Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft Rassismuskritische Wohnungspolitik und Sozialraumplanung stärken

Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
Logo der Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft© Koordinierungsstelle UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft

Am 1. Dezember 2023 fand im Bundesfamilienministerium ein Fachgespräch zum Thema "Ökonomische Gerechtigkeit für Menschen afrikanischer Herkunft: Rassismuskritische Wohnungspolitik und Sozialraumplanung" statt.

Ausgerichtet wurde das Fachgespräch von der Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Maisha Auma von der Hochschule Magdeburg-Stendal.

Ziel des Gesprächs war es, Wohnen als zentralen Faktor für das Leben von Schwarzen Menschen in Deutschland sichtbar zu machen, relevante Akteurinnen und Akteure zu identifizieren und konkrete Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung zu formulieren.

Perspektiven austauschen und Lösungen entwickeln

Nach einer allgemeinen Einordnung des Themas Wohnen durch Prof. Maisha Auma sowie durch Chandra-Milena Danielzik vom Deutschen Institut für Menschenrechte stellte Heike Fritzsche von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in einer einleitenden Keynote die bisherige Situation von People of Colour auf dem deutschen Wohnungsmarkt aus Sicht der ADS vor. 

Darüber hinaus gab es Impulsvorträge von Dr. Elizabeth Beloe vom Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen (NeMo) e.V. und Ali Khan von der AG "Right to the City", in denen die Betroffenenperspektive und alternative Ansätze zur Lösung der Wohnungskrise präsentiert wurden. Auch Best-Practice-Beispiele wurden vorgestellt, darunter das Projekt "Nachbarschaften des Willkommens“, das von 2017 bis 2021 die Bedingungen für den sozialen Zusammenhalt in durch Fluchtmigration vielfältiger gewordenen Nachbarschaften erforschte.

Für die Situation der Betroffenen sensibilisieren 

Zusammenfassend wurde festgehalten, dass nicht nur mehr Forschung notwendig ist, sondern auch eine direkte Adressierung der Akteurinnen und Akteure der Wohnraumversorgung und Wohnungspolitik, aber auch von Institutionen und Dritten wie dem Mieterschutzbund, Verbände der Wohnungswirtschaft und Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen, Immobilienportale, Maklerinnen und Makler, Hausmeisterinnen und Hausmeister.

Koordinierungsstelle zur Umsetzung der
"UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft"

Die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der "UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft" besteht aus einem Beirat und einer Geschäftsstelle. Der Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, des Landes-Demokratiezentrums Schleswig-Holstein, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie Community-Vertreterinnen und -Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen.

Weitere Informationen zum Thema Recht auf Wohnen

Deutsches Institut für Menschenrechte: Recht auf Wohnen

Weitere Informationen zum Thema Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Wohnungsmarkt

Integrationsbeauftragte: Lagebericht "Rassismus in Deutschland"

Weitere Informationen zu sozialen Städten der Zukunft

We Refugees: Urban Citizenship: Ein Recht auf Stadt?

Rosa Luxemburg Stiftung: Who Owns the City? (englisch)

Weitere Informationen zu solidarischen Wohn- und Sozialraumpraxen

International Journal of Urban and Regional Research (englisch)

MieterEcho 328

Metropolitics: Resisting the Neoliberal City? The Popular Initiative in Berlin (englisch)

Pro qm: Das Politische der Stadt! The Right to The City?


Geschlechtliche Vielfalt Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

Progress Pride Flag am Bundesfamilienministerium in Berlin
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz durch einheitliche Regelungen zur Geschlechtsidentität ersetzen© Jens Ahner

Der Bundestag hat am 12. April in abschließender Lesung das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) verabschiedet. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Lisa Paus: "Ich begrüße, dass der Deutsche Bundestag heute das Selbstbestimmungsgesetz abschließend beraten und beschlossen hat. Das ist ein guter Tag für nichtbinäre, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Mehr als 40 Jahre lang wurden Betroffene durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz ist endlich Schluss damit. Das ist auch Ausdruck unserer freiheitlichen Gesellschaft, in der wir leben.

Mit diesem Gesetz regeln wir die geschlechtliche Selbstbestimmung so, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat gebührt, in dessen Kern die Würde des Menschen steht. Kein Mensch sollte langwierige Gerichtsverfahren und psychiatrische Gutachten über sich ergehen lassen müssen, nur um seinen Geschlechtseintrag ändern zu können."

Das Gesetz soll soll zum 1. November 2024 in Kraft treten. Nur § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) soll bereits am 1. August 2024 in Kraft treten. Eine Zustimmung durch den Bundesrat ist nicht erforderlich.

Jeder Mensch soll sich frei entfalten können

Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen in Deutschland die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz sollen diese Rechte auch für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen gesichert werden. Das neue Gesetz soll damit das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ablösen. Denn das TSG gilt als entwürdigend, überholt und wurde vom Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen bereits für verfassungswidrig erklärt. Das Selbstbestimmungsgesetz enthält ausdrücklich keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen. 

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch "Erklärung mit Eigenversicherung": Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen, um ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen. Auch die Einholung eines Sachverständigengutachtens soll nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung sein. Vielmehr soll eine sogenannte "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt ausreichen. In dieser Erklärung muss die antragstellende Person versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und sie sich der Tragweite der mit der Erklärung verbundenen Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen muss drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können. Die Erklärung des gesetzlichen Vertreters bedarf zudem des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat und kann nur in Anwesenheit der minderjährigen Person beim Standesamt abgegeben werden.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Diese Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als "Elternteil" in der Geburtsurkunde: Eltern sollen die Möglichkeit haben, in der Geburtsurkunde ihrer Kinder "Elternteil" anstelle von "Vater" oder "Mutter" eintragen zu lassen.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es - ähnlich wie im geltenden Recht - weiterhin verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten "Misgenderns" oder "Deadnamings" ist im Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht geregelt. 
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt. Dies wird im Gesetzestext klargestellt. Regelungen wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleiben vom Selbstbestimmungsgesetz unberührt. Für den Zugang zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Helene Weber-Preis 2024 Lisa Paus zeichnet Frauen in der Kommunalpolitik aus

Preisträgerinnen Helene Weber Preis 2024
Bundesfrauenministerin Lisa Paus gemeinsam mit den Preisträgerinnen des Helene Weber-Preises 2024© Thomas Koehler/BMFSFJ/photothek.de

Am 22. März hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus 15 Kommunalpolitikerinnen für ihren zivilgesellschaftlichen, frauen- und gleichstellungspolitischen Einsatz mit dem Helene Weber-Preis ausgezeichnet.

Der Helene Weber-Preis wird 2024 bereits zum fünften Mal vom Bundesfrauenministerium verliehen. Er ist eine bundesweite Initiative zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen und der einzige parteiübergreifende Preis für Kommunalpolitikerinnen in Deutschland. Seit 2009 würdigt der Preis ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen, die sich durch herausragendes Engagement auszeichnen und macht sie und ihre Arbeit sichtbar.

Lisa Paus: "Ich freue mich sehr, heute den Helene Weber-Preis an 15 beeindruckende Politikerinnen auf kommunaler Ebene zu verleihen. 15 tolle Vorbilder zeigen einmal mehr, wie sehr Frauen in die Politik gehören. Die diesjährigen Preisträgerinnen machen Frauen Mut, sich in einem immer noch männlich dominierten Feld zu engagieren. Es ist durch Vorurteile, Geschlechterstereotypen und strukturelle Barrieren geprägt. Sich dort zu behaupten und dran zu bleiben, kostet Kraft und Mut. Dass Sie dennoch zeigen, wie es geht, dafür bin ich sehr dankbar. Denn die kürzlich begangenen Aktionstage zu Equal Pay, Equal Care und der Internationale Frauentag machen etwas ganz besonders klar: Wenn wir die Gleichstellung von Frauen und Männern noch in diesem Jahrzehnt erreichen wollen, sind wir noch lange nicht am Ziel. Auch wenn wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt haben: Es braucht vereinte Kräfte, um Gleichstellung weiter voranzubringen, auch und besonders in der Kommunalpolitik. Bis Frauen gleichberechtigte Player in der Politik sind, gibt es noch viel zu tun."

Das sind die Preisträgerinnen 2024

Alle Preisträgerinnen zeigten außergewöhnliches Engagement: für ihre Kommune und für die Demokratie. 

