Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften

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Im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Frühjahr 2016 gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und UNICEF mit einer Vielzahl weiterer Partner ins Leben gerufen wurde, wurden bundesweite „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ veröffentlicht. Diese dienen als Leitlinien zur Entwicklung, Umsetzung und dem Monitoring von unterkunftsspezifischen Schutzkonzepten. Differenziert nach zentralen Handlungsfeldern zeigen die Mindeststandards einen Weg auf, wie der bedarfsgerechte Schutz von geflüchteten Menschen in Unterkünften für Geflüchtete sichergestellt werden kann. Annexe zur Umsetzung der Mindeststandards für LSBTI* Geflüchtete, geflüchtete Menschen mit Behinderung und geflüchtete Menschen mit Traumafolgestörungen komplementieren die Mindeststandards. In einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung der Partner:innenorganisationen der Bundesinitiative, Vertreter:innen aus Landesministerien, Landes- und kommunalen Behörden sowie Gewaltschutzkoordinator:innen und -multiplikator:innen wurden die Mindeststandards 2021 aktualisiert (April 2021).