der Lebensverhältnisse von Frauen und Männern präzise benennen zu können.

Es lohnt sich also, einen Blick auf den aktuellen Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zu werfen. Genau dies will der vorliegende Bericht ermöglichen.

Zum inhaltlichen Konzept des Reports

Im kommentierten Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern wird vorhandenes Datenmaterial zur sozialen Lage und zur Lebensführung von Frauen und Männern zusammengetragen, ausgewertet und interpretiert. Der Blick wird nicht nur auf die Benachteiligungen von Frauen, sondern auch auf die von Männern gerichtet. Dabei kann der Bericht nicht umgehen, was die Geschlechterforschung oft selbstkritisch beklagt: Mit dem Aufzeigen der Geschlechterdifferenz wird immer auch ein Beitrag zur Herstellung der Differenz und zu deren Verfestigung geleistet. Dieses "doing gender" lässt sich in der Berichterstattung zur Gleichstellung nicht vermeiden, aber doch relativieren. Uns stehen hierfür zwei Wege zur Verfügung: Wir können zum Teil die Rahmenbedingungen aufzeigen, unter denen Frauen und Männer so leben, wie sie leben. Damit kann angedeutet werden, dass Frauen und Männer an verschiedenen Lebensbereichen eventuell anders partizipieren würden, wenn sie dafür andere Rahmenbedingungen (Einkommensrelationen, Ausbildungsstrukturen, Kinderbetreuungsangebote, Formen der Besteuerung oder Familienleitbilder) vorfinden würden. Als zweites Mittel, Geschlechterdifferenzen zu relativieren, steht uns die Strategie zur Verfügung, neben den Geschlechterdiskrepanzen mehr oder weniger systematisch auch andere Ungleichheiten sichtbar zu machen, z.B. solche zwischen Personen unterschiedlichen Familienstandes, unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder solchen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands. Von beiden Strategien wird hier im Bericht Gebrauch gemacht.

Der Bericht soll eine Grundlage für eine an aktuellen Zahlen orientierte politische Debatte bieten. Er wird sich selbst mit politischen Stellungnahmen aber zurückhalten. Die Bundesregierung wird den gesamten Report politisch kommentieren. Der Report rückt jene Problembereiche in den Mittelpunkt, denen seit Jahrzehnten das Bemühen um Gleichstellung in allen EU-Staaten gilt. Er will aber auch für einige bisher wenig beachtete Probleme sensibilisieren.

Zu den klassischen Aufgabenfeldern der Gleichstellungspolitik gehört der Bereich der Bildung, Ausbildung und Weiterbildung. Überall in Europa wurden Anstrengungen unternommen, die Bildungsbenachteiligung von Frauen auszugleichen und Frauen damit bessere Startchancen für den Beruf zu schaffen. Tatsächlich hat sich in Europa die Bildungsbeteiligung von Mädchen und Frauen enorm verbessert. In den meisten EU-Mitgliedstaaten liegt die Anzahl studierender Frauen inzwischen über der der Männer. EU-weit sind inzwischen 58 Prozent der Hochschulabsolventen bzw. -absolventinnen weiblich (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 4). Bei der Umsetzung der 2003 beschlossenen EU-Leitlinie für beschäftigungspolitische Maßnahmen, die unter anderem eine Senkung der durchschnittlichen Schulabbrecherquote auf höchstens 10 Prozent vorsieht, verdienen inzwischen die Jungen sowie die Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund besondere Beachtung. Die einheimischen Mädchen überschreiten diese Schulabbrecherquote nicht (Kapitel 1).

Eine zentrale Rolle in der Gleichstellungspolitik spielt auf EU-Ebene seit Jahren die Forcierung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Im Dezember 2004 schuf der Rat nun die Voraussetzungen für mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich Arbeit und Beschäftigung und stimmte einem Vorschlag der Kommission zu, der darauf abzielt, alle fünf bestehenden Richtlinien in einer Richtlinie für den Bereich Arbeit und Beschäftigung zusammenzufassen (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 4). EU-weit ist zu konstatieren, dass die Teilzeitbeschäftigung von Frauen mit 30 Prozent deutlich über der von Männern (7%) liegt (ebd.) und dass die Segregation der Geschlechter nach Berufen ausgeprägt bleibt. Im Jahr 2003 waren 31 Prozent der Führungskräfte in der EU weiblich, 2002 30 Prozent (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 5).

