Neue Studie Trennungseltern profitieren von Beratung und Mediation

Mutter sitzt im Auto, Sohn läuft auf sie zu, Vater im Hintergrund
Regelmäßiger Kontakt zu beiden Elternteilen ist nach der Trennung für Kinder wichtig© Fotolia / Soloviova Liudmyla

Die Prognos AG hat am 7. März 2024 eine neue Studie veröffentlicht, die sie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums durchgeführt hat. Diese bestätigt die hohe Wirksamkeit und Qualität von Beratungsangeboten für Trennungseltern. Die Befragung, die sowohl die Perspektiven von 1030 Trennungseltern als auch von 920 Fachleuten aus der Beratungspraxis berücksichtigt, zeigt zudem einen wachsenden Bedarf an digitalen Informations- und Beratungsangeboten. Außerdem wird die Bedeutung der Trennungsberatung als Hilfestellung für Eltern bestätigt, zum Beispiel um ausgewogene Lösungen in Betreuungsfragen zu finden. 

Die Studie liefert wichtige Erkenntnisse darüber, welche Beratungsbedarfe Trennungseltern haben und bietet eine umfassende Bestandsaufnahme der aktuellen Beratungspraxis. Sie zeigt, welche Angebote Eltern in Anspruch nehmen und welche positiven Wirkungen die Beratungen haben. 

Digitale Angebote bieten Orientierung

Insgesamt haben 44 Prozent der Trennungseltern ein auf ihre Situation zugeschnittenes Angebot im Zusammenhang mit Scheidung oder Trennung in Anspruch genommen. Bei der Suche nach Beratungsangeboten spielt die Internetrecherche eine große Rolle. Fast 90 Prozent der Eltern informieren sich zunächst im Internet. Entscheidend ist, dass Trennungseltern auf gute Angebote stoßen, die Orientierung und erste Hilfe bieten sowie eine Brücke zur Beratungspraxis schlagen.

Neben der vom Bundesfamilienministerium geförderten STARK-Plattform und dem Familienportal bieten der online Beratungsführer der DAJEB (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend und Eheberatung e.V.) und die bke Beratungsstellensuche (Bundeskonferenz für Erziehungsberatung) wichtige Unterstützung für Familien.

Beratung ist wichtige Unterstützung für Familien 

Darüber hinaus wurden Informationen zu den Inhalten und Strukturen der Beratungsangebote erhoben. Die Ergebnisse unterstreichen die Notwendigkeit einer zielgruppenspezifischen Weiterentwicklung der Angebote, insbesondere für Familien mit unterschiedlichem Bildungshintergrund. Zudem wird deutlich, dass Themen wie Konflikte in Beratungsfällen und die Berücksichtigung der Perspektiven von Kindern wesentliche Aspekte für Fort- und Weiterbildungen darstellen.

Die große Mehrheit der befragten Trennungseltern (81 Prozent) ist mit den Angeboten zufrieden und bewertet sie als hilfreich. Eine Beratung oder Mediation wirkt sich positiv auf die Beziehungsqualität der Eltern nach der Trennung aus. Trennungseltern, die eine Beratung in Anspruch genommen haben, berichten danach häufiger von besseren Beziehung untereinander.

Zeitverwendungserhebung 2022 Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue Zahlen zum Gender Care Gap

Die Grafik zeigt, dass der Unterschied in der Zeit, die Männer und Frauen für unbezahlte Arbeit aufwenden, 43,8 Prozent beträgt

Laut Zeitverwendungserhebung 2022 verbringen Frauen im Durchschnitt knapp 30 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit, Männer knapp 21 Stunden

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Grafik zeigt die unbezahlte Arbeit für Personen ab 18 Jahren nach Arbeitsbereichen, in Stunden pro Wochen

Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit von Frauen besteht aus klassischer Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Grafik zeigt die Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit von Frauen mit und ohne Kind

Mütter mit Kindern unter sechs Jahren im Haushalt sind pro Woche 9,5 Stunden weniger erwerbstätig als Frauen ohne Kinder

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Grafik zeigt den Anteil der Personen ab 10 Jahren, die sich oft einsam fühlen

Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam - besonders betroffen sind junge Erwachsene, Alleinerziehende und Alleinlebende

© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024


 

Am 28. Februar hat das Statistische Bundesamt die Daten zur Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 vorgestellt. Sie zeigt, wie viel Zeit Menschen in Deutschland für bestimmte Aktivitäten aufwenden - wie beispielsweise Kinderbetreuung, Hausarbeit, Ehrenamt oder Beruf. Insgesamt wurden im Rahmen der ZVE 2022 rund 10.000 Haushalte mit 20.000 Personen an zwei Wochentagen und einem Tag am Wochenende freiwillig schriftlich zu ihren täglichen Aktivitäten befragt. 

Mit dem Zeitverwendungserhebungsgesetz wurde daher unter Federführung des Bundesfamilienministeriums eine rechtliche Grundlage für diese wichtigen Erhebungen geschaffen. Die ZVE ist eine zentrale Datenbasis für die Arbeit des Bundesfamilienministeriums.

Gender Care Gap ist kleiner geworden

Die Erhebung bildet auch die Grundlage für den Gender Care Gap - die Lücke, die den unterschiedlichen Zeitaufwand beschreibt, den Frauen und Männer für unbezahlte Sorgearbeit aufbringen. Dieser liegt laut der aktuellen Erhebung bei 43,8 Prozent. Das bedeutet, dass Frauen täglich 43,8 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit aufbringen als Männer. Umgerechnet sind das 77 Minuten Unterschied pro Tag. So verbringen Männer pro Woche knapp 21 Stunden und Frauen knapp 30 Stunden mit unbezahlter Sorgearbeit. 

Im Vergleich zur letzten Zeitverwendungserhebung in den Jahren 2012 und 2013 hat sich der Gender Care Gap damit verringert. Damals lag er bei 52,4 Prozent und 87 Minuten Unterschied pro Tag. Die Ergebnisse der Befragung zeigen aber auch, dass jeder vierte Vater gerne weniger Zeit für die Erwerbsarbeit aufwenden würde. Jede vierte Mutter wünscht sich mehr Zeit für Beruf und Karriere.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Wenn Frauen fast 44 Prozent mehr an unbezahlter Care Arbeit leisten als Männer, dann ist das deutlich zu viel. Für Frauen bedeutet das meist: ein geringeres Gehalt, weniger berufliche Chancen und eine prekäre Alterssicherung.

Frauen sollen wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen können. Das gelingt aber nur, wenn Frauen und Männer unbezahlte Sorgearbeit gemeinsam übernehmen.
Deshalb ist mir der faire Ausgleich bei unbezahlter Sorgearbeit ein wichtiges Anliegen. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine gute Infrastruktur für die Kinderbetreuung. Daher investieren wir weiter in den Ausbau und die Qualität der Kindertagesbetreuung. Eine bessere Betreuung von Kindern bedeutet aber auch: mehr Fachkräfte. Mit den Ländern arbeiten wir an einer gemeinsamen Strategie, um mehr Fachkräfte in die Kitas zu bringen, den Betreuungsschlüssel zu erhöhen und die Kita-Leitungen zu entasten.

Die Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen auch, dass Eltern pro Woche 11 Stunden mehr Sorgearbeit leisten als Erwachsene ohne Kinder. Umso wichtiger ist es, Familien mit Kindern besonders zu unterstützen. Die Kindergrundsicherung ist daher nicht nur entscheidend, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, sondern auch, um Familien mit Kindern den Alltag zu erleichtern."

Gender Care Gap auch für wirtschaftliche Gleichstellung relevant

Der aktuelle Gender Care Gap zeigt, dass Frauen noch immer deutlich mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden als Männer. Das ist Zeit, die ihnen für die Erwerbsarbeit fehlt und Auswirkungen auf ihre Entlohnung hat, ihre beruflichen Chancen, ihre ökonomische Eigenständigkeit und ihre Alterssicherung. Wie Frauen und Männer ihre Zeit für Erwerbs- und Sorgearbeit verteilen, ist damit auch gesellschaftlich relevant und hat weitreichende Folgen für die Gleichstellung der Geschlechter.

Einsamkeit drängendes Problem unserer Gesellschaft 

Die Befragten gaben auch Auskunft darüber, mit wem sie Zeit verbringen - und wann sie sich einsam fühlen. Einsamkeit betrifft in Deutschland mehrere Millionen Menschen. Während der Corona-Pandemie stiegen die Zahlen in allen Altersgruppen, besonders unter jüngeren Menschen. Die neuen Zahlen bestätigen den Trend: Einsamkeit bleibt auch nach der Pandemie eine große, gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Konkret zeigt sich, dass sich jede sechste Person häufig einsam fühlt. Bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren ist es sogar jede vierte Person. Alleinerziehende fühlen sich mit 40 Prozent am häufigsten einsam.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Die neuen Zahlen der Zeitverwendungserhebung zeigen: Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam. Damit bestätigen die Zahlen, was sich schon länger abzeichnet: Auch nach der Pandemie müssen wir uns der großen Herausforderung stellen, Einsamkeit gemeinsam anzugehen. Das machen wir mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Junge Menschen haben wir verstärkt im Blick. Und der 10. Familienbericht, der gerade erarbeitet wird, schaut genau auf die besonderen Bedarfe von Alleinerziehenden - eine Gruppe, die sich in besonderem Maß einsam fühlt."

