Volltextalternative zur Infografik Der Entlastungsbetrag

Die Infografik erklärt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und wie hoch er ist.

[Symbol von einer Frau mit einem Kinderwagen und einem Mann mit einem Kinderwagen, beide durch einen Strich voneinander getrennt]

Alleinerziehende werden bei der Einkommensteuer besonders berücksichtigt. Ihnen hilft der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 4260 Euro im Jahr.

[Symbole von vier Kindern in verschiedenen Altersgruppen]

Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um 240 Euro pro weiterem Kind.

[Symbol von Formularen mit einem Euro-Zeichen; Symbol von einer Frau mit einem Kind und einem Mann mit einem Kind, beide durch einen Strich voneinander getrennt]

Ein Anspruch auf den Entlastungsbetrag besteht, wenn mindestens ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, für das Sie Kindergeld beziehen beziehungsweise Ihnen ein Freibetrag für Kinder zusteht. Sie alleinerziehend und auch alleinstehend sind.

Der Entlastungsbetrag wird über die Lohnsteuerklasse II, der Steuerklasse für Alleinerziehende, automatisch berücksichtigt. Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder können Sie auf Antrag vom zuständigen Finanzamt als Freibetrag in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Soweit beim Lohnsteuerabzug kein Freibetrag berücksichtigt wurde, erfolgt die steuerliche Entlastung über die Einkommensteuerveranlagung.