Glücksspiel: Nix für Jugendliche

§ 6 Jugendschutzgesetz

Titelseite des Flyers "Glücksspiel: Nix für Jugendliche"
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Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Spielen an Geldspielgeräten nicht gestattet - dies gilt für Spielhallen und auch in der Gastronomie. Junge Menschen finden aber aufgrund der Verfügbarkeit, schneller Spielabfolgen, hoher Gewinnversprechen und interaktiver Elemente die dort aufgestellten Geldspielgeräte verlockend, um das Taschengeld aufzubessern. Umso wichtiger ist in der Praxis das Motto „Jugendschutz: Wir halten uns daran!“. Diese Aufgabe und Pflicht ist für Gastwirte und deren Personal im Trubel des Alltags nicht immer leicht. Um die gesetzlichen Regelungen für die Gastronomie jederzeit im Blick halten und umsetzen zu können, informiert der Flyer Gastwirte schwerpunktmäßig über den Glücksspiel-Paragraphen des Jugendschutzgesetzes (§ 6) und fasst darüber hinaus zusammen: Wer was wann darf.