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. 

Weichen für partnerschaftliche Arbeitsteilung frühzeitig stellen

Gerade in der ersten Familienphase werden die Weichen für die Aufgabenteilung in der Familie gestellt. Einen frühen Impuls kann hierbei die geplante Familienstartzeit mit der zehntägigen Freistellung des Partners oder der Partnerin nach der Geburt eines Kindes geben. Sie soll dazu beitragen, dass sich Mütter nach der Geburt regenerieren können und dass die Eltern Zeit füreinander und für das neugeborene Kind haben. Denn gerade für Eltern ist die Zeit knapp: Sie leisten pro Woche rund elf Stunden mehr Erwerbs- und Sorgearbeit als Alleinlebende und Paare ohne Kind. Auch die Aufteilung der Elterngeld-Monate kann die zukünftige Aufgabenteilung prägen: Teilen sich Eltern ihre Zeit im Elterngeld, teilen sie sich auch ihre familiären Aufgaben eher partnerschaftlich auf. 

Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen

Auch im Bereich der Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zeigt sich: Frauen schultern weiterhin den Großteil der informellen Pflege in Deutschland. Viele Pflegende sind gleichzeitig berufstätig. Sie meistern den belastenden Spagat zwischen Pflege und Beruf - oft über die Grenzen des Vertretbaren hinaus. Deswegen arbeitet das Bundesfamilienministerium mit Hochdruck an einer Reform der Familienpflegezeit. Dank ausgewogener und verlässlicher Regelungen soll die Reform einerseits pflegende Beschäftigte darin unterstützen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Andererseits unterstützt sie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darin, Fachkräfte besser im Unternehmen zu halten. Denn: Niemand soll wegen der Pflege ganz aus dem Job austeigen müssen.

Fachkräftekongress Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig für Fachkräftesicherung

Lisa Paus diskutiert mit anderen Teilnehmern der Podiumsdiskussion an einem Tisch
Lisa Paus diskutierte mit anderen Teilnehmenden des Fachkräftekongresses zum Thema "Vereinbarkeit: Wunsch und Wirklichkeit"© Stefan Zeitz

Unter dem Motto "Mehr Power fürs Fachkräfteland" kamen am 26. Februar auf Einladung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Unternehmen, Sozialpartner und Netzwerke in Berlin zusammen, um Lösungen und Best-Practice-Beispiele rund um die Fachkräftesicherung zu diskutieren. Ziel des Fachkräftekongresses ist es, das vielfältige Engagement von Unternehmen, Institutionen und Netzwerken sowie vorbildliche Projekte zur Fachkräftesicherung sichtbar zu machen.

Fachkräfte in Pflege- und Erziehungsberufen stärken

Bundesfamilienministerin Lisa Paus war ebenfalls zu Gast und diskutierte auf dem Panel "Vereinbarkeit: Wunsch und Wirklichkeit" mit Dr. Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln und der Handwerksunternehmerin Claudia Brandstädter. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Bedeutung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Steigerung der Müttererwerbstätigkeit als Beitrag zur Fachkräftesicherung. In ihrem Impulsstatement hob die Bundesfamilienministerin zudem die Bedeutung der Pflege- und Erziehungsberufe als Schlüsselbranchen hervor.

Lisa Paus: "Um Fachkräfte zu gewinnen und zu halten, braucht es beide Seiten: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigen kluge Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen. Das haben die meisten bereits erkannt.

Und die Politik muss für zuverlässige Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung und Pflege sorgen. Deshalb investieren wir massiv in die Kinderbetreuung und führen einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ein. Und wir machen die Pflege attraktiver - durch die generalistische Pflegeausbildung und ein Pflegestudium, für das es nun auch eine Ausbildungsvergütung gibt. Die Pandemie hat jedem gezeigt, wie wichtig diese Berufsgruppen sind."

Preis für kreative Maßnahmen zur Fachkräftesicherung 

Am Abend wird zudem der Deutsche Fachkräftepreis an Unternehmen, Netzwerke und Institutionen verliehen, die kreative und nachhaltige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung erfolgreich in die Praxis umgesetzt haben. In Anlehnung an die Fachkräftestrategie der Bundesregierung wird der Preis in den Kategorien Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftezuwanderung, Erwerbspotenziale, Arbeitskultur, Innovatives Netzwerk und Digitale Ansätze vergeben.

Bildungsgerechtigkeit Chancengleichheit durch Bildung weiter vorantreiben

Lisa Paus und Moderator Manuel Hartung im Gespräch.
Lisa Paus zu Gast beim Podiumsgespräch: "(Kein) Aufstieg durch Bildung?" an der Bucerius Law School in Hamburg© Jannik Matern/ Bucerius Law School

Am 24. Januar hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus in Hamburg an einer Podiumsdiskussion teilgenommen, um über die Verwirklichung von Chancengleichheit für Kinder und den Aufstieg durch Bildung zu sprechen. Die Veranstaltung fand im Rahmen des interdisziplinären Projekts "Bildung ist Bürgerrecht" der ZEIT-Stiftung Bucerius und der Bucerius Law School statt.

Lisa Paus: "Bildung ist mehr als Schule. Bildung findet in der Familie als erstem Bildungsort statt, aber auch in der Kindertagesbetreuung und in der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder. Der Bund hat seit 2008 mehr als sechs Milliarden in die frühkindliche Bildung investiert. Er unterstützt zudem Länder und Kommunen in den kommenden Jahren mit weiteren Milliarden beim Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter."

Noch immer besteht in Deutschland ein enger Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg. Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland in Armut auf. Wer einmal von Armut betroffen ist, findet über Generationen hinweg nur schwer aus ihr raus. Das hat unmittelbare Folgen für Gesellschaft und Demokratie. Bildung hat eine zentrale Rolle beim Ausgleich bestehender Benachteiligungen. Gelingende Lebensführung und soziale Integration bauen auf Bildungsprozessen auf, die nicht nur in der Schule, sondern auch in Familien, Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit und beruflicher Bildung stattfinden.  

Die Bundesregierung investiert mit dem KiTa-Qualitätsgesetz rund vier Milliarden Euro in die Qualität von Kitas und Kindertagespflege. Im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau wird den Ländern rund drei Milliarden Euro an Finanzhilfen für Investitionen bereitgestellt. Zudem ist im Ganztagsförderungsgesetz geregelt, dass ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt wird. Ab 2026 wird der Bund sich auch an den laufenden Kosten für den Ganztagsausbau beteiligen.

Monitoringbericht 2023 Kindertagesbetreuung durch Bundesförderung weiter verbessert

Zwei Kinder spielen zusammen in einem Wohnzimmer
Mehr Qualität in der Kinderbetreuung© BMFSFJ

Am 10. Januar hat das Bundesfamilienministerium den vierten Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, welche Fortschritte für mehr Qualität und Teilhabe seit Inkrafttreten des KiQuTG im Jahr 2019 erzielt wurden. So konnten unter anderem der Personalausbau fortgesetzt und der Personalschlüssel verbessert werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie und mit dem Wissen um die Schlüssel-Bedeutung frühkindlicher Bildung sind Investitionen im Kita-Bereich so wichtig wie nie. Darum leisten wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz einen entscheidenden Beitrag für die Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung - ein zentrales Element, wenn es darum geht, Bildungserfolg und familiäre Herkunft zu entkoppeln. Damit setzt das Bundesfamilienministerium ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der vierte Monitoringbericht weist auf, dass unsere Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten - beispielsweise beim Personal-Kind-Schlüssel - positive Wirkungen zu erzielen und die Qualität in den Kitas zu verbessern. Klar ist aber: Auch über 2024 hinaus gibt es Handlungsbedarf. Ich werde mich weiter dafür engagieren, dass die Qualität in den Kitas noch hochwertiger wird und wir die Unterschiede zwischen den Bundesländern weiter abbauen."