Die Gleichstellung im Beruf hat in diesem Report ein großes Gewicht; so wird im Kapitel 2 die Integration der Geschlechter in den Arbeitsmarkt genauer analysiert, das Kapitel 5 präsentiert Daten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kapitel 3 befasst sich mit den Unterschieden zwischen den Erwerbseinkommen von Frauen und Männern. Eine Angleichung dieser Einkommen ist ein jahrzehntealtes Anliegen der europäischen Staaten. Dennoch liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU seit Jahren unverändert bei durchschnittlich 16 Prozent (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 5). Angestrebt wird auf EU-Ebene zusammen mit einer gleichen Entlohnung auch eine gleiche soziale Absicherung von Frauen und Männern. Auch diesem Aspekt wird in einem eigenen Kapitel Rechnung getragen (Kapitel 7).

Das Kapitel 4 dieses Datenreports wird sich mit der Vielfalt von Lebens- und Familienformen befassen und wird Gleichstellungsprobleme herausarbeiten, die sich im Rahmen verschiedener Lebensformen, dem allein Leben, den Partnerschaften und den Eltern-Kind-Gemeinschaften ergeben. EU-weit sind allein Erziehende noch immer besonders stark von Armut bedroht. Die übergroße Mehrheit dieser allein Erziehenden sind Frauen. EU-weit ist ein Anstieg des Alters von Müttern bei der Geburt des ersten Kindes und ein langfristiger Rückgang der Geburtenrate zu verzeichnen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass viele Mitgliedsstaaten langfristig mit der Frage beschäftigt sein werden, wie sie Frauen und Männer auf der Suche nach neuen Arrangements unterstützen können, in denen für beide Geschlechter eine qualifizierte Ausbildung, eine berufliche Verantwortung und die Realisierung von Kinderwünschen möglich sind.

Der Europäische Rat von Barcelona hat 2002 den hohen Stellenwert, den die Vereinbarkeitspolitik in der europäischen Beschäftigungsstrategie hat, noch einmal bestätigt. Den Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird hier in Kapitel 5 nachgegangen. Es wird geprüft, in welchem Umfang inzwischen auch Frauen mit kleinen Kindern in Deutschland erwerbstätig sind und wie erwerbstätige Paare mit Kindern Hausarbeit und Kinderbetreuung unter sich aufteilen. Zudem wird dargestellt, welche Erwartungen auch heute noch an die Präsenz junger Mütter zu Hause gestellt werden und wie sich junge Paare selbst die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit vorstellen. Ferner wird untersucht, wie gewünschte und realisierte Erwerbsmuster voneinander abweichen und welche Kinderbetreuungsangebote Eltern zur Verfügung stehen. Der Europäische Rat von Barcelona vereinbarte, dass die Mitgliedstaaten bis 2010 für mindestens 90 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 Prozent der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung stellen sollten.

Neben einer ausgewogeneren Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und an der Familienarbeit wird international und national auch eine angemessene Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen in der Politik angestrebt. Während in den Spitzenpositionen der Wirtschaft Frauen noch sehr selten vertreten sind, hat sich in Politik und Verwaltung einiges zu Gunsten von Frauen verändert. Leitete 1961 zum Beispiel zum ersten Mal überhaupt eine Frau ein Bundesministerium, so amtiert derzeit eine Bundesregierung, in der die Ministerien paritätisch von Frauen und Männern geführt werden. Kanzleramt und Bundespräsidentenamt scheinen allerdings noch fest in Männerhand. Daten zu dieser Entwicklung finden sich in einem eigenständigen Kapitel über politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement (Kapitel 6).

Weitere Aufmerksamkeit verdienen im Bericht die Themen Gesundheit und Behinderung von Frauen und Männern, sind doch mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung oft besondere Formen der sozialen Ausgrenzung verbunden. Diese können im Leben von Frauen und Männern auf unterschiedliche Weise relevant werden (Kapitel 8 und 9).