  • Baden-Württemberg: Diana Arnold (CDU), Dr. Marilena Geugjes (Bündnis 90/Die Grünen), 
  • Bayern: Polina Gordienko, (SPD), Franziska Wurzinger (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Berlin: Anab Awale (SPD)
  • Brandenburg: Annett Klingsporn (SPD)
  • Hamburg: Lenka Alzbeta Brodbeck (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Hessen: Hibba-Tun-Noor Kauser (SPD), Malena Todt (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Niedersachsen: Onyekachi Oshionwu (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Nordrhein-Westfalen: Ute Gremmel-Geuchen (CDU), Maria Helmis-Arend (SPD)
  • Schleswig-Holstein: Tina Schuster (FDP)
  • Thüringen: Ulrike Jary (CDU), Petra Teufel (FDP)

Preisträgerinnen sind Vorbilder für Frauen in Politik 

Einmal pro Legislaturperiode schlagen die Mitglieder des Deutschen Bundestages die Kandidatinnen für den Helene Weber-Preis vor. Aus diesen Vorschlägen wählt eine unabhängige Jury die Preisträgerinnen aus. Mit der Auszeichnung ist eine konkrete Förderung verbunden: ein Preisgeld für Aktivitäten in der Kommune sowie Trainings und Unterstützung beim Aufbau ihres Netzwerks. Viele der ehemaligen Preisträgerinnen bekleiden heute Mandate und Ämter in der Landes-, Bundes- oder Europapolitik. Die Preisträgerinnen sind Vorbilder und können andere Frauen ermutigen, sich in der Kommunalpolitik zu engagieren.

Politischen Einstieg durch Vernetzung fördern

Die bisherigen Preisträgerinnen haben sich zu einem bundesweiten und überparteilichen Netzwerk, dem Helene Weber-Netzwerk, zusammengeschlossen. Darüber hinaus wirken sie im Helene Weber-Kolleg, einer bundesweiten und überparteilichen Plattform, als Botschafterinnen für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik. Das Bundesfrauenministerium fördert das Helene Weber-Kolleg, welches verschiedene Vernetzungsformate und ein Informationsangebot anbietet, um Frauen bei ihrem politischen Ein- und Aufstieg zu unterstützen. Projektträger ist die EAF Berlin: eine unabhängige Forschungs- und Beratungsorganisation, die sich für Chancengleichheit und Vielfalt in Führung einsetzt.

Internationale Gleichstellungspolitik Lisa Paus trifft Direktorin des Gender Policy Council im Weißen Haus

Lisa Paus übergibt bei ihrem Besuch in Washington einen Buddy Bären an Jennifer Klein© Marion Meakem

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat sich mit der Direktorin des Gender Policy Council im Weißen Haus, Jennifer Klein, über die Gleichstellungspolitik in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgetauscht. Im Mittelpunkt des bilateralen Gesprächs standen das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sowie aktuelle Entwicklungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland und der Europäischen Union zum Recht von Frauen auf Schwangerschaftsabbruch.

Lisa Paus: "Weltweit versuchen rückwärtsgewandte Kräfte, massiven Einfluss auf die Gleichstellungspolitik zu nehmen. Doch jede Frau muss frei entscheiden können, ob sie Mutter werden will oder nicht. Ökonomische Eigenständigkeit ist der Schlüssel für ihre Autonomie, Freiheit und Sicherheit. Ich danke Jennifer Klein für den wertvollen und freundschaftlichen Austausch, der deutlich gezeigt hat: Wir wollen aktiv gegen einen Backlash vorgehen und Frauenrechte wie die reproduktiven Rechte von Frauen stärken. Gemeinsam werden wir auf internationaler Ebene Solidarität zeigen und dafür Koalitionen bilden. Ich habe Jennifer Klein zu einem Gegenbesuch nach Berlin eingeladen."

Reproduktive Rechte stärken

Die Deutsche Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag die Stärkung der reproduktiven Rechte von Frauen als wichtiges Ziel benannt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann haben eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die Möglichkeiten prüft, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu lösen. Die Kommission wird der Bundesregierung Mitte April 2024 einen Bericht vorlegen.  

Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen Lisa Paus setzt sich gegen Armut und für Frauenrechte ein

Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Bundesfrauenministerin Lisa Paus vertritt Deutschland bei der 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen in New York

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Die Frauenrechtskommission ist die Fachkomission der Vereinten Nationen für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Das Bundesfrauenministerium veranstaltet ein Side-Event, das sich mit den Ursachen und Folgen von Armut, insbesondere von alleinerziehenden Müttern, auseinandersetzt

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Lisa Paus trifft die stellvertretende Vorsitzende des "National Committee on Children and Women" der Volksrepublik China, Xiaowei Huang

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Am zweiten Tag der VN-Frauenrechtskomission findet unter anderem die Generaldebatte statt

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Thema der Generaldebatte ist die internationalen Situation von Frauen

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Lisa Paus und die BMFSFJ Delegation bei den VN in New York

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit der deutschen Delegation

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus sitzt mit anderen Teilnehmenden an einem Tisch

Lisa Paus beim Roundtable mit der Heinrich-Böll-Stiftung zu feministischer Fiskalpolitik

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus sitzt mit anderen Teilnehmenden auf einem Podium

Die Bundesfrauenministerin nimmt an der Closing Session des Corporate Side Events der Vereinten Nationen zum Thema #GenerationEquality teil

© Am Media Group/ Johnny Vacar
Lisa Paus sitzt mit anderen Teilnehmenden auf einem Podium

Dabei spricht Lisa Paus mit anderen Teilnehmenden über die wirtschaftliche Gleichstellung und die Beseitigung von Frauenarmut

© Am Media Group/ Johnny Vacar


Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist am 11. März zur 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen (VN) nach New York gereist, um sich für die ökonomische Gleichstellung von Männern und Frauen stark zu machen. Das Jahresthema der "Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen" ist der Kampf gegen Armut. 

Dabei soll insbesondere auf die Herausforderungen von Alleinerziehenden aufmerksam gemacht werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat e.V. und der Caritasverband sowie weitere große Frauenorganisationen aus Deutschland begleiten die Delegation des Bundesfrauenministeriums nach New York. 

Lisa Paus: "Frauen auf der ganzen Welt sollten ihr Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut und Gewalt wahrnehmen können. Das gelingt nur, wenn Frauen über weite Strecken auf eigenen Beinen stehen. Ich freue mich auf den Austausch vieler internationaler Perspektiven auf ein und dieselbe Frage: Wie können wir als Staatengemeinschaft besser und schneller erreichen, dass Frauen ökonomisch gleichgestellt sind? Denn wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Grundlage für Freiheit, für Selbstbestimmung und für Sicherheit. Das gilt für Frauen in Deutschland wie für alle Frauen weltweit. Armut und unfreiwillige Abhängigkeiten sind Bremsklötze für die Gleichstellung der Geschlechter."

Kampf gegen Armut ist Schwerpunktthema 

Bei der Frauenrechtskommission 2024 geht es um den weltweiten Kampf gegen Armut, insbesondere von Frauen in ihrer ganzen Vielfalt, sowie mit der Stärkung der Finanzarchitektur und einer geschlechtergerechten Finanzpolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Die VN-Mitgliedsstaaten werden über das Thema in der Generaldebatte diskutieren. Dafür stehen insgesamt sechs Verhandlungstage zur Verfügung, die mit der Verabschiedung von Schlussfolgerungen in der Generaldebatte am 22. März enden.

Veranstaltung zu Armutsrisiken von Alleinerziehenden

Unter dem Titel “Die Armutsfalle von Alleinerziehenden durchbrechen“ veranstaltet das Bundesfrauenministerium ein Side-Event. Gemeinsam mit Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Gästen wird die Bundesfrauenministerin über die Ursachen und Folgen der Armut von Alleinerziehenden, insbesondere von Müttern, diskutieren. Weitere Themen sind Armutsrisiken und wirksame politische Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung.

Unter anderem werden Prof. Janet C. Gornick von der City University New York, Lydia Opiyo, Gründerin und CEO der Passion to Share Foundation aus Kenia, Cecilia Mena Carrera, Multiplikatorin des UNIDAS-Netzwerks aus Ecuador, Daniela Jaspers, Vorsitzende des VAMV und Monika Remé vom Deutschen Frauenrat e.V. teilnehmen.

Die VN-Frauenrechtskommission

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der VN im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle Fragen der Gleichstellungspolitik und legt die Grundlagen für internationale Übereinkommen. Die Frauenrechtskommission tagt vom 11. bis 22. März.
 

Gleichstellung Oberste Bundesbehörden: Frauenanteil in Führung steigt kontinuierlich

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Die Quote wirkt: Der Frauenanteil in Führungsetagen steigt stetig - aber es braucht mehr Tempo© iStock/Fizkes


Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind zu 43 Prozent von Frauen besetzt - das ist ein Anstieg um zwei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Das zeigt der am 7. März veröffentlichte Gleichstellungsindex zum Stichtag 30. Juni 2023. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst er jährlich den Fortschritt. Seither konnten 10 Prozentpunkte Anstieg verzeichnet werden. Die Ergebnisse zeigen aber auch: Noch beschäftigten 19 der 24 obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.


Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Als Bund wollen wir mit gutem Beispiel voran gehen. Wir nehmen unser selbst gesetztes Ziel ernst und zeigen, wie mehr Teilhabe geht. In 17 der 24 obersten Bundesbehörden haben wir den Frauenanteil an Führungspositionen im Vergleich zum Vorjahr erhöhen können. Der Frauenanteil an Führungspositionen steigt aber insgesamt zu langsam. Gleichstellung zu fördern, muss für die gesamte Bundesverwaltung oberste Priorität haben, damit wir das gesetzliche Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen bis Ende 2025 erreichen. Denn mehr Frauen in Führung zu bringen, ist auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Der Gleichstellungsindex zeigt: Noch viel zu oft schaffen Frauen den Sprung in Führungspositionen nicht, weil sie aus Vereinbarkeitsgründen in Teilzeit arbeiten. Da müssen wir ansetzen."

Teilzeitführung birgt große Potenziale

Großes Potenzial liegt laut Gleichstellungsindex im Führen in Teilzeit. Der Anteil der in Teilzeit Beschäftigten an den Gesamtbeschäftigten der obersten Bundesbehörden liegt bei 18 Prozent. Der Frauenanteil an den Teilzeitbeschäftigten liegt bei 80 Prozent. Nur 11 Prozent der Beschäftigten in Führungspositionen führen in Teilzeit. 75 Prozent davon sind Frauen.

Lisa Paus: "Die Realität ist immer noch: Je höher die Führungsebene, desto geringer ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten. Wir setzen uns für mehr Teilzeitführung und geteilte Führung im öffentlichen Dienst ein. Deshalb haben wir gemeinsam mit der dbb Bundesfrauenvertretung das Modellprojekt Führen in Teilzeit in den obersten Bundesbehörden aufgelegt. Im Sommer werde ich aus den Ergebnissen einen Handlungsleitfaden vorlegen, wie Führen in Teilzeit besser gelingen kann."

Parität bis 2025 erreichen

Das Ziel, die Führungspositionen bis Ende 2025 gleichberechtigt zu besetzen, gilt für die gesamte Bundesverwaltung. Der Gleichstellungsindex beinhaltet allerdings nur die rund 34.000 Beschäftigten der Ressorts. Der weitaus größere Teil der Beschäftigten des Bundes, weitere 567.000 Beschäftigte, arbeiten in den nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen der Ressorts. Auch hier machen sich die großen Anstrengungen der letzten Jahre bezahlt, die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen zu erhöhen. Im nachgeordneten Bereich liegt der Anteil bei 45 Prozent, das zeigt das ergänzende Monitoring, das für den Unterbau Zahlen zu Frauen in Führungspositionen liefert. Insgesamt liegt der Anteil von Frauen an Führungspositionen in der Bundesverwaltung damit bei 45 Prozent.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des Bundesfrauenministeriums erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Über das Führungspositionen-Gesetz 

Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe bei der Besetzung von Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 wurde mit dem zweiten Führungspositionen-Gesetz im Jahr 2021 im Bundesgleichstellungsgesetz verankert. Seit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen im Jahr 2015 misst der Gleichstellungsindex die jährlichen Fortschritte.

Equal Pay Day Ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beeinflusst Lohnlücke

Gruppenfoto mit Lisa Paus vor dem Brandenburger Tor.
v.l.n.r.: BMAS-Staatssekretärin Leonie Gebers, Bundesfrauenministerin Lisa Paus, DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi und Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman © DGB-Frauen/Anne Freitag

Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch deutlich weniger als Männer. Seit nunmehr vier Jahren stagniert der Gender Pay Gap laut Statistischem Bundesamt bei 18 Prozent. Im Vergleich zu Männern arbeiten Frauen damit umgerechnet 66 Tage im Jahr unbezahlt. Auf diese anhaltende Lohnlücke zwischen Frauen und Männern macht der Equal Pay Day aufmerksam, der 2024 auf den 6. März fiel. 

Auf Initiative des Business and Professional Women e.V. (BPW) fanden deutschlandweit zahlreiche kreative und informative Aktionen statt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) veranstaltete eine Fotoaktion am Brandenburger Tor, um der Forderung "Lohnlücke jetzt schließen" Nachdruck zu verleihen. Bundesfrauenministerin Lisa Paus unterstützte die Aktion und wies darauf hin, dass die hohe Teilzeitquote bei Frauen erhebliche Auswirkungen auf den Gender Pay Gap hat.

Lisa Paus: "Ob sie Kinder aufziehen oder Angehörige pflegen: Noch immer sind es viel zu oft die Frauen, die unbezahlte Sorgearbeit übernehmen. Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Aber ganz gleich, ob Männer oder Frauen diese Arbeit leisten: Sie schränkt Erwerbsarbeit und finanzielle Unabhängigkeit ein. Eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist notwendig, um den Gender Pay Gap zu verringern. Deswegen setze ich mich als Gleichstellungsministerin mit der Familienstartzeit dafür ein, dass diese Aufteilung schon in der Familiengründung im Alltag zwischen Eltern gelingt. Hinzu kommen verlässliche und qualitätsreiche Infrastruktur für Kinderbetreuung ob in der Kita, bei Ganztagsschulen oder für die für Pflege - auch die bauen wir aus. Denn es ist Zeit für Equal Pay!"

Kampagne und Aktionstag schaffen Aufmerksamkeit

Was muss sich ändern, damit Sorgearbeit, Erwerbsarbeit und Freizeit paritätisch aufgeteilt werden können? Sind die Vier-Tage-Woche oder die Reduzierung der Vollzeit gute Lösungen? Und welchen Beitrag können Jobsharing oder Digitalisierung leisten? Der Equal Pay Day und die Equal-Pay-Day-Kampagne 2024 beleuchten diese Fragen und zeigen gleichzeitig Lösungsansätze auf, wie eine (zeit-)gerechtere Zukunft, eine moderne Arbeitswelt und Geschlechtergerechtigkeit zusammengedacht werden können.

Unter dem Motto "Höchste Zeit für equal pay!" stellt die diesjährige Equal-Pay-Day-Kampagne den Zusammenhang zwischen Zeit, Geld und dem Gender Pay Gap in den Mittelpunkt. Denn der Spruch "Zeit ist Geld" ist mehr als eine Floskel: Frauen arbeiten immer noch fast dreimal so häufig in Teilzeit wie Männer, da sie es sind, die den Großteil der Sorgearbeit übernehmen - und Frauen in Teilzeit verdienen durchschnittlich 17 Prozent weniger pro Stunde als Frauen in Vollzeit. Die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit führt nicht nur dazu, dass Frauen im Durchschnitt ein geringeres Einkommen haben, sondern ist auch eine der Ursachen für ihr höheres Risiko der Altersarmut.

Europäische Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen

Das Bundesfrauenministerium arbeitet derzeit an der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie. Diese ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten ist und sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgebende vor. Unter anderem müssen Arbeitgebende Arbeitsuchende über das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Stelle informieren. Zudem stärkt die Richtlinie die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots. Sie macht eine umfassende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes erforderlich. Parallel zum Gesetzentwurf arbeitet das Bundesfrauenministerium an Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgebende. 

Der Equal Pay Day 

Der Equal Pay Day markiert jeweils den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu erhalten. Der diesjährige Equal Pay Day fand demnach am 6. März 2024 statt. Am Aktionstag gibt es jedes Jahr zahlreiche Veranstaltungen in ganz Deutschland, deren Vorbereitung der Verband Business Professional Women e.V. (BPW) unterstützt. Das Bundesfrauenministerium fördert den Equal Pay Day seit 2008.

Initiative Klischeefrei Fachtagung widmet sich geschlechtergerechter Berufsorientierung

Gruppenfoto mit Lisa Paus, Annalena Baerbock und weiteren Teilnehmenden der Tagung
Lisa Paus sprach mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und weiteren Teilnehmenden auf der 5. Fachtagung der Initiative Klischeefrei© Phil Dera

Am 1. März fand die 5. Fachtagung der Initiative Klischeefrei im Auswärtigen Amt in Berlin statt. Unter dem Motto "Klischees, Berufe und Kulturen - was wir voneinander lernen können" kamen über 400 Teilnehmende aus Bildung, Wirtschaft und Forschung sowie Gäste ausländischer Botschaften zusammen. Wie in den Vorjahren stand die Überwindung von Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl im Mittelpunkt. Diesmal ging es jedoch vor allem um den internationalen Vergleich und die Frage, wie andere Länder mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt schaffen.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus nahm an einer Podiumsdiskussion zur erfolgreichen Umsetzung von Klischeefreiheit in Zeiten von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz teil. Gemeinsam mit der Gastgeberin, Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Katharina Zweig, Professorin und Leiterin des Algorithm Accountability Labs an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern, und dem Antidiskriminierungsexperten Emre Celik, diskutierte Lisa Paus darüber, wie eine geschlechtergerechte Digitalisierung gestaltet werden kann.