Zahl der pädagogischen Fachkräfte ist gestiegen

Der Monitoringbericht zeigt positive Entwicklungen für die rund 60.000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland:

  • Bundesweit haben sich die Personal-Kind-Schlüssel verbessert. Sie beschreiben die Anzahl der betreuten Kinder im Verhältnis zu einer pädagogischen Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren lagen sie in 2022 bei 1:4,0 und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:7,8. Seit 2019 hat sich der Personal-Kind-Schlüssel für Kinder im Alter von unter drei Jahren um -0,3 und für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt um -0,5 verbessert. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maßnahmen im Rahmen des KiQuTG. Elf Länder haben in die Personalsituation investiert, indem sie zum Beispiel die Personalausstattung für verlängerte Betreuungszeiten oder in sozial benachteiligten Regionen verbessert, den Personal-Kind-Schlüssel erhöht oder den Fachkräften Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten eingeräumt haben.
  • Der Personalausbau in der Kindertagesbetreuung wurde fortgesetzt: Zum Stichtag 1. März 2022 arbeiteten bundesweit mehr als 683.000 pädagogisch tätige Personen in Kindertageseinrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 3,3 Prozent, seit 2019 um 12 Prozent. Auch die Zahl der Ausbildungsanfängerinnen und Ausbildungsanfänger lag im Schuljahr 2021/2022 mit insgesamt gut 74.500 um rund 2 Prozent höher als im Vorjahr. Im Vergleich zum Schuljahr 2018/2019 begannen knapp 5.000 Personen mehr eine Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung, was einem Plus von 7 Prozent entspricht. Insgesamt haben elf Länder im Rahmen des KiQuTG Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -qualifizierung ergriffen. 
  • Leitung in der Kindertagesbetreuung hat weiter an Bedeutung gewonnen: Der Anteil der Einrichtungen mit Leitungsressourcen ist im Jahr 2022 erneut angestiegen und erreichte bundesweit 92,9 Prozent. Der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft betrug dementsprechend 7,1 Prozent (2021: 7,4 Prozent). Seit 2019 sank der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft um 2,2 Prozentpunkte. Sieben Länder setzten im Zuge des KiQuTG Maßnahmen zur Stärkung der Kita-Leitung um.

Weiterhin Unterschiede zwischen den Bundesländern 

Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass es nach wie vor große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. So lagen die Personal-Kind-Schlüssel für Kinder unter drei Jahren im Jahr 2022 auf Länderebene zwischen 1:3,0 und 1:5,8. Die Spannweite der Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern hat sich also seit 2019 nicht verringert.

Qualitätsentwicklungsgesetz soll bundesweite Standards schaffen

Zur langfristigen Weiterentwicklung der Qualität sieht der Koalitionsvertrag vor, das KiTa-Qualitätsgesetz zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Qualitätsbereiche Verbesserung des Betreuungsschlüssels, sprachliche Bildung und Förderung sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot im Vordergrund stehen. Um Vorschläge für das Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, hat im August 2022 ein gemeinsamer Prozess des Bundesfamilienministeriums und der Länder auf Fachebene unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände begonnen. Er wird durch einen Fachdialog begleitet.

Gleichzeitig sind weitere Anstrengungen zur Gewinnung und Sicherung von pädagogischen Fachkräften erforderlich. Dies ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Kindertagesbetreuung weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut werden kann und sich die Qualität in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere auch die Personal-Kind-Schlüssel, weiter verbessern können. Bund, Länder und Kommunen entwickeln daher gemeinsam eine Strategie zur Gewinnung von Fachkräften für den Erzieherberuf.

Das KiTa-Qualitätsgesetz

Das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es wurde mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, dem sogenannten Gute-KiTa-Gesetz, geschaffen. In den Jahren 2019 bis einschließlich 2022 setzte es den Rahmen für die Unterstützung der Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität mit Bundesmitteln. Zum 1. Januar 2023 wurde das KiQuTG durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte KiTa-Qualitätsgesetz, geändert und inhaltlich weiterentwickelt, sodass die Länder auch in den Jahren 2023 und 2024 vom Bund unterstützt werden.

Das ist 2024 neu Spürbare Verbesserungen für Familien

Eine Familie mit zwei Kindern sitzt am Küchentisch
Neue Regelungen entlasten ab 2024 viele Familien© BMFSFJ

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Familien - etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge und mehr Kinderkrankentage. Auch für Alleinerziehende und Familien, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. 

Kinderzuschlag

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Das Bundesfamilienministerium hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird - von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Fragen rund um den Kinderzuschlag werden im Familienportal beantwortet.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Eine ausführliche Erläuterung gibt es beim Familienportal.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen. Mehr Informationen gibt es beim Familienportal.

Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor,
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor,
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr als zuvor.

Mehr Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich - gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie - von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. 

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.

Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben. 

Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie auf dieser Seite.

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.

  • Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro. 
  • Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.  
  • Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).
  • Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 

In Deutschland gibt es seit 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen soll. Zuletzt wurde er im Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro.

Das Pflegestudium wird attraktiver

Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Neuerungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Bezahlung derjenigen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder bereits studieren. Sie erhalten künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung. 

Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist, dass das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet wird. Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfacht. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Frühe Hilfen Lisa Paus besucht Lotsendienst in Berliner Geburtsklinik

Lisa Paus sitzt zusammen mit anderen Personen an einem Tisch, während die anderen Personen um sie herum stehen.
Lisa Paus informierte sich im Berliner St. Joseph Krankenhaus über die Arbeit der Lotsendienste© Manuel Tennert

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa haben am 20. Dezember den Lotsendienst im Berliner St. Joseph Krankenhaus besucht. Bei einem Rundgang sprachen sie mit dem Ärztlichen Direktor und Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe, Prof. Dr. Michael Abou-Dakn, und Babylotsinnen und Babylotsen aus der Geburtsklinik. Sie tauschten sich über deren Arbeit aus und wie diese junge Eltern entlasten kann.

Lisa Paus: "Die ersten Lebensjahre prägen die weitere Entwicklung eines Kindes maßgeblich. Es ist wichtig, werdende Eltern rund um die Geburt ihres Kindes zu unterstützen, damit diese für ihre Kinder da sein können - auch wenn die Belastungen zu groß werden. Lotsendienste sind eine wichtige Brücke zu Unterstützungsangeboten wie den Frühen Hilfen - denn nur wer gezielt auf Hilfen hingewiesen wird, kann diese annehmen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft, solche Angebote für Familien zu stärken. Das Bundesfamilienministerium fördert seit vielen Jahren Angebote der Frühen Hilfen, auch Lotsendienste. Ich bin beeindruckt, mit wie viel Engagement sich das Team im St. Joseph Krankenhaus in Berlin und der Deutsche Caritasverband dafür einsetzen, dass jede Familie die passende Unterstützung erhält."

Lotsendienste entlasten junge Eltern 

Das Leben mit einem Neugeborenen stellt für viele Eltern eine Herausforderung dar und kann zu großen Belastungen führen - insbesondere dann, wenn sie sich bereits vor der Geburt in einer schwierigen Lebenssituation befanden und Sorgen zum Alltag gehören. Vielen Familien fällt es schwer, sich in der Vielzahl der Hilfsangebote zurechtzufinden, und manche scheuen sich, Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Lotsendienste wollen dem vorbeugen: Fachkräfte in Geburtskliniken nehmen Kontakt zu den Eltern auf, entlasten sie und vermitteln sie an Unterstützungsangebote weiter. Fast alle Kinder in Deutschland kommen in Geburtskliniken zur Welt. Sie sind daher ein geeigneter Ort, um mit möglichst vielen Eltern in Kontakt zu kommen und ihnen Unterstützung anzubieten. 

Unterstützung ist wichtig für gerechte Lebenschancen

Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse der bundesweiten Repräsentativbefragung "Kinder in Deutschland“ (KiD 0-3 2022) des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) zeigen, dass die Chancen auf ein gesundes Aufwachsen ungleich verteilt sind. Das Aufwachsen in Armut wirkt sich negativ auf die Gesundheit von Kleinkindern aus. Umso wichtiger sind Angebote wie Lotsendienste, die nahezu alle Familien erreichen und Eltern frühzeitig unterstützen.

Das Bundesfamilienministerium fördert Netzwerke und Angebote der Frühen Hilfen dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich, um Familien in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder zu unterstützen - dazu gehören auch die Lotsendienste. 

Recht auf Ganztag Bericht zeigt Fortschritte beim Ausbau der Ganztagsbetreuung

Kinder beim Tauziehen
Immer mehr Familien nutzen das Angebot der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter© Fotolia/Robert Kneschke

Am 6. Dezember hat die Bundesregierung den ersten Bericht zum Stand des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, den sogenannten GaFöG-Bericht, vorgelegt. Die Erstellung eines solchen Berichts ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) festgeschrieben. Er wurde federführend vom Bundesfamilienministerium erstellt, das gemeinsam mit dem Bundesbildungsministerium eine paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau eingerichtet hat.

Bedarf an Ganztagsbetreuung weiterhin hoch

Der Bericht zeigt, dass der Bedarf an Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter trotz eines erheblichen Ausbaus in den letzten Jahren und Jahrzehnten nach wie vor hoch ist. Bis zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/27 werden bundesweit rund 470.000 zusätzliche Plätze benötigt, um die Nachfrage der Eltern zu decken. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Verlässliche Ganztagsbetreuung in hoher pädagogischer Qualität - das ist die Chance für alle Schulkinder für einen guten Start ins Leben und gerechte Teilhabe, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern. Eltern können dank Ganztag Familie und Beruf besser vereinbaren. Unser Land wird familienfreundlicher. Deshalb treiben wir als Bundesregierung mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz den Ausbau durch Länder und Kommunen voran. Auf dem Weg zu einem bedarfsgerechten Angebot brauchen wir jedoch weitere Fachkräfte. Unter anderem mit Qualifizierungsprogrammen wollen wir deshalb mehr Menschen für die tolle Arbeit im Ganztag begeistern."

