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3. Aufgaben von Familienbildung im gesellschaftlichen Modernisierungsprozess

Einleitend zu ihrem einstimmig gefassten Beschluss vom 22./23.5.2003 verweist die Jugendministerkonferenz (vgl. Jugendministerkonferenz 2003) einerseits auf die wachsenden Anforderungen an Erziehung und Bildung von Eltern, wozu Eltern- und Familienbildung einen "grundlegenden Beitrag" zu leisten hat und andererseits auf die vielfältigen gesellschaftlichen Veränderungen und Bedingungen für Familien, unter denen sie den veränderten Anforderungen in ihren Erziehungs- und Bildungsanstrengungen entsprechen können sollen. Generelles Anliegen von Eltern- und Familienbildung ist die Stärkung der "Erziehungskraft in den Familien"; die Jugendministerkonferenz sieht hierin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in die neben der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche gesellschaftliche Träger (z.B. Schule und Betreuungseinrichtungen, Tarifpartner, Betriebe) und Medien einzubeziehen sind; dem entspricht die Betonung von Vernetzungsaufgaben in der Eltern- und Familienbildung und die Betonung vielfältiger Formen und Angebote.