Lisa Paus: "Der Jahreswirtschaftsbericht zeigt, dass fast die Hälfte der Frauen mit Kindern in Teilzeit arbeiten (47,2 Prozent). Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind aber nicht nur gesellschaftliche Themen, sondern bringen harte betriebswirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die sich divers aufstellen, für die Frauen in Führungspositionen eine Selbstverständlichkeit sind, die gendersensible Unternehmenskulturen pflegen und für faires Entgelt stehen, sind nachweislich wettbewerbsfähiger. Mit Projekten wie der Initiative Klischeefrei und den Aktionstagen Girls' Day und Boys' Day leistet mein Haus einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleicheit."

Stereotype in der Arbeitswelt machen nicht an Landesgrenzen halt

In ihrer Begrüßungsrede machte die Schirmherrin der Initiative Klischeefrei, Elke Büdenbender, deutlich, dass Stereotype in der Arbeitswelt grenzübergreifend existieren. Impulse zur Chancengerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt im internationalen Vergleich gab auch die Sozialwissenschaftlerin Lena Hipp. Sie ist Professorin für Soziale Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Potsdam und forscht am Wissenschaftszentrum Berlin. Ihre Keynote war, wie die gesamte Tagung, von der Frage geleitet, was Länder in diesem Themenfeld voneinander lernen können. Am Nachmittag folgten weitere Vorträge internationaler Gäste und Workshops zu den Themen Diversität, Geschlechtergerechtigkeit und klischeefreie Zusammenarbeit.

Die "Initiative Klischeefrei"

Die "Initiative Klischeefrei" unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene dabei, ihre Berufs- und Studienwahl frei von Klischees zu treffen. Ziel ist es, eine geschlechtergerechte Berufs- und Studienwahl bundesweit zu etablieren. Dazu haben sich Partnerorganisationen aus Bildung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis zusammengeschlossen. Gefördert wird die Initiative vom Bundesgleichstellungsministerium.

Zeitverwendungserhebung 2022 Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue Zahlen zum Gender Care Gap

Die Grafik zeigt, dass der Unterschied in der Zeit, die Männer und Frauen für unbezahlte Arbeit aufwenden, 43,8 Prozent beträgt

Laut Zeitverwendungserhebung 2022 verbringen Frauen im Durchschnitt knapp 30 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit, Männer knapp 21 Stunden

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Grafik zeigt die unbezahlte Arbeit für Personen ab 18 Jahren nach Arbeitsbereichen, in Stunden pro Wochen

Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit von Frauen besteht aus klassischer Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Grafik zeigt die Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit von Frauen mit und ohne Kind

Mütter mit Kindern unter sechs Jahren im Haushalt sind pro Woche 9,5 Stunden weniger erwerbstätig als Frauen ohne Kinder

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Grafik zeigt den Anteil der Personen ab 10 Jahren, die sich oft einsam fühlen

Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam - besonders betroffen sind junge Erwachsene, Alleinerziehende und Alleinlebende

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024


 

Korrekturhinweis

Das Statistische Bundesamt musste die am 28. Februar 2024 veröffentlichten Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2022 am 28. März 2024 aufgrund eines Fehlers in der Datenaufbereitung korrigieren. Die zentralen Aussagen der ersten veröffentlichten Ergebnisse bleiben durch die Korrekturen unverändert. Auch in der folgenden Meldung wurden die Ergebnisse entsprechend angepasst. 

Am 28. Februar hat das Statistische Bundesamt die Daten zur Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 vorgestellt. Sie zeigt, wie viel Zeit Menschen in Deutschland für bestimmte Aktivitäten aufwenden - wie beispielsweise Kinderbetreuung, Hausarbeit, Ehrenamt oder Beruf. Insgesamt wurden im Rahmen der ZVE 2022 rund 10.000 Haushalte mit 20.000 Personen an zwei Wochentagen und einem Tag am Wochenende freiwillig schriftlich zu ihren täglichen Aktivitäten befragt. 

Mit dem Zeitverwendungserhebungsgesetz wurde daher unter Federführung des Bundesfamilienministeriums eine rechtliche Grundlage für diese wichtigen Erhebungen geschaffen. Die ZVE ist eine zentrale Datenbasis für die Arbeit des Bundesfamilienministeriums.

Gender Care Gap ist kleiner geworden

Die Erhebung bildet auch die Grundlage für den Gender Care Gap - die Lücke, die den unterschiedlichen Zeitaufwand beschreibt, den Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit aufbringen. Dieser liegt laut der aktuellen Erhebung bei 44,3 Prozent. Das bedeutet, dass Frauen täglich 44,3 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit aufbringen als Männer. Umgerechnet sind das 79 Minuten Unterschied pro Tag. So verbringen Männer pro Woche knapp 21 Stunden und Frauen knapp 30 Stunden mit unbezahlter Sorgearbeit. 

Im Vergleich zur letzten Zeitverwendungserhebung in den Jahren 2012 und 2013 hat sich der Gender Care Gap damit verringert. Damals lag er bei 52,4 Prozent und 87 Minuten Unterschied pro Tag. Die Ergebnisse der Befragung zeigen aber auch, dass jeder vierte Vater gerne weniger Zeit für die Erwerbsarbeit aufwenden würde. Jede vierte Mutter wünscht sich mehr Zeit für Beruf und Karriere.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Wenn Frauen rund 44 Prozent mehr an unbezahlter Care Arbeit leisten als Männer, dann ist das deutlich zu viel. Für Frauen bedeutet das meist: ein geringeres Gehalt, weniger berufliche Chancen und eine prekäre Alterssicherung.

Frauen sollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können. Das gelingt aber nur, wenn Frauen und Männer unbezahlte Sorgearbeit gemeinsam übernehmen.
Deshalb ist mir der faire Ausgleich bei unbezahlter Sorgearbeit ein wichtiges Anliegen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine gute Infrastruktur für die Kinderbetreuung. Daher investieren wir weiter in den Ausbau und die Qualität der Kindertagesbetreuung. Eine bessere Betreuung von Kindern bedeutet aber auch: mehr Fachkräfte. Mit den Ländern arbeiten wir an einer gemeinsamen Strategie, um mehr Fachkräfte in die Kitas zu bringen, den Betreuungsschlüssel zu erhöhen und die Kita-Leitungen zu entasten.

Die Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen auch, dass Eltern pro Woche 11 Stunden mehr Sorgearbeit leisten als Erwachsene ohne Kinder. Umso wichtiger ist es, Familien mit Kindern besonders zu unterstützen. Die Kindergrundsicherung ist daher nicht nur entscheidend, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, sondern auch, um Familien mit Kindern den Alltag zu erleichtern."

Gender Care Gap auch für wirtschaftliche Gleichstellung relevant

Der aktuelle Gender Care Gap zeigt, dass Frauen noch immer deutlich mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden als Männer. Das ist Zeit, die ihnen für die Erwerbsarbeit fehlt und Auswirkungen auf ihre Entlohnung hat, ihre beruflichen Chancen, ihre ökonomische Eigenständigkeit und ihre Alterssicherung. Wie Frauen und Männer ihre Zeit für Erwerbs- und Sorgearbeit verteilen, ist damit auch gesellschaftlich relevant und hat weitreichende Folgen für die Gleichstellung der Geschlechter.

Einsamkeit drängendes Problem unserer Gesellschaft 

Die Befragten gaben auch Auskunft darüber, mit wem sie Zeit verbringen - und wann sie sich einsam fühlen. Einsamkeit betrifft in Deutschland mehrere Millionen Menschen. Während der Corona-Pandemie stiegen die Zahlen in allen Altersgruppen, besonders unter jüngeren Menschen. Die neuen Zahlen bestätigen den Trend: Einsamkeit bleibt auch nach der Pandemie eine große, gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Konkret zeigt sich, dass sich jede sechste Person häufig einsam fühlt. Bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren ist es sogar jede vierte Person. Alleinerziehende fühlen sich mit 40 Prozent am häufigsten einsam.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die neuen Zahlen der Zeitverwendungserhebung zeigen: Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam. Damit bestätigen die Zahlen, was sich schon länger abzeichnet: Auch nach der Pandemie müssen wir uns der großen Herausforderung stellen, Einsamkeit gemeinsam anzugehen. Das machen wir mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Junge Menschen haben wir verstärkt im Blick. Und der 10. Familienbericht, der gerade erarbeitet wird, schaut genau auf die besonderen Bedarfe von Alleinerziehenden - eine Gruppe, die sich in besonderem Maß einsam fühlt."