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: "Der Bericht macht deutlich: Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Deshalb müssen sie zügig bundesweit ausgebaut werden. Der Bund unterstützt die Länder durch das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erheblich mit 3,5 Milliarden Euro. Er beteiligt sich künftig auch dauerhaft an den Betriebskosten des Ganztags. Länder und Kommunen sollten die Investitionsmittel jetzt nutzen, um den Ausbau ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote weiter voranzutreiben."   

Höherer Bedarf in westdeutschen Flächenländern

Derzeit besuchen mindestens 1,7 Millionen Kinder im Grundschulalter (oder 55 Prozent der Kinder) Ganztagsschulen oder Tageseinrichtungen (Hortangebote). 71 Prozent aller Grundschulen sind ganztägig organisiert. Bei der Prognose des Elternbedarfs wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstanten Bedarfs werden 393.000 (23,4 Prozent) und im Szenario eines steigenden Bedarfs 545.000 (32,5 Prozent) zusätzliche Plätze benötigt, im Durchschnitt also 470.000 zusätzliche Plätze. Dabei entfällt der größte Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während er in den ostdeutschen Flächenländern aufgrund des bereits stärker ausgebauten Bildungs- und Betreuungsangebots geringer ausfällt.

Frau-Handwerk-Nachfolge Lisa Paus zeichnet Handwerkskammern aus

Gruppenfoto mit Lisa Paus und Vertreterinnen und Vertretern der ausgezeichneten Handwerkskammern
Lisa Paus mit den Vertreterinnen und Vertretern der ausgezeichneten Handwerkskammern© Juliane Henke

Am 5. Dezember fand in Berlin die Abschlussveranstaltung des Pilotrojekts "Frau-Handwerk-Nachfolge" statt. Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus zeichnete 14 Handwerkskammern für ihre Handlungsansätze zur Stärkung der Karrierechancen von Frauen im Handwerk mit der Urkunde "Meine Zukunft: Chefin im Handwerk" aus.

Im Sommer hatte die bundesweite gründerinnenagentur (bga) im Rahmen des Pilotprojekts "Frau-Handwerk-Nachfolge" die regionalen Handwerkskammern in ganz Deutschland zu einem Ideenwettbewerb aufgerufen. Gesucht wurden innovative und zukunftsweisende Ideen, um Frauen für eine Karriere im Handwerk und für die Übernahme eines Handwerksbetriebs zu gewinnen. Die herausragendsten Ansätze wurden auf der Veranstaltung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prämiert. 

Potenziale von Frauen im Handwerk nutzen

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus warb auf der Veranstaltung dafür, die Potenziale von Frauen für das Handwerk stärker zu nutzen. Sie dankte den Handwerkskammern, die hier bereits mit gutem Beispiel vorangehen.

Lisa Paus: "Das Handwerk ist zentral, um bei den großen Herausforderungen unserer Zeit voranzukommen, zum Beispiel beim Klimaschutz, bei der Energiewende oder beim Wohnungsbau. Deswegen brauchen wir ein starkes Handwerk. Und das geht nur mit mehr Frauen im Handwerk - als Azubis, als Meisterinnen, als Gründerinnen oder als Nachfolgerinnen. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Handwerkskammern zu. Sie haben den kurzen Draht zu den Betrieben. Ich danke allen Handwerkskammern, die sich mit am Ideenwettbewerb 'Meine Zukunft: Chefin im Handwerk' beteiligt haben. Ihre innovativen Ansätze weisen den Weg in die Zukunft."

Das Projekt "Frau-Handwerk-Nachfolge"

"Frau-Handwerk-Nachfolge" möchte die Karriereoption "Chefin im Handwerk" und insbesondere die Möglichkeit der Übernahme von Handwerksbetrieben durch Frauen stärker in das gesellschaftliche Bewusstsein rücken. Denn das Handwerk bietet Frauen interessante Karrieremöglichkeiten – vor allem, wenn sie Verantwortung übernehmen möchten. "Frau-Handwerk-Nachfolge" beleuchtet innovative Maßnahmen von Handwerkskammern und macht erfolgreiche Unternehmerinnen aus Handwerksberufen sichtbar. 

Das Projekt der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) wird seit Juni 2023 vom Bundesgleichstellungsministerium unter dem Dach des Aktionsprogramms "Gleichstellung am Arbeitsmarkt. Perspektiven schaffen" (GAPS) gefördert. Das Ziel von GAPS ist es, mit Modell- und Entwicklungsprojekten Impulse für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt zu geben. Im Fokus stehen dabei eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und die Fachkräftesicherung. 

Familien mit Migrationshintergrund Integrationskurse mit Kind werden fortgesetzt

Frauen und Kinder spielen mit großen Tüchern
Integrationskurse mit Kinderbeaufsichtigung erleichtern Eltern die Teilnahme© BMFSFJ

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium haben sich darauf verständigt, die Kinderbeaufsichtigung während der Integrationskurse in den Jahren 2024 bis 2026 mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im neuen ESF-Plus-Programm "Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel weiter zu fördern.

Die Förderrichtlinie wurde am 4. Dezember 2023 vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel auf der ESF-Website veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Träger, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können ab 7. Dezember 2023 eine Förderung beantragen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: "Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Umso wichtiger ist es, vielfältige Möglichkeiten zu nutzen, um Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen und zu binden. Ich freue mich, dass wir die Integrationskurse mit Kind weiterführen können, denn sie schaffen beides: Unterstützung bei der Integration von Familien und beim Einstieg in ein wichtiges Berufsfeld."

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Wir setzen auf Integration von Anfang an. Das gilt natürlich auch für Eltern mit kleinen Kindern, die - oftmals als Geflüchtete vor Krieg und Terror - nach Deutschland gekommen sind. Mit unserem Angebot können die Eltern an den Integrationskursen teilnehmen, während ihre Kinder in der Nähe spielen können und gut beaufsichtigt werden."


Programm fördert Integration von Müttern

Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Bundesprogramm "Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" zeigen, dass sich die Kinderbeaufsichtigung während der Integrationskurse als wirksames und erfolgreiches Modell zur Integration insbesondere von Müttern erwiesen hat.

Integrationskurse mit Kinderbeaufsichtigung erleichtern Eltern die Teilnahme, da sie ihre Kinder in räumlicher Nähe gut beaufsichtigt wissen. Gleichzeitig erleichtert das Angebot sowohl den Kindern als auch den Eltern den Übergang in die Regelangebote der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. 

Neue Fachkräfte für die Kinderbetreuung gewinnen

Ein weiterer Vorteil ist die Qualifizierung der Beaufsichtigungskräfte. So können Fachkräfte gewonnen werden, die in vielen Bereichen der Kinderbetreuung fehlen. Der Fokus des geplanten neuen Programms liegt daher insbesondere auf der Gewinnung, der Qualifizierung und dem Einsatz von Kinderbeaufsichtigungspersonen und damit auf potenziellen Fachkräften.

ESF unterstützt soziale Integration

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union, um die Beschäftigung in Europa zu fördern. Er erleichtert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Mit der Fortsetzung des Engagements des Bundes soll die Kinderbeaufsichtigung während der Integrationskurse in kommunale Strukturen überführt und vorangetrieben werden.

ElternChanceN Mit Elternbegleitung Familien stärken

Lisa Paus steht an einem Rednerpult
Lisa Paus würdigt die Arbeit der 64 "Netzwerke Elternbegleitung" auf der ersten Netzwerkkonferenz im ESF Plus-Programm "ElternChanceN"© Dominik Butzmann/photothek.de

Am 30. November und am 1. Dezember fand in Berlin die erste bundesweite Netzwerkkonferenz "Gemeinsam vernetzt für Familien" statt. Erstmals hatten die 64 "Netzwerke Elternbegleitung" mit Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern sowie familienbezogenen Fachleuten die Gelegenheit, sich vor Ort zu begegnen und auszutauschen. 

Die rund 200 Teilnehmenden sprachen über ihre lebensnahen Angebote für Familien in besonderen Lebenslagen und konnten neues Wissen aus vielfältigen Workshops mit nach Hause nehmen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus würdigte erste Umsetzungserfolge.

Lisa Paus: "Alle 'Netzwerke Elternbegleitung' sind inzwischen dabei, ihre Projekte umzusetzen – vom Elterncafé vor der Grundschule bis zum Familienpicknick auf dem Spielplatz. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter können heute zu Recht stolz auf das Erreichte sein, und wir können uns schon heute darauf freuen, was noch kommt."

