Kinderwunschbehandlung Jetzt ermitteln, ob Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht

Eine Hand hält den Fuß eines Babys, Bildnachweis: BMFSFJ
Paare mit Kinderwunsch unterstützen© BMFSFJ

Vielen ungewollt kinderlosen Paaren kann die moderne Reproduktionsmedizin helfen, sich den Wunsch nach einem eigenen Kind zu erfüllen. Dabei können jedoch hohe Kosten entstehen. Die Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" fördert in Kooperation mit bisher sechs teilnehmenden Bundesländern reproduktionsmedizinischer Behandlungen. Mit dem neuen Förder-Check können Kinderwunschpaare schnell und einfach herausfinden, ob eine finanzielle Unterstützung in ihrem Bundesland möglich ist und die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt sind.

Orientierung bei der Antragstellung: In acht Schritten zum Ergebnis

In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen für die staatliche Förderung und auch die Höhe der finanziellen Hilfen variiert. Um Paaren unbürokratisch Informationen zur Verfügung zu stellen, gibt es auf dem Informationsportal Kinderwunsch den neuen Förder-Check. Durch die Beantwortung von acht einfachen Fragen kann schnell herausgefunden werden, ob die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung im Wohnsitz-Bundesland besteht und sich ein Antrag lohnen kann.

Die staatlichen Zuschüsse ergänzen die Kostenbeteiligungen der Krankenversicherungen. So senken sie den Eigenanteil von verheirateten Kinderwunschpaaren an den Behandlungskosten erheblich. Je nach Landesförderung wird der erste bis vierte Behandlungszyklus unterstützt. Bund und Land übernehmen dabei bis zu 25 Prozent des den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenkasse verbleibenden Eigenanteils. Zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse kann der Eigenanteil für die Ehepaare bei den ersten drei Behandlungen auf bis zu einem Viertel, bei der vierten auf bis zur Hälfte der Kosten gesenkt werden.

Die Bund-Länder-Förderung gilt aber auch für unverheiratete Paare. Diese erhalten von den gesetzlichen Krankenkassen meist keine Leistungen für eine Kinderwunschbehandlung.

Den neuen Förder-Check, weitere Informationen über Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote vor Ort sowie wichtige Hinweise rund um das Thema "Ungewollte Kinderlosigkeit" gibt es auf www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Hintergrund

In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung des Kinderwunsches sind diese Paare meist auf medizinische Hilfe angewiesen. Die reproduktionsmedizinische Behandlung ist für die Betroffenen nicht nur finanziell, sondern auch physisch und psychisch eine erhebliche Belastung.

Das Bundesfamilienministerium hat deshalb 2012 die Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" gestartet. Ziel ist es, Kinderwunschpaaren eine ergänzende finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, das Angebot einer begleitenden psychosozialen Beratung zu verbessern und das Thema zu enttabuisieren.