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. 

Weichen für partnerschaftliche Arbeitsteilung frühzeitig stellen

Gerade in der ersten Familienphase werden die Weichen für die Aufgabenteilung in der Familie gestellt. Einen frühen Impuls kann hierbei die geplante Familienstartzeit mit der zehntägigen Freistellung des Partners oder der Partnerin nach der Geburt eines Kindes geben. Sie soll dazu beitragen, dass sich Mütter nach der Geburt regenerieren können und dass die Eltern Zeit füreinander und für das neugeborene Kind haben. Denn gerade für Eltern ist die Zeit knapp: Sie leisten pro Woche rund elf Stunden mehr Erwerbs- und Sorgearbeit als Alleinlebende und Paare ohne Kind. Auch die Aufteilung der Elterngeld-Monate kann die zukünftige Aufgabenteilung prägen: Teilen sich Eltern ihre Zeit im Elterngeld, teilen sie sich auch ihre familiären Aufgaben eher partnerschaftlich auf. 

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen

Auch im Bereich der Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zeigt sich: Frauen schultern weiterhin den Großteil der informellen Pflege in Deutschland. Viele Pflegende sind gleichzeitig berufstätig. Sie meistern den belastenden Spagat zwischen Pflege und Beruf - oft über die Grenzen des Vertretbaren hinaus. Deswegen arbeitet das Bundesfamilienministerium mit Hochdruck an einer Reform der Familienpflegezeit. Dank ausgewogener und verlässlicher Regelungen soll die Reform einerseits pflegende Beschäftigte darin unterstützen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Andererseits unterstützt sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darin, Fachkräfte besser im Unternehmen zu halten. Denn: Niemand soll wegen der Pflege ganz aus dem Job austeigen müssen.

Fachkräftekongress Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig für Fachkräftesicherung

Lisa Paus diskutiert mit anderen Teilnehmern der Podiumsdiskussion an einem Tisch
Lisa Paus diskutierte mit anderen Teilnehmenden des Fachkräftekongresses zum Thema "Vereinbarkeit: Wunsch und Wirklichkeit"© Stefan Zeitz

Unter dem Motto "Mehr Power fürs Fachkräfteland" kamen am 26. Februar auf Einladung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Unternehmen, Sozialpartner und Netzwerke in Berlin zusammen, um Lösungen und Best-Practice-Beispiele rund um die Fachkräftesicherung zu diskutieren. Ziel des Fachkräftekongresses ist es, das vielfältige Engagement von Unternehmen, Institutionen und Netzwerken sowie vorbildliche Projekte zur Fachkräftesicherung sichtbar zu machen.

Fachkräfte in Pflege- und Erziehungsberufen stärken

Bundesfamilienministerin Lisa Paus war ebenfalls zu Gast und diskutierte auf dem Panel "Vereinbarkeit: Wunsch und Wirklichkeit" mit Dr. Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln und der Handwerksunternehmerin Claudia Brandstädter. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Bedeutung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Steigerung der Müttererwerbstätigkeit als Beitrag zur Fachkräftesicherung. In ihrem Impulsstatement hob die Bundesfamilienministerin zudem die Bedeutung der Pflege- und Erziehungsberufe als Schlüsselbranchen hervor.

Lisa Paus: "Um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, braucht es beide Seiten: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigen kluge Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen. Das haben die meisten bereits erkannt.

Und die Politik muss für zuverlässige Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung und Pflege sorgen. Deshalb investieren wir massiv in die Kinderbetreuung und führen einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ein. Und wir machen die Pflege attraktiver - durch die generalistische Pflegeausbildung und ein Pflegestudium, für das es nun auch eine Ausbildungsvergütung gibt. Die Pandemie hat jedem gezeigt, wie wichtig diese Berufsgruppen sind."

Preis für kreative Maßnahmen zur Fachkräftesicherung 

Am Abend wird zudem der Deutsche Fachkräftepreis an Unternehmen, Netzwerke und Institutionen verliehen, die kreative und nachhaltige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung erfolgreich in die Praxis umgesetzt haben. In Anlehnung an die Fachkräftestrategie der Bundesregierung wird der Preis in den Kategorien Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftezuwanderung, Erwerbspotenziale, Arbeitskultur, Innovatives Netzwerk und Digitale Ansätze vergeben.

Frauen vor Gewalt schützen Weibliche Genitalverstümmelung entschieden bekämpfen

Junge Frau hält abwehrend beide Hände von sich gestreckt
Zum Schutz von Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung braucht es mehr Aufklärung und Frühwarnsysteme © iStock/Deagreez

Auf den Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar folgend, macht das Bundesfrauenministerium auf die wachsende Zahl Betroffener in Deutschland aufmerksam und setzt sich für eine entschiedene Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzung ein. Aktuell sind laut Berechnungen des Bundesfrauenministeriums über 73.200 Frauen und Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung. Das sind zehn Prozent mehr als noch vor drei Jahren. Sie stammen vor allem aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia, Ägypten, Indonesien, Irak, Äthiopien und Guinea. Darüber hinaus sind bis zu 20.219 Mädchen in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht. 

Lisa Paus: "Nach UNICEF-Angaben sind 200 Millionen Mädchen und Frauen weltweit von Genitalverstümmelung betroffen. Auch in Deutschland lebende Mädchen und Frauen können von Genitalverstümmelung bedroht sein. Deswegen hat mein Ministerium einen Schutzbrief aufgelegt. Dieses Dokument in 16 Sprachen in Reisepass-Format kann Familien beispielsweise während der Ferienzeiten helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in Herkunftsländern entgegen zu stellen. Wir klären darin auf, dass diese Praxis nicht mit deutschem Recht vereinbar ist. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist in Deutschland nach § 226a StGB strafbar. Auch die Gewaltschutzrichtlinie der EU - aktuell in der Verhandlung - wird den Tatbestand der Genitalverstümmelung als EU-weiten Straftatbestand fassen. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Es ist gut, dass der Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung darauf aufmerksam macht. Wir müssen sie entschieden bekämpfen, um gefährdete Mädchen und Frauen zu schützen." 

Schutzbrief soll Kampf gegen Genitalverstümmelung unterstützen

Die Zahlen machen deutlich, dass Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung weiterhin dringend notwendig ist und die Präventionsarbeit zum Schutz gefährdeter Mädchen Unterstützung braucht. Die Fachstelle Frauengesundheit mit Schwerpunkt weibliche Genitalbeschneidung und -verstümmelung (TABU) der Diakonie Altholstein hat deshalb einen Film entwickelt, der diese wichtige Arbeit anstoßen soll. Thema des Films ist auch der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundesregierung. Der Schutzbrief dient als weiteres Instrument im Kampf gegen Genitalverstümmelung. Er informiert über die Strafbarkeit auch bei der Durchführung im Ausland und über mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen sowie gesundheitliche Folgen. Der Schutzbrief ist in 16 Sprachen übersetzt und kann kostenlos auf der Seite des Bundesfrauenministeriums bestellt werden.

Du bist der Schlüssel zur Veränderung:
Schutzbrief gegen weibliche Genitalbeschneidung

Internationale Gleichstellungspolitik Erstmals Gewaltschutz für Frauen in der Europäischen Union vereinbart

Eine Frau streckt ihren Arm aus um "Stopp" zu signalisieren.
Die neue EU-Richtlinie verbessert den Zugang zu Recht, Schutz und Prävention für gewaltbetroffene Frauen© BMFSFJ

Der Rat der Europäischen Union (EU) unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt. Zum ersten Mal wird es EU-weite Regelungen für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: "Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen."

Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Positiv hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:

  • Verbesserter Zugang zu Justiz, zum Beispiel durch vereinfachte und leichter zugängliche Strafanträge 
  • Erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie "Cyber-Stalking", Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten "Dick Pics" oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
  • Verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
  • EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
  • Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer, zum Beispiel Bereitstellung von Hilfsdiensten

Mitgliedstaaten müssen Prävention verstärken

Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Eingang in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass sexuelle Handlungen ein Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind. Damit wird ein Teil der Istanbul-Konvention aufgegriffen, wonach sexuelle Handlungen ohne freiwillige Zustimmung nicht erzwungen werden dürfen.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch formell verabschieden. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der neuen Richtlinie umzusetzen.

