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Mi 30.04.2008
Anderer Dienst im Ausland
Juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihre Anerkennung als Träger eines "Anderen Dienstes im Ausland" nach §14b Zivildienstgesetz beantragen.
Nachfolgend werden die hierzu notwendigen Unterlagen bereitgestellt. Interessierte Antragsteller senden das Antragsformular in doppelter Ausführung sowie die Formulare "Qualitätskennzeichen für den Dienst nach §14b ZDG" und "Angaben zum Projekt im 'Anderen Dienst im Ausland'" vollständig ausgefüllt an folgende Adresse:
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
- Referat ZD 1 -
53107 Bonn
Anlagen
- Antrag auf Anerkennung als Träger eines Anderen Dienstes (PDF nicht barrierefrei)
- Qualitätskennzeichen für den Dienst nach §14b Zivildienstgesetz (PDF nicht barrierefrei)
- Angaben zum Projekt im "Anderen Dienst im Ausland" (PDF nicht barrierefrei)
- Informationsblatt "Andere Dienste im Ausland" (Trägerinformation) (PDF nicht barrierefrei)
- §14b Zivildienstgesetz - Andere Dienste im Ausland (PDF nicht barrierefrei)
