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1. Vorbemerkungen

Mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) im Jahre 1990 bzw. 1991 erhielt die Eltern- und Familienbildung für eine Vielzahl ihrer Angebote und Leistungen eine neue Rechtsgrundlage.

Diese schließt nicht nur die einzelnen Leistungen ein, wie sie vor allem in Abschnitt 2 dieses Gesetzes geregelt sind, welcher die Förderung der Erziehung in der Familie regelt, sondern gilt auch in seinen institutionellen Regelungen für die Einrichtungen der Familienbildung, der Familienselbsthilfe und der Elternbriefe: sie sind zumindest partiell auch Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe (wie auch der Weiterbildung), und als solche einzubeziehen in deren Planungs-, Kooperations- und Verantwortungsstrukturen. Aber auch nach 15 Jahren Geltung des KJHG ist dies nach Auffassung der Autoren noch nicht das allgemein geltende Bewusstsein. Die Hoffnungen, die man aufgrund der Regelung der Familienbildung im KJHG haben kann, sind so bisher leider nicht eingetreten, die offenen institutionellen Probleme und Fragen bestehen fort: das Reformpotential des KJHG wurde bislang nicht ausgeschöpft (Pettinger, 2001, S. 7).

1996 hatte eine Arbeitsgruppe beim Deutschen Verein für Öffentliche und Private Fürsorge einen Bericht erarbeitet, der einerseits der neuen rechtlichen Grundlage Rechnung tragen und insbesondere zu den für eine praktische Umsetzung und Weiterentwicklung offenen Regelungen (z.B. § 16: Was schließt "Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie" alles ein?) beitragen wollte. Andererseits wollte der Bericht den konkreten Bedarf und die Leistungsmöglichkeiten der Familienbildung und Familienselbsthilfe analysieren. Sowohl dieser Bericht wie auch die darauf fußende Empfehlung des Deutschen Vereins haben jedoch nicht zu einer spürbaren Verbesserung der Situation der Familienbildung geführt.

In dieser Situation ist es ein hoffnungsvolles Zeichen, dass die Jugendministerkonferenz sich mit ihrem Beschluss am 22./23.5.2003 einstimmig für eine Weiterentwicklung der Eltern- und Familienbildung ausgesprochen hat und hierbei ausdrücklich auf die "Grundverantwortung" der Kinder- und Jugendhilfe hingewiesen hat (Jugendministerkonferenz 2003).

So versteht sich auch diese zweite, neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage als ein "Spiegelbild" einerseits für derzeit (rasch beschleunigt) ablaufende gesellschaftliche und familiale Wandlungs- und Modernisierungsprozesse (vgl. Kap. 4), für damit neu gegebene Erziehungssituationen und -anforderungen, andererseits aber auch für den politischen, pädagogischen und wissenschaftlichen Handlungsbedarf für die Absicherung und eine angemessene Weiterentwicklung der Eltern- und Familienbildung in ihren vielfältigen Erscheinungsformen (vgl. Kap. 5-9).

Die Analyse von Familienbildung weist - nach Auffassung der Autoren - darauf hin, dass sie in ihren derzeitigen organisatorischen und personellen Strukturen und ihren materiellen Ressourcen den an sie gerichteten Erwartungen und Aufgabenstellungen nicht voll entsprechen kann.

Diese pessimistische Einschätzung über den Stand der Entwicklung und die gesellschaftliche Geltung von Familienbildung kommt etwa auch in der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission für den Fünften Familienbericht zum Ausdruck: "Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass diese wichtigen präventiven und unterstützenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und ihre familienpolitische Bedeutung in der Praxis der Jugendhilfe nicht überall erkannt werden. Sie appelliert deshalb an die Kreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, entsprechende Angebote der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie....auszubauen. Die dafür zu veranschlagenden Mittel sind eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Kinder." (Bundesministerium für Familie und Senioren 1994). Eine ähnliche Einschätzung kommt - 9 Jahre später - auch in dem einstimmigen Beschluss der Jugendministerkonferenz vom 22./23.5.2003 zum Ausdruck.

Leider ist aufgrund der öffentlichen Finanznöte nicht mit einer raschen Verbesserung zu rechnen.

Insbesondere ist bei weiteren öffentlichen Einsparungsmaßnahmen damit zu rechnen, dass die ohnehin nur gering entwickelten institutionellen und organisatorischen Strukturen nicht aufrecht erhalten werden können und die Vielfalt und der Ideenreichtum der Familienbildung, wie er sich selbst in der nur beispielhaften Auswahl in diesem Buch dokumentiert, verloren gehen.

Bei der Erstellung des Buchs haben wir vielfältige Unterstützung erfahren: zum einen lagen uns schriftliche Beiträge von Experten vor (s. Verzeichnis der beitragenden Personen am Ende des Buchs); zum andern konnten wir uns auf Diskussionsbeiträge von Fachvertretern der Familienbildung stützen, denen eine frühere Manuskriptfassung vorgelegen hat. Allen Beteiligten möchten wir hier für ihre Beiträge herzlich danken.

Ein Erscheinen dieser Auflage wäre ohne die finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht möglich gewesen; für die stets aufgeschlossene und aktive Unterstützung danken wir insbesondere Frau Marlene Dwertmann, Frau Rita Lenzen, Herrn Wolfgang Koch und Herrn Wolfgang Meincke.
Rudolf Pettinger - Heribert Rollik