Nationales Sexualstrafrecht wird neu bewertet

Ergänzend zur EU-Regelung haben sich das federführende Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus auf eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts geeinigt, in dem die "Nein heißt Nein"-Lösung verankert ist. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Die Evaluation soll noch in dieser Legislaturperiode beginnen.

Schwangerschaftskonfliktgesetz Kabinett beschließt Gesetzesentwurf gegen Gehsteigbelästigungen

Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2024 den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen. Mit dem Vorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen.

Lisa Paus: "Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau. Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssen wir schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen schützen. Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen - auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird. Dafür legt unsere Gesetzesänderung nun den Grundstein."

Verschiedene Formen der Belästigungen von Schwangeren vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden verboten. Hierzu wird begleitend ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen geahndet werden können. Neben dem Schutz der Schwangeren soll auch das Personal von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen vor Beeinträchtigungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit geschützt werden. 

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Frauen ungehindert eine Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen können und ungehindert Zugang zu Einrichtungen erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Mit dem Gesetzesentwurf wird dem Wunsch der Länder nach einer bundeseinheitlichen Regelung im Umgang mit der so genannten Gehsteigbelästigung entsprochen. Die Länder sollen einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen erhalten, um angemessen auf Belästigungen reagieren zu können. 

Um einen besseren Überblick über die regionale Versorgungssituation zu erhalten, sieht die Gesetzesänderung außerdem vor, die Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine zusätzliche jährliche Auswertung der Schwangerschaftsabbrüche unterhalb der Landesebene zu ergänzen.



   

Frauen vor Gewalt schützen Lisa Paus und Klara Geywitz besuchen Frauenhaus Cottbus

Bundesfrauenministerin Lisa Paus gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz zu Besuch in einem Frauenhaus in Cottbus.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz zu Besuch in einem Frauenhaus in Cottbus. © Kira Hofmann/ BMFSFJ/photothek.de

Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz haben am 22. Januar gemeinsam ein Frauenhaus in Cottbus besucht. Häuser wie dieses bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern eine sichere Zuflucht. 

Im Zuge ihres Besuchs stellten sie das Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" vor. Von 2020 bis Ende 2024 fördert der Bund mit diesem Programm innovative Modellvorhaben wie den Neu- und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen mit jährlich 30 Millionen Euro.  

Förderung hilft Lücken im Hilfesystem zu schließen

Mit dieser Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit für den Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verbesserung des Zugangs für bisher unterversorgte Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen.

Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit einer guten regionalen Verteilung über das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten bisher 25 Projekte abgeschlossen werden, bis zum Ende der Programmlaufzeit im Dezember 2024 sollen etwa neun weitere Projekte folgen. 

Lisa Paus: "Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft – das darf unsere Gesellschaft nicht einfach hinnehmen. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie vor allem schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" bundesweit bereits Baumaßnahmen an 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen mit insgesamt rund 83 Mio. Euro finanziell fördern konnten. Durch das Programm konnten wir bereits 349 neue Frauenhausplätze schaffen und 418 bestehende Plätze barrierearm verbessern. Ich danke den Mitarbeiterinnen in Cottbus stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder leisten." 

Auch nach Abschluss des Programms "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" kann der Neu- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist im Rahmen der bestehenden Förderprogramme der Länder im Bereich des sozialen Wohnungsbaus und der Städtebauförderung möglich. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Klara Geywitz: "Die Länder und Kommunen können auch Mittel aus der Städtebauförderung nutzen, um Frauenhäuser zu fördern. Das Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel dafür. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden. Der Ausbau und die Sanierung sozialer Infrastrukturen steht dabei im Mittelpunkt. Hier unterstützen wir als Bauministerium mit unserer Städtebauförderung gerne. Auch mit der sozialen Wohnraumförderung ist eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen möglich, soweit die Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen."

Bund fördert auch das Frauenhaus Cottbus 

Das in einer ehemaligen Kindertagesstätte untergebrachte Frauenhaus Cottbus ist ein Beispiel dafür, wie vielfältig der Bund den Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und Kinder investiv unterstützt: Ab 2011 wurde es unter anderem mit Mitteln der Städtebauförderung des Bundesbauministeriums in Höhe von rund 240.000 Euro baulich an die Bedürfnisse eines Frauenhauses angepasst. 

In den Jahren 2023 und 2024 erhält die Stadt Cottbus eine Bundesförderung in Höhe von rund 330.000 Euro aus dem Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" des Bundesfrauenministeriums, um bauliche Barrieren zu reduzieren und die Sicherheit des Gebäudes und der Menschen darin zu erhöhen. 

Bundesförderprogramm
"Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"

Mit diesem Programm fördert das Bundesfrauenministerium aus Bundesmitteln den Ausbau von Hilfeeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Darüber hinaus können Modellprojekte zur Qualifizierung von Fachkräften oder Weiterentwicklung von Beratungsangeboten gefördert werden. Das Bundesförderprogramm ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)" umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Entgeltgleichheit Bewerbungsphase für den 3. German Equal Pay Award gestartet

Drei Auszeichnungen des German Equal Pay Awards 2023 stehen auf einem Tisch.
Der German Equal Pay Award zeichnet Unternehmen aus, die sich in besonderer Weise für die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern engagieren.© BMFSFJ/Janetzko

Die Bewerbungsrunde für den 3. German Equal Pay Award ist eröffnet. Mit dem Wettbewerb werden im Rahmen des Unternehmensprogramms "Entgeltgleichheit fördern - Unternehmen beraten, begleiten, stärken" des Bundesgleichstellungsministeriums wirksame und erfolgsversprechende Konzepte zur Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern in Unternehmen ausgezeichnet. 

Dabei richtet sich der German Equal Pay Award nicht nur an Unternehmen, die bereits geringe Entgeltunterschiede und deutliche Fortschritte in diesem Bereich vorweisen können, sondern zeichnet auch Unternehmen mit innovativen Ideen zur Umsetzung von Entgeltgleichheit aus.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: "Frauen und Männer haben das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit. Mit dem German Equal Pay Award würdigen wir das Engagement von Unternehmen, die sich mit kreativen und innovativen Ideen für mehr Entgeltgleichheit einsetzen. Denn ich bin sicher: Faire Bezahlung von Frauen und Männern ist in Zeiten des Fachkräftemangels ein Wettbewerbsvorteil. Nicht nur die Beschäftigten profitieren davon, sondern auch die Unternehmen selbst."

Bewerbung bis Ende März 2024 möglich

Für den German Equal Pay Award können sich Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland, öffentliche Unternehmen, in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne sowie gemeinnützige Organisationen, Stiftungen und Vereine online auf der Website des Programms "Entgeltgleichheit fördern" bewerben. Dort sind außerdem weitere Informationen zur Auszeichnung sowie Praxisbeispiele der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger zusammengetragen. 

Die Bewerbungsfrist läuft bis Ende März 2024. Eine fachkundige Jury aus Wissenschaft, Medien, Wirtschaft und Verbänden bewertet die Konzepte der Unternehmen und wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Preisverleihung findet dann im Frühsommer 2024 im Bundesgleichstellungsministerium in Berlin statt. 

Das Unternehmensprogramm "Entgeltgleichheit
fördern - Unternehmen beraten, begleiten, stärken"

Das Unternehmensprogramm wurde 2020 vom Bundesgleichstellungsministerium ins Leben gerufen und unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots und des Entgelttransparenzgesetzes. Ziel des Programms ist es, Unternehmen bei der Entwicklung von Strategien zur Stärkung ihrer Fair-Pay-Ziele zu begleiten und für die Chancen einer geschlechtergerechten Entlohnung zu sensibilisieren. Neben dem German Equal Pay Award werden im Rahmen des Programms Unternehmensdialoge zum Austausch von Ideen und Herausforderungen zwischen Unternehmen durchgeführt.

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel Sexuelle Ausbeutung mit allen Mitteln bekämpfen

Eine Frau streckt ihren Arm aus um "Stopp" zu signalisieren.
Bund, Länder und Zivilgesellschaft arbeiten bei der Bekämpfung des Menschenhandels eng zusammen© BMFSFJ

Am 18. Dezember traf sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel (B-L-AG) unter dem Vorsitz des Bundesfamilienministeriums zu ihrer 57. Sitzung. Die Teilnehmenden bekräftigten ihr Engagement im Kampf gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern und diskutierten über den Nationalen Aktionsplan, der derzeit erarbeitet wird.

Menschenhandel in all seinen Formen ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und zugleich ein komplexes Phänomen, dessen Bekämpfung in Deutschland in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und der Zivilgesellschaft erfolgt. 