Bisher wurden 13.000 Eltern erreicht 

Im Mittelpunkt der Bundeskonferenz standen die Schwerpunkte Übergang von der Kita in die Grundschule, Unterstützung von Familien mit besonderen Belastungen oder soziale Inklusion von geflüchteten Familien sowie krisensicheres Aufwachsen und Armutsprävention. In Workshops konnten sich die Teilnehmenden zu den aktuellen Themen austauschen. Silke Müller, Bestsellerautorin und Grundschulrektorin, gab Impulse zur digitalen Kompetenz in den Familien und lieferte wichtige Anregungen für die Umsetzung des Projekts "Netzwerke Elternbegleitung".

Zudem bot die zweitägige Veranstaltung Gelegenheit, auf die ersten Schritte der Programmumsetzung zurückzublicken und eine Zwischenbilanz zu ziehen: Mit den rund 1500 Angeboten für Familien in besonderen Lebenslagen, die durch das Programm ElternChanceN auf den Weg gebracht wurden, konnten seit Programmstart bereits 13.000 Eltern erreicht werden. Dies und vieles mehr zeigt die neue Broschüre "Zwischenbilanz des ESF Plus-Programms ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken". 

Impressionen von der Netzwerkkonferenz 

Das ESF Plus-Programm ElternChanceN 

Seit 13 Jahren fördert das Bundesfamilienministerium die Elternbegleitung. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind bei den Familien vor Ort, hören zu, helfen Familien im Erziehungsalltag und führen bildungsbegleitende Angebote durch. Vor allem durch offene und aufsuchende Angebote können Familien in Belastungssituationen passgenauer angesprochen und vor Ort unterstützt werden. 

Seit Juni 2022 gibt es mit dem ESF-Plus-Programm "ElternChanceN - mit Elternbegleitung Familien stärken" ein Standortprogramm. Damit möchte das Bundesfamilienministerium Elternbegleitung vor Ort etablieren und besser vernetzen. Bis 2028 sollen mit 48 Millionen Euro aus ESF- und Bundesmitteln bundesweit an 64 Standorten lokale Netzwerke der Elternbegleitung entstehen, die mit qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern niedrigschwellige Beratungs- und Begleitungsangebote für Familien in besonderen Lebenslagen entwickeln und umsetzen.

Fachkonferenz "Armutsprävention vor Ort" Gemeinsam Kinderarmut bekämpfen

Auf Einladung der Nationalen Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, und des Bundesfamilienministeriums trafen sich am 30. November und 1. Dezember Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Ländern, Bund und zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Fachkonferenz "Armutsprävention vor Ort". Im Mittelpunkt stand die Entwicklung gemeinsamer Strategien und wirksamer Instrumente zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Ekin Deligöz: "Kinderarmut und insbesondere ihre Folgen betreffen mehr als die Frage der finanziellen Absicherung. Familien brauchen unterstützende Strukturen und Angebote vor Ort. Das heißt unter anderem Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung, Rückzugsorte, um ungestört Hausaufgaben zu erledigen und niederschwellige Angebote der Gesundheitsförderung. Als Orte der Daseinsvorsorge leisten Kommunen bereits jetzt wertvolle Arbeit. Gemeinsam wollen wir zukünftig noch bessere präventive Strukturen vor Ort schaffen. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen beim Start ins Leben zu geben."

Bund unterstützt Kommunen bei der Armutsprävention

Vor Ort sorgt die kommunale Armutsprävention für bessere Chancen beim Start ins Leben. Viele Kommunen und Bundesländer können bereits von guten Beispielen berichten: von der Jugendhilfeplanung bis hin zu Präventionsketten. In sechs verschiedenen Workshops wurden diese als Best-Practice-Beispiele auf der Konferenz diskutiert und weitergedacht. Darüber hinaus wurde über integrierte Ansätze kommunaler Armutsprävention gesprochen.

Denn um Kindern und Jugendlichen die Chance auf ein sorgenfreies Aufwachsen zu ermöglichen, bedarf es eines Ineinandergreifens aller verantwortlichen Ebenen. Der Bund ist sich der großen Bedeutung von integrierten Ansätzen der Armutsprävention bewusst. Daher leistet er mit der Konferenz im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" wichtige Unterstützung für Kommunen und bringt sie mit Ländern, Wissenschaft, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen. 

Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages: "Die Kommunen haben die Prävention der Armut fest im Blick. Sie verantworten wesentliche soziale Leistungen und bieten niedrigschwellige Zugänge zu Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Dafür arbeiten wir eng mit allen föderalen Ebenen zusammen."

Kerstin Petras vom Programm "Präventionsketten Niedersachsen": "Der NAP kann hier einen wichtigen Beitrag leisten und alle Ebenen zusammenbringen. Die Kinder und Familien, und hier insbesondere die verletzlichsten, armutserfahrenen von ihnen, haben die öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und auch einen entsprechenden Ressourceneinsatz gerade in diesen Zeiten dringend nötig."

Ergebnisse fließen in den Fortschrittsbericht der EU ein

Als zentrales Arbeitsgremium wurde Ende September der NAP-Ausschuss ins Leben gerufen. Unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet er die Umsetzung des Aktionsplans - sei es in Workshops zu Maßnahmen und Monitoring oder als Begleitgruppe "Kommunale Armutsprävention", in der Zivilgesellschaft und kommunale Praxis ihre Expertise einbringen können. Diese wird zusammen mit den Ergebnissen der Fachkonferenz "Armutsprävention vor Ort" in den ersten Fortschrittsbericht an die EU einfließen, der 2024 erstellt wird.

Hospiz- und Palliativversorgung Kurzfilm beantwortet Fragen zur Versorgung schwerstkranker Kinder

Wenn ein Kind lebensbedrohlich erkrankt ist, beginnt für die betroffenen Familien eine Zeit großer Ungewissheit. Die Suche nach der genauen Krankheitsursache erweist sich nicht selten als sehr langwierig. Und selbst wenn die Erkrankung näher bestimmt werden kann, herrscht oft große Unsicherheit über den Krankheitsverlauf und mögliche Heilungschancen.

Mithilfe eines Kurzfilms sollen künftig mehr Menschen über die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene informiert werden. Der Film zeigt anschaulich, wann und in welcher Form die Angebote von den betroffenen Familien genutzt werden können. 

Lisa Paus: "In Deutschland leben rund 100.000 junge Menschen mit lebensbedrohlichen und lebensverkürzenden Erkrankungen. Den größten Teil ihrer Versorgung schultern ihre Familien. Es liegt in unserer Verantwortung, sie zu entlasten, wo es nur geht. Leider ist vielen Betroffenen und ihrem Umfeld das vorhandene Unterstützungssystem noch nicht bekannt. Der Film hilft, diese Informationslücke zu schließen. Mitfühlend, klar und verständlich."

Film ist in mehreren Sprachen verfügbar

Mit dem Erklärfilm sollen nicht nur betroffene Familien erreicht werden, sondern alle Menschen, die mit schwerkranken Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Dies können Lehrkräfte, aber auch Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sein. Er wurde in Deutsch, Englisch, Türkisch, Hocharabisch und Ukrainisch veröffentlicht. Weitere Sprachen werden folgen.

Der bildhaft und verständlich gestaltete Kurzfilm entstand im Rahmen eines Projekts zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" unter der Leitung von Prof. Dr. Boris Zernikow am Kinderpalliativzentrum Datteln der Universität Witten/Herdecke. Beteiligt waren zudem der Deutsche Kinderhospizverein, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband, der Bundesverband Kinderhospiz und die Deutsche KinderPalliativStiftung. Die Produktion wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert.

Lebensqualität verbessern und Familien entlasten

In Deutschland gibt es ein umfassendes Unterstützungssystem für die betroffenen Kinder und ihre Familien. Kinderkliniken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie ambulante Kinderkrankenpflegedienste übernehmen meist die medizinische Betreuung. Zusätzlich können die Familien aber ab Krankheitsbeginn auch die Angebote der Kinder- und Jugendhospizarbeit sowie der pädiatrischen Palliativversorgung nutzen.

Ein zentrales Ziel ist es, die Lebensqualität der betroffenen Kinder und Familien zu verbessern und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Dies wird erreicht durch individuelle Begleitung und Entlastung im Alltag, durch unterstützende Gespräche und nicht zuletzt auch durch die Linderung leidvoller Krankheitssymptome.

Bündnis für die junge Generation Jugend in den Mittelpunkt beim Jahrestreffen der Bündnispartner

Lisa Paus mit Mitgliedern des "Bündnisses für die junge Generation" beim ersten Jahrestreffen in Berlin.
Lisa Paus mit Bündnispartnerinnen und Bündnispartnern beim ersten Jahrestreffen in Berlin. v.l.n.r: Dr. Sigrid Nikutta, Prof. Aladin El-Mafaalani, Dr. Elizabeth Beloe, Lisa Paus, Ninia LaGrande, Johannes Kirchhoff, Prof. Jutta Allmendinger. © Thomas Koehler | BMFSFJ | photothek.de

Das "Bündnis für die junge Generation" kam auf Einladung von Lisa Paus am 27. November zu seinem ersten Jahrestreffen in Berlin zusammen. Die Bündnispartnerinnen und Bündnispartner kommen aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Vor 120 Mitgliedern des Bündnisses machte die Bundesjugendministerin ihre Positionen und Schwerpunkte deutlich. Sie lud die Teilnehmenden ein sich zu vernetzen.