Schließlich wird im Datenreport mit einem eigenständigen Kapitel dem langjährigen Bemühen der EU, Gewalt im Geschlechterverhältnis sichtbar zu machen und der Gewalt präventiv zu begegnen, Rechnung getragen. Besondere Aufmerksamkeit erlangten auf europäischer Ebene die häusliche Gewalt gegen Frauen und der Menschen-(Frauen)-handel. So wurden und werden von der EU-Kommission mit dem Programm Daphne Aktionen zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in den Mitgliedstaaten finanziell unterstützt. Der Rat der EU verabschiedete im September 2002 zudem eine Erklärung zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels in den Mitgliedstaaten und in den Beitrittsländern. 2004 wurde zudem eine Richtlinie erlassen, die die Mitgliedsstaaten dazu anhält, Personen, die bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der Beihilfe zur illegalen Einwanderung kooperieren, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewährleisten (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2005: 4).

Neben den genannten Problembereichen findet im Datenreport auch das breite Spektrum der Gewalt im öffentlichen Raum (Körperverletzung, Totschlag, Raub und Mord) Beachtung, von dem Männer im Durchschnitt häufiger als Frauen betroffen sind (Kapitel 10).

Auch wenn der Report in vielen Feldern - der gesellschaftlichen Situation entsprechend - Benachteiligungen von Frauen konstatiert, zeigt er doch auch Benachteiligungen von Jungen bzw. Männern auf. Hierzu gehört die Thematisierung des geringeren Bildungserfolgs von Jungen in den Schulen. Hierzu gehört auch, dass Männer nicht nur als Täter, sondern auch als Opfer von Gewalt in den Blick genommen werden. Ferner trägt der Bericht den Wünschen "neuer" Männer Rechnung, die nach einer neuen Balance zwischen Erwerbs- und Familienarbeit suchen. Auch werden die Klagen von Scheidungsvätern berücksichtigt, denen die Teilhabe an der Entwicklung ihrer Kinder fehlt. Oft treffen geschlechtsspezifische Risiken spezielle Gruppen von Frauen oder Männern mit sehr unterschiedlichen Folgen. Dies soll der Datenreport aufzeigen.

Methodisches Konzept

Der Datenreport wurde in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt erstellt, das für die Forschungsgruppe am DJI Sonderauswertungen aus dem Mikrozensus und der Bevölkerungsstatistik vornahm, soweit die Daten noch nicht allgemein zugänglich waren.

Neben den Daten des Statistischen Bundesamtes wurden für den Report auch andere einschlägige und aktuelle Datensätze genutzt, die auf einer repräsentativen Stichprobenerhebung basieren. Sie wurden ergänzend zu der amtlichen Statistik herangezogen, wenn diese nicht ausreichte, die Interessen und die soziale Situation von Frauen und Männern in den ausgewählten Themenbereichen zu beschreiben.

Unser Auftrag bestand darin, die aktuelle Situation in Deutschland darzustellen. Dennoch wird auch die Möglichkeit gegeben, die deutsche Situation mit der in anderen europäischen Staaten zu vergleichen. Auch werden an vielen Stellen Veränderungen von Geschlechterrelationen in den letzten Jahren oder Jahrzehnten präsentiert. Diese internationalen und zeitgeschichtlichen Vergleiche bieten wichtige Anhaltspunkte für die Interpretation der aktuellen bundesdeutschen Situation. Solche Vergleichswerte sind wichtig, insbesondere weil dieser Datenreport keine Vorläufer hat, mit denen die Entwicklung leicht zu rekonstruieren wäre. Die Einbettung der aktuellen Daten in einen europäischen und in einen zeitgeschichtlichen Zusammenhang wird am Anfang eines jeden Kapitels systematisch durch europäische Vergleichszahlen und entsprechende Zeitreihen gewährleistet. Um auf besonders spannende Entwicklungen aufmerksam zu machen, wird auch im weiteren Verlauf mancher Kapitel auf die Trends der zurückliegenden Jahrzehnte eingegangen. Dies geschieht allerdings nur punktuell.

Im Hauptteil der Kapitel wird in erster Linie eine knappe und doch hinreichend differenzierte Betrachtung der aktuellen Geschlechterdisparitäten in der Bundesrepublik angestrebt. Neben den Geschlechterdifferenzen finden andere - ebenfalls Ungleichheit erzeugende - Kategorien zusätzlich Beachtung. Insbesondere werden die anhaltenden Disparitäten, aber auch die Angleichungstendenzen zwischen Frauen und Männern in den westdeutschen und in den ostdeutschen Bundesländern betrachtet. Ferner wird die unterschiedliche Situation von Migrantinnen und Migranten im Vergleich zur bundesdeutschen Bevölkerung sichtbar gemacht. Die vorhandene Datenlage setzt aber gerade dem letztgenannten Vorhaben zurzeit enge Grenzen.

So gibt es immer noch Erhebungen, die Personen ohne deutschen Pass generell ausschließen. Sind diese ausländischen Personen formal in die Untersuchung einbezogen, so ist keineswegs immer gesichert, dass deren Daten auch systematisch erfasst werden. Dies kann nämlich nur mit mehrsprachigen Fragebögen oder Interviewerinnen und Interviewern gelingen. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die Forschung nicht längst zu Kriterien jenseits der formalen Staatsangehörigkeit hätte übergehen müssen, um die Verbreitung von Integrationsproblemen zu erfassen. So kann es zum Beispiel sinnvoll sein, den Geburtsort der Eltern zu erfassen (Baumert/Schümer 2001). Besonders einleuchtend dürfte dieses Vorgehen bezogen auf die deutschstämmigen Aussiedlerinnen und Aussiedler sein, die gemäß ihrem Pass als Teil der angestammten Bevölkerung eingestuft werden. Die meisten Datensätze, die in diesem Bericht verwendet wurden, erlauben lediglich eine Unterscheidung zwischen Personen mit und solchen ohne deutschen Pass. Eine Auskunft über den Migrationshintergrund der Personen ergibt sich aus dieser Unterscheidung streng genommen nicht. Im Bericht werden die Personen ohne deutschen Pass meist als Ausländer bzw. Ausländerinnen bezeichnet. Daten, die diesen Personenkreis betreffen, können meist nicht sehr differenziert ausgewertet werden, weil der relativ geringe Anteil der Migrantinnen und Migranten an der Gesamtbevölkerung (2003 ca. 9 %) geschlechterdifferenzierte Daten über Teilpopulationen (zum Beispiel Migrantinnen und Migranten mit Behinderung) oft wegen der geringen Fallzahl nicht zulässt.

Neben den zwei großen Differenzierungslinien, die oben erwähnt wurden (ost- und westdeutsche sowie angestammte und zugewanderte Bevölkerung), sind je nach Thema und Problemstellung andere Differenzierungen innerhalb jeder Geschlechtergruppe zu beachten, so der Familienstand, der Bildungsgrad, die Erwerbsbeteiligung, die Zahl der Kinder oder das Alter der Frauen und Männer. Im jeweiligen Kontext wird entschieden, ob die Aufmerksamkeit der Leserinnen und Leser auf die interne Ausdifferenzierung der Lebenssituation von Frauen oder von Männern gerichtet werden soll oder ob ein Vergleich je spezifischer Untergruppen von Frauen und Männern im Vordergrund stehen sollte (z.B. ledige Frauen im Vergleich zu ledigen Männern).

Während die strukturellen Rahmenbedingungen der Lebenssituationen von Frauen und Männern und deren Lebensmuster im Mittelpunkt der Analyse stehen, werden insbesondere im Kapitel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch die stereotypen Erwartungen an Frauen und Männer sowie deren persönliche Prioritätensetzung und Lebensentwürfe beleuchtet. Ziel ist es, an einigen wichtigen Punkten, die Diskrepanzen zwischen der gewünschten und der gelebten Realität von Frauen und Männern aufzuzeigen.

Wir hoffen, dass der Datenreport nicht nur für jene eine Unterstützung darstellt, die sich schon langjährig mit Gleichstellungsfragen befassen und lediglich eine Aktualisierung ihres Wissens benötigen. Vielmehr beabsichtigen wir, auch jenen eine Orientierung zu bieten, die einen ersten Einblick in den Stand der Gleichstellung der Geschlechter gewinnen wollen.

 

 

Technischer Hinweis für die Tabellennutzung:

Alle Tabellen und Grafiken, deren Nummer ein A vorangestellt ist, befinden sich im Anhang.

Anlagen





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