 

Bundesregierung erarbeitet Nationalen Aktionsplan

Der Koalitionsvertrag sieht die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans (NAP) zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere zur sexuellen Ausbeutung, vor. Innerhalb der Bundesregierung besteht Einigkeit darüber, dass der NAP grundsätzlich alle Formen des Menschenhandels umfassen soll, also auch sexuelle Ausbeutung, Arbeitsausbeutung, Ausnutzung strafbarer Handlungen, Organhandel, Bettelei und Kinderhandel.

Mit dem NAP sollen die Planungen und Maßnahmen der Bundesregierung zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels sowie zum Opferschutz optimiert werden. Präventions- und Öffentlichkeitskampagnen sollen unter anderem sensibilisieren und das Schutzsystem für Betroffene durch die Förderung und Vernetzung von Fachberatungsstellen gestärkt werden.

Im Herbst 2023 führte das Bundesfamilienministerium koordinierend für den Ressortkreis Menschenhandel eine erste schriftliche Beteiligung der Zivilgesellschaft durch. Dabei sind zahlreiche fachlich fundierte Beiträge von Dachverbänden, Fachorganisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingegangen. Ziel der Bundesregierung ist es, den NAP noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. 

Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel
(B-L-AG)

Die B-L-AG Menschenhandel wurde bereits 1997 auf Initiative und unter Vorsitz des Bundesfamilienministeriums gegründet. In ihr sind die zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, die Länderkonferenzen und ausgewählte zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure vertreten. Ziel der B-L-AG ist es, den regelmäßigen Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Politikfeldern, Adressatinnen und Adressaten sowie Ebenen zu fördern, um Menschenhandel möglichst umfassend und effektiv zu bekämpfen.

Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer Bund und Länder tauschen sich zu Gewaltschutz bei Männern aus

Sohn sitzt auf der Schulter seines Vaters
Das Bundesgleichstellungsministerium fördert Beratungsangebote für Jungen, Männer und Väter - damit sie bei Problemen professionelle Hilfe nutzen können© iStock/Vasyl Dolmatov

Am 14. Dezember trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der für Gleichstellungsfragen zuständigen Landesministerien und des Bundesgleichstellungsministeriums zum Austausch mit Verbänden und Trägern. Im Mittelpunkt standen gleichstellungspolitische Maßnahmen für Jungen und Männer im Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention.

Jungen und Männer in Krisensituationen unterstützen

Die vom Bundesgleichstellungsministerium geförderten Projektträger stellten bei dem Treffen ihre Arbeit und die erreichten Ziele vor. Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz berät seit 2019 Landes- und Kommunalpolitik beim Aufbau von Schutzeinrichtungen für von häuslicher Gewalt betroffene Männer und deren Kinder. Der SKM Bundesverband bietet mit seinem Beratungsnetzwerk "Echte Männer reden." Unterstützung für Jungen und Männer in Krisensituationen. Um das Beratungsangebot gerade für diese Zielgruppe weiter auszubauen, fördert das Bundesgleichstellungsministerium die "Multiplikatorenweiterbildung mit dem Schwerpunkt männerfokussierter Beratung" des SKM und das vom Bundesforum Männer eingerichtete Männerberatungsnetz.

Männer in Problemlagen können sich beispielsweise an das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" wenden, das derzeit von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und demnächst auch Rheinland-Pfalz finanziert oder unterstützt wird. Zu den ausgewiesenen Beratungszeiten können Betroffene - auch aus anderen Bundesländern - telefonisch oder per Chat Kontakt zu Fachberatenden aufnehmen. Auch Bayern hat einen Landesaktionsplan "Bayern gegen Gewalt" entwickelt. Auf der gleichnamigen Kommunikationsplattform finden Gewaltbetroffene, Fachkräfte und Interessierte Informationen sowie Beratungs- und Hilfsangebote.

Bund-Länder-Fachaustausch
"Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer"

Im Rahmen der Gleichstellungsarbeit des Bundesfamilienministeriums werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen im Bereich der Jungen- und Männerarbeit sowie zum Abbau von Rollenklischees und Geschlechterstereotypen gefördert. Auch die Bundesländer unterstützen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Aktivitäten und Vorhaben. Um sich über den aktuellen Stand und neue Maßnahmen auszutauschen, hat sich ein Bund-Länder-Fachaustausch "Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer" etabliert.

Der Bund-Länder-Fachaustausch bietet allen Beteiligten eine wertvolle Plattform, um sich über aktuelle Bedarfe und zukünftige Anforderungen auszutauschen und gemeinsam Lösungsansätze zu identifizieren. Darüber hinaus werden Modellvorhaben und Best-Practice-Beispiele vorgestellt, die als Anregung für die weitere Arbeit dienen können. Projektträger, Akteurinnen und Akteure sowie Expertinnen und Experten können sich zudem auf Bundes- und Landesebene kennenlernen und vernetzen. Der nächste Bund-Länder-Fachaustausch ist für das kommende Jahr geplant.

Gleichstellung Frauenanteil in Führungspositionen steigt kontinuierlich

Eine Frau im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen
Die Quote wirkt: Der Frauenanteil in Führungsetagen steigt stetig – aber es braucht mehr Tempo© iStock/Fizkes

Die Bundesregierung hat am 13. Dezember die "Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes" beschlossen. 

Der Bericht wurde gemeinsam von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz vorgelegt und zeigt einen kontinuierlichen Anstieg des Frauenanteils in Führungspositionen in allen genannten Bereichen.

Lisa Paus: "Die Entwicklung des Frauenanteils an den Führungspositionen ist insgesamt erfreulich. Unsere Führungspositiongesetze tragen entscheidend dazu bei, dass mehr Frauen Führungsverantwortung übernehmen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Über neue Modelle wie das Führen in Teilzeit gelingt ein Kulturwandel. Mit unserem Monitoringbericht schaffen wir darüber hinaus eine transparente Datenlage für alle. Ich bin überzeugt: diese Transparenz erzeugt den notwendigen Druck und Wettbewerb. Denn nur mit moderner Personalpolitik werden Frauen in angemessener Zahl Führungspositionen einnehmen. Davon profitieren die Unternehmen, weil Diversität sich positiv auszahlt. Und davon profitiert auch die Gesellschaft, weil es einen echten Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter bedeutet."

Marco Buschmann: "Der diesjährige Bericht zeigt: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist weiter gestiegen auf mehr als 35,5 Prozent. Gerade in Vorständen besteht mit gut 10 Prozent Frauenanteil aber noch Steigerungspotential. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unternehmen erkannt haben, dass eine chancengerechte Beteiligung von Frauen in Führungspositionen wichtig und in ihrem eigenen Interesse ist."

Der Bericht enthält detaillierte Daten zur Entwicklung des Frauenanteils in verschiedenen Sektoren, einschließlich der Privatwirtschaft, des öffentlichen Dienstes, der Bundesunternehmen und der Sozialversicherungen. Besonders auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. Trotz dieser Herausforderung zeigt der Bericht, dass der Frauenanteil in Führungspositionen insgesamt steigt und dass Maßnahmen wie das Führen in Teilzeit zu einem Kulturwandel beitragen.

Über das Führungspositionen-Gesetz 

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft. 


 

Helene Weber-Preis 2024 Jury gibt Preisträgerinnen bekannt

Logo Helene Weber Preis
Logo Helene Weber-Preis © Helene Weber-Kolleg

Eine zwölfköpfige Jury hat am 4. Dezember die Preisträgerinnen für den Helene Weber-Preis 2024 ausgewählt. Vorsitzende der Jury war die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfrauenministerin, Ekin Deligöz.

Mit dem Helene Weber-Preis zeichnet das Bundesfrauenministerium Neueinsteigerinnen in der Kommunalpolitik aus - unabhängig von Alter und Parteizugehörigkeit. Sie werden für ihre herausragenden kommunalpolitischen Leistungen in den Bereichen Zivilgesellschaft, Frauen, Gleichstellung und Vielfalt geehrt. Der Preis ist eine bundesweite Initiative zur Förderung der politischen Partizipation von Frauen und der einzige überparteiliche Preis für Kommunalpolitikerinnen in Deutschland.

