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Mi 30.04.2008

Anderer Dienst im Ausland

Juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihre Anerkennung als Träger eines "Anderen Dienstes im Ausland" nach §14b Zivildienstgesetz beantragen.

Nachfolgend werden die hierzu notwendigen Unterlagen bereitgestellt. Interessierte Antragsteller senden das Antragsformular in doppelter Ausführung sowie die Formulare "Qualitätskennzeichen für den Dienst nach §14b ZDG" und "Angaben zum Projekt im 'Anderen Dienst im Ausland'" vollständig ausgefüllt an folgende Adresse:

Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
- Referat ZD 1 -
53107 Bonn