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4. Zur Organisationsstruktur der Feuerwehr

Schon bei den ersten Interviews stellte sich heraus, dass viele Aussagen der Feuerwehrfrauen über ihre Erfahrungen in der Feuerwehr ohne eine genauere Kenntnis der Organisationsstruktur der Feuerwehr nicht richtig zu verstehen und einzuordnen sind. Es wurde daher sehr bald ein hauptamtliches, geschäftsführendes Mitglied der Feuerwehr als weiterer Interviewpartner einbezogen, um den Kenntnisstand diesbezüglich zu erweitern. Die Organisation Feuerwehr ist tatsächlich außerordentlich komplex und diese Komplexität muss auch in Hinsicht auf die Durchsetzbarkeit und den Erfolg von innovativen Maßnahmen berücksichtigt werden. Im Folgenden soll nur auf die für dieses Forschungsprojekt wichtigsten Elemente dieser Struktur kurz eingegangen werden.

Feuerwehr ist Ländersache - sowohl öffentlich-rechtlich wie vereinsrechtlich!

Dass die Feuerwehr Ländersache ist, bedeutet zunächst, dass die Feuerwehrgesetze Landesgesetze sind, die zwar nicht im grundsätzlichen Ziel, aber doch in einzelnen Handlungsanweisungen durchaus unterschiedlich sein können. So haben z.B. die Länder in den 1970er und 1980er Jahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Formulierungen Frauen zum aktiven Feuerwehrdienst zugelassen. Aber auch in neuester Zeit gibt es Unterschiede z.B. bei der Formulierung und Durchführung des Mutterschutzes für Feuerwehrfrauen. Das heißt, was in einem Bundesland möglich ist, kann in einem anderen durchaus auf Schwierigkeiten stoßen und umgekehrt.

Die Feuerwehr ist aber nicht nur in Hinsicht auf diese öffentlich-rechtliche Seite Ländersache. Auch die als Verein im vereinsrechtlichen Sinne organisierten Landesfeuerwehrverbände und örtlichen Feuerwehrvereine haben in Vielem eigene Gestaltungsmöglichkeiten, bei denen sie sich nicht mit dem Dachverband bzw. untereinander abstimmen müssen. So haben z.B. nicht alle Landesfeuerwehrverbände Landesfrauensprecherinnen, und wo es solche gibt, sind sie mal in den Vorstand integriert und mal nicht, was z.B. Einfluss auf die Teilhabe an Informationen oder auf die Verteilung der Mittel hat oder haben kann. Das kann durch Satzungsänderungen relativ kurzfristig geändert werden, nicht selten ohne dass die Betroffenen vorher rechtzeitig davon erfahren. Einige Äußerungen aus Interviews weisen darauf hin, dass dieser "Eigensinn" der Landesfeuerwehrverbände zudem zur Folge hat, dass der Informationsaustausch zwischen den Verbänden nicht sehr intensiv ist, weil - wie eine der Expertinnen sagte - 'sie sich nicht gern in die Karten schauen lassen'. Vieles hängt hier auch von der Politik des jeweiligen i.d.R. hauptamtlich tätigen Landesgeschäftsführers ab. Der Austausch zwischen den Landesfeuerwehrverbänden ist also auch in Hinsicht auf positive Entwicklungen und nachahmenswerte Beispiele für die Integration von Mädchen und Frauen sehr gering.

Ortsbrandmeister sind dem Bürgermeister der Gemeinde verpflichtet

Die örtlichen Wehren sind Pflichtbestandteil der Gemeindeorganisation. Die OrtsbrandmeisterInnen, WehrführerInnen, StadtbrandinspektorInnen oder Kommandanten und Kommandantinnen (je nach Land und Größe der Kommune sind die Bezeichnungen unterschiedlich) werden auf Vorschlag der Wehrmitglieder vom Bürgermeister ernannt. Es ist im direkten Sinne des Wortes ein Ehrenamt, er oder sie ist ein Ehrenbeamter im Sinne des Beamtenrechtes und damit dem Bürgermeister der Kommune verpflichtet. Er/sie steht der gesamten Feuerwehr auf lokaler Ebene vor, ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft, also z.B. Aufstellung und Ausrüstung, den Einsatz und die Übungszeiten, verhandelt mit der Gemeinde über die notwendigen finanziellen Mittel und meldet interessierte Mitglieder der Feuerwehr zu Aus- und Weiterbildungen an, die ebenfalls von der Gemeinde (sie ist Aufgaben- und Kostenträger) bezahlt werden. Insofern ist er oder sie als Ehrenbeamte/r in erster Linie dem öffentlich-rechtlichen Bereich verpflichtet. Außerdem ist er bzw. sie auch Chef/in der lokalen Jugendfeuerwehr, auch wenn diese von eigenen Jugendfeuerwehrwarten geleitet wird. Aber schon die gemeinsame Benutzung eines Feuerwehrhauses und vor allem die Regelung des Übergangs in die Einsatzwehren macht eine Kooperation notwendig.

Im Prinzip sind die Führungspersonen bis hin zum "feuerwehrtechnischen Aufsichtsbeamten" (Kreisbrandmeister, Kreiswehrführer, Kreisbrandinspektor u.a.) ehrenamtlich tätig. Diese Aufsichtsbeamten haben größere und umfassendere Organisations- und Kontrollbefugnisse. Aber auch das ist nicht in allen Ländern gleich. So sind z.B. in Hessen die Kreisbrandinspektoren (so heißen dort die feuerwehrtechnischen Aufsichtsbeamten) hauptamtlich, andernorts sind bei einigen Feuerwehren mit hohem Einsatzaufkommen und/oder größerer Bevölkerungsdichte manchmal schon die Leiter der örtlichen Feuerwehren (Ortsbrandmeister/Stadtbrandinspektor bzw. Wehrführer) hauptamtlich.

Die enge rechtliche Anbindung an die Gemeindestrukturen, verbunden mit einer für ein Ehrenamt langfristigen und fundierten Ausbildung und hoher lokaler Verantwortlichkeit führt dazu, dass der Einfluss der Kreis- und Landesfeuerwehrverbände oder gar des Deutschen Feuerwehrverbandes auf die Entscheidungen dieser Funktionsträger vergleichsweise gering ist. In durchweg allen Interviews wurde die Überzeugung geäußert, dass dieses die entscheidenden Personen für das Geschehen in der Feuerwehr sind. Wenn ein Ortsbrandmeister keine Frauen in der Wehr haben will, dann wird er alles dafür tun, um die Aufnahme von Frauen zu verhindern. Ist er aufgeschlossen, so kann er manchmal auch gegen Widerstände aus seiner Wehr die Aufnahme von Frauen durchsetzen; und manche haben das auch schon sehr frühzeitig und mit Erfolg getan. Der Erfolg innovativer Maßnahmen zur besseren Integration von Frauen und Mädchen in die Feuerwehr wird also wesentlich von der positiven Bereitschaft zur Mitarbeit (Führungskompetenz und -persönlichkeit sowie soziale Kompetenz) gerade dieser unteren und mittleren Ebene der Feuerwehrorganisation abhängen, deren Mitarbeit sorgfältig vorbereitet werden sollte.




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