Preisträgerinnen erhalten Auszeichnung im März 2024 

Eine Jury, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der politischen Stiftungen, des Deutschen Frauenrates, der kommunalen Spitzenverbände und des Helene Weber-Netzwerkes wählt 15 Preisträgerinnen aus. Sie werden am 22. März 2024 von Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet. Die Wahl fiel in diesem Jahr auf folgende Kommunalpolitikerinnen:


  • Diana Arnold, Gemeinderätin aus Baden-Württemberg 
  • Anab Awale, Bezirksverordnete aus Berlin
  • Lenka Alzbeta Brodbeck, Bezirksverordnete aus Hamburg
  • Dr. Marilena Geugjes, Gemeinderätin aus Baden-Württemberg
  • Polina Gordienko, Stadträtin aus Bayern
  • Ute Gremmel-Geuchen, Stadtverordnete aus Nordrhein-Westfalen
  • Maria Helmis, Stadträtin aus Nordrhein-Westfalen
  • Ulrike Jary, Gemeindrats- und Kreistagsmitglied aus Thüringen
  • Hibba-Tun-Noor Kauser, Stadtverordnete aus Hessen
  • Annett Klingsporn, ehrenamtliche Bürgermeisterin aus Brandenburg
  • Onyekachi Oshionwu, ehrenamtliche Bürgermeisterin aus Niedersachsen
  • Tina Schuster, ehrenamtliche Bürgermeisterin, Kreistagsmitglied aus Schleswig-Holstein
  • Petra Teufel, Stadträtin aus Thüringen
  • Malena Todt, Stadtverordnete aus Hessen
  • Franziska Wurzinger, Stadträtin aus Bayern

Ekin Deligöz: "Alle Bewerbungen haben mich beeindruckt. Es ist toll zu sehen was Frauen - egal, ob wohnhaft in Ostdeutschland oder Westdeutschland, unabhängige von der Parteizugehörigkeit, vom Migrationshintergrund oder dem Alter - vor Ort erreichen können. Es war schwer, eine Auswahl zu treffen. Alle Preisträgerinnen setzen sich in außergewöhnlichem Maße in ihrer Region und für unsere Demokratie ein. Frauen sind in der Politik weiterhin unterrepräsentiert, besonders auf kommunaler Ebene. Wir wollen daher die Anstrengungen von ehrenamtlich politisch engagierten Frauen anerkennen und sichtbar machen. Wir zeigen damit Vorbilder und wollen Frauen Mut machen, sich stärker in der Politik einzubringen."

Preis fördert Vernetzung von Frauen in der Politik 

Die Kandidatinnen werden einmal pro Legislaturperiode von Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorgeschlagen. Mit dem Preis, den das Bundesfrauenministerium vergibt, ist eine konkrete Förderung verbunden: ein Preisgeld für Aktivitäten vor Ort und Trainings zum Aufbau eines Netzwerks. 

Das Bundesfrauenministerium hat den Helene Weber-Preis bereits vier Mal verliehen. Die bisherigen Preisträgerinnen haben sich zu einem bundesweiten und parteiübergreifenden Netzwerk, dem Helene Weber-Netzwerk, zusammengeschlossen. Sie wirken zudem im Helene Weber-Kolleg, einer bundesweiten und überparteilichen Plattform, als Vorbilder und Botschafterinnen für mehr Frauen in der (Kommunal-)Politik.

Frauen vor Gewalt schützen Lisa Paus trifft Initiative #DieNächste und stellt Gewalthilfegesetz vor

Gruppenfoto Lisa Paus und Mitglieder der Initiative Die Nächste
Die Initiative #DieNächste übergibt Lisa Paus das Manifest "WirALLE".© Dominik Butzmann/photothek.de

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November hat sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus am 23. November mit Vertreterinnen von Initiativen und Organisationen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ausgetauscht. Darunter waren auch Aktivistinnen der Initiative #DieNächste. Sie sind selbst ehemalige Betroffene und wollen das Thema häusliche Gewalt in die Öffentlichkeit tragen.

Initiative überreicht Manifest zum Schutz vor Gewalt 

Anna Sophie Herken, Initiatorin von #DieNächste, stellte bei dem Treffen die Perspektive betroffener Frauen vor und überreichte Lisa Paus das Manifest "WirALLE". Es wurde anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen gemeinsam mit 75 weiteren Organisationen verfasst, darunter UN Woman, Zonta, One Billion Rising und die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS).

Unter dem Namen "WirALLE gegen Gewalt an Frauen" laden die Unterzeichnerinnen Politik, Gesellschaft und Medien ein, ihre Stimme gegen Gewalt zu erheben. Das Manifest ruft zu einem gleichberechtigen und partnerschaftlichen Miteinander und zu Solidarität auf und fordert verantwortliches politisches und gesellschaftliches Handeln. Erstmalig haben sich mit "WirALLE" von häuslicher Gewalt Betroffene, Facheinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen und stellen gemeinsame Forderungen an Politik, Gesellschaft und Medien. Mehr als 75 Erstunterzeichnende unterstützen bereits das Manifest.

Lisa Paus: "Die Initiative #DieNächste zeigt uns, dass Gewalt gegen Frauen alltäglich ist und in allen gesellschaftlichen Schichten vorkommt. Ich habe größten Respekt vor dem Mut der Aktivistinnen. Sie zeigen sich selbst öffentlich als Betroffene und geben so den vielen Frauen eine Stimme, die stumm unter häuslicher Gewalt leiden."

Anna Sophie Herken: "Häusliche Gewalt wird als Privatsache angesehen, jedoch handelt es sich um ein strukturelles Problem, das sich durch alle gesellschaftlichen Gruppen zieht. Mindestens jede vierte Frau wird hierzulande im Laufe ihres Lebens Opfer ihres Lebenspartners. Bis zum heutigen Tag wurden dieses Jahr 98 Frauen von ihrem (Ex-)Partner umgebracht, täglich versucht ein Mann in Deutschland, seine (Ex-)Partnerin zu töten, stündlich werden mehrere Frauen lebensgefährlich verletzt. Der gefährlichste Ort für eine Frau ist das eigene Zuhause, unabhängig von Alter, Herkunft, Bildung, Beruf, Glauben. Und trotzdem spricht nahezu niemand darüber, es herrscht kollektives Schweigen. Schlimmer noch, den Opfern wird nicht geglaubt und sie werden stigmatisiert. Wir von #DieNächste brechen das Tabu und das Schweigen, denn nur so können wir für Sichtbarkeit sorgen für ein alltägliches Problem, das nahezu ausschließlich im Verborgenen stattfindet. Mit dem Manifest 'WirALLE gegen Gewalt an Frauen' erheben mehr als 75 Organisationen nun gemeinsam ihre Stimmen. Wir alle stehen in der Pflicht, Gewalt nie gleichgültig gegenüberzustehen. Und ich lade jede und jeden dazu ein, sich an unsere Seite zu stellen und klar Position gegen Gewalt an Frauen zu beziehen."

Gesetz soll Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung sichern

Lisa Paus sprach zudem über die zentralen Elemente für ein neues Bundesgesetz zum Recht auf Schutz und Beratung. Die Kernelemente ihres Gesetzesvorhabens hatte die Bundesfrauenministerin bereits am 22. November beim Runden Tisch "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" von Bund, Ländern und Kommunen vorgestellt. Mit dem Gewalthilfegesetz soll jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Das Gesetz soll noch in dieser Legislatur umgesetzt werden.

Lisa Paus: "Wir müssen umfassend ansetzen, um Gewalt zu verhindern und ihre Ursachen zu bekämpfen. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz will der Bund dazu beitragen, dass alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ich freue mich, dass dieses Ziel auch bei Ländern und Kommunen breite Unterstützung findet. Mein Konzept sieht vor, dass wir erstmals in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einführen. Das wäre ein großer Schritt nach vorne."

Hilfetelefon ruft zur Aktion auf

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ruft auch das Hilfetelefon mit der Aktion "Wir brechen das Schweigen" zum Hinschauen und zu Solidarität mit den Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt auf. Petra Söchting, Leiterin des bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen", nahm daher ebenfalls am Austausch mit Lisa Paus teil. 

Petra Söchting: "Aus meiner Erfahrung als Leiterin des Hilfetelefons 'Gewalt gegen Frauen' weiß ich: Wenn sich betroffene Frauen an das Hilfetelefon wenden, sprechen sie oft zum ersten Mal über die erlebte Gewalt. Obwohl so viele Frauen von Gewalt betroffen sind, ist es immer noch ein Tabu, darüber zu reden. Deshalb begrüße ich die Initiative von #DieNächste, weil sich hier betroffene Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten öffentlich äußern und damit die Botschaft senden: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an."

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" berät von Gewalt betroffene Frauen unter der Rufnummer 116 016 und online zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Die Initiative #DieNächste

Die Initiative #DieNächste will gängige Klischees und Stigmata zu häuslicher Gewalt abbauen, Mut machen und das Thema in die Mitte der Gesellschaft tragen, um langfristig gesellschaftliche sowie politische Veränderungen herbeizuführen. Die Initiatorinnen möchten ein breites öffentliches Bewusstsein dafür schaffen, dass Gewalt in der Partnerschaft inakzeptabel ist und jede und jeder in der Pflicht steht, sich für die Sicherheit seiner Mitmenschen stark zu machen.