Lisa Paus: "Das heutige Jahrestreffen zum Bündnis für die junge Generation war eine tolle Veranstaltung. Wir haben über das Erreichte gesprochen und die Chance genutzt, um miteinander ins Gespräch zu kommen. Wir haben intensiv darüber geredet, wie die Stimmen junger Menschen besser gehört werden können. Denn das ist das Ziel des Bündnisses: die Interessen junger Menschen in den Mittelpunkt stellen und auf die Lebensrealität junger Menschen aufmerksam machen. Gleichzeitig wollen wir Anlässe für Hoffnung und Zuversicht geben. Ich bin überzeugt: Dieses Bündnis kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten."

Im "Bündnis für die junge Generation" haben sich rund 200 Persönlichkeiten aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Kultur, Stiftungen, Verbände sowie Politik und Verwaltung zusammengeschlossen. Der Mehrwert des Netzwerkes besteht in der Möglichkeit, sich über die Grenzen von Fachszenen hinweg gemeinsam zu engagieren und zu stärken. Für das kommende Jahr kündigte Lisa Paus zahlreiche Vorhaben des Bundesjugendministeriums mit Anknüpfungspunkten für das Bündnis und Unterstützung für Aktivitäten im Netzwerk an.

Austausch zu gesellschaftlichen Herausforderungen

Auf einem Panel mit Lisa Paus ging es unter anderem um das Vertrauen in die Demokratie, aber auch um die Fragen, wie eine alternde Gesellschaft jugendgerechter werden kann und wie Barrieren für junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte abgebaut werden können. 

An dem Panel nahmen Prof. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Dr. Elizabeth Beloe, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Netzwerke von Migrant*innenorganisationen (NeMO), Prof. Aladin El-Mafaalani, Soziologe und Mitglied im Bundesjugendkuratorium, Johannes Kirchhoff, Mitglied im Jugendpolitischen Beirat des Bundesjugendministeriums, und Dr. Sigrid Nikutta, Vorstand Güterverkehr der Deutschen Bahn AG, teil.

In Foren zu den Themen Bildung, Kinder- und Jugendbeteiligung, Klimakrise, Psychische Gesundheit sowie Gleichberechtigung und Teilhabe und in informellen Runden berichteten die Teilnehmenden über ihre Aktivitäten und knüpften Kontakte. Das Bündnistreffen wurde moderiert von Ninia LaGrande, Schriftstellerin, Bloggerin, Slam-Poetin und selbst Bündnismitglied.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf Lisa Paus ehrt "Lokale Bündnisse für Familie"

Ein Gruppenfoto mit Lisa Paus und weiteren Personen. Einige von ihnen halten Urkunden in der Hand.
Lisa Paus mit den Mitgliedern der ausgezeichneten Lokalen Bündnisse© Nils Hasenau

Am 24. November fand in Berlin der Bündnisdialog der Bundesinitiative "Lokale Bündnisse für Familie"  statt. Erstmals zeichnete Bundesfamilienministerin Lisa Paus in diesem Rahmen 56 besonders aktive Bündnisse mit dem Siegel "Ausgezeichnet in die Zukunft" aus.

Lisa Paus: "Familien brauchen im Alltag tragfähige Netzwerke, praktische Hilfe und innovative Lösungen. Die Lokalen Bündnisse stehen seit fast 20 Jahren Familien mit ihren Bedürfnissen Tag für Tag zur Seite - ob bei der Suche nach einem Kita-Platz oder bei der Integration von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Die Zusammenarbeit mit den Bündnissen wollen wir künftig weiterentwickeln und uns weiter dafür einsetzen, Eltern vor Ort die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern."
 

Familien auch in Zukunft bestmöglich unterstützen

Die Bundesinitiative setzt sich seit fast 20 Jahren dafür ein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort zu verbessern. In diesem Jahr hat das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit besonders engagierten Bündnissen im "Projekt Zukunft" neue Lösungen und Ansätze erarbeitet, um dem gesellschaftlichen Wandel zu begegnen und Familien auch in Zukunft bestmöglich zu unterstützen. Die ausgezeichneten Bündnisse stehen künftig in einem verbindlichen Austausch mit dem Bundesfamilienministerium und werden so in ihrer Arbeit vor Ort gestärkt, damit noch mehr Familien von den vielfältigen Angeboten profitieren können.

Im Anschluss an die Siegelverleihung wurde das Thema "Familienleben in Deutschland - Familienleben im Wandel" durch einen Vortrag von Dr. David Juncke von der Prognos AG vertieft, bevor die Lokalen Bündnisse in einem Dialogformat Ideen für die Bündnisarbeit und Vorschläge an die Politik entwickelten.

Die Initiative "Lokale Bündnisse für Familie"

Die Initiative wurde Anfang 2004 vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufen und wird seitdem gefördert. Ein "Lokales Bündnis für Familie" ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und sie so bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen. 

Rund 300 "Lokale Bündnisse für Familie" sind in der Initiative aktiv (Stand Juni 2023). Das Bundesfamilienministerium hat ein Servicebüro eingerichtet, das den Aufbau und die Weiterentwicklung der Lokalen Bündnisse bundesweit koordiniert und unterstützt.
 

Jungsein in unsicheren Zeiten Deutsches Jugendinstitut feiert 60-jähriges Bestehen

Lisa Paus und Prof. Dr. Sabine Walper, die einen Blumenstrauß hält.
Lisa Paus und die Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Dr. Sabine Walper© Jordis Schlösser/ OSTKREUZ Agentur der Fotografen GmbH

Bundesjugendministerin Lisa Paus würdigte am 7. November 2023 die Arbeit des Deutschen Jugendinstituts (DJI) auf der wissenschaftlichen Jahrestagung "Jungsein in unsicheren Zeiten". In ihrer Rede betonte Sie die langjährige Zusammenarbeit zwischen dem DJI und dem Bundesjugendministerium und sprach vor rund 300 Teilnehmenden über gemeinsame Projekte und Erfolge.

Lisa Paus: "Das Deutsche Jugendinstitut ist für die Arbeit des Bundesjugendministeriums unverzichtbar. Seine punktgenauen Analysen helfen uns, die Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien besser zu verstehen - und daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Krieg und Krisen haben Spuren hinterlassen. Das DJI hat uns aufgezeigt, dass Essstörungen, Adipositas, Depressionen, Mediensucht bei jungen Menschen zunehmen. Darauf müssen wir Antworten finden. Deswegen habe ich das Bündnis für die junge Generation ins Leben gerufen und die "Mental Health Coaches" als Modellprojekt an über 100 Schulen in ganz Deutschland gestartet. Wir stärken junge Menschen, damit sie besser durch schwierige Zeiten kommen. Dabei ist uns das DJI seit 60 Jahren ein verlässlicher Partner."

Bundesjugendministerin Paus dankte in ihrer Rede auch Prof. Dr. Sabine Walper für ihre Bereitschaft, das DJI noch bis Ende 2024 zu leiten und damit ihren Ruhestand um ein Jahr zu verschieben. Sabine Walper ist seit Oktober 2020 Direktorin des DJI und war zuvor langjährige Forschungsdirektorin des Instituts.

Das DJI ist eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Europa mit Standorten in München und Halle (Salle). Das Bundesfamilienministerium fördert das DJI institutionell sowie eine Vielzahl seiner Forschungsprojekte. 

Dazu gehören unter anderem die Erhebungen "Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten", die DJI-Kinderbetreuungsstudie und das Projekt "Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung" ebenso wie die Geschäftsstellen zum Kinder- und Jugendbericht sowie zum Familienbericht und die wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms "Demokratie leben!". 

Noch bis zum 8. November diskutieren Teilnehmende aus Wissenschaft, Fachpraxis und Politik wie sich die gestiegenen Unsicherheiten und Zukunftsängste junger Menschen auf die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland auswirken.

Konferenz: The Future is equal Lisa Paus beim Female Future Force Day

Lisa Paus sitzt mit anderen Diskussionsteilnehmenden auf einem Podium. Vor ihr sitzt das Publikum.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus diskutierte mit Ann-Kathrin Schöll, Fabian Soethof, Jasmin Dickerson, Sandra Runge und Alexandra Zykunov über die Themen Kita-Krise, Teilzeitfalle und Kinderarmut sowie über die Rolle der Familienpolitik.© Maurizio Gambarini / FUNKE Fotoservice

Am 21. Oktober nahm Bundesfamilienministerin Lisa Paus am Female Future Force Day 2023 teil. Die Konferenz wird von der Medienmarke EDITION F präsentiert und fand in diesem Jahr erstmals unter dem Dach der FUNKE Mediengruppe statt.

Familiäre Aufgaben gleichberechtigt verteilen

Im Rahmen des Panels "Kita-Krise, Teilzeitfalle, Kinderarmut - Was muss die Politik JETZT für Familien tun?" sprach Lisa Paus über Vereinbarkeitsbedingungen, Hürden auf dem Weg zu einer familienfreundlichen Gesellschaft und den Stellenwert von Familienpolitik.

Weitere Expertinnen und Experten auf dem Podium waren Sandra Runge, Rechtsanwältin und Initiatorin der Petition für einen Inflationsausgleich beim Elterngeld sowie Mitbegründerin der Initiative #proparents, die sich für die Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals "Elternschaft" in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz einsetzt, Fabian Soethof, Journalist und Familienblogger, Alexandra Zykunov, Autorin und Mitbegründerin des Brigitte-Magazins BE GREEN und Jasmin Dickerson, Bloggerin und alleinerziehende Mutter eines behinderten Kindes.

Einigkeit herrschte darüber, wie wichtig es ist, dass sich Paare von Anfang an gleichberechtigt über die Aufteilung der Familienarbeit verständigen und dass die Kinderbetreuung auch in Randzeiten Verlässlichkeit bietet. Gerade für Alleinerziehende ist dies eine zentrale Voraussetzung, um den Spagat zwischen Familie und Beruf gut zu meistern.

Lisa Paus: "Männer und Frauen haben die gleichen Rechte – aber viel zu oft nicht die gleichen Chancen. Ich möchte es Eltern ermöglichen, ihre Zeit für Kinder, Haushalt und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Damit können Mütter und Väter gleichermaßen finanziell auf eigenen Beinen stehen, das stärkt Familien und macht sie krisenfest."

Zum Hintergrund

Frühe Weichenstellungen

Für die partnerschaftliche Aufgabenteilung ist die frühe Familienphase prägend. Vor der Geburt des ersten Kindes sind die angehenden Eltern mit großer Mehrheit noch beide voll berufstätig. Nach der Geburt arbeiten die Väter überwiegend in Vollzeit, während die Mütter eher in Teilzeit in den Beruf zurückkehren. 

Doch familiäre Leitbilder verändern sich, immer häufiger arbeiten beide Eltern: zwischen 2008 und 2022 ist der Anteil von 56 auf 64 Prozent gestiegen. Auch wenn die Differenz zwischen Müttern und Vätern noch groß ist, der Trend ist eindeutig: seit 2008 ist der Anteil der erwerbstätigen Mütter an allen Müttern von 63 auf 69 Prozent gestiegen. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 24,7 auf 27,8 Stunden. 

Zahlen zur Erwerbstätigkeit von Müttern

Das Erwerbsvolumen der erwerbstätigen Mütter ist seit 2008 gestiegen, liegt aber immer noch um rund 30 Prozent unter dem von erwerbstätigen Vätern, deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Jahr 2022 bei 40,4 Stunden lag. 68 Prozent der erwerbstätigen Mütter, aber nur 8 Prozent der erwerbstätigen Väter arbeiten in Teilzeit.

Die Erwerbstätigkeit von Müttern hängt vom Alter des jüngsten Kindes ab, während die Erwerbstätigkeit von Vätern kaum durch das Vorhandensein von Kindern oder deren Alter beeinflusst wird. Mütter mit jüngstem Kind im Alter von einem bis drei Jahren waren 2022 zu 54 Prozent erwerbstätig. Mütter mit jüngstem Kind zwischen 15 und 18 Jahren zu 84 Prozent. Auch der Umfang der Erwerbstätigkeit bei Müttern steigt mit dem Alter des jüngsten Kindes an, erreicht aber nicht das Niveau der Väter. Im Zeitverlauf gibt es insbesondere bei Müttern mit jüngstem Kind im Alter von zwei bis drei Jahren einen deutlichen Anstieg sowohl der Erwerbstätigenquote als auch des Erwerbsumfanges.

Abbildung zeigt Entwicklung der realisierten Erwerbstätigkeit von Müttern
Entwicklung der realisierten Erwerbstätigkeit von Müttern mit jüngstem Kind unter 3 Jahren im Haushalt nach wöchentlichem Erwerbsumfang und Alter des jüngsten Kindes, 2008 bis 2022 (in Prozent)© Statistisches Bundesamt (Destatis). Mikrozensussonderauswertung, 2022 Erstergebnisse, eigene Berechnungen Prognos AG

Familiäre Leitbilder ändern sich

Ein weiterer Trend: viele Väter wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Die Hälfte der Väter in Paarfamilien mit Kindern unter 15 Jahren gibt an, dass sie idealerweise selbst gerne die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen möchten. Nur noch eine Minderheit der Männer und Frauen ist der Meinung, dass der Mann für die Erwerbsarbeit zuständig sein sollte, während die Frau zu Hause bleibt und sich um Haushalt und Kinder kümmert. 

Grafik zeigt Entwicklung der Zustimmung zu unterschiedlichen Geschlechterrollen in Beruf und Familie.
Zustimmung zur Aussage: "Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert." (in Prozent) © ALLBUS, eigene Auswertung Leonie Kleinschrot, Deutsches Jugendinstitut. Darstellung Prognos AG.

Elterngeld und Kita-Ausbau als Impulsgeber 

Wichtige Impulse für diese Veränderungen hat das Elterngeld gesetzt. Während ein Jahr nach Einführung des Elterngeldes bei jedem fünften Kind der Vater Elterngeld bezog, ist dieser Anteil bei den 2020 geborenen Kindern auf knapp 44 Prozent gestiegen. Auch in der Kinderbetreuung gab es enorme Entwicklungen. Die Betreuungsquote, der unter Dreijährigen lag 2023 bei 36 Prozent im Vergleich zu 18 Prozent im Jahr 2008 und hat sich damit seit Beginn des Ausbaus der Kindertagesbetreuung auf der Grundlage des Kinderfördergesetzes (KiföG) verdoppelt. 

Familienstartzeit

Mit der Familienstartzeit soll ein nächster Schritt folgen: Väter sollen sich künftig für die ersten zehn Arbeitstage nach der Geburt ihres Kindes bei voller Lohnfortzahlung von der Arbeit freistellen lassen können. Die Familienstartzeit erleichtert die Regeneration der Mütter durch die Fürsorge des Partners oder der Partnerin - und beide Eltern gewinnen Zeit, sich ihre Aufgaben von Anfang an partnerschaftlich zu teilen. 

Hemmnisse für die Realisierung von Erwerbswünschen

Es zeigt sich aber auch, dass die Realisierung einer partnerschaftlichen Rollenaufteilung für viele Eltern schwierig ist und zwischen Wunsch und Wirklichkeit große Lücken klaffen: 20 Prozent der Väter in Paarfamilien mit Kindern unter 15 Jahren würden gerne in längerer Teilzeit erwerbstätig sein, realisiert wird dies in dieser Gruppe jedoch nur von 4 Prozent. Auch möchten mehr als 10 Prozent der erwerbstätigen Mütter mehr arbeiten, als sie es derzeit tun, insbesondere bei kleiner Teilzeit und mit steigendem Alter des jüngsten Kindes.

Zudem setzt der Staat mit den Regelungen zu Minijobs und dem Ehegattensplitting steuerliche Rahmenbedingungen, die es für Frauen unattraktiv machen, so viel zu verdienen wie ihr Mann oder überhaupt sozialversicherungspflichtig zu arbeiten.

Auch der Gender Care Gap, also der Mehraufwand an Kinderbetreuung und Hausarbeit, hindert Mütter daran, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. Er ist bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren am größten. Obwohl der Gender Care Gap mit dem steigenden Alter der Kinder abnimmt, bleibt die Lücke beim Erwerbseinkommen zwischen Müttern und Vätern bestehen. Der in der frühen Familienphase entstandene Abstand kann im weiteren Lebensverlauf nicht mehr aufgeholt werden und manifestiert sich schließlich auch in einer geringen Alterssicherung von Müttern. 

Dreiklang aus Geld, Infrastruktur und Zeit

Um diese Hemmnisse zu überwinden, ist es wichtig, dass die Bundesregierung den eingeschlagenen Weg konsequent weiter verfolgt. Besondere Bedeutung dabei hat der Dreiklang aus Geld, Infrastruktur und Zeit für Familien. Alle drei Säulen werden durch die zentralen familienpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode gestärkt:

  • die Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut;
  • das Kita-Qualitätsgesetz und der Ausbau der Ganztagsbetreuung schaffen eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur;
  • und mit der Einführung einer Familienstartzeit gewinnen Väter und Mütter mehr Zeit für ihre Kinder. 

Tag für die Beseitigung der Armut Kampf gegen Kinderarmut: Lisa Paus besucht Einrichtungen in Bonn

Ulrich Hamacher und Lisa Paus halten einen Rucksack, in den Manuel Esser ein Heft steckt.

Lisa Paus erhält den Bonner Appell zur Kindergrundsicherung von Ulrich Hamacher, Vertreter des Runden Tisches gegen Kinder- und Familienarmut und Geschäftsführer des Diakonischen Werkes Bonn. Gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Katja Dörner tauschte sie sich mit Kindern, Jugendlichen und Fachkräften aus, darunter Manuel Esser vom Kinder- und Jugendring Bonn e. V.

© Meike Böschemeyer
Ein Straßensozialarbeiter im Gespräch.

An der ersten Station ihres Rundgangs sprach die Bundesjugendministerin mit Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeitern des Café Max über die Situation wohnungsloser Jugendlicher.

© Meike Böschemeyer
Ein Gruppenfoto mit Lisa Paus, Oberbürgermeisterin Katja Dörner und jungen Frauen.

Im Mädchentreff Azade des Vereins Frauen lernen gemeinsam Bonn e. V. diskutierte Lisa Paus zusammen mit Katja Dörner mit Mädchen und jungen Frauen unter anderem über eine herkunftsunabhängige Kindergrundsicherung sowie über eine verbesserte Beratung und einfachere Antragstellung.

© Meike Böschemeyer
Kinder stehen vor einem Vorgang und singen. Neben ihnen steht ein Mann mit einer Gitarre.

An der letzten Station des Rundgangs, einer Offenen Ganztagsschule, sangen Schülerinnen und Schüler ein Lied über Kinderrechte für alle Kinder.

© Meike Böschemeyer
Lisa Paus hält einen Rucksack, in den Kinder Zettel stecken.

In der Marienschule überreichten Kinder den Bonner Appell für eine Kindergrundsicherung, den Lisa Paus dann zusammen mit vielen weiteren Themen in einem Rucksack mit zurück nach Berlin nahm.

© Meike Böschemeyer

Am 17. Oktober hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit einem Rundgang durch Bonn auf Kinderarmut aufmerksam gemacht. Gemeinsam mit Oberbürgermeisterin Katja Dörner und Mitgliedern des Runden Tisches gegen Kinderarmut (RTKA) Bonn besuchte die Ministerin mehrere Einrichtungen. Kinder, Jugendliche, Eltern und Fachkräfte überreichten ihr Forderungen, die sie in einen symbolischen Rucksack packte. Anlass für den Bonner Rundgang war der Internationale Tag für die Beseitigung der Armut, den die Vereinten Nationen ausrufen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus besuchte mehrere Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, wie etwa das Café Max in Trägerschaft der Caritas. Das Café ist ein Treffpunkt für wohnungslose Jugendliche. Im interkulturellen Mädchentreff Azade des Vereins Frauen lernen gemeinsam Bonn e. V. sprach die Bundesfamilienministerin mit Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie Fachkräften über die besondere Situation von armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen und über Wege aus der Armut.

Lisa Paus: "Wer in Armut aufwächst, hat einen schweren Start ins Leben. Wir kämpfen dagegen - mit Geld für die Ärmsten und guter Infrastruktur für alle. Die Kindergrundsicherung wird künftig viele junge Menschen vor Armut bewahren. Und starke Einrichtungen werden sie auf ihrem Weg in eine sichere Zukunft unterstützen. Dafür haben wir unter anderem das KiTa-Qualitätsgesetz geschaffen, bauen die Ganztagsbetreuung aus und unterstützen 4000 Schulen aus dem Startchancen-Programm."

Appell für eine Kindergrundsicherung übergeben

Viele Gespräche drehten sich um die Einführung der Kindergrundsicherung: Was ist eine auskömmliche Höhe? Wie sind Kinder und Jugendliche an der Bedarfsermittlung beteiligt? Auch die einfache und stigmatisierungsfreie Beantragung sowie gute Beratungsangebote waren allen Beteiligten wichtig.

Letzter Halt des Rundgangs war eine Offene Ganztagsschule. In der Marienschule übergaben Kinder und Jugendliche gemeinsam mit dem RTKA-Geschäftsführer Ulrich Hamacher den Bonner Appell für eine Kindergrundsicherung. Der Appell formuliert Anforderungen an das künftige Gesetz und wird auch von Einzelpersonen unterstützt. Neben der Bonner Oberbürgermeisterin Dörner sind dies unter anderen die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth, der ehemalige Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers, der Kabarettist Volker Pispers und Musiker Konstantin Wecker. Bundesfamilienministerin Lisa Paus machte bei der Übergabe deutlich, wie wichtig die Bekämpfung von Kinderarmut ist.

Lisa Paus: "Der Kampf gegen Armut ist eine Zukunftsinvestition. Denn heutige Investitionen in Kinder und Jugendliche zahlen sich zukünftig doppelt und dreifach aus. Der Rundgang hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich die verschiedenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut von Bund, Ländern und Kommunen gegenseitig ergänzen können. Beim Kampf gegen Kinderarmut müssen Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten."

Veranstaltung Ekin Deligöz lädt ein zur Fachkonferenz: Armutsprävention vor Ort

Das Bild zeigt ein Porträt von Ekin Deligöz
Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz© Bildnachweis: Bundesregierung/Steffen Kugler

Am 30. November und 1. Dezember 2023 lädt die Nationale Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" zur Fachkonferenz "Armutsprävention vor Ort" nach Berlin ein.

Ziel der Veranstaltung für Vertreterinnen und Vertreter aus kommunaler Politik und Praxis ist es, sich mit Kolleginnen und Kollegen auf Bundes- und Länderebene auszutauschen und zu vernetzen, um gemeinsame Strategien der Armutsprävention zu entwickeln.

Kommunen, als Orte der Daseinsvorsorge, spielen bei der Armutsprävention eine zentrale Rolle. Dies gilt sowohl für die politische Strategie als auch für die Umsetzung durch Verankerung in der Verwaltung. 

Nationaler Aktionsplan "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Logo des Programms "Neue Chancen für Kinder in Deutschland"

Mit dem Nationalen Aktionsplan (NAP) "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" sollen benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum gewährleistet werden.

Der Nationale Aktionsplan wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie der Europäischen Union um.

Netzwerktreffen Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsunterkünften besser schützen

Mehrere Menschen strecken die Hände aus und legen sie übereinander
© iStock/Nikada

Am 13. Oktober fand das Netzwerktreffen der Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" statt. Im Fokus der Veranstaltung stand eine besonders schutzbedürftige Gruppe: Kinder und Jugendliche. Die Teilnehmenden beleuchteten in ihren Beiträgen die Herausforderungen bei der Umsetzung des Kinderschutzes in Flüchtlingsunterkünften und diskutierten, wie die besonderen Bedürfnisse und Rechte von schutzsuchenden Kindern berücksichtigt werden können.

So nehmen junge Geflüchtete ihre Situation wahr

Mehr als ein Drittel der geflüchteten Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, sind begleitete Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren. Mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, wurde international anerkannt, dass Kinder eigenständige Trägerinnen und Träger von Menschenrechten sind. Dies gilt uneingeschränkt für alle Kinder in Deutschland - ungeachtet der nationalen, ethnischen und sozialen Herkunft oder des Aufenthaltsstatus.

Um zu erfahren, wie es jungen Menschen in Unterkünften für geflüchtete Menschen geht und was ihre Anliegen sind, haben UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam mit dem SINUS Institut mit Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren in vier Unterkünften gesprochen. Die Studie zeigt auf, wo konkrete Herausforderungen bestehen und welche Faktoren Kinder vor Ort bestärken und unterstützen.

Praxismaterialien für Fachkräfte in Notunterkünften veröffentlicht

Darüber hinaus wurde auf dem Treffen die Checkliste "Gewaltschutz für geflüchtete Menschen in Notunterkünften" vorgestellt. Sie ist Teil der Praxismaterialien, die die Bundesinitiative am 12. Oktober veröffentlichte und die zur Unterstützung von Fachkräften in Notunterkünften entwickelt wurden. Die Checkliste wird von einer digitalen Toolbox begleitet. Sie enthält Links zu weiterführenden Informationen und Angeboten rund um das Thema Gewaltschutz. Ein Policy Paper mit Empfehlungen zum Thema sowie ein Verhaltenskodex ergänzen das Angebot.

Hintergrund ist, dass Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, derzeit verstärkt in Notunterkünften untergebracht werden. Die dort Tätigen stehen häufig vor der Herausforderung, angemessene Bedingungen für die Geflüchteten zu schaffen und sie vor Gewalt zu schützen. Die Praxismaterialien wurden daher explizit für den Einsatz in Notunterkünften entwickelt und ersetzen nicht die von der Bundesinitiative entwickelten "Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften". Am 9. November werden die Inhalte der Praxismaterialien in einem Online-Werkstattgesprächs vorgestellt.

Die Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

Die Bundesinitiative wurde 2016 zusammen mit UNICEF Deutschland und weiteren Organisationen wie den Wohlfahrtsverbänden, der Frauenhauskoordinierung und den internationalen Kinderschutzorganisationen "Save the Children" und "Plan International" gegründet. Gemeinsam setzen sie sich für den Schutz von Frauen, Kindern und anderen schutzbedürftigen Personen in Flüchtlingsunterkünften ein. Seit 2017 findet jährlich ein Netzwerktreffen statt, das vom Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit UNICEF ausgerichtet wird.