Ein Jahr Entgelttransparenzgesetz Mehr Transparenz schafft mehr Lohngerechtigkeit

Vor einem Jahr ist das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, das Entgelttransparenzgesetz, in Kraft getreten. Den Jahrestag am 6. Juli hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey genutzt, um für den individuellen Auskunftsanspruch zu werben. Dieser ist im Entgelttransparenzgesetz verankert und das zentrale Instrument, um das Gebot des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit in der Praxis umzusetzen.

Dr. Franziska Giffey:

"Es ist wichtig, über Geld zu sprechen. Denn wenn man nicht darüber spricht, ändert sich auch nichts. Der individuelle Auskunftsanspruch gibt Frauen und Männern das Recht bei ihrem Arbeitgeber oder Betriebsrat zu erfragen, wie Sie im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen bezahlt werden."

Individueller Auskunftsanspruch

Mit dem individuellen Auskunftsanspruch wird Transparenz geschaffen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten haben demnach das Recht zu erfahren, nach welchen Kriterien und Verfahren ihr Entgelt festgelegt wird. Die Zusammensetzung des Entgelts können sie auch für eine als gleich oder gleichwertig benannte Tätigkeit (Vergleichstätigkeit) erfragen. Für diese Vergleichstätigkeit können Beschäftigte zudem die Höhe des gezahlten Entgelts erfragen, wenn die Tätigkeit von mindestens sechs Personen des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird. Der Auskunftsanspruch wird vom Betriebsrat oder Arbeitgeber beantwortet.

Die Publikation "Das neue Entgelttransparenzgesetz: Mehr Chancen für Beschäftigte" enthält nähere Informationen und Musterformulare zur Stellung des Auskunftsanspruchs.

Weitere Maßnahmen für mehr Lohngerechtigkeit

Neben dem individuellen Auskunftsanspruch hat der Bund zwei weitere Instrumente eingeführt, um Entgeltunterschiede zu beseitigen: Um transparente Entgeltstrukturen zu fördern, fordert das Entgelttransparenzgesetz Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten dazu auf, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen und über